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Mannheimer Morgenblatt — 1843

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Oktober (No. 230 - 255)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44564#0926

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Vollſtaͤndige

Darſtellung der Streitſache

zwiſchen Frhr. Julius Goͤler don Ravensburg und Herrn Moriz von
Haber, ſowie des daraus entſtandenen Duelis des erſtern mit Herrn

von Werefkin, wie ſie vor Gericht niedergelegt wurde
von

Georg von Sarachaga
(ortſetzung.)

„Du,“ ſagte er zu mir gewendet, „gehſt unverzuͤglich zu Haber
und fragſt ihn unumwunden, ob er das gefagt hat vder nicht.“ —
„Lieber Freund,“ verſetzte ich, „ich bin zu Auem fuͤr Dich bereit, er-
laube mir aber, daß ich Jemand mit mir nehme, damit ich einen Zeuͤ—
gen der Unterredung habe.“ *

Ungluͤcklicherweiſe erſchien in dieſem Augenblicke, wo wir Herrn v.
Zedtwitz um ſeine Begleitung bitten wollten, Herr v. Haber auf der
Vromenade Bei dem Anblicke deſſelben gerieth Hr. v. Goͤler in folche
Wurh, daß es mich alle Muͤhe koſtete, und ich meine ganze Beredifam:


er Herrn v. Haber nicht auf oͤffentlicher Straße wißhandelte.

Endlich geiang es mir, ihn zu beſchwichtigen, und wir begaben uns
zu Freiherrn v. Zedtwitz. Herr v. Goͤler gaͤb uns nun Verhaltungs-
maßregeln für unſere Sendung zu Herru v. Haber, und wir verfügten
Er war nicht zu Hauſe; eben ſo we-
nis fanden wir ihn auf dem Spaziergang; enoͤlich ſahen wir ihn bei
Hetrn Haug in der Reſtaurativn zu Mittag ſpeifend an einem kleinen
Tiſche mit Herrn Thouret; wir ſießen ihn bei Seite rufen, worauf
ich Herr von Zedtwitz bat, das Wort zu ergreifen.

. „Derr von Haber,“ begann dieſer, „wir ſind von Herrn v. Goͤler
abgeſchickt Sie zu fragen, ob es wahr iſt daß Sie ausgeſagt haben,
Herr v. Goͤler habe Ihnen Genugthuung verweigert.“ — „Meine Her-
ven,” erwiederte Herr v, Haber, „das habe ich nicht geſagt, ich will
Ihnen aber die gaͤnze Sache erzaͤhlen.“ Er begann nuͤn mit der Ge-


dem Herrn v. Goͤler eine Genugthuung angeboten. Herr v. Zedtwitz
und ich bemerkten ihm zu widerholten Malen, dieſe Geſchichte mit Haw-
kins gehe uns nichts an, wir kaͤmen nur, ihn zu fragen, ob er ge-
jagt habe, er haͤtte den Herrn v. Goͤler gefoldert vder nicht, fo
wie daß dieſer es abgeſchlagen, daruͤber verlangten wir eine ſchriftliche
Erflärung. — Her v. Haber entgegnete uns: „Meine Herren, ich muß
3u Mittag fpeifen, — laſſen Sie mir wenigſtens dazu Zeit. In einer
Stunde kommen Sie zu mir, und dann werde ich Ihnen die Erklaͤrung
geben.“ Nach einer Stunde kamen wir in ſeine Wohnung, er war
aber nicht zu Hauſe, — nach Verfluß einer . weiteren Stunde Famen
Wir ſuchten ihn auf der Pro-
menade und an andern Orten, fanden ihn aber nirgends. Da Herr
v. Hoͤler mit den Herren v. Seutter und v. Türkheim nach Ehrlsruhe
wollte, ſo war uns nur wenig Zeit zugemeſſen; wir wußten nicht, was
en; Endlich tra-
fen wir ihn um 10 uyr zu Hauſe in Geſellſchaͤft des Herrn Thouret.
Herr von Zedtwitz ſagte bei’m Gintreten: „Herr v. Haber, Sie gaben
uns Rendezvyus, waren aber nicht zu Haufe, wir trafen Sie um die
angegebene Zeit nicht, und all unſer Bemuͤhen, Sie zu finden, war
dergebens; ich muß Ihnen bemerken, daß ich ſo etwas nicht gewohnt
bin. Nach einigen entfchuͤldigenden Worten des Herrn von Haber
GMgeNn wir zu dem eigentlichen Zweck unſeres Kommens uͤber. Unſere
hyterredung dauexte wenigſtens zwei Stunden; da Herr v. Haber be-
frdndig auszumeichen fuchte, wurde dabei natuͤrlich viel hin und her ge-
redet; unter Anderem bemerkte auch Herr v. Haber auf unſere Auffoͤr⸗
24 den Herrn v. Goͤler jetzt zu fordern, er habe den Prinzen von
Salm bereits dazu heauftragt und diefer werde es thun. Der Haupt-
inhalt dieſer Unterredung in indeß in der von mir und Herrn v. Zedt-
wig unferzeichneten Erklaͤrung gegeben, die weiter unten folgt. Schrift-
19 gab indeß Herr von Haber nur die Erklaͤrung, die ſich in ſeinem
Kxpose S, 19 abgedrudt findet; worin er abermals Genugthuung ans
bietet, flatt ſie zu fordern*) Herr v. Göler zerriß daher dieſe

