Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839
Cite this page
Please cite this page by using the following URL/DOI:
https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0269
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0269
- Einband
-
3-44
No. 1 - No 10
-
45-84
No. 11- No 20
-
85-124
No. 21- No 30
-
125-164
No. 31- No 40
-
165-204
No. 41- No 50
-
205-244
No. 51- No 60
-
245-284
No. 61- No 70
-
285-324
No. 71- No 80
-
325-364
No. 81- No 90
-
365-406
No. 91- No 100
-
407-446
No. 101- No 110
-
447-486
No. 111- No 120
-
487-526
No. 121- No 130
-
527-566
No. 131- No 140
-
567-606
No. 141- No 150
-
607-646
No. 151- No 160
-
647-686
No. 161- No 170
-
687-726
No. 171- No 180
-
717-766
No. 181- No 190
-
767-806
No. 191- No 200
-
807-850
No. 201- No 210
-
851-890
No. 211- No 220
-
891-930
No. 221- No 230
-
931-970
No. 231- No 240
-
971-1010
No. 241- No 250
-
1011-1038
No. 251- No 257
- Einband
- Farbkeil/Maßstab
Hkidelberger Wochenblätter.
dilo. 66. Freitag, den 5. April 1839.
Ereignisse.
KarlSruhe, 30. März. Die Nummer 9 deS
großh. StaalS- und RegierungSblattS vom Heutigen
enthält:
I. Eine Bekanntmachung großh. Finanzministe«
riumS vom 16. Mürz, deS JnhaltS: Durch dte im
Negierungsblatt von 1838 / Seire4i, bekannt ge-
machte Uebereinkunft L, Artikel 1. zum HandelS-
vertrage zwischen dem Zollveretn einerseitS und den
Staaten von Hannover, Oldenburg und Braun-
schweig anderseitS, sind die Erleichterungen angr«
geben, die beim Derkehr mit der braunschweiger
Messe zugestanden wurden. Durch eine weitere
Verabredung zu dcm erwahnten Handelsvertrage ist
bestimmr worden, daß — im Falle in irgend einem
Orte deS Königretchs Hannover eine Messe errichtet,
rverden sollte — im Verkehr mit ihr die gleichen
Zugcständntsse in Anwendung kommsn. Eine solche
Messe ist nunmehr in der Stadt Lüneburg errichtet,
und eS kommen daher bet ibr dteselben Beüimmun-
gen, wie rückstchtlich der braunschwetger Messe in
Wirksamkcit. Jndem man dieS zur Nachricht be-
kannt macht, wird zugleich beigefügt, daß Gewerb-
treibende, die auf der lüneburger Mcsse Geschäfre
zu machen beabstchligen, vber die dabei zu beachten-
den Vorschriften bei jedem der großh. Hauptzoll-
und Hsuplsteuerämter nähere Anleitung erhalten.
II. Eine Bekanntmachung dessrlben großh. Mini-
AeriumS vom 26. März, wonach zu drm amtlichen
Waarenverzeichnisse, das nach ber Verkündigung
vom 26. Oktober 1836, RegierungSblatt 1836,
Seite 332 , zur Anleitung bei Anwendung deS Zvll-
tarifs auSgegcben worden ist, inzwischen ein Nach«
trag bearbeitet rvurde, der den Zollbehörden zur
Nachachtung zugestellt ward, und bei denselben zur
Einstcht der Zollpflichtigen aufliegt.
Berlin, 26. März. Die neuen Gesetze, in
welchen besonderS die Stellung der Geistlichkett zum
Staate näher feftgestellt und die Strafen festgesetzt
wurden, wclche bci Anreizungen zur Unzufriedenheit
oder Einmischung in alle weltliche Angclegenheiten
und Auflehnung gegen den Willen der Regierung
die wlderspenstigen Priester jeder Confession treffen,
sollen nun nach beendeter Erörterung im StaatS-
rathe Sr. M. zur Bestätigung vorgelegt werden.
