Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Pfälzer Bote für Stadt und Land (27) — 1892

DOI Kapitel:
Nr. 101 - Nr. 110 (5. Mai - 15. Mai)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44150#0411

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
uhe,
2

fe,

den,

ert,
; 41.

Lam

— —
niere zuͤr

. Dergl.
er,

abrik,

erſtr. 2

Timäus

tterdaml,
empfiehlt
nqof
raße 14
el Lang






fern des
loyd
on
rika


ä

*
pfer des

loyd
*



Erjheinf Läglig mit Ausnahme der Sonu- und Feiertage
2 mit Unterhaltungsbeilage. Preis vierteljährlich
b‘‚lx 1.20 ohue Trägerlohn u. Poͤſtauſſchlag Beſtellungen
Li den Poſtanſtalter u bei der Erxpedition Zwingerſtraße.



Verantwortlicher Redalteur:
ææxxæxæ E —

?Ff den „Wiälzer Boten“ werden fortwährend bei
Mmmtliden Poſtanſtalten, bei unſeren Trägerinnen,
wie in anſerer Expedition Heidelberg, Zwinger⸗
— — —

Verlag des „Pfälzer Bote.“

— —s — —

Der Prozeß uͤber die Wiederſtellung der
cheidemaner iuͤ der Heiliggeiſtkirchẽ zu Heidelberg.



die
4 wenn ſie aͤuch uur ſich ſelbſi achteten, mußten


hreiten!

2 Demgemäß wurde vor Großh. Landgericht Mann—
** auf Verurtheilung des durch das Großh. Mini—
NMerium der Iuftiz 20. vurtretenen Fisius zur Wieder-
Ü“ftgfiung fraglicher Mauex geklagt.

{ In dieſem Prozeſſe wurde Seitens des miniſteriel⸗
en Anwaltes nun eine Reihe von Behauptungen auf—
geſtellt, weſche in diretteſtem Widerfpruch
* dem Staatsgeſetz vom 9. Oktober 1860, der
Wesherrlichen Vetordnung vom 20. November

6l, den zur Ausführung dieſer Beſtimmungen
wiſchen Kirchen- und Staatstegierung abgeſchloſſenen

ereinbarungen und zu den vorſtehend citirten
niniſterielten Erklärungen ſtehen.

Im Gegenſatz zu 5 II, Abſ. 3 eit. landesh. Ver—
Ldnung, welcher die Rechtsvertretung des Oberſtif.
Anosrathes für das Vermögen der kirchlichen Orts—
tiftungen feſtſetzt, wurde die Legitimation dieſer Be—

örde zu dieſer Klage beſtritten.

Es wurde ferner behauptet, das Verlangen der
Viederherflellung der Maͤuer könne nur in einem Ver—
ahren geltend gemachi werden, bei dem alle Bethei—
gten zuͤgegen ſeien, nämlich auch die Proteſtanten
und Altfatholifen.*)

Die I. Civilkammer des Mannheimer Landgerichts
unter dem Vorſitz des Präſidenten Baſſermann
wies mit Urtheil vom 16. Januar 1891 die Klage
ab, weil die hiernach vom Beklagten vorgeſchüßzte
Reeptio plurium litis consortium Einrede der noih—
Bendigen Streitgenoſſenſchaft) zutreffend erſcheine.
— —— —

V Val. hiezu die miniſteriellen Erklärungen vom 30.
tai 1885 und 18. Januar 1889 !

Die Waife.
Originalroman nach dem Engliſchen

von Klara Rheinau.

Der melacholiſche Ausdruck ſeiner Züge verrieth mir,
* er Mufik, ernite Mufkik ‚Liebe, und da man des Sonn-
agabendS ohnehin Feine Opernarien ſpielen kann, fo ver-
Uchte ich e& mit Händel. Du ahnſt nicht, wie gut mein
j lan gelang,“ rief fie aus, muthwillig in die Hände klat⸗
5 S6 begann meine Arie, al ich ſeine Schritte
Er der Thüre hörte; gugenblicklich war er an meiner
Ft und as ich zu Ende war, ſprachen wir netürlich
* Muſik und Gejang und von dem feierlichen Eindrut
den eine Kathedrale hervorbringe, Ich übertraf, mich
Telbft, Marianne, denn, um die Wahrheit zu geftehen,
!;Ler Kavallier gefält mir und wäre ein guter
*

