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Pfälzer Bote für Stadt und Land (27) — 1892

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Nr. 51 - Nr. 60 (3. März - 13. März)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44150#0243

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Erſcheint tàglich mit Ausnahme der Sonn- vnd Zeiextage
Samftags mit Unterhaltungsbeilage. Pre is vierteljaͤhrlich
M 1.20 ohne Tragerlohn u. Voſtauſſchlag Beſtellungen
bei den Poſtanſtalten u. bei der Expedition Zwingerſtraße ?.



füc Stadt



Anzeige=-Blatt für die Antsbezirke Heidelberg
Ladendurg, Weinheim, SchHwebingen Philippsburg,
Wiesloch, Bruchfal, Bretten, Nedargemünd,Mosdach
Eoerbach,Buchen, Waldlirn, T.-BifhHofsh.,Wertheim: 2C







Ar 60

Verantwortlicher Redalteur:
Julius Jecker in Heidelberg.


on





— — — ——
Beſtellungen

auf den „Bfälzer Boten werden fortwährend bei
ſammtlichen Poſtanſtalten, bei unſeren Trägerinnen.
ſowie in anſerer Erpedition deidelberg, Zwinger⸗
ſraße 7 entgegen zenommen.

Berlag des „Pfälzer Bote.“








— — — — — —

ver heutigen nummer liegt ur 11 der Unterhaltungs-
beilage bei.




— —

olitiide Vochtnüberſiht.

O Heidelberg, 11. Maͤrz.

Die Centrumsfraktion im bad. Landtag khat in
dieſer Woche einen Antrag eingebracht, der die Frei⸗
heii der Orden bezweckt. Zwar iſt das Vereinsleben
in Baden geſetzlich geregelt einem jeden Staatshürger
iſt Vereinsfreiheit gewährleiſtet. Es dürken Vereine

egrundet werden zur Verbreitung Dder Sozialdemo-
atie (ſoz. Wahlvereine), es dürfen weiter Vereine
gegründel werden zur Verbreitung des Unglaupens u.
der Gottloſigkeit Ereimaurerlogen), es dürfen Vereine
gegründet iverden zum Trinken, Eſſen, Singen, Turnen,
Schießen uſw., Vereine gruͤnden zum Beten, oder
ſich vereinigen um nach den ev. Räthen zu leben, das
darf man nicht im Lande Baden. Wer das thun
wil muß den badiſchen Staub von ſeinen Füßen
huͤttein er muß gleich einem Nörgler auswandern.
Der Antrag der Centrumsfraktion bezweckt nun, die
Latholiken von dem Augnahmegeſetz, welches ihuen
die Errichtung von Ordensniederlaſſungen verhietet,




Daltbar, menigftenz danı, wenn wir Anjpruch darauf
machen, in einem Rechisſtaat zu leben. Ein wahrhaft
(iberaler Mann, eine wahrhaft gerechte Regierung
fann und darf nicht dem-einen Theil des Volkes das
vorenthalten, was dem anderen Theile zugeſtanden iſt.
umſomehr als die Anhäuger des Ordensweſens ein
dexfaſſungsmaͤßiges Recht Ordensniederlaungen 4
befiben, haben. Ob wir diejen liberalen Standpunkt
in der Kammer bei Berathung des Antrags vorfinden






Das Schtachtfelð der Zukunft.

Dex ebemalige k. t. Landesvertheidigungsminiſter Frhr.
v. Horft veröffentlicht in der „N. Ir. Prefje“ eine Artikel-
jerie über das Schlachtfeld der Zufunit. - Wir entnehmen
daraus Folgendes :

Die enorme über 4 Kilometer in die Tiefe des Schlacht⸗
feldes reidhende Tragweite ‚der Gewehre, die vermehrte Ras
anz der Zlugbahn und die geradezw verbliffende Bercu-
Onsfraft der Geſchoſſe, welchen nur wenige der in
errain vorkommenden gewohnlichen Dedungsmittel
8 widexſiehen permogen, hat zur Folae, dab auf einem

