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Mannheimer Morgenblatt — 1843

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Dezember (No. 283 - 307)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44564#1167

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_ No. 290.








— —






ſche Gewerbeblatt“



Wie ſchon oft, ſo auch int laufenden Quartal waren wir vielfach im Falle eine


deigeben, obgleich unſere anfängliche Auftage bedeutend vergrößert wurde.






Würtemberg,



Mannheim im Decemb:r 1843, e

Die Redaction.



2

Landtagsverhandlungen. 2

Larterube, 7. Dez. S. öffent!l, Sigung der 2. Kammer, Unter
‘gm Vorfibe des Präſideuten Bett. Auf der Kegierungsbank Miniſterialdireltor

egen auer. ; ; : ; } i

Das Secretariat zeigt folgende Eingaben an:

; i) Anzeige einer Motion des Abg. v. Ibſtein, es wolle die Kammer der
Abgeordneten an Se, Königl, HGoheit den Groͤßberzog die ehrfurchtsvolle Bitte
“giddten-, der gegenwartigen Ständeverfammlung einen Gefegegentwurf vorlegen zu
Taßen, dadin gehend, daß der {nı S, 12 des Zehntabtöfungsgefehes für VBerzinfung
»des Staatszufhuffes beflimmte Termin vom 1, Januar 1844 bis 1. Sanuar 1850
vertängert werde. —

2) Vetition der Gemeinde Königheim, die Anlage einer neuen Landſtraße von
Hardheim bis Tauberbiſchofsheim über Königheim betreffend.

3) Petition des Schuſters Joſeph Reich in Buchbolz, einen Rechtoͤſtreit betreffend.

Ber Abg. Müller übergibt eine erneuerte Petiiioi der Tabaksfabrikanten Jalob

und Beinrich Reink oldt ı0, zu Raſtatt, Kläger gegen den Obereinnehmer diſcher
daſelbſt, Beklagten, wegen Ehrenkränkung. }

* Der Abg, Sander! Veſchwerde und Vorſtellung des Bürgerausſchuſſes in
Steinbach Erfedigung der dortigen Bügermeiſterwahl betreffend. ;

Der Abg, v. SZeftein: Bitte der Gemeinden Roihenfels, Bifhiweier und Muge
genflurm, die Nufnahme der Straße von Muggenfturm nach Kothenfels in ven
allgemeinın Straßenverband betreffend.

Der Abg. Welicker; Vorſtellung des Buchdruckers Karl Berger dahier, die
Conceſſion zur Betreibung einer Buchdruckerei in Noebach betreffend,

Die Tagesordnung führt auf die Berichterſtattung über die Rechnung des
Archivars Rau von dem letzten Landtag.

— Der Abg. Martin berichtet, daß ſolvohl die Reviſion der Obexrechnunggkammer,
als auch' die Prüfung der Commiſſion nicht den gerinaſten Anſtand ergeben habe,
und die letztere darauf antrage, dem Archivar Rau unter wohlverdienter Anerken-
nung feiner thätigen und gewiſſenhaften Amtsführung das Abſolutorium zu ertheilen,
welcher Antraͤg von der Kammer einſtimmig angenommen, wird.

Nachdem auf die Frage des Praͤfidenten det Abg. v. Ihſtein die Begründung
ſeiner angefündigten Motior auf ven 9. d. M. zugefagt hat, wird die Sißung auf

dieſen Tag, Morgens 11 Uhr, angekündigt. 2 *

Vor den Schluffe der Sitzung wird die Wahl von ſieben Mitgliedern zur Vers
ſtärkung der Budaeteemmiſſion vorgenommen.

Voͤn 53 Stimmenden erhalten die meiſten Stimmen Blankenhorn Krafft S1,
Martin 31, Baſſermann 27 , Loffler 27, Mathy 260

Die Abg. Dörr, Gottſchalt, v. Neubronn und Rindeſchwender, von welchen
8 25 Stimmen erhalten, looſen. Das Loos entſcheidet für v. Neubronn und

örr.

Die Sitzung wird geſchloſſen.

Tagesordnung auf Sonnabend den 9. d M.: Vorlage neuer Eingaben.

„ Begründung der Notion des Abg. v. Sbſtein.

