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Mannheimer Morgenblatt — 1843

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Dezember (No. 283 - 307)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44564#1177

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— — — —







0. 292.










Landtagsverhandlungen.

Um unfere deſer in den Stand zu ſetzen, den Verdandlungen über die von dem
Sroßd, Iußizminiferium gemachten Vorlagen feiner Zeit leichier folgen zu Können,
geben wir vier die Gefeßentwürfe über die neue SGerichtsverfaffung und die Straf-
drozeßordnung. ;

thums Baden betreffend.
Titeltlt

Allgemeine Beſtimmungen.

$. 1.

Die Rechtspflege in der untern Inſtanz wird von der Verwaltung
Sinne getrennt, und ausſchließlich dafür elte Gerichten übertragen.

Mit der Rechtspflege
“ _ Amtsgerichte,
Handelsgerichte ,
Bezirkoſtrafgerichte,
Hofgerichte und
das Oberhofgericht/ — 4—
dorbebaltlich der durch Defondere Geſetze geregelten Militaͤrgerichte und der den
Standesherren in gerichtlichen Strafſachen jukommenden Austrägalinſtanz.

im engeren

8 .
ſollen künftig beauftragt ſein;

Strafſachen von Einzelrichtern verwaltet.


richts gebildetz ihr Bezirk umfaßt eine Mehrzahl von Amtsgerichts-Bezirken, Bie

zum —— — eines Bezirksſtrafgerichts gehörigen Unterſuchungen find zunaͤchſt

von einem Mitgliede deſſelben (vem Unterfuchungsrichter) zu führen; die übrigen

Gerichtsmitglieder haben ihm dadei Aushülfe zu leiſten.
\ ; *

Die Handelsgexichte beſtehen in erſter Inſtanz aus dem Amtsrichter und zweien
mitſtimmenden Handelsleuten, in zweiter Inſtanz aus einem Senate des Hofge-
richts von 5 Mitgliedern, welchem ebenfalls zwei mitſtimmende Handelsleute beige-
geben werden. 8 : *
Sowohl in erſter als zweiter Inſtanz haben die Gerichtsbeiſitzer aus dem Han-
delsſtande noch vier Stellverireter.

5.6.

Die Hofgexichte urtheilen in bürgerlichen Rechteſachen in Verſammlungen von
fünf, in Straͤfſachen in Berfammlungen von ſechs Mitgliedern; bei Erledigung von
Recurſen gegen Straferkenntniſſe der Amtsgerichte jedoch nur in Verfammlungen
von drei Mitgliedern. ; Ü } ;

Das Oberhofgericht urtheilt in bürg, Rechtsſachen in Verſammlungen von ſieben,
in Strafſachen in Berfammlungen von neun Mitgliedern.

- 3u prozeßleitenden Verfügungen genügen ſowohl bei den Hofgerichten alg bei
dem Oberhofgerichte drei Mitglieder.

— DE \

Iſt ein Erkenntniß nach geſetzlicher Vorſchrift in vollem Rathe zu erlafſen, ſo
müffen bei dem Oberhofgericht wenigftens eilf, bei einem Hofgericht wenigſtens neun
Nitgliedex anweſend ſein, erſcheinen ſie in ſtärkerer und gerader Anzahl, ſo tritt
das jüngſte Mitglied ab. * An *

Zur Beſetzung des Gerichts gehört überall zugleich die Anweſenheit eines be-
eidigten Prototollführers. ; . A
Der Amtsrichter, Unterſuchungerichter oder Serichtsdeputirte, welcheer Prozeß-
handlungen vornimmt, darf keinen Protokollführer beiziehen, welcher mit ihm in
4 — oder im 2. oder 3, Grade der Seitenlinie verwandt oder ver-
wägert iſt. ; — . Qn
Auch dürfen nicht zwei auf ſolche Weiſe unter ſich verwandte oder verſchwä-
* Mitglieder eines Gerichtshofes in der nämlichen Sache ihr Stimmrecht aus-
n. 3 j s » € E ® * $ ;
} $ 9 /
- .. Bei den Bezirloſtrafgerichten bei vden-Hofgerichten. und bei'm Oberhofgericht
werden Staatzanwälte aufgeſtellt. * * ;