Dir Einigung über vcrschiedene Bestimmungen der-
selben soll jedoch noch nicht vollkommen seyn, da
de: Minister v. Altenstein es sich vorbehalten habe,
^r. M- verschiedene Aenderungen vorzuschlagen,
welche im GtaatSrathr kcinc Stimmenmehrheit er-
hielten. Dirse Meinungsverschtedenheit wird die
Lecöffnirlichung der Gesetze wohl noch verzögern,
vnd da der SraatSrath natürlich nur eine berathende
Stimmc hat, so fragt eS sick; ob S?. M- nach
dieser oder der Einsicht deS Ministers in höchster
Jnstanz entschcidet. Daß an keine Einführung der
Civilebe gedacht werde, kann man jetzt mit Be-
stimmlheit behaupten, obwshl Vorschläge dieser
Art gemacht, aber nicht an dcr Zeit gefunden wur-
den. Ebenso wenig werden die Oberyrästdenten
sich nochmals hier vereinen, wenigstens keineS FallS
der kirchlichen Frage halber. Man ist mit den An-
sichren dreser hohen Staatsbeamten vollkommen be-
kannt, und Alle haben ihre Vota für die Gesetze
abgegeben. — Man will wiffen, daß übcr die An-
gelegenheiten Hannovers am BundeStage unter den
bedeutendsten Gliedern verschtedene Anstchten vor-
herrschen, welche die abcrmalige Eingabe der han-
növerschenAbgeordnetenleichtnoch vermehrenkonnte.
Man glaubt, daß der hohe Bund sich bei der wach-
senden Verwtrrung und Mißsiimmung in jenem
Lande der Einmischung nicht länger entztehen werde.
PariS, 30. März. Marschall Soult und Hr.
ThierS wurden heute beide in die Tuilerien berufen.
Man glaubt der König wolle nochmalS eiuen Ver-
such machen, um den Marschall mit dem Redner
deS kinken Centrums, dem jener Treulosigkeit
Schuld giebt, zu versöhnrn. Heute Abend geht
das Gerücht, die Versöhnung sry zu Stande ge-
kommen, und mit ihr ein Kabinet deS linken Een-
trumS.
Nrw-Nork, 9. März. DaS Comite deS Re-
präsentantenhauseS für auswärtige Angelegenheiten
hat hinsichtlich deS GränzstreiteS mit Maine seine
Anträge gestellt, und di-selben sind, nach einigen
Acnderungen, bereitS mit 201 gegen 6 Stimmen
von dem Hause angenommen worden. Der Prä-
sident tst durch daS HauS ermächtigt, gegen jrden
Versuch GroßbritavnienS, mrt Waffengewalt seine
Anfpriiche auf den Besitz des im Gtreit befindlichen
„Theils deS StaotcS Maine" gcltend zu machen,
Widersiand zu ^leisien. Die Miliz, die etwa zu die-
sem Zwecke unter die Waffen gerufen wird, bat
höckstens auf sechS Monate Dienst zu thun. FallS
ein fremder Einfall auf daS Gebirt der vereinigten
Staaten unmittelbar zu befürchten wäre, ist der
Präsident ermächtigt, Freiwtlltge, bis;u LO,ooo
Mann, anzunchmen und die Seemacht, so viel
nöthig ist, zu verstärken. Zu diesen Rüstnngen
wird ihm ein Kredit von i o Millioncn DovarS be-
wtlligt.
dilo. 66. Freitag, den 5. April 1839.
Ereignisse.
KarlSruhe, 30. März. Die Nummer 9 deS
großh. StaalS- und RegierungSblattS vom Heutigen
enthält:
I. Eine Bekanntmachung großh. Finanzministe«
riumS vom 16. Mürz, deS JnhaltS: Durch dte im
Negierungsblatt von 1838 / Seire4i, bekannt ge-
machte Uebereinkunft L, Artikel 1. zum HandelS-
vertrage zwischen dem Zollveretn einerseitS und den
Staaten von Hannover, Oldenburg und Braun-
schweig anderseitS, sind die Erleichterungen angr«
geben, die beim Derkehr mit der braunschweiger
Messe zugestanden wurden. Durch eine weitere
Verabredung zu dcm erwahnten Handelsvertrage ist
bestimmr worden, daß — im Falle in irgend einem
Orte deS Königretchs Hannover eine Messe errichtet,
rverden sollte — im Verkehr mit ihr die gleichen
Zugcständntsse in Anwendung kommsn. Eine solche
Messe ist nunmehr in der Stadt Lüneburg errichtet,
und eS kommen daher bet ibr dteselben Beüimmun-
gen, wie rückstchtlich der braunschwetger Messe in
Wirksamkcit. Jndem man dieS zur Nachricht be-
kannt macht, wird zugleich beigefügt, daß Gewerb-
treibende, die auf der lüneburger Mcsse Geschäfre
zu machen beabstchligen, vber die dabei zu beachten-
den Vorschriften bei jedem der großh. Hauptzoll-
und Hsuplsteuerämter nähere Anleitung erhalten.