* 3 d © f 2
*— * die ganze Broſchuͤre, franzöſiſch abgedruckte Erklärung lautet

n Baden, 15. Aug i

forbeäagflä%te%ie?e‘ä‚ ‘ä}t“?fgefggt habe, der Baron v. Söler ⏑ Aus-

tdeilt, welche mich 2—— — * Sache, wie folgt, meinen Freunden mitges
„Die Schritte des Prinzt! zu Salm del dem Herrn N *

Erklaͤrung und machte mir große Vorwuͤrfe ſte angenommen zu haben; -
Ich hatte indeß ſchon in Gegenwart des Freiherrn v. Zedtwitz dem
Herrn v. Haber bemerkt, daß ich dieſe Erflärung nur annehme, weil
Herr v. Zedtwitz es durchaus ſo haben wolle, daß ich aber voraus
wiſſe, ſie werde nichts nuͤtzen.

Da Herr v. Haber uns geſagt hatte, der Prinz zu Salm ſei von
ibm fuͤr die ganze Sache bevollmaͤchticht, und ihm Alles uͤberlaſſen, ſo
reisten wir auf der Stelle zu demſelben nach Carleruhe, wo ich ihin
zuerſt ankuͤndigte, daß wir ihn nach dem Exerciren ſprechen wollten.
Vir gingen dann zufammen hin und fragten ihn, ob er oder Herr v.
Klock den Herrn v. Goͤler jemals gefordert haͤtten, und ob ev geſagt
habe, Herr v. Goͤler baͤtte das Duell nicht angenommen. Herr v.
Goͤler verlange daher von dem Prinzen zu Salm, der Offizier dem
Offizier gegenuͤber, eine beſtimmte und ſchriftliche Erklaͤrung dieruͤber
indem ſeine Ehre durch das Vorgeben des Herrn v. Haber blosgeftellt
ſei; der Prinz ſchrieb ſofort den Entwurf einer Erklaͤrung nieder waͤh⸗
rend Herr v. Goͤler gleichfalls eine ſolche aufſetzte; dein Letztern ge-
nuͤgte der Entwurf des Prinzen zu Salm nicht, daher dieſer nach ge-
thaner Arbeit ſich entſchloß die des Herrn v. Goͤler abzuſchreiben und
demſelben einzuhaͤndigen. Sie traͤgt das Datum vom 16. Auguft, und
ſteht oben an in dem vertheilten lithographirten Blatte. Sie lautet
wie folgt:

„Am 10, d. M, wurde ich, der unterzeichnete, nebſt Herrn Major v, Klock
durch Oerrn Moriz v. Haber erfucht, den Sertn Baron Iulius v, Göler zu fra-
gen, ob er den Herrn Noxiz v. Haber für ehrenhaft erkläre oder
nicht, indem es auf dieſe Erklärung aͤnkomine ob Herr Moriz von Haber auf
dem von der Bade⸗Geſellſchaft gegehenen Balle erſcheinen koͤnne oder daͤvon augı
geſchloſſen werde. — Ich muß hieraͤuf erwiedern, daß Baron v. Göler damals aufs
DBeftimmtefte fich ausdrückte, daß er den Herrn v. Haber nicht für ehrenhaft erklaͤ⸗
ren könne und werde. Auch erkläre ich hier noch, daß Herr Moriz v. Haber bis
jetzt an Herrn Baron %. Göler noch keine Forderung hat ergehen Icflen, obgleich
er durch uns, Herrn Major v. Klock und mich ſelbſt, wußte, daß Herr v, Göler
ihn durchaus nicht für ehrenhaft erklärt habe,

Voxſtebendes wurde auf heſondere Aufforderung des Baron Julius v. Goͤlet
und im Beiſein des Herrn v. Sarachaga gegeben.

