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Mannheimer Morgenblatt — 1843

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Dezember (No. 283 - 307)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44564#1129

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73



— Na 383


ide











— — 4 — — — — — — — — —

Landtagsverhandiungen.
Carteruhe den 2 Nov. 3, offentriche Sitzung der 2
„ aUuter dem Vorſitze des „Alterspräftdentem O! Sſtetn. Auf der Regierungs-
dert Staatsr, Zrdr. v. Rudt, Minifterialdivector, eichrodt N OL U
Der Prafident eroͤffnet der Kammer, daß der Abg. Helbing um einen vier-
woͤchentlichen uxlaub eingefontmert fet, welden (hm die Kammer foͤfort bewilligt.

on Staatsrath Frhr. v R üdt legt die Acten des 35, Aemterivahlbezirks (Ladendurg
und, Weinhetms=—, vecker) vor Der Präſident übergibt ſie der ¶ Abtheilung zur
Prüfung dieſe zieht ſich zurüg , worduf, die Sitzung auf kurze Zeit ſiſtirt wirde!
‚Die 4, Ybtheilung tritt wieder ein nnd der Berichterftatter ; Dexfelben , Rinde-

venver naͤgt Namens det . Aothettung vor Ankray auf Nichtbeſtandung.
Allgemein angenontneni 5! 1 DG H3 01 2
‚. Der Bra ſident beeidigt die neu eingetretenen Abg. Hecker und Hägelin.

, Die Tagesorpnung fuͤhrt auf die dotf bug der Wahlprifung, (9 9chlat

Bader berichtet in Namen der ‚fünften Abtheilung über die Wahl des 25.

Yemterwahlbezirts (Baven und Gernsbach‘ — Rothermel.). Nach dem Wadlprotos
Foll glaubt die Abtheitung keine Beahftandung einuireſen tafen zu können Es liehe
aber eine Vetitien von 10 Wahlmännern genen Güitigkeit der Wahl vor DerBes!
richterftatter Verkiest ſolche und fährt-aksdann. ‚fort:- Die
— daß der Kammer das Recht zußeht, aucd.die Urwahlen ;zu. prüfen.
Sie hat die Thatſachen, welche die Petition angiebt,
net Die Beſchwerdepunkte ſind: \
Zusd. Dapıdie Wahl ‚der Wahlmännex in
Sept.) von der Regierung: angeordnet. worden fel.;
che Mitglieder der Adtdeilung fürunerbeblich.. . , .

} 3, "Dap vie Anorbnung dieſer Wahl ganz gebeim gehalten worden fet und kein
Bürgermeißer acht Tage vor der Wahl Kenuͤtueß daͤvoͤn erhalten habe. Auch die-
ſen Funtt fand die Aptbeilung fr unerheblich; es beſtehe kin Geſetz/ daß e fru-

Kammer.

Dieſen Punkt fanden ſämmtli-

her befannt gemacht werden muüffe..
Daß in einem Orte die Bekanntmachung der

arl andern‘ Tag vie Waht Vorgenommen worden ſeil 22
4 Daßı gnl einem andern Orte den Burgern der Zweck der Vorkadung nicht
befannt. gemacht worden ſei. at 819ln I 4


bei det Wahlmäannermabl wie

nicht An instanet vorgebracht wurden ſpaͤter nicht niehr berückſichtigt werden Tönn-


vöſe Aaſcetdebei vermuthet werden dürfe


Tagen. nicht eingebalten worden ſei.
keill Gewicht, well es fich hier nur um
reicht wenn nur einmal dazu die Ein ladung erfolgt war! } ;

„ 6, Daß in dem Orte Balg der Vorſtand der Wahleonmiſnon dem Bezirks-

Auch auf dieſen Puntt legt die Abtheilung






die Waol an einem andern ſpätern Tage wahrſcheinlich fortgeſetzt uͤnd hiebei der
andere gewählt wurde. Dieſen mnſtand betrachtet die Maioritaͤt der Abiheilung


witktich * wahre Wahlmann iei
b
feicn, Die Abtheilung- glaubt , daß ;
fönne, wo ſolche Fehler nur, ſo lange berückſichtiget werden könnten ehe de .Depuz
tirtenwahl vorgenonmen wird ſo Lange alfo. nady ies intrega iſt. Geſtützt auf
dieſe verſchienenen Heſchwerden ſtellt daper die Abtheitung den Antrag die Regie-
gierung zu bitten: über den aktenmäßigen Verhalt des dritten, vierten, ſechsten u.
ſiebenten Punttes näbere Auskunft an die Kammer gelangen zu laffen die Beſchluß-
nahme über die Gültigkeit dex Wahl-auszufeßen und die Wahl vor der Hand fuͤr
beſtandet zu erflären. Eine Minorität pon vier Stimmen iedoch erklärte ale Be-
ſchwerdepunkte für unerheblich Und hält-die meiſten der Angaden in der Petttion für
zu unbeſtimmt. *
Ztfttet:8