II. Eine Bekanntmachung dessrlben großh. Mini-
AeriumS vom 26. März, wonach zu drm amtlichen
Waarenverzeichnisse, das nach ber Verkündigung
vom 26. Oktober 1836, RegierungSblatt 1836,
Seite 332 , zur Anleitung bei Anwendung deS Zvll-
tarifs auSgegcben worden ist, inzwischen ein Nach«
trag bearbeitet rvurde, der den Zollbehörden zur
Nachachtung zugestellt ward, und bei denselben zur
Einstcht der Zollpflichtigen aufliegt.
Berlin, 26. März. Die neuen Gesetze, in
welchen besonderS die Stellung der Geistlichkett zum
Staate näher feftgestellt und die Strafen festgesetzt
wurden, wclche bci Anreizungen zur Unzufriedenheit
oder Einmischung in alle weltliche Angclegenheiten
und Auflehnung gegen den Willen der Regierung
die wlderspenstigen Priester jeder Confession treffen,
sollen nun nach beendeter Erörterung im StaatS-
rathe Sr. M. zur Bestätigung vorgelegt werden.
Dir Einigung über vcrschiedene Bestimmungen der-
selben soll jedoch noch nicht vollkommen seyn, da
de: Minister v. Altenstein es sich vorbehalten habe,
^r. M- verschiedene Aenderungen vorzuschlagen,
welche im GtaatSrathr kcinc Stimmenmehrheit er-
hielten. Dirse Meinungsverschtedenheit wird die
Lecöffnirlichung der Gesetze wohl noch verzögern,
vnd da der SraatSrath natürlich nur eine berathende
Stimmc hat, so fragt eS sick; ob S?. M- nach
dieser oder der Einsicht deS Ministers in höchster
Jnstanz entschcidet. Daß an keine Einführung der
Civilebe gedacht werde, kann man jetzt mit Be-
stimmlheit behaupten, obwshl Vorschläge dieser
Art gemacht, aber nicht an dcr Zeit gefunden wur-
den. Ebenso wenig werden die Oberyrästdenten
sich nochmals hier vereinen, wenigstens keineS FallS
der kirchlichen Frage halber. Man ist mit den An-
sichren dreser hohen Staatsbeamten vollkommen be-
kannt, und Alle haben ihre Vota für die Gesetze
abgegeben. — Man will wiffen, daß übcr die An-
gelegenheiten Hannovers am BundeStage unter den
bedeutendsten Gliedern verschtedene Anstchten vor-
herrschen, welche die abcrmalige Eingabe der han-
növerschenAbgeordnetenleichtnoch vermehrenkonnte.
Man glaubt, daß der hohe Bund sich bei der wach-
senden Verwtrrung und Mißsiimmung in jenem
Lande der Einmischung nicht länger entztehen werde.
PariS, 30. März. Marschall Soult und Hr.
ThierS wurden heute beide in die Tuilerien berufen.
Man glaubt der König wolle nochmalS eiuen Ver-
such machen, um den Marschall mit dem Redner
deS kinken Centrums, dem jener Treulosigkeit
Schuld giebt, zu versöhnrn. Heute Abend geht
das Gerücht, die Versöhnung sry zu Stande ge-
kommen, und mit ihr ein Kabinet deS linken Een-
trumS.
Nrw-Nork, 9. März. DaS Comite deS Re-
präsentantenhauseS für auswärtige Angelegenheiten
hat hinsichtlich deS GränzstreiteS mit Maine seine
Anträge gestellt, und di-selben sind, nach einigen
Acnderungen, bereitS mit 201 gegen 6 Stimmen
von dem Hause angenommen worden. Der Prä-
sident tst durch daS HauS ermächtigt, gegen jrden
Versuch GroßbritavnienS, mrt Waffengewalt seine
Anfpriiche auf den Besitz des im Gtreit befindlichen
„Theils deS StaotcS Maine" gcltend zu machen,
Widersiand zu ^leisien. Die Miliz, die etwa zu die-
sem Zwecke unter die Waffen gerufen wird, bat
höckstens auf sechS Monate Dienst zu thun. FallS
ein fremder Einfall auf daS Gebirt der vereinigten
Staaten unmittelbar zu befürchten wäre, ist der
Präsident ermächtigt, Freiwtlltge, bis;u LO,ooo
Mann, anzunchmen und die Seemacht, so viel
nöthig ist, zu verstärken. Zu diesen Rüstnngen
wird ihm ein Kredit von i o Millioncn DovarS be-
wtlligt.