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Mannheimer Morgenblatt — 1843

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Februar (No. 27 - 50)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44564#0133

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S Urwahlen oder nicht?
(Antwort auf den Artikel in No. Z41 u. 32 d. Blts.)
Die badiſche Verfaſſung ſagt:
„S. 38. Die Abgeordneten der Staͤdte und Aemter werden auf
„Acht Jahre ernannt, und ſo, daß die Kammer alle zwei Jahre
„zu einem Viertel erneuert wird.“
„S. 39. Jede neue Wahl eines Abg., die wegen Auflöſung
„der Verfammlung oder wegen des regelmäßigen Aus-
tritis eines Mitgliedes nöthig wird, zieht eine neue Wahl
„der Wahlmänner nach ſich.“
Ferner der S. 59 der Wablordnung:
Wenn in der Zwiſchenzeit bis zur Abgeordnetenwahl ein er-
„nannter Wahlmann mit Tod abgeht oder vom Wablort hin-


„tenwaͤhl noch geſchehen kann.
„nicht aufgehalten werden.“
„Die Ergänzung der Wahlmänner, die ihre Eigenſchaft
„bis zum regelmäßigen Austritt des Abgeordneten
„oder bis zu einer etwaigen Auflöſung der Kam-
„mer nach Artikel 39 der Verfaſſungsurkunde be-
„palten, muß in dem Falle vorgenommen werden, wenn in
„der Zwiſchenzeit von der erſten Wahl des Abgeordneten, bis
„zum regelmäßigen Austritts-Termin eine neue Abgeord-

Dieſe letztere darf aber dadurch


„und die Anzahl der noch kebenden, und im Wahlbezirk noch
„wohnenden Wahlmänner die Zahl 32 nicht mehr erreicht.“

Alſo Regel iſt: die Eruennung der Wahlmaͤnner auf 8 Jahre.
Einzige Ausnahme: die Aufloͤſung der Kammer.

In Folge der Kammeraufloͤſung ſind die Wahlmaͤnner neu gewaͤhlt
worden.

Ein regelmaͤßiger Austritt (naͤmlich nach 8 Jahren) iſt beim
Austritt durchs Loos nicht vorhanden, folglich zieht derſelbe auch eine
neue Wahl der Wahlmaͤnner nicht nach ſich.

Schimpfen koͤnnte ich auch, aber ich mag nicht; meine Mutter hat
geſagt, dies thaͤten nur die boͤſen Kinder.

Tagbberxicht.
Mannheim. Auf der mannheim⸗heidelberger Eiſenbahn wurden
im Monat Januar Perſonen befördert:

Von Heidelberg nach Mannheim 6160 Perſonen.

* „Friedrichsfeld 4A78 *
„Friedrichofeld, Mannheim 654 *
„ Mannheim Heidelberg 6289 *
” ” 2 Friedrichsfeld 762 ”
Friedrichsfeld, Heidelberg 48 04

zufammen 14761 Perſonen.

Die Einnahme beirug:
1) an Perſonentaren S
2) anunterwegs erhobenen Fahrtaxen und
Supplementarbeträgen , . 1 3 fl. 36 kr.
3) an Uebergewich s 26, Taxen. } 50 fl. — fr
4) anTaren für be‘SrderteCquipagen, Viehie. *170 fl. 45 fr.

Summa 4623 fl. 45 fr.
Baden, 5. Febr. Geſtern Nachmittag ward unter großem Zu-
lauf neugierigen Volkes der am 2. d. M. ermordete Wagner Reinbold
zur Erde beſtattet; den Leichnam begleiteten ſeine zwei Söhne als Ge-
fangene, — beide ſtehen wegen der That in Unterſuchung, doch ſoll nur
einer von ihnen derſelben wirklich verdächtig ſein, und gerade dieſer bei
rem Leichenbegängniſſ! die empör endſte Verſtocktheit bewieſen haben, zur

4399 fl. 2u fr.

größten Erbauung und Aufmunterung einer (leider ziemlich zahlreichen)
Klaſſe, deren Mitglieder keine höhere Moral kennen, alg die des XL
Gebotes: Du ſollſt dich nicht erwiſchen laſſen.“ 2—

Mainz, Februar. Die ſo vielfach auf die gehaͤſſigſte Weif
ausgebeutete Straſprocedur gegen die der Mißhandlung ihres Kindes
angeſchuldigten Kaminfeger Schwarz'ſchen Eheleuie haͤt unfer Puͤbli-
kum noch immer in Aufregung und wird nächſtens vor dem großh.
heſſ. Obergerichte zur Verhaͤndlung kommen.

