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Pfälzer Bote für Stadt und Land (25) — 1890

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Nr. 91 - Nr. 100 (23. April - 3. Mai)
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Großh Regierung die betreffenden Wünſche bisher nicht
berückſichtigt habe, ſo ſet der Grund darin zu ſuchen,
daß der Bezug dieſer Konſumvereine im Vergleich mit
dem Geſammtabſatz der ſtaatlichen Salinen ein ſo mini⸗
maler ſei, daß eine gleichartige Behandlung derſelben,
wie ſie die Großhändler erfahren, nicht geboten und
zweckmaßig erſcheine.

Zu B, Außerordentlicher Etat) S1 Geitrag zum
Neubau einer evangeliſchen Kirche in Rappenau) fragt
der Abg. Gerber an, ob der Budgetkommiſfion die
Pläne vorgelegen ſeien; der Präfident bemerkt, daß es
ſich ja nur um einen Beitrag zu den Koſten handle.

Die beiden Titel werden nach den Kommiſſions⸗
anträgen genehmigt.

Endlich kommt zur Berathung der Bericht der
Budgetkommiſſion über das Budget der Oberrechnungs⸗
kammer (Berichterftatter : Abg Weber [Offenburg]) und
wird derfelbe, nach den Anträgen der Kommiffion —
modifizirt durch den Kammerbeſchluß über Miethzinfe,
wonach die Poſition für das Rechnungsarchiv ahgeſetzt
wird debattelos genehmigt.

Nächſte Sitzung morgen.

Heidelberg 24. April.

* Die conſerbative Landpoſt beſpricht nunmehr
auch den Windthorſt'ſchen Schulantrag im
preuß. Sie ſagt u. a.:

Die Stellung der Konſerbativen zu dem Antrag iſt eine
ſcharf umriſſene. Wir wollen einen möglichſt weitgehenden
Finfluß der Kirche auf die Schule und es hat voll—
ſtändig unſern Beifall, wenn verlangt wird, daß der
Lehrer, der in der Schule Religionsunterricht ertheilt, der
Kirche genehm fein muß, d. h. daß er auf dem Boden
des yoljitiven Ehriſtenthums ſteht! Aber in moderner
(aha!) Geſellſchaft hat nicht allein die Kirche ſondern auch der
Staat ein vollberechtigtes Intereſſe an der Schule! Das Cen⸗
trum will die Kirche in der Schule zum Alteinherrſcher
machen, das widerſpricht dem Charakter der Schule als einer
ſtaatlichen Sinrichtung. Wir ſind für ein möglichſt enges, ſich
gegenſeitig ergänzendes Zujammengehen von Staat und Kirche
in der Schule; der Kirche ſoll ein weitgehender, ſehr
weitaehender Sinfluß auf die SOule eingeräumt
werden, denn im Religionsunterrichkkann es un& in der
Schule nicht ernſt und pofitiv genug zugehen. Aber die Schule
muß in den Händen des Staates bleiben. Der einſeitige Stand⸗
puntt des Centrums — mit dem uns ja in Bezug auf
Religion und Weltauffaſſung die gemeinjame po—
ſitive Auſchauung verbindet — refultirtf aus ſeiner ber⸗
kehrten Auffaſſung des Begriffs „Staat,“