‚ Und dieß war das Weſen, welches aul Ladweſt in
Schlingen 3zu ziehen gedbachte, das Weſen. weiches
tejer feiner Martha ähnlidh glaubte! Die kokette, intrigus
illnte Lady Alice der treuen, wahrhaften Martha ähnlich!
d dennoch, wenn eine ſchlaue Heuchlerig eine edle offene
Natur zu täufchen fucht, jo iit ihre Aufgabe nicht {o

Wwer, als man annehmen fönnte. Während Baul nun
* Tag zu Taa mehr ſis don der dezauberten Kotette
effeln ließ, hat!e ſich in Frau Harpers tieinem Haͤushaͤlt
8 aufregende Szene abgefpielt. Seit einigen Tagen
j ar e8 Martha aufgefallen, da der junge Maler in einer
eitfamen Gemüthaftimmung. fih: befand. Während des

ittagstiſches ſprach er kein Wort. verwandte aber kein

aat von Suſanne die ihrerſeits ſtets die roſiaſte Laune
Snr ba frug. Dann wieder jprang er plößlidh auf und
8 leß das Haus, um erft fpat am Abend zurüczukehren.
beichä en als ob etwas ganz Veſonderes ſeine Gedanken
5 8 als ob er einen Entjchluß gefaßt habe, deſſen
* Orung- ihm {chiwer falle, zraw Harber heobachtete
2 — iebling mit einiger Bejorgniß. und. brachte fein ver-
ündertes Benehmen -Jofort mit Sufanne in Verbindung.
Diefe befand * fich feit einiger ‚BZeit in- befonder3 übermit-

24) Nachdruck verb.



;










für Stadt


Anzeige-Blatt für die AmtSbezirke Heidelberg
Ladenbur Schwetzingen Philippsburg,









en Neckargemünd, Mosbach
n, T.Biſchofsh. Wertheim 2c



Wiesloch, L 2
Eberbach, Buchen, Walldür

S
ett



— Seidelberg, Freitag, den 6, Mai 1692.

Man ſpricht nämlich von dieſer Einrede, wenn
der Beklagte verlangen kann, daß der Klägernicht
allein, ſondern geneinſam mit einem oder mehr—
eren Anderen Gerechtigten) klage, oder daß er,
der Beklagte, nur in Gemeinſchaft mit
einem oder mehreren Anderen
der Kläger aber nicht hiernach verfahren iſt.




dürften, oder wenn er behaupten konnte, die Katho—
liken dürften zwar allein klagen, aber nur gegen Fis—
kus, Proteſtanten und Altkatholiken zuſammen; wenn
alſo feſtſtand, was der klagende Theil in dieſer Be—
ziehung ſicher thun mußtẽe, dann konnte er mit ſeiner


ſualiſchen Nothwendigkeit genügte.
Nun heißt es aber in dem Mannheimer Urtheil:
„Es iſt keines wegs geſagt, daß nur den drei
Kirchengemeinden zuſammen




zusgeſchloſſen erſcheine, wenn nur eine ihn zu erheben
gewillt ſein.

Die Katholiken mußten
Proteſtanten und Alikatholiken
fordern. Das Prozeßgericht konnte aber
behaupten, daß ſie diefe Letzteren zuſammen mit dem
Fiskus haͤtten verklagen müſſen! Es ſagt weiter:
Die Parteirolle jedes einzelnen Betheiligten, entweder
neben dem Großherzoglichen Fiskus oder neben dem

alſo jedeufalls nicht



der anderen Seite wird eben davon abhängen, wie
ſich jeder zu dem Anſpruche ſtellen,

anſchließen oder ihm entgegentreten will.“

ob der zwerte oder dritte Titel des 2. Abſchnit—
tes 1. Buches der Reichscivilprozeßordnung vom
Kläger in Rückſicht zu ziehen geweſen
aber dennoch den Kläger
zweiten Titels ab, da eine nothwendige
Streitgenoſſenſchaft“ vorliege!“ Und. doch war die
Frage einfach nur, wer aus der vorliegenden Verein⸗
daruͤng berechtigt und verpflichtet ſei.