Carlsruhe, den 16. Auguſt 1843,

(gez) Carl Prinz zu Salm.“

Nachdem Herr v. Goͤler die Erklaͤrung zu ſich genoͤmmen faͤgte er
zu dem Prinzen zu Salm: „Das Einzige, was Eurer Durchlaucht
nach dieſem Schritt noch zu thun uͤbrig bleibt, iſt! daß Sie Ihren
Freund den Herrn v. Haber, voͤllig aufgeben, indem Sie fonft Alles
auf's Spiel ſetzen, und am Ende doch gezwungen ſein werden, ihn
fahren zu laſſen.“ Der Prinz entgegnete uns, es ſeie auch ſeine Ab-
ſicht, ſich ganz zuruͤckzuziehen, wozu wir ihm Gluͤck wuͤnſchten. Bei
dieſer Unterredung, die Herr v. Haͤber in feinem Exposẽ ſo entſtellt
wiedergibt, indem er die Erklaͤrung des Prinzen zu Salm als eine mit
Gewalt erzwungene ausgibt, war ungluͤcklicherweife ſonſt Niemand zu-
gegen, da Herr v. Seutter, den wir aufgefordert hatten, abgehalten,
und Herr v. Roͤder verreist war. Vom Prinzen zu Salm reisten Hert
v. Goͤler und ich unverzuͤglich nach Baden zuͤruͤck, riefen die Hekren
der Heſellſchaft zuſammen, und theilten ihnen ſowohl die Erklaͤrung
des Prinzen zu Salm, als das Ergebniß der Unterredung des Herrn
v. Zedtwitz und mir mit Herrn v. Haber mit- Der Herr v. Goͤlet
erflärte noch, daß man hiernach ſehe mit wem man e8 zu thun
hahe, daß er aber zum Ueberfluß ſein Ehrenwort gebe, daß er Herrn
v. Haber ſchon vor Jahren beſchimpft, dieſer aber Feine Genuͤgthuͤung
verlangt habe, und daß er, Herr v. Goͤler, ſicherlich nicht der Mann
ſei, irgend ein Wort anzugeben, das nicht ſtreng der Waͤhrheit gemaͤß
waͤre, wozu alle Anweſenden ihre Beiſtimmung ausdruͤckten, und ſag-
ten, fie ſeien nun voͤllig uͤberzeugt/ nur ſollten Herr v. Zedtwitz und
ich das Ergebniß unſerer Unterredung mit Herrn v. Haber als eine
Erklaͤrug von uns zu Pabier bringen und unterzeichnen. Dies geſchah.
Unſere Erklaͤrung war woͤrtlich folgende:

er haben dargethan, daß dieſer Letztere im Beſttz meines Schreibens vom Nonat
November 1838 ift, in welchem ich ihm erklaͤrt yalte daf, im Falle er ſich mit met
ner Handlungsweiſe in der Angetegenbeit eines gewiffen Hawlins, mit welcher Gr,
vGoͤler fich befaßt hatte, nicht zufrieden geben Fönne, ich nichi anfehen würde,
ibm (Serrn v. Göler) die Genugthung zu geben, die fedem Ehrenmanne und eto
nem badiſchen Offizier gebühre.

Es ift ſomit bewiefen, daß wenn Herr v. Söler behauptete, er babe mich zu
jener Zeit gefordert, er eine Verläumdung gefagt, für welche er mir Rechenfchaft
geben müßte, Dies wurde {bm am 10. d. Abends durch zwei Freunde mitgetbeilt
welchen er erklärte, daß, im Fall, wo ich ihm eine Ausforderung braͤchte, er mir
ert Genugtbuung geben koͤnne nachdem Andere entſchieden hätten, vb er mir in
Waͤhrheit eine zů geben gehalten ſei. v. Haber.
 
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