Soweit die Landpoſt. Und was verlangt der
Windthorſt'ſche Schulantrag? Nichts weiter, als was
die „Bad. Laͤndpoſt? verlangt. Wir haben den be—
treffenden Antrag vor wenig Tagen im Wortlaut
wiedergegeben. In das Amt des Volksſchullehrers,
ſo heißt es da, dürfen nur Perſonen berufen werden,
gegen welche die kirchliche Behörde in kirchlich
religiöſer Hinſicht keine Einwendungen gemacht
hat. Werden ſpäter ſolche Einwendungen (in
religiöſer Hinſicht) erhoben, ſo darf der Lehrer
zur Ertheilung des Religionsunterrichtes nicht
weiter zagelaſſen werden. 2. Diejenigen Organe zu
heſtimmen welche in den einzelnen Volksſchulen den
Religianzunterricht zu leiten berechtigt ſind,
ſteht gusſchließlich den kirchlichen Obern zu. 3. Das
zur Leitung des Religionsunterrichtes be—
rufene kirchliche Organ iſt befugt, nach eigenem Er⸗
meſſen den ſchulplanmaͤßigen Religtonsunter—
richt ſelbſt zu ertheilen, oder dem Religions—
unterrichte des Lehrerz beizuwohnen, in diefen ein—
zugreifen und für deſſen Ertheilung den Lehrer mit
Weiſungen zu verſehen, welche von letzterem zu be—
folgen ſind. 4, Die kirchlichen Behörden beſtimmen
die für den Religionzunterricht und die reli—
giöſe Uebung in den Schulen dienenden Lehr⸗ und
Unterrichtsbücher, den Umfang und Inhalt des ſchul⸗
ylanmäßigen relig iöſen Unkexrrichtsſtoffes und deſſen
Vertheilung auf die einzelnen Klaſſen.“

Wie man dem gegenüber zu behaupten wagt, der
Antrag wolle die Kirche in der Schule zum Allein—
herrſcher machen, iſt uns unbegreiflich. Möge man
doch endlich einmal die einfällige Phraſe von der
Alleinherrſchaft der Kirche u. ſ. w. bei Seite laſſen.

* Die „Bad. Landpoſt? betont, daß ſie nicht von
jenen Conſervativen geſprochen habe, welche das Recht
der Katholiken auf Orden anerkennen, ſonkern nur von
denjenigen ihrer Geſinnungsgenoſſen wo Abneigung
gegen Zulaſſung der Orden vorhanden war. Bei
dieſen Letztern ſei die Abneigung gegen Zulaſſung
der Orden noch größer geworden durch die Haltung
des Centrums in der Septennatsfrage. Auch gut.
Von der Haltung des Centrums in der Septennai3s
frage hätte e& alſo abgehHangen ob die bad. Con—
ſervativen eine mehr oder meniger große Abneigung
gegen die Zulaſſung der Or den doeumentiren mürden.
Das nennt man Schacher politik!

* Die Petition des allgemeinen badiſchen
Voltsſchullehrervereins die Abänderung einiger
Beſtimmungen des Elementaruuterrichtsgeſetzes belr,
läßt ſich nach dem Kommiſſionsbericht der Zweiien
Kammer der „B. Scoh.-3Ztg.“ zufolge in folgende neue
Beſtimmungen zuſammenfaſſen: 1) Das Orteklaſſen⸗
ſyſtem hört auf. An ſeine Stelle tritt die Bezahiung
nach dem Dienſtalter 2) Der Gehalt eines Haupt-
lehrers (die größten Städte ausgenommen) beträgt
1100 . und ſteigt in 27 Jahren auf den Höchſtge⸗
halt von 1800 M. Schulgeld kommt nicht mehr dazu.



3) Ein Schulgehülfe erhält 800 M. (Städte ausge:
nommen) und nach Ablegung der Dienſtprüfung eine
Zulage von 100 M, Das Wohnungsgeld ſoll erhöht
werden. Schulgehulfen werden nicht mehr Mitglieder
der Wittwenkafje. 4) Das Wohnungsgeld für Haupt⸗
lehrer ſoll fünftig nicht mehr 120, 150, 180, 240,


geſetz uur 115 M. für Orte, 160 M für kleine Städte
und 260 für große Städte ſein 5) Ruhe⸗ und Ver⸗
ſorgunggehalte ſollen nach dem Beamtengeſetz behandelt
werden und zwar gleich für alle Lehrer; erſterer mürde
408 bis 1545 M. betragen, letzterer 408 bis 618 M.
Der Mehraufmand würde gegen eine Million Mark
betragen. * 4

