Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Mannheimer Morgenblatt — 1843

DOI Kapitel:
März (No. 51 - 76)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44564#0241

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext




Sonntag den 12. Maͤrz.











Einladung zum Abonnement.

Beſtellungen für das mit dem 1. April beginnende neue Quartal auf das „Mannheimer Morgenblatt/ mit dem Woͤchentlich 2 mal die

„Badiſche Schulzeitung und i mal das,Badiſche Gewerbebiaͤtct-

ausgegeben werden, wollen bei den betreffenden Poſtaͤmtern fruͤhzeitig gemacht werden. — Wir bitten die neuen Anheſtellungen deshalb recht
bald zu machen, damit wir in den Stand geſetzt ſind, den eintretenden Abonnenten vom 1, April an vollſtaͤndige Exemplarẽ zu liefern,
denn vdgleich am 1. Januar d. J. unfere Auftage bedeutend vergroͤßert wurde, ſo mußten wir doch bald die Anfangs-Nummern nachdrucken,
welche ſich jedoch ebenfalls raſch vergriffen, ſo zwar, daß wir den jeßt noch beinahe taͤglich fuͤr das laufende halbe Jahr uns zukommenden
Beſtellungen die 25 erſten Blaͤtter muͤſſen fehlen laſſen. Dieſe Thatſache, und daß wir namentlich von den in Mannheim erſcheinenden Zeitun-
gen die meiſten Exemplare durch das hieſige Poſtamt verſenden, daß unfere Auflage nöch mit je dem Vierteljahre geſtiegen iſt, und daß unſer Blatt
nach ſo wenigen Jahren ſeines Beſtehens nunmehr eines der verbreitetſten im Lande iſt, mag wohl der beſte Beweis ſein, welche guͤnſtige Auf-
nahme daſſelbe im Publikum gefunden hat, und immer mehr findet. —
Abonnements-Preis, das Vierteljahr (vom L Abril bis 30. Jund mit Inbegriff der Poſtgebühren bei allen Poſtämtern des
Großherzogthums Baden fl. 1. 2AU Fr.. (In Würtemberg, Baiern, Heffen, der Schweiß 2C. zc. mit Poſtaufſchlag das Vierteljahr unz


ertheilen hat, zu 3 kr.
Mannheim im Maͤrz 1843.

Die Redaction.



Zagsbericht.

*1{7 Lahr, 10. März. Nach dem Artikel in No, 50 d. Bl. von Ottenbeim d. d.
28, Sebr. könnte man die irrige Meinung ſchöpfen, daß in unſern benachbarten
Gemeinden wegen Abſchaffung des großen Wildſtandes eine Aufregung bherriche,
die zu auberordentlichen Gewaͤltthätigkeiten führen und andere bedenkliche Unruhen
nach ſich zieben koͤnnte; allein Dank dem guten Geiſt unſerer Landbewohner uͤnd
ibrer Ortsvorgeſetzten, ſind derartige Exceſſe nicht vorgekommen und auch nicht zu
erwarten. Wenn ſich einige Gemeinden berechtigt hieiten, nach unberuͤckſtchtigten
wiederholten Klagen ſich Selbſthülfe zur Abſchaffung des enormen Wildſtandes zu
nehmen, ſo kann dieſer Schritt in rechtlicher Beziehung zwar nicht gebilligt, aber
auch nicht ſo ſtreng beurtheilt werden, wenn man dieſen bedeutenden Gegenſtand
und Schaden für den Landbewohner billig in's Auge faßt. Es wird in dem gan-
zen Amtshezirke und denen eirca 20 Ortſchaften, welche das große Jagdgeheg des
Herrn Völcker bilden, Niemanden in Abrede ſtellen, daß die Klagen über den
Wildſtand allgemein ſind und ſeit vielen Jahren fortdauernd verſönlich bei denſel-
ben von Ortsvorſtänden und Gemeindebürgern geführt, die aber bisher mit leeren
Verſprechungen hinausgeſchoben wurden. So 3. B, empfing unterm 11. März v. J.
ein Bürgermeiſter nachſtehendes Schreiben:

„Lieber Herr Bürgermeiſter!

Ich mache mir ein Vergnügen daraus, Ihnen hiermit die Verſicherung
zu geben, daß ich ohnerachtet der bedeutenden Koſten von mehr denn zwei-
bundert Gulden, die ich bereits für Sütterle*) bezahlte, womit ich den-
ſelben unterſtützt habe, dennoch ſämmtliche Koſſen übernehmen werde und
nichts davon aͤuf die Gemeindekaſſe oder auch ſonſt übernommen werden
darf. — In Betreff des Wildſchadens werde ich nicht nur jedem Gemeinds-
Büxger einzeln für ſich, und die Gemeinde für ſich, dillig und auf das Bil-
Iaſte zu entſchädigen fuchen, und jedenfalls im Laufe dieſes Jahrs den

ebſtand 2, 26. zu vermindern anordnen. — Haben Sie die Güte,
dieſes Ihrer Gemeinde, alsbald gefälligft zu etöffnen.