Die zweite und dritte Inſtanz (Oberlande2gericht
auf Beruͤfung der Kläger, Reichsgericht auf Reviſion
des Fiskus) verurtheilte den Fiskas zum
Mauerbau, obſchon auch vor ihnen die Katholiken
allein gegen den Fiskus klagten.

Bel der zweiten Inſtanz führte der Fiskalanwalt
u. A. Folgendes aus:
thiger Stimmung und behandelte ihren beſcheidenen Ver—
ehrer oft mit verletzender Kälte.

So {tanden die Dinge als Frau Harver eines Tages
durch ein lautes Klopfen aus ihrem Mittagsſchläfchen ge—
fiort wurde Sie öffnete die Thüre und bleich, mit ver⸗
{törten Mienen und ſchwankenden Schrittes trat der junge
Male: über ihre Schwelle⸗

„Sie hat mich abgewiej.n !“ ftöhnte er auf den nächſten
Stubl niederfinfend. „OD der Schurke! mit kaltem Blute
fönnte i ihn morden!” fügte er, die FJauft balend, dei,
ahnute e8, i ahıte es! Ein GejeNe ! hal ha! ein

Höchſte erſchrolen legte Frau Harper
die Hand auf die Schulter, .
„WaZ ift’8, lieber Heinrich? fragie fie




xpebition von Gebr Huber 97 2
Zwingerſtraße 7. . Jihtg

rzb. Ordinaxiats vermöge der
deßhalb habe auch
n das Ordinariat ſei, nicht
die Oberauf ſicht über die (tiechliche) Bermögensver⸗
waltung eingeräumt werden binen da ſouſt das örtliche
Kirchenverinogen gefahrdet worden wäre E8 ſei
deßhalbnebendemOrdinariatals{e(bftftän-
dige Behörde der Katholiſche Oberftifs
tungdrath ercihtet mordei, Weem die Berwaliung
des Kirchenvermögens als Oberbehörde übertragen
ſei «

Nun vergegenwärtige man ſich den weitgehenden
Einfluß, den die Staaisregierung auf die Beſetzung
des Erzbiſchoͤflichen Stuhles ſelbſt und jeder Dom—
kapitulaͤrsſtelle übt; man denke an das Geſetz vom
19. Febr 1874 (Gej-Bl. IX, S. 93 ff.), da auf
den Kapitularvikar, die außerordentlichen Räthe und
Aſſeſſoren des Ordinariats, das ſtaatliche Einſpruchs—
recht des 8 9 des Geſ vom 9. Okt. 1860 aus⸗
dehnte!

Im Jahre 1861 anerkannte die Regierung in den
zu der landesherrlichen Verordnung vom 20. Nov.
zleichen Jahres vereinbarten landesherrlich genehmig—







inſtruktion? fuͤr das Kirchenvermögen Folgendes:

In $S.1. Das Etrzbiſchöfliche Ordinariat kann
den Oberſtiftungsrath mil der Führung von Prozeſſen
beauftragen.

In 8 2. Das Erzb. Ordinariat ordnet die Ver—
pflichtung der örtlichen Stiftungskommiſſions⸗Mitglie⸗
der an. Die Rechner, ſowie die Mitglieder des Ober—
ſtiftungsrathes und Reviſoren werden durch die Staats⸗
behörde zugleich im Auftrage des Erzb. Ordinariats

In 83 Dem Erzb. Ordinariate bleibt überlaſſen,




gens durch einen von ihm abgeordneten Kommiſſär
Dienſtviſitationen vorzunehmen.

In 8 4 Dem Erzb. Ordinariate ſteht ſelbſtver⸗
ſtändlich die Befugniß zu, ein disziplinäres Einſchreiten
gegen die mit der Kirchenvermögensverwaltung be⸗
kraͤuten Perſonen zu veranlaſſen.

In S4u. 5. Beſchwerden gegen die Entſcheidungen
an das Erzb. Ordi⸗


ausgegaͤngene Beſchwerden zu, die Verwaltungshand—
lungen des Oberſtiftungsrathes bezüglich des Kirchen⸗
vermögen8 2c. ſeiner Prüfung zu unterziehen und
darüber zu entſcheiden.