Gegen den ſtudentiſchen Unfug der Menſuren
und des Zuellweſens überhaupt wendeten ſich in
letzten Tagen, ſowohl das Freiburger Kirchen—
blatt, wie auch ein Mitarbeiter des „Freib. Bote?
Letzter führt in einem längeren Artikel aus, daß die
StudentencorpS nach der beſtehenden Geſetzgebung
aufgehoben werden müßten. S 128 des deutſchen
Reichsſtrafgeſetzbuches lautet: „Die Theilnahme an
einer Verbindung, deren Daſein, Verfaſſung oder Zweck
vor der Staatsregierung geheim gehalten werden ſoll,
oder in welcher gegen uͤnbekannte Obere Gehorſam oder
gegen bekannte Obere unbedingter Gehorſem ver⸗
ſprochen wird, iſt an Mitgliedern mit Gefängniß bis
zu ſechs Monaten, an den Stiftern und Vorſtehern der
Verbindung mit Gefäugniß von einem Monat bis zu
einem Jahr zu beſtrafen. Gegen Beamte kann auf
Verluſt der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Nemter
auf die Dauer von einem bis fünf Jahren erkannt
werden.“ Nun trifft es aber bei den deutſchen Stu—
denten⸗ Corps zu, daß die einzelnen Mitglieder nach
dem für ſie maßgebenden S.-C,-Comment bei Berufung
eines Ehrengerichls verpflichtet ſind, „bekannten Oberen
unbedingten Gehorſam zu verſprechen.“ Denn nach
dem ſtenographiſchen Bericht über die Mittwochs· Schwur⸗
gerichtsverhandlung (über welche wir ausführlich be⸗
richteten) lautet $ 206 des ecwähnten Comment: „Die
Parteien ſind zuvor auf Ehrenwort zu verpflichten, ſich


Eine Verpflichtung auf Ehrenwort, ſich zu
unterwerfen, wird doch wohl als „unbedingter Gehor—
ſam gegen bekannte Obere? zu erachten ſein. Wer
ſich aber dem Spruch des Ehrengerichts nicht fügt,
wird angeſehen als Einer, der ſein Ehrenwort gebrochen
hat, und mit Bezug auf eine ſolche Handlung beſtimmt
$ 122 desſelben Comment, laut vorliegendem ſteno⸗
graphiſchem Bericht: „Der Verruf iſt infamirend
und betrifft den, welcher 1) eine nach allgemeinen
Grundſätzen infamirende Handlung begeht; 2) den, welcher
ſein Ehrenwort falſch abgibt oder bricht.“ Im
Corpsweſen werden alſo deutſche Studenten unter Ab⸗
gabe des Ehrenwortes zu /unbedingtem Gehorſam gegen
bekannte (vielleicht auch je nach der Zuſaumenſetzung
des Ehrengerichts) fonar gegen unbekannte Obere
zu unbedingtem Gehorſam verpflichtet. Folglich haben
wir es bei den deutſchen Studenten Corps mit uner⸗


in gewiſſen Fällen verpflichten, gegen die beſtehenden
Gefetze zu handeln, indem dieſelben den ſtrafgeſetzlichen
Beſtimmungen zuwider unter Abgabe des Ehrenwortes
unbedingten Gehorſam dahin zu leiſten haben, daß ſie
die geſeßlichen Beſtimmungen, das Verbot des Zwei—
fampfs, uͤbertreten müffen, widrigenfalls ſie ſich den
„infamirenden Verruf! zuziehen. Nachdem dieſe That⸗
fache in öffentlicher Gerichtsverhandlung feftgeſtellt
worden iſt, nachdem ferner die Verhandlung durch die
maſſenhafte Verbreitung des ſtenographiſchen Berichts
in allen Schichten des Volkes bekannt geworden iſt,
verlangt es die Yutorität vor der beſtehenden Geſetz⸗
gebung, daß entweder die deutſchen Corps ſofort ihre
Verfaſſung ändern und den S-C.-Comment abſchaffen,
oder daß die Corp?, wenn ſie das nicht thun wollen,
ſammtlich aufgehoben merden. Die waßgebenden Be—
hörden ſind alen Ernſtes auf dieſen Punkt hingewieſen
und es iſt die Aufgabe der Preſſe als Vertreterin des
Rechtsbewußtſeins im Volke, ſo lange auf dieſe kranke
Stelle im Rechtsleben hinzumeijen, bis hier Wandel
geſchaffen wird. Es find jeßt gerade genug Hoffnungs-
volle Menſchenleben durch die leichfertigen Piſtolenduelle
weggeputzt worden. Das beſtätigte auch der Herr erſte
Staatsanwalt.