Mit bekannter Freundſchaft grüßt Sie

Ihr ergebener
Daniel Völcker.⸗
Biermit iſt ſowohl die Entſchädigungsverbindlichkeit wegen Wildſchaden, als
au die Verminderung des Wildſtaͤnds ausdrücklich zugefichert und dem Ortsvorſtand
dabet beſonders anempfohlen ſolches ſeiner Gemeinde zu eröffnen. Eine bündigere
Zuſichexung könnte wohl nicht gegeben werden und es lag darnach in der Pflicht
und Eyre des Jagdpächters, dies Zugeſagte von ſelbſt zu erfüllen, wodurch jede
Veranlaſſung zur Selbſthülfe beſeitigt gewefen wäre. {

Man muß bei dieſen begründeten Klagen der Gemeinden billig berückſichtigen,
daß ſolche ſeit vielen Jahren dieſem Jagdvergnügen große Opfer gebracht und dem
Fächter als ihrem frühern Landtagsabgeordneten manches nachgeſehen haͤben, wel-
ches von ihm gerechte Berückſichtigung verdiente; denn wie wäre es möglich, daß
ein Jagdpächter laut ſicherer Angabe für 15,000 Franes Wildpret in einem Jahr
verkaufte, wenn der Wildſtand nicht enorm und folglich auch der Wildſchaden von
den Gemeinden verhältnißmäßig groß wäre und da die Hauptreviere des Päch-
ters welche die größere Maſſe von Wild liefern um den ſehr niedern Pacht von

*) Diefer Sütterte, ein armer Mann, wurde bei einer Jagd zum Krüppel

geſcheſſen durch Unvorfichtigfeit; man vexſprach, daß er der Gemeinde nicht

* zur Laſt fallen follte, Bis heute iſt aber der hieſige Amtschirurg B, mit
rirca ff 150 für ärztliche Bemühnngen noch nicht bezahlt.

1406 fl. ihr; vorzugsweiſe bis 1852 ohne Steigerung wieder verlängert worden, ſo
haben die Gemeinden bei ſolcher Ausſicht für ihre künfiigen Feldfluren und junge
Gemeindewaldungen gewiß gerechte Anſpruͤche auf nachdrücklichen Schutz und Bes
rückfichtigungen der hohen Staatsbehörden für ihr auf ſolche Art gefährdeies Grund-
vermogen. ;

Die gehegten Erwartungen der Gemeinden zur einſtigen Pachtung ihrer Bes
zirke ſtehen demnach noch um ſo mehr in weiter Ausſicht, da erſt voriges Spätfaͤhr
wieder mehrere neue Pachtverträge demſelben Pächter im Privatwege auf 9 Jaͤhre
verlängert wurden.

Dieſem Berichte reihe ich folgende gemeinnützige Fragen an:

a) Liegt es wohl im Intereſſe ves Staats, einem einzigen Vächter eine ſol-
che Menge Jagdbezirke, wodurch allein eine Maſſe von Wild gehegt wer-
den kann, auf dem Privatwege zu überantworten und iſt das Gedeihen
* und der Waldungen nicht als erſte Fürſorge zu be-

andeln? —

b) Liegt es nicht in der erſten Pflicht des Landtagsabgeordneten, der zu den
Factoren der Landesgeſetze gehört, dieſe vorzüglich gewiffenhaft zu handa
haben? und

e) ſoll der Landtagsabgeordnete ſeinen Bezirk, den er vertritt, vor iedem
Eingriff ſchützen und noch viel weniger ſich ſelbſt einen ſolchen erlauben €

Stuttgart, 10. März. Die zweite Kammer der würtembergi-
ſchen Stände hat beſchloſſen, den Antrag an die Regierung zu ſſtellen,
daß körperliche Uebungen in den Schulplan der Volks und lateiniſchen
Schulen aufgenommen werden mögen.

Göttingen, k. Maͤrz. Die ausgeſprochene Hoffnung auf eine
alljemeine Amneſtie der Göttinger Staatsgefangenen iſt nicht in Er-
füllung gegangen. Nur das Eine bleibt erfreulich, daß die Räthe des
Königs das Princip aufgegeben baben, dieſem von jeder Nachſicht ge-
gen ein längſt ohne alle Folgen daſtehendes Ereignib abzurathen. Man
iſt milder, nachſichtiger, buwaner geſinnt. Sind jetzt Einige begnadigt,
ſo werden bei der nächſten Gelegenheit wohl auch die Uebrigen auf
dem Wege der Gnade auf freien Fuß geſetzt werden.

Gotha, 5. März. Die baldige Vermäblung des Prinzen Auguſt
von Sachſen-Coburg-Kohary mit der Prinzeſſin Clementine von Frank-
reich iſt nun wohl außer allen Zweifel geſtellt. *

Berlin, 6. März. Der Buchhändler Brockhaus iſt nach einem
mehrtägigen Aufenthalt in unſerer Hauptſtadt geſtern wieder nach 4*
3ig gereift und hat die Hoffaung mitgenommen , den Debit der „Leipz,
Allgem. Zeitung“ ſchon von Oſtern ab in Preußen wieder geſtattet zu
ſehen. ;

Paris, 8. März. Die neun Bureaux der Deputirtenkammer has
ben fich geftern beratben über den Vorſchlag des Hın, YJaubert, *
Bewilliguͤng von 13 Million zur Bolfendung des Lowore und Des
reinigung diefes Palafles mit den Tuilerien betreffend. Mit großer


 
Annotationen