Kurz, das Ordinariat iſt die oberſte Aufſichtsbe—
hörde fuͤr das geſammte Kirchenvermoͤgen Der Ober—
ſtiftungsrath ſteht nicht neben ihm, ſondern unter ihm.
und feine Hände ballten d von — — —
„ Mit fehr gemijchten Empfindungen Hatte die gute Frau
Harper Butlers — vernommen. Sie war empört
über Sujannas herzloje? Benehmen. wenn ſie auch die
Zauptſchuld daran den Einflüſterxngen ienes reichen
Gecken zuſchrieb. Sie fühlte einige Theilnahme mit dem
jungen Manne. und fuchte ihn zu tröften wie eine Mutter
ihren, Sobn. „Sein Entſchluß, hereits am nächſten Tage
die Stadt zu verlafien, Kfonnte e unter den vorliegenden
Verbäliniſfen nur billigen; ja _ fie that aNles, um jeine Ab-
reiſe zu beſchleunigen. Sie fürchtete zu ſehr die Folgen



Suſayne hatte ſie noch am gleichen Taae eine jehr ernit-
Hafte Uuterredung, aber e$ gelangihr nicht, auf das Leicht-




halb verrathen.
ſprochen?“

„Haben Sie denn mit Suſanne


iprachlojer Snirüftung - vernahm: Martba von der empör-
enden Abfertiguna, welche dem jungen Maler zu Zheil ge-
worden, und-au k fie begriff jehr wohl, daß feineS Bleibens



der flarke Mann zitterte. an allen Öliedern vor Schhmerz
und Entrüftung und e& dauerte eine Weile, ehe er Hd 10-
weit gefaßt, um der theilnehmenden Wirthin zuſammen⸗
hängend berichten zu können.

Unfäbig, die Ungewißheit noch länger zu ertragen,
hatte er eine Gelegenhlit abaewartet, Suſanne unter pier
Yugen zu iprehen, um von ihren Lippen ſein Geſchick zu
vernehmen. Hente nun hHatte e8 ein glüdlicher Zufall ge-
wollt, daß Sujanne noch einmal in daͤs Eßzimmer zurück⸗
fehrte, gerade ais Butler als der Letzte im Beaxiffe ſtand⸗
diefes zu verlaſfen. Und nun war es zu einer Ausſprache
gefommen. : Das thHörichte,. eitle Mäddhen hatte den An
trag Ddes ehrenhaften Manne3 höhnend abgewiefen, mit der
Srıflärung, daß ſie keine Luft habe, die Frau eines Tün-
hergefellen zu werden Ihr ſtände eine andere glänzende


jole_nur .®eduld Haben, und ſich nicht an einen Geſellen




Zutler hatte ſeine Abreiſe auf den nächſten Abend
feſtaefetzt und verwendte den Morgen dazu, von ſeinen we—
niaͤen Freunden Abſchied zu nehmen Er hatte verſprochen
zum Diner zurückzukehren aber Frau Harper wartete ver⸗
zebenz auf ihn.

Rach eiuet Woche angeſtrengteſter Arbeit hatte ſich
Martha an diefem Nachniittag freigemacht, um einen
laͤngeren Spaziergang zu unternehmen, da fie fich fehnte, ..
einmal mieder in volen Zügen die. frifdhe Luft zu athmen.
Sie irug der Wirthin ihre freundlichen Abſchiedsaribe an
Herrn Butler-auf, falzZ ſie vor defjen Abreite noch nicht
zurücgefehrt jei und . füagte bei: .„Sagen Sie ihm, liebe
ran Harber, daß- ich feil darauf- rechne;, In einigen
— ihn: - al8 berühmten RAünftler wiederkommen 3u..
ehen.“ 6 A O > e
Frau ‚Harher wartete den, gauzen Ytachmiitag vergeb»
Lich auf ihren Jungen Miether. „AUS. der. Abend anbrach.
fihg‘ Jie. an, ECMiLich Beintuhigt zu werbenz doch eine Halbe « .
Stunde vor Abgäng -ves Zuges&ferihien-Butlererhibtund:. ı
dpgehetzt als ob er in gzroßer Eiſe einen weiten Veg zurück⸗
gelegt Dabe.;. Wolrtſetzung elg! }


 
Annotationen