Hus Stadt und Dand.
* Heidelberg, 24. April,

S.C.B, (Muthmaplidhes Weiter) am Freitag, den
25, Mpril. Der jüngfte Luftwirbel iſt ſeit geſtern von Nord⸗
ſchottland nach Südſftandinabien vorgedrungen und wird wie
bereits geſtern erwähnt, eine öſtliche Maͤrſchroute einhalten,
alſo Süddeutſchland nur indirvekt beeinfluſſen! Der Hochdruck
im Südweſten hält noch immer an und hat ſich keilförmig
wieder nach dem ſuͤdweſtlichen Deutſchland vorgejchoben, Da
indeſſen auch in Südıtalien eine Deprefſion aufgetreten iſt, wird
der Hochdruck in Suͤdfrankreich einen Theil ſeiner Kraft dorthin
abgeben. Demgemäß wird bei uns am Freitag noch das ziem—
lich bewöllte milde Wetter mit nur geringer Neigung zu ver⸗
einzelten Niederſchlagen andauern Weſtlich von Irland ſcheint
ſich fedoch ein Hochdruck zu entwickeln, der am Samftag Europa
erreicht haben dürfte und dann wieder Aufklärung bringen wird

— (Kath. Rafino.) Das tach Vereinsweſen in Heidel-
berg entwickelt ſich in letter HZeit in ſchoͤnſter und erfreulichſter
Weije. So verlebten wir auch geftern im kath. Kafino wieder
einen eben ſo genußreichen wie gemüthliHen AWbend, Daz
freundliche Kaſinololal im Deutſchen Hof war bis auf das
letzte Plätzchen beſetzt und mit großer Spannung und vielem







































Intereſſe folgten die Anweſenden den Ausführungen des (
tragenden, Herrn Dr. Leopold Fiſcher jun. über die 5fAMeS
lichẽ Krankfenpflege und ihre gefchichiliche Entwicelung. Nifoy
war zwar eine dankbare Aufgabe welche ſich der Redner 14
aber deswegen nicht minder verdienſtboll und für ,
Zuhörer auregend und belehtend! Was Kfönnte auch für e
Katholiken mehr Intereſſe haben, als die Schilderung der öfft ſſt
lichen Krankenpflege in ihrem Entſtehen und in ihrer SntwI y
lung bis zum heutigen Tag? Beruht doch das Werk chriftlia B
Barmherzigkeit und Nächftenliebe in feinen Anfängen wie 4
ſeinem ſegensreichen Fortbeſtehen vorerſt auf der Gruudll
des chriſilichen Glaubens und ſeiner Bethätigung im —— —
Ordensweſen So führte ung denn der Vortragende . alle *m
zahlreichen Orden, die ſich der Krankenpflege widmeten *
mwidmen, männlide und weibliche in ihrer gefhichtlihen &M
widelung vor Mugen; er macdhte unz befannt . mit al M n
großen Schöpfungen, welche aus dem Werke chriſtlicher Batldat
herzigfeit entſproffen und bis zum heutigen Tage Zeugniß %M e;
legen von der fegensreichen, gotigefälligen Arbeit kalh Drde
leute. Den Schluß bildete der Hinweis auf die aufopfernde 4*
körperlich aufreihende geſegnete Thätigkeit der barmherzill
Brüder und Schweitern, die von Herrn Geheimrath Ziinſen *
Mündhen, einem Protejtanten, in {o rührender Weije gefdil® 1
wird. Reicher Beifaͤll wurde dem Redner nach Schluß X i
Vortrags, für den wir ihm im Namen der Zuhörer nochm# 8
Dank ſagen, zu theil. *
Herr Dr. Fijdher sen. ermahnte {päter, befonder8 in der Un d
{tüßung der Hiefigen KrankenfOHmwejtern nicht zu erlahmen, wel%n.
Mahnung sewiß auf fruchtbaren Boden gefallen ſein wird.
Gelegenheit, für die barmherzigen Schweftern etwas zu f f
bietet fich bereit3 am fünftigen Sonntag. Zum Bejten MM
jelben veranſtaltet der kath Männergejangverein „C on ftantit w
an dieſem Tage ein großeS Concert im Zwinger, Wir ı bilüh
durch zahlreihen. Ankaur von SEintrittskarten den wohlthätig‘ Hen