Cn fann, ein joldher. Raum beftridhen und der im Kriege
Ohne_bm ſchwer wiegende Factor der Zufälligkeitstreffer bis
3W eikem {oldhen Grade gefieigert werden wird, daßalle
biSherigen Befrimmungen über die beiläufigen Entfernungen
der. Hilfs- und BVerbandspläße von ‚der Feuerlinie u. über
die, Art ihrer Etablirung, über die Thätigkeit der Blefirten-
träger- und Sanitäts-Batronuillen, über die Verwendung
der Sanitätz-Fuhrwerke ujw. größtentheil? hinfällig ge-
Wworben find; mwährend einer tobenden Schlacht ‚ wird an
ein ‚Zurüdgebhen, . Burücgeleiten oder Zurüctragen der Ber-
Wundeten zu den H1If38- und Verbandsplägen vder gar an
&in Entgegenjenden der Beifirtenwagen in die Nähe der
euerlinie nicht zu denken jein, mwenn man das fhwer,
um Theilgar nicht zu, erjegende Sanitäts- Berjonal, die Be-
Dannung und felbit die Fuhrwerke nicht binnen kKürzefter
vift vollftändig opfern und, auch die Verwundeten nicht
der erhöhien Gefahr neuerliher Verlegung oder der Tödt-
UNng ausjegen wil; die Hilfs- und die VBerbandpläge —
Namentlich aber die erfteren — werden mährend der Schlacht
* Edeutend weiter zurüdverlegt werden mülfen und auch
bofl ‘Lür eine möglichjt ungeftörte Arbeit der Nerzte erfor
ierli e Dedung nur dann finden, wenn ihre Etablirung
bn Ver * majiiven Gebäuden oder in ‚bedeutenden Bo-
enbertiefungen ‚mögliqh; ift,, -Dder. ; wenn fie Jich, Fünftlich
ingraben, ; was, aber ‚in Wnbetracht . de3 erforderliden
ume8 — mur mit DHilfe zahlreicher ArbeitSfräfte

Abgeordneten diesmal über das unbegründete Vorur⸗
theil gegen die Orden ſiegen wird, bleibt abzuwarten.

Der Reichstag zeichnete ſich in dieſer Woche durch
ſeine Be ſchlüßunfähigkeit aus. Leider muß zuge⸗
geben werden, daß auch viele Centrum zabgeord⸗—
nete ihre Pflichten als Reichstagsmitglieder derab⸗
ſäumen. Es iſt dieſer Mißſtand eine Folge ber
Diätenloſigkeit der Reichstagsabgeordneten und ferner
trägt zu demſelben der Umſtand bei, daß ſowohl in

die Landtage tagen und viele Volksvertreter die In⸗
tereſſen,
ſtehen, nicht unvertreten laſſen dürfen Der Antrag
der Beſchlußunfaͤhigteit des Hauſes nicht zur Ent⸗
ſcheidung gelangt, man glaubt jedoch, daß eine geringe

geſichert iſt. Die Annahme wird indeß nicht die Be—
deutung haben, daß die Regierung aufgefordert wer⸗
den ſoll, unbedingt mit einer Erhohung des Tabak—
zolls vorzugehen, vielmehr ſoll ſie damit überhaupt


bauern einer Erwägung zu unterwerfen,
auheimgeſtellt wird, nöthigenfalls dem Reichstag eine
Herabſetzung der Tabakſteuer vorzuſchla—
gen. Der letztere Weg, meint der parlamentariſche
Berichterſtatter der Köln. Volksztg., wäre entſchieden
vorzuziehen, da es in der Aera der Handelsverträge




wortet würden. Die braunſchweigiſche Succeſſion


eigenes Intereſje daran, den Schwebezuſtand in Braun⸗
ſchweig durch einen einwandfreien Rechtszuſtand zu
erſetzen.

Die Commiſſion für das preuß Volksſchulgeſet


Zweihundert Paragraphen ſind zu beralhen Es



ßen.
ßin. Die Pfälzer Tabaͤkbauern beſtehen indeſſen auf

eine weſentliche Erhöhung des Tabalzolls.
Viel iſt in dieſer Woche auch geredet und geſchrie⸗

daß dieſelbe geregelt iſt oder doch einer gerechten Re—
gelung entgengenſieht. Das Abkommen mit dem Her⸗
zog von Cumberland ſoll Verabredungen enthalten,
nach welchen die Beſchlagnahme des Welfenfonds
aufgehoben werden ſoll Dadurch würde der Ver⸗
mögensvertrag vom 29. Sept. 1867, der zwiſchen
König Georg V. und König Wilhelm J. abgeſchloſſen
iſt, wieder unbehindert Geltung
Ausführung zu bringen ſein. Der Vertrag daürt
aus der derzeitigen Diktaturperiode, während dexen
der König allein zur Regelung dieſer Angelegenheit
befugt waͤr. Der Vertrag geht aber bekanntlich dahin,
daß gewiſſe Vermögensobjekte als Privateigenthum
des königlich hannoderſchen Hauſes anerkannt ſind,
daß der Capital⸗ Beſtand jedoch zunaͤchſt von preußi⸗
ſcher Seite einbehalten und nur die Zinſen ausgeant⸗