wiffenbafte. Mannn fublt ſich darum beengt. Doch-wir foilen immerfort mit großer


lewim Zunehmen ; darum muß ihr Eifer gezügeltjwerden, damit fic ſich nicht zu Schrite
ten verleiden Laffen / weldie eine Berfälfhung der Vahien berbeiführen. Der vuntt,
daß den Bürgern-der, Grund ihrer Eitalion nicht angegeben worden ſei, könne ihni


gen gewöhnrlich zu -gefhehen pfiegten cburch den Ortodienet in der Morgen- und
Abendvämerung) 5 An komnie e8 hauptſächlich darauf an, ob vie Sache mit Ube
fict o gemacht Worden ‚ob man in der Thaͤt Beſprechung haͤbe verhindern wollen,
was in tiefem Falle ni‚cbt‘mq‚?mbeinlicb feiz er möchte es wohl rügen, aber darin
keinen @rund zur Beanfandung finden. Der Redner kegt am meißen Gewicht dar-




auf daß € in Vahlmann ungewiß ſei, worauf es hier um ſo mehr anfomnie da
der Abgeordnete nut mit der Najorität Ei n or Stimine gewählt wotden fel, Weiz
ter meint er wenn die Leute überrumpelt worden wärn was indeß feineswegs.
gewiß ſei ſo würde er eben ſo gut einen Grund zur Beanſt indung darin fAnden,.
algıwenm der Uniſtand mit den zwei nicht perſonlich abgegebenen Wahlzettein auf.
die Entſcheidung der Wahl influirt hätte. *
Schaaff? Die Frage wegen Prüfung der Urwahlen iſt in diefem Saale
keine neue; ob ſolche einer ſtrengen Ptüfung zu unterwerfen ſind oder nicht, dies
müſſen die Umſtänne vechtfertigen, In dem gegebenen Falle iſt aber zu berücfichttz
gen daß die Beſchwerde nicht von ſolchen Orlen herrührt, wo jene Fehler vorge-
lemmen ſein ſollen! Der Reduer geht nun auf die von der Abtheilung geftellten
Anträge iiber; mit dem erſten iſt er einverſtanden und unterſtilztn; gegen den
zweiten aber erklärt er fich, weil man damit zu weit gienge. Die Beſchwerdefüh-
Ler bätten keine Thatſachen vorgebracht und bei einer nähern Betrachtung dieſtt
etition wüſſe man ſich überzeugen, daß ſolche auf Schrauben geſtellt fet und vage


alſo nicht zur rechter Zeit geſchehen. *

BVelcker ochaͤlt ſich fur den Schluß der Diekuſſton das Wort vor, um einige‘
allgemeine Bemerkungen übex die Walhen zu machen. Er vergleicht die Zeit von '
zwei Togen, welche der Wahl vorangehen follten mit der Zeit von 6 Tagen, wet
che der Deputixtenwahl vorangehen bei grohen Bezirken feien dieſe hiuͤtaͤliglich/
jene bei den Gemeinden! Bei einer abgebrochenen und wieder fortgefetzten Wahl _
hälkrer eine abermalige ſpecielle umſage und einen Zwildenraum von 2 Tagen‘
nicht für nöthig. Ber weitem erheblichet iſt ihm der Winftand, wenn die Urmähler .
geladen ſeien ohne das Warum zu wiffen, und es fäme dann auf denr Natihaufe
auf ein al z Tage, daß ſie wählen ſollten; dieß ſei offenhar ein Fehler ganz.
gegen das Geſetz denn dieſes wolle Beſprechung, welche aber kuͤrch fene Prosebur”
gerade uugangen Wwerdei 7ı R0 e Y⏑

Der Medner pält ſämmtliche Beſchwerdepuntte els Ein Ganzes Zufammen,.
woraus man deufkich erfehe; daß es in dieſein Bezitk überhaupt mit den Urwahlen.
fle, HND ‚f gegen . Dden Abg.
Schaaff/ daß die Wahl eines Deputirten nicht die einzelne Sache eines Ortes fet, \
ſondern eine gemeinſame Sache des Wahlbezieks. — — —