— (Stadtrathajikung.) In der Sibung des ⏑
rathes vom 23, d. M. wurden u. a. folgende Gegenftände 4& (
Kenntnik bezw. Srledigung gebracht: _be\
1, Der Jahresbericht des Fröbelvexeines wird dankend Wiing
unter Anerfennung der gemeinnlikigen Beſtrebungen des Verel *
entgegengenommen, ; *

2,. Cbenfo ſpricht der Stadtrath dem Freiherrn v. Heyl! *
Worms für die Neberweifung des zwelten Bandes des Urkund ff
buches der Stadt Worms ſeinen Dank aus. e

3, Aus der Zujammenftellung der Stadtkaffe geht Her
daß die Verbrauchsſteuern im vorigen Manate 10125 M, 047%
ertragen haben,

4, Nach einem Berichte des Vorſtandes des YNicham
haben die hieſigen Aichmeiſter im 1, Ouartal d, I ein me
lenes Hohlmaaß, 7 Flüſſigkeitsmaaße, Feiſerne und 3 meſſing er
Gemwichte, 4 Decimal- und eine Centefimalbrücenwaage * ]
334 Fäſſer geaicht. 4

5 Auf Anregung des Ausſchuſfes des genieinnutzigen Ber&

im Stadtgarten Seitens der Stadtgenieinde übernommen *
dem Ausſchuſſe für dieſes Geſchenk der Dank des 2——
ausgeſprochen.
6, Die diesjährigen Kanalifirungsarbeiten werden dem DER
unternehmer 3, SJahn um ſein Submiffionsangebot übertrag Kın
7, Auf das Gehuch einer größeren Anzahl von Bemwohndt ı
des weſtlichen Stadttheils um Einführung eines Wochenmat {
auf dem Wilhemeplatze wird zu erwidern befchloffen, daß M |
3ar 3, 3, einen Markt dortfelbft noch nicht als ein dringendNeh
Bedürfniß betrachten könne, daß man aber der Frage der f %}
richtung eine8 ſolchen bei der beborſtehenden Revifion der Spe l
marktordnung näher treten wolle und danır vorausfichtlid 4 N
nächft mit der Abhaltung eines Marktes in der Woche e
Verſuch machen werde.
— (Billetausgaben.) Mit dem 1. Mai werden MMl
Billetausgaben in den Gajthöfen „Prinz Karl“ in Heideld®
und „Drei Königen? in Baſel wieder eröffnet. ‘h
— (Aunzert.) Daz jeit einigen Tagen in Heidel® M
weilende Damen-TrompeterzCorp3 hat auch gell *
wieder allen Beſuchern des Konzerts einen ſehr genußrei
Abend geboten. Sämmitliche Biecen, welche das gut gewäfl
Programm enthielt,. wurden betzahlreich befektem Saale g (
großem Beifall aufsenommen. Sehr intereſſant iſt es, U
obacdhten, mit welcher Geſchicklichkeit die junge Damen 4
Aufgabe erfüllen, Es iſt deshalb ſehr empfehlenswerth, * 4
48* zu befuchen, da eine ſolche Gelegenheit ſich doch ſelt
ietet.
[] (Batent-Lijte badiiher Eründer.) . Mitgeif”|