* — — — — — *
alſo in den feltenſten Fällen möalich ſein wird; es wird
ſohin die Auflefung und Bergung der Verwundeten —
naͤmentlich aus der eigentlicken Gefechtslinie Ddie einen
{äng® bder Front laufenden Streifen von mehr als liſe
Kiioͤmetern Tiefe in ſich ſchließen wird erſi daͤnn mdg-
uch ſein wenn _eine nambhafte Vorrücdung der Truppen
erzielt, oder die Schlacht ent{dhieden, oder der Kampf durch


einfommen zum Waffenftillitande madden wird, weil Freund
und Feind Zeit zu gewinnen trachten muß, ſeine BVerwun-






tigen aroBen ESntjheidungsSihlachten, zu welchen jeder
Theil jo viel als nur möglih Kräfte anf den ent/heiden-
den Bunkt bringen wird, und denen — vyor den langen
Fronten der ſich einander näbernden Armeen — Rencon-
fre8 und Sinleitungsfämpfe . von der Dimenfion früherer
Heiner Schlachten vorauSgehen werden, werden fich nicht
in einem, bielleicht auch nicht in zwei und drei Tagen ab⸗
fpielen ; e8 wird ein furdtbares Ringen um den Sieg
werben, weil jeder Theil die aräßlidhen Folgen der Nie-
Derlage eines Kolofialen Heeres vor Augen haben wird ;
zudem erfordern alle Mandver mit großen Mafjen einen
großen Zeitaufwand * lange wixd der lakiſche Aufmayſch
der Armeen zur Schlacht 1don für fidh allein dauern ! ?)
und. wenn. danız endlich: die ultima ratio au in der Zu-
funft3{Glacht — trog der Neubewaffnung und der aus ihr
Herborragenden immenjen Stärfe der VBertheidigung —
doch in einem Hihnen und energifchen Borftoße wird be⸗
teben. müffen, o fann diefer ebenfaNls nur, erſt nach ſehr
merfbarer Srichütterung des Gegners alſo wieder nach
bedeutendem BZeitaufwande — Unternommen werden.“

n zwei weiteren Auffäßen Fommt: Baron v. Horit
nun * 4* pofitiven Borichtagen für die Verwundeien⸗
pilege auf dem Schlacdtfelde der Zukunit. .

„Wöhrend ‚des Kampfes tann, au ‚den erörterten
Sründen. der. Schwerpunkt : der . erften Hilfe nicht mehr,
wie € ‚eigentlih bi8 jegt der Jal war, i auf den Hilfs-
und BVBerbandplägen befinden, jondern er muß, wenn auch
für: Jhiwere VBer'egungen nothdürftig, in die Gefechtslinie




lage wieder ans Plenum des Abgeorduetenhauſes
kommt. Bemerlt wird, daß die Noördd Allg gtg
einer in der freiconſervativen Poſt veroͤffentlichten
Zuſchrift Beochtung ſchenkt, in welcher dafuͤr einge⸗
treten wird, daß man das Geſetz weder gegen die
Nationalliberalen, noch gegen das Centrum maden
könne; es müſſe vielmehr auf der Grundlage der
„Verſöhnung“ der weſentlichen Elemente in der
Nation“ zu Stande kommen. Dadurch werde aller⸗
dings ein Eompromiß mit Nothwendigkeit er—
fordert, deſſen Grundlinien man dahin zieht, daß
„den Katholiken die Freiheit der Privatſchule geivährt⸗
werde, daß ſie „dagegen auf die Mitherrſchaft in der
Staats⸗Volksſchule zu verzichten! ſich entſchließen
ſollen. Der Gedanke, den Verſuch zu machen, das
Geſetz ſo zu geſtalten, daß Centrum und Natio—
nal Liberale beide dafür ſtimmen könnten, iſt
nicht neu. Daß er unausführbar iſt, iſt klar.
Werade gegen die Privatſchulen, ſo ſchreibt die
Kreuzztg., richtet ſich der Hauptaugriff der Gegner
Nun iſt aber, ganz abgeſchen