Würzburg, 5. Febr. Seit geſtern lieſt man am „Schwaͤrzen
Breite unſerer Univerfität folgenden Anſchlag: „Se. Maj. der König
baben in der Abſicht, den heilſamen Eindruck der gegen den unſeligen
Zweikampf beſtehenden Geſetze uud Vorſchriften zu erhöhen, aller-
höchſt zu beſchließen geruht, es ſolle unverzüglich in amtlicher Form
zur öffentlichen Kenntaiß gebracht werden, daß die Leiche eines im Zwei-
kampf gebliebenen Studirenden bei früher Tagszeit, wo noch kein Ver-
kebr auf den Straßen iſt, ohne Begleitung eines Geiſtlichen und
Leidtragenden ohne Muſik und Geſang und ohne Glockeng laͤute in
einem einfachen ſchmuckloſen Sarge, ohne alle Waffen, Kränze und
Embleme nach dem Gottesacker gebracht und ohne feierliche Rede des
Geiſtlichen oder eines andern Redners ſtill eingeſenkt werden holl.“
Dieſe allerböchſte Verfügung wird ſofort unter erneuerter Hinweiſung
auf die beſtebenden Gefetze gegen das Duell den Herren Siudierenden
der hieſigen Hochſchule andurch bekannt gemacht. Würzburg, 1. Fe-
btuar 1843, Königl. Univerſitäts Senat.

St. Gallen. Der Kaͤnton St. Gallen iſt bisher von größeren
Auswanderungen nach Amerika verſchont geblieben. Einzelne Familien
ſtedelten wohl in der neuen Welt ſich an, aber eine Karavane zog nie
dahin. Gegenwärtig aber ſtehen gegen 50 bis 60 Perſonen aus Mels
und Weißtannen im Begriff nach dem Staaie Illinois abzuſe geln.

Paris, 4. Febr. Die Deputirtenkammer hat geſtern
das Ganze des Adreſſeentwurfs der Commiſiion mit 278
Stimmen gegen 101 angenommen. — Der Koͤnig empfängt
heute Abend die große Deputation der Kammer, welche die votirte
Adreſſe überreichen wird.

— Es hat ſich heute früh das Gerücht verbreitet, unſer Conſul zu


daß dieies Gerücht grundlos war.

— Telegraphiſche Depeſche! Malta, 28. Januar. (Mar»
fetlle, 3, Febr.) Das Dampfboot Oriental M heute früb (von
Alrrandrien nach Malta) mit den Nachrichten aus Oſtindien angekom-
men. Die beiden engliſchen Armeecorps von Candahar und Jellalabad
find am 2. Januar zu Fero zepore eingetroffen. Die Räumung
Afgbaniſtan!s iſt ſomit vollendet. Die Trupven haben auf
dem Rückmarſch viel durch Krankheit gelitten. Die Amers von Seinde
waren in der Stimmung, den Vertrag, der ihnen einen Thell ihdres
Gebiets nimmt, zurückzuweiſen; man bereitet ſich vor, eine Abtheilung
der nun verfügbar gewordenen Truppen gegen ſie und die Inſurgenten
voa Bunder eund adzuſenden. Die juͤngſten Berichte aus China ſind
aug Macao vom i0. November. Die engliſchen Bevollmächtigten


— Aus Barcelona hat man wichtige Nachrichten. Die Quarticr-
commiffaͤre hatten ſich geweizert, die Truppenabtheilungen, welche bei
den faͤumigen Contributionspflichtigen einquartieri werden ſollten, 3

begleiten. Es wurden darauf ſämmtliche Quarxticrcommiſfarien 125
an Dder Zahl, auf Befehl Seoane’s verhaftet und auf die Ciadelte
gebracht.

London, 2. Febr. Ers funng des Parlamen!6, 2*
Parlament iſt heute im Namen der Koͤnigin von den —
rien durch eine Rede eröffnet worden, die für
als Feine Belehrung für die zutunfi darbietend bezeichne


 
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