durch das Patent Burean von Otto Wolff in Dresden. 4
Angenieldet von: Vernhard Wertheimer in Bruchjal: kı
garrenwickelmafchine, — Leopold Leiner und Otto Scholl ;‘el
Karlsruhe: Fußtritt an Fahrradkurbeln, — Wilhelm QBOQ"C„ 08
in Karlaruhe: Schmierkanne mit beim Abwärtsſtoßen
Ausfluß bewirlenden Gewichtshebel. — Auguſt Kiehnle W
Bforzheim: Verf lußzporrichtung an Armbändern, welche *
Art der Nürnberger Scheere zuſammengeſetzt ſind; Zuſatz *
Patente 50873, — Chriftian Bröfer in Mannheim: 9‘.‘1‘1
niaſchine mit fortdrehendem Rade, Drucräumen im Kranz!! * e
und Steuerung für die Druckflüffigkeit. — RheinijhHe (8_“13‘„ uf
und Celluloid Fabrik in Mannheim: Verfahren zur Feiße
von Hohlkugeln aus Celluloid; BZufjag zum Vatent 500 5 d
Preſſe zur Herſtellung von chlindriſchen — 4 —
Firma © Marget u, Cie, in Zell, Wiefenthal: Trodenapf“ ‚htti
mit verſchiedener Drehrichtung der Transportſchaufeln. 4
Ertheilt an: Fr Dröll in Mannheim: Zerlegbarer 48
für Oirurgijhe Inftrumente, — Dr. U, Buecher in Heidelb“ l
Berfahren und Mittel zur Vertilgung von Roſt auf Ggl
tänden von Eiſen und Stahl. — Th Weißer in 4
Mit der Fahrrad-Brems&ftange feſt verbundene Signal-L0X ” hı.
tung. — @, Trenfle in Furtwangen: %ierteIfci;lagme?t' 1
Eiſenperle Gaggenan A.-N. in Gaggenau: Kaftenmagazil 4
MehHrkadegewehre, deſſen eine Seitentwand drehhar ift. — 4
Kapp in Glotterthal: Leukborrichtung für das Hinteroeſtell *
mit Langholz beladenen Wagen, — SGijenwerke Gaggenak *
S, in SGaggenau: Selbſtthäliger Slüffigteitsverkäufer. *
Kak in Pforzheim: Fafjung von Sheljteine, Berlen 1,
* Mannheim, 23. April, Der altfatholijdhe B *
Dr. Reinkens wird hier am kommenden Samſtag
Firmung ſpenden. Am Samſtag Abend dehl
Saale des „Balhaufes“ Familienabend für die * 4
glieder der altkatholiſchen Gemeinde ſtatt. — Bei W }
Umbart des Hauſes S 1 Nr. 9 rutſchte geſtern
Fundamentgraben eine Mauerſchichte cin, wodurch!
Maurer verſchuttet und verletzt wurden. 688 |
— (Sömurgericht.) Anklage gegen deM 1
Jahre alten Taglöhner Philipp Schäfer von Eppe 4
wegen Meineids, Es erfolgte Freiſprechung.
den Thatbeſtand wird folgendes berichtet : l
Chrifinacht v. J. will der Nachtwächter Kojeph
von Wieblingen auf ſeinem Patrouillengang den &' gl
klagten angelroffen haͤben, als dieſer mit einem HAF *
an das Thor des Kaufmanns Stöhr gejlagel * |

4
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