der Privat Unterricht freigegeben werden, geradezu
ungeheuerlich erſcheint, doch klar, daß, wenn der Ein⸗
fluß der Kirche auf die Staats⸗Volksſchule hinweg—
geräumt wird die Neigung der Katholiken zur Er⸗
richtung von Privatſchulen in hohem Grade zuͤnehmen
würde Es iſt alſo gar nicht abzuſehen, wie die jetzigen
Gegner der Freiheit des Privatunterrichts einer ſolchen
Combination zuſtimmen koͤnnten. Bezeichnend für
dieſen Vorſchlag ſei es übrigens, daß das Intereſſe
der evangeliſchen Kirche dabei gar nicht in Betracht
gezogen wird.! Es wäre zu wünſchen, wenn man ſich
in Berlin der Ueberzeugung nicht verſchließen wolite
daß das Centrum und überhaupt die gläubigen Ele⸗
mente für Halbheiten nicht zu haben ſind.

In Frankreich regiert jetzt das neue Miniſterium.
Wie lange, das bieibt abzuwarten. Man macht dort
kürzeren Prozeß mit uͤnliebſamen Miniſtern, als

dder — unter den jegigen Verhältniffen viel richtiger ge⸗
jagt — -iüberall dorthin verlegt-werden, wo-Verwundungen
eintreten fünnen, d. h. e& muß die Selb{thilfe oder die
Hilfe eines Kanieraden oweit dies die in erſter Reihe
einzuhaltende Gefecht3-Dizciplin ‚geftattet — organifirt
werden, welche ihre möglichfte Eraänzung durch gut-ge-
Ychulte, zwedmäßig ausSgerüftete Berwundetenträaer der
Truppe an Ort und Stelle zu finden hat, Um diefen
Zweck zu erreichen, iſt vor Allem nothwendig, dem heuti⸗
gen Standpunkt der Wiſſenſchaft entſprechendes, alſö für
die Vexwendung auf dem Schlaͤchtfelde antiſeptiſches Ver⸗
band Matexial uberallhin zu bringen. was nuͤr doduͤrch
erzielt werden kann, wenn jeder Offizier und jede Berfon
des Mannfhaftsitandes ahne Unterjchied, ob Combattant
eder Nichtcombattant‘ (denn au Lebtere werden jebßt im
großen Flächenxaum eines Schiachfeides nur zu Häufig
HZufäßigfeitätreffern ausgefjeßt fein), mit dem Material zu
einem Nothverband verfehen _ wird. Die Verwundeten-
träger der Truppen find (von Seite der KriegSverwaltung)
10 reidh, als ea"bdie Beraftung eines Manees geftattet, mit
jenen. Hilfsmitteln auszurülten, welde nothwendig er-
icheinen, um bei- {oldhen. Verwundungen, zu Dderen Blut-
fillung oder erjten Bededung das Verband-Pädchen des
Berleßten nicht ausreicht, oder wenn {Hwere Knodhenver-
leßungen an den unteren Ertremitäten vorkommen, die
Srgänzung bieten zu tönnen. )
Damit dieſes Berbandzeug nun auch zwedmäßig ver-
wandt werde, muͤſſe mindeftens eine Bor und Nachmittags⸗
ftunde im Monat einem von Aerzten abzuhaltenden Sani⸗
tätsunterrichte bei aſlen Truppengattungen eingeräumt
werden. „Sine Bermehrung, der Verwundetenträger bei
der Truppe halte au ich für nothwendig, ader keine jehr
bedeutende; ich halte e& für genügend, wenn bei der In-
fanterie und den FJägern. für jeden Zug ein Bleffirten-
träger, aljo jede Compagnie deren vier, gerechnet werden
(nach der VBorfchrift im deutjhen Heere, wie fie Hert
Major Gaede -im deutidhen ReidhStag am 18. Febr. d. F
befanntgab, gehören ‘ dort: vier Mann zu einer Trage);
dafür * mir aber ſchon für * Compaanie ein tůch⸗
tiger, als den Berwundetenträger: Hervorgegangener. Unter»


 
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