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Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0025

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Heidelbergcr Wvchenblätter.

iVo. 5. Dinstag, den 8. Ianuar 1839.

Ereignisse.

Hetdelberg, i. Jan. Der Schluß des ZabreS
wurde in unscrer Stadt durch einen deukwürdigen
Akt dürgerlicker Eintracht und Donkbarkeit geftjert.
Nachdem nämlich unser würdiger Bürgermeister
Spcyerer im Monate Juli vsn dem großen Ausschuffe,
als dem geskhlichen Organe der gesammren Bürgex»
schast, mit eincr fast an SlimmeneinbeÜigkrit grän-
zenden Majorität wiederholt zum Bürgermeister ge-
wählr wordcn war, und in Folge der ehrenvollen
Wahl sich dem mühsamen Amte rvieder unterzogen
hatte, da sprach sich ollgtmein bei der Bürgerschaft
der Wnnsch aus, ihm für die vielen Opfer, welche
er so unverdrossen und uneigennütziq den allseitigen
Jnteressen der Stadt schon gebracht habe und fer-
ner noch bringen wolle, auch durch ein ä'usseres
Zeichen den Dank zu erkennen zu geben. AuSschließ-
lich wurde von den Gürgern zu einem solch-en Ln-
denkcn beigesteuert. Und so halten wir die Freude,
daß ihm gcstern durch eine ansehnliche Depuration
von zehn, auS einem weitern Kreise der Bürger-
schafr auöeewähltcn, Mirgliedern ein eben so ge-
schmackvoll, ais kunst- und stnn-rrich gearbeiteter
Pokal mit cinsachen Worten deS Dankeö überreicht
wurde, deren Hauptinhalt schon in der Znschrift
deS PokalS enthalten <st, welche also lautet: »Dem
verdienstvollen BürgermeisterZakob Wilhelm Speye-
rer, deni Manne, dem Heitelberg die zwcckmäßigste
Begründung der Gemeindeverfassung, die weiseste
Sorgfalr für alle Grundlagen tüchriger Bildung,
die lirbevollste Pstege zur Beforderung deS Bürger-
wohls dankr, dem Kämpfer sür Rechr nnd Wahrheit
die dankbarenBürgeram i. Zanuar 1839.« Auch die
Embleme, welche den Pokal zieren, drücken bedeut-
same Geziehmiger, aus. Die Spitze deS DeckelS
btldct einr sitzende weibliche Figur in schönem Fal-
tengewand, mit einer Maucrkrone, die Stadt Hei-
delberg vocstellend. Mit dem linken Arme lehnt
sie sich auf bas Sradtwapven, und mit der rechren
Hand reichr sic die Bürgerkrone hin. An drm Po-
kale sekbst sind nebst der mit Wrinlaub bekrä'nzten
Znschnfr zwer ReUefS angebracht, wovon daS eine
sich auf die Förderung der Schulbildang beziehr,
um welche der Gefeierte sich vsrznqSweise durch
Gründung der Gewerd- »nd höhern Bürgck'Schul:
verdient gemacht, daS andere aber auf die künflig
städlische Armenverwalrung hinbeutct, für deren
Grundlage er beretts so eifrrg gewirkt. Zn dem

ersten erblickt man rechtS eine sitzende Figur, welche
in ein auf dem Schoße liegendeS Heft schreibt,
links eine andere, welche an einem GlobuS ihre
Gtudien macht. Zm Htntergrunde zwischen belden
steht ein GeniuS, welcher über den deiden lernen-
den Figuren al« Ergebmß einer tüchtigen Btidung
mitder Rechten dLs Füllhorn, undals Anerkennung
in der Linken einen Ehrenkranz hält. Zn dem
zweiten Relief erblickt man ltnks einen geflügelterl
GentuS, welcher auf einen vor ihm stehendes, mit
Gaben gefüllten, Korb die linke Hand HLlt, und
mit der rechten einem armen Manne, den eirr Kind
begleitet, den Spaten reicht, um anzudeuten, daß
man der Armuth auch durch Arbeit zu Hülfe kom-
men wolle, wäbrend daS hülstose Kind eine Schale
an den Mund hält, worauS eS die Gaben der Wohl-
thätigkeit genießt. Wenn gleich der Gefeierte die
schönste Auszetchnung in bee etgnen Brust trägt,
so konnte ihm doch ein so lauterer Bewers des all-
gemeinen Anerkennung von Seiten der gesamntten
Bürgerschaft nur höchst ecfreulich seyn, wie dieS
auch die sichrbare Rührung kund gab, rn welche er
dei Ueberrcichung deS PskalS versetzt ward, ss wie
denn auch die gehaltvollen Worte seineS DankeS
einen tiefen Eindruck hinterließen. Herl dem Manne,
der von Fürst und Volk Vertrauen genießt, dabet
unwandelbar seiner, lür Recht unö Mahrheit glü-
henden, Ueberzeugung trcu bleibr, und ßch durch
nichtS in seinen edeln Bestcebungen irre machen läßt!
Heil dec Sradt, die sich so edelgesinntee, tVtüenS-
und that-kräftiger Bürger rühmen kann!

Gerlin, 31. Dez. Man muß eS als einen
Vorläufer der rrwarteten Gesetze rn Bezug auf die
ktrchltchen Wirren betrachten, daß die StaakSzet-
tung unter Vcrkündigung der päpstlichen Allokulion
eine Darstellung der Derhälcnrffe bringr, die be-
sonderS gegen das Benehmen des ErzdischofS von
Posen gertchtet ist. — Dte ofsizielle Ernennung
deS Präsiventrn Ruppenthal zum Chef dec rheini-
schen Justiiverwaltnng mrrß überaü einen sehr wohl--
thätigen Lrndruck machen. Ruppenthal ist auS
früberer Zeit, wo er hier als Gencraladvokat im
Cassalionshofe fungirle, noch sehe wohl alS einee
der auSgezeichnetsten Zuristen von unermüdeter Thä-
trgkeit bekannt, mehr noch durch seine AnhängUch-
keit an die rheimsche Gcsetzgebung, Dte nicht ah-
sichtSloS verbreitekcn Gerüchte einer Einführung deS
Landrechts in der NheinpkvvLuz erhalten dadurch
bie brste Widerlegung»
 
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