“ Carlsrufe den 4, Dez. 7 Öffentlihe Situng der 2, Lammer.
— Fortſetzung.) C ;
Weißel fahrt fort: Da | } ‚
Von allen Seiten ſei eine gewiſſe Condescendenz nothwendig und nur dann wenn
die 3 dattoren auf einem Yunkte zufammenfomnten, ſei das zu erreichen, was in einem Re-
praͤſentativſtaat erreicht werden müſſe; dieß ſei aber nicht möglich, wo Fehden mit

init der Regterung als das Panier verkündigt würden; geſchehe dies, dann ſtehe er
unter den Fahnen der Regierung. — Nachdem der Redner nochmals auf die einzel-

nen Ausſtellungen der Wahlbantlung zurückgekommen iſt, ſagt er am Ende: uWenn
wir hiernach auf ſolche Specialitäten in der Kammer eingehen wollten nachdem
alle Termine abgelaufen find, innerhalb welcher ſolche Mängel hätten vorgebracht
werden ſollen, ſo würden wir principlos werden, und uns von der Bahn des Ge-
fetes verlieren. Ich möchte aber im Volke das Bewußtſein erhalten, daß in dieſem
Zaale dem Schooße der Geſetzgebung, nicht bloß Geſetze gegeben, ſondern auch
74 werden, das Bewußtſein, daß wir auf der hettigen Stätte des Rechtes
ehen. : .


bracht worden ſei, der ſeines Erachtens heute nicht zur Sache gehört hätte. Sei
es einınal bis zur Beurtheitung der Wahl gekomnien, dann gehöre die Eigenſchaft
des Gewählten! beſonders die Frage ob er Staatsdiener ſei oder nicht, keineswegs
vor das Forum der Kammer und Niemand werde dadurch beſtimmt werden, ſich
fuͤr oder wider zu erklären. Von dem Abg. Gerbel koͤnne auch in dieſer Ausdeh-
nung die Sache nicht gegeben worden ſein; ſeine Meinung gehe wohl nur daͤhin,
daß in zweifelhaften Faͤllen wo er ungewiß wäre, ob er für oder gegen die Guͤt⸗
tigkeit der Wabl ſtimmen ſolle, für ihn dieſes Prinzip der Politit᷑ alsdann das
üderwiegende ſei. Er erkäre, und glaube dies im Namen Aller thun zu dürfen,
daß die Frage, ob einer Staatsdiener ſei oder nicht, ſobald er einmal gewählt, kei-
nen Unterſchied begruͤnden koͤnne, und wünſche, daß mit dieſer Exklärung alie tünf-
gen Irrungen und Gegenerklärungen beſeitigt ſein möchten — Der Reoͤner widet-


urwählern das Recht zuſtehe ſich über die Gültigkeif oder Ungülttakeit einer von
ihnen vorgenommenen Wabl zu erklären, wenn ſie Beſchwerden vorzubringen häͤt⸗


Termin die Kammer nicht mehr befugt ſei, auf ſolche Beſchwerden zurückzukommen,
alg dem öffentlichen Rechte zuwider; den jeder Staatsbürger habe das RNecht, Zu
verlangen, daß die Wahlen jeder Art in geſetzlicher Weiſe vor ſich giengen! Es
könnten ja ſonſt ganze Bezirke es durch Uebereinkommen oder Nachläſſigkeit dahin
bringen, daß lauter Wahlverfälſchungen, von beiden Seiten, zum Voͤrſchein käͤ⸗
men. — Der Redner verbreitet ſich noch über die als hauptſächliche Mängel er-
ſcheinenden Ausſtellungspunkte, namentlich über die fehlende Beurkundung der drei


gels halber nicht zu zählen, alſo Weingärtner auch nicht Wahlmann und die Wahl
dei welcher er mitgewirkt, nicht gültig ſei; deßhalb verlange er auch keine Unter-
fuchung, obgleich er gegen den Abg. Jungshans der Anſicht ſei, daß man ſie wohl
verlangen dürfe. — Das vorgelegte Zeugniß der Unterſuchung des Oberamtmianns
%. Theobald ſcheint ihm werthlos, ſogar theilweiſe etwas Fächerlich, denn es ſei
weiter nichts als eine Erklärung des hier als verdächtig erſcheinenden Bürgermei-
ſters Pflüger, womit dieſer ſagen wolle, er ſei nicht verdächtig. Schließlich ſtimmt
er für Ungültigkeit. DA

— Rettig bringt {n Erinnerung , daß auch gebildertere Gefchaͤftolente zuweilen
gegen die firengen Vorſchriften der Sefhaftsordnung verfioßen, un fo mehr -füns


Nachdem ‚er ſich gegen den (im Sinne der Minorität, der Conimiſſion abgefaßten)
Entimurf des Abg. v. JBftein ausgeſprochen, den ‚er eine zum Borans gezinmerte
Modreffe nennt, Welche, wenn ja, auf andere Weiſe zu Stand fommen miiffe, ver-
theidigt er das Benehmen des Pfaarrexs Weingäriner , welcher ſeine Pflicht als
Staaͤtsbürger namentlich in Bezug auf die Wichtigkeit der Urwahlen erkannt, ſo-
wie dabei teinen Patriotismus au den Tag gelegt bahe, erklärt ſich gegen fede anz
zußeilende weitere Nachforſchung (Inquifition) und ſtimint für vie Hültigkeit der

ahl.
Schaaff! Balg, meine Herren, ein freundliches Dörfchen am Bergaͤbhang


 
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