510 —
Hür die Amtsrichter, ſowohl in Beziehung auf ibre ſelbſtſtaͤndigen Verrichtun-
ſ als auch in ihrer Eigenſchaft als Mitglieder ves Bezirtsſtrafgerichts und als
nterfuchungsrichter, und ebenſo für die Siaatsanwälte können zur Aushilfe vom
SZufßigminiferiun auch Steliperireier ernannt werden, welche nicht Staatsdiener im
Sinne der Pragmatit vom 30, Januar 1819 ſind. * ;
Wegen Krankheit odex anderer Verhinderung der Amtsrichter kann auch das
‚Dofgericht vorübergehend Stellvertreter ernennen; hinſichtlich des Staatsanivalts



ſteht dieſe Befugniß im gleichem Falle dem Präſidenten des Gerichtes zu, bei wel-
chem derſelbe angeſtellt iſt. .

In Verrichtungen, die dem Amtoxichter als Einzelrichter oder als Unterfuchungss
richter zukommen, kann er {n Verhinderungsfällen die Vornahme einzelner gericht-



(Fortſ. folgt.)



Tagsbericht.
Fraukfurt, 11. Dez. In der heuͤtigen außerordentlichen Sitzung
hohen Senats wurde Herr Schoͤff Scharff zum aͤlteren, und Herr
Senator Dr. Müler
Bremen, 8. Dez. Von den hieſigen jungen Maͤnnern, welche
Jahres von hier nach China gegangen
ſind, um das dortige Terrain zur Ausdehnung des Abſatzes deutſcher
Induſtrie-Erzeugeiſſe zu unterſuchen, ſind jetzt die erſten Nachrichten
eingegangen. Dieſelben lauten leider nichts weniger als erfreu-
lich. An die Stelle der Soliditaͤt und Wortreue, auf welche man bei


in Zukunft ein bedeutender Handel mit dem himmliſchen Reiche ſtatt-


Jahre der Zuſtand ſich viel mißlicher fuͤr den Abſatz ſtellt, als vor dem
Friedensſchluſſe der Fall war. Der Haß der Chineſen gegen alle Fremden
wird als arg uͤnd ſteigend geſchildert, Beraubungen und ſelbſt Ermoͤr—
dungen Einzelner als haͤufig vorkommend, ohne daß den Letzteren, auch
wenn es Englaͤnder ſind, ein entſprechender Schutz zu Theil werde.
Die ſteigende Unſtcherheit in den chineſiſchen Haͤfen, die zum Betruͤgen,
welche die Chineſen an den Tag legen, und der allgemein herrſcheude
Zweifel an der Fortdauer des Friedens hatte eine Zuruͤckhaltung der
ſtarken Ausſendungen von Europa in den Freihafen von Sinacpore zur


zeugniſſe, welche an die Oeffnung der fuͤnf chineſiſchen Haͤfen von vie-
len Vaterlandsfreunden geknuͤpft ſind, duͤrften daher fuͤr's erſte wohl
nicht in Erfuͤllung gehen

Paris, 9. Dez. An der Boͤrſe war das Geruͤcht im Umlauf, die
Regierung habe Nachricht aus Madrid vom 4. Dez., wornach im Conz
greß entſchieden worden waͤre, daß ſich Olozaga der Wiederwahl
zu unterwerfen habe. Am Abend ſollen darauf Unruhen in der ſpani-
ſchen Hauptſtadt ausgebrochen ſein. 5

— 8 heißt, die Koͤnigin Jſabella haͤbe ſich eigenhaͤndig an den


nien aufhoͤren ſoll.
London, 7. Dez.

verdient; es iſt daher, wie wir aus guter Quelle erfahren, die Abſicht
der Regierung, den Poſtertrag als Einkommensquelle ganz fallen zu
laſſen, und denſelben gaͤnzlich auf Verbeſſerungen in den verſchiedenen
Zweigen des Poſtweſens und
rung zu verwenden.


nalgeſetzbuche beabſichtige und daß ſie in naͤchſter Parlamentsſeſſion eine





len vorlegen werde. *

— Die Geſellſchaft zur Unterſtuͤtzung der Armen in der londoner
City hielt geſtern ihre Jahresverſammlung. Aus dem Berichte erhellt,
daß das Jahreseinkommen 2557 Pfd. St. betrug, wovon noch 319


 
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