Foörger gibt Auskunft über die WaHl zu Balg: Am 24 Scht ſel Dort. die
Wabl vorgenommen am 25. Sept ſei die Conſeription zu Baden abgehalten wor-
den dort babe der Beamte den Bürgermeiſter von Balg nach der dortigen. Wahl
gefrugt, und der Letztere geautwortet; /ich glaube ich bin Wabhlntahihl, ol UE Ddie‘s..
Zahh noch nicht zuſammengeſtellt;/ ſpäter habe es ſich gezeigt, daß Stintmengleich= .
beit zwiſchen dem Büxgermeiſer und Pfarrer daſelbſt vorbanden gewefen, worauf -
dana durch das Loos für: den Pfarer entſchieden worden ſeiil

Voſſel t. in ſtets für die Freiheit der Wahl geweſen und hat fein fortwaͤhren!
des Beſtreben darauf gerichtet; doch iſt er hier fuͤr die Aufrechthaltung der Wahl,
da ihm die Beſchwerr epunkte ver Petenten für nicht erheblich erfheuen “ Die
game Petition ſcheint ihm indeß auf Schrauben geſtellt, unerwieſen Und AuS det
Luft gehriffen, voll von ungattbaren Vorausſetzungen welche die Unfkerzeichner nur
vom Dörenfagen: hätten, ı Wahlmänner aus den Orten, wo die Unregelmäbtgfeiten .
vorgefommen ſein follen; ſeien keine unterſchrieben dieſe haben wohl felbſt die.
Unevbeblichfeit der Ausſellungen eingeſehen, denn ſte ſelen eigentlich dazu berufch,
die Sache zu heurtbeilen. Gegen eine Wahlmännerwahl in demſelben Bezirfe, mo
ietzt dieſe Ausſtellung gemacht werde und welche erheblicher geweſen ſeien Habe eine
fruhere Kammer (1811) binweggehen zu müffen geglaubt Er haͤbe in der Abtheiz -
lung für die Hültioteiteerklärung geſtimmt und für nöthig gehalten, e8 lebt noch!
ein Malnzuswiederholen, ; S 93 A A

Baſfermann: Der Abg. Schaaff hebt hergus, daß in dem Orte, welchem
die Unterzeichner der Petition angehören, keine Unrichtigkeiten Vorgefommen. wa= ,
ren und die Petition uur von ſolchen Uurichtigkeiten fpreche,. die in andern. Orten


und warum nicht frühex die Ausſtellungen über die Wahl zu Profpfoll. felbft ges
geben worden feien. Wären die Unrichtigkeiten in dem Ort ſelbſt vorgefommen,
vo Die Vente zu Haufe‘ ſeien welche aufmerffam auf bie Einhaltung der gefeßBlie.,
cheh Beftimmungen bleiben; ſo hätten ſie gewiß das Wahlprofofoll mit ihten Aud-
ſtellungen ſelbſt verfehen, Den Vorgang in der Kammer von 1841 Fenne er nicht
weiller damals noch nicht Mitglied des Haufes gewefen ſei Hbrigens. auch ſchon
iber manche Fehler in den Wablprotolollen binweggegangen, welt er ſich felbft
habe fagen müfen, ſie ſeien nicht von Einfluß auf die Haupffache. Hier habeer
aber die Anſicht gewonnen, daß es beſenders ſtreng genommen werden müffe.. Er
vergleicht die urwahlen init dem Jundamente eines Bauwerks; wenn Zemaͤnd ein
ſolches unterſuchen ſolle, ob es nach den Regeln der Baufunft errichtet fei, fo müſſe
er das Fundament eben ſo genau unterſuchen, als das Dach, denn hei,einer Unze- .
gelmäßtgkeit in ienem lonne nicht geſagt werden daß das Gebäude tegetrecht aufe.
geführt ſei. Nicht alle Nißbräuche känſen zur Kenntniß der Kammer, deßhaͤlb muͤfe
ſie es mit denen ſtrenge nehmen, die ſ ihrer Wiffenſchaft gelangen, befonders da
man bidher felten oder nie die Urwahlen gekörig geprüft Habe, . Er will übrigens,
daß —— 4 — durch die Einſicht des Protokolls der Wahleommiſſion Gewit!
heit verſchaffe. ! ; .
Rettig: Das Bauptmoment zur Ausſtellung werde von dem Vorgang zu


 
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