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Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0359

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Hndklbcrgcr Wochenblättcr.

Xo. 88. M ontag, den 6. Mai 1839.

Ereignisse.

KarlSrube, l. Mai. 9. öffentliche Sitzung
der zweiten Kammer, unter dem DorstSe des Prä-
stSenten Mittecmarer. (Schluß.)

Der Abg. v. Notteck beschwerl ffch gleichfallg über
den Jnbalt der Berichte der KarlSruher Zcitung
über die Kammerverhandlungen, besonders so lange
der Bundeöbeschluß wegcn Aufnahme solcher Nach-
richten in fremde Zeicungcn bestehe. Ter Abg.
Welcker schließt stch dteser Beschwerde an, und er-
klärt, waS ihn betrcffe, die in der KarlSruher Zei-
lung erscheinenden Lrtikel für unwahr. Der StaatS«
minister Frhr. v. BlitterSdorff äussert, daß eS ihm
sehr erwünscht wäre, wenn die Artikel der KarlS-
ruher Zeitung über den Abg. Welcker unwahr wä-
ren, weil dteS auf eine SinneSänderung desselbcn
schließen ließe, wovon ihm aber noch ntchts bemerk-
bar gewordcn sey. Die Kammer verließ hierauf
diesen Gegenstand. — Der Abg. v. Rotteck erstattete
hierauf Namens der Kommisston weiteren Bericht
über Lie schsn in dsr letzten Gitzung verhandelte
Wahl deS 4isten AemterwahlbezirkS; dec cinstim-
mrge Antrag der Kommisstorr ging dahin, die Wah!
als nichtig auszuheben. Gegen dcn KommisstonS-
antrag stellte der Abg. Platz den Antrag, die Wahl,
tn Betracht der nunmehr erhalrenen Aufklärungen,
für unbeanstandet zu erklären. ,Für den letzrern
dieser Vorschläge sprachen sich noch auS: die Abg.
Duttlinger, Trefurt, Chriß, Schaaff und Baum-
gärtner, so wie drr Ministerialprästdent Ncbenius;
für den Antrag dcr Kvmmisston sprachen, ausser
dem Berichterftatter, die Abg. Welcker, Zentncr,
Sander, Aschbach, Rindeschwcnder nnd Bekk. Der
KommisstsnSantrag ward, nach fast zweistündiger
DiSkusston, mit großer Majorität angenvmmen.

— Der Abg. Vülcker erstattcte hicrauf VerichL
über den Gesetzentwurf, die Rhernzollnachlässe auf
dem Oberrhein betr. Der Kommisstonsantrag geht
auf Annahme deS GesetzeS. — Die TageSvrdnung
führt ferner auf Diskusstsn des BerrchtS de§ Abg.
Lauer, die Ausführung der Lumpen uud andcrer
Abfälle zur Papierfabrikation betreffcnd. Der Kom-
misstonsantrag auf Annahme des GesetzesvorschlagS
ward sofort ohne Diskussion einstimmig genehmigt.

— Der Abg. Mohr nahm sodann daS Wort, und
entwickelte, daß der unlängst von dem Zollvereine
mit denNrederlanden abgeschloffene HandelSvertrag zu
semer Gültigkcit der Zustimmung der Slände bc-
durft hätre, und deßhalb nur als eine vrovisor.
Gesetz von Geiten der Regierung hätte publicirt
werden sollen. Lr berufr stch hierbei auf Zustchc-

rung, die bei Gelegenheit drs Vnschluffcs an den
Zollvercin durch die NegierungSkommissäre gcgeben
worden seyen. Auf den Jnhalt des VertragS wolle
er nicht eingehen, da hierüber in gcheirner Gitzung
werde verhandelr werden. Gr wol?e nicht auSein-
andcrsetzen, daß der Vcrtrag im rn'ederländrschen
Lntereffe abgeschloffen sey, und ein waßreS Mono-
psl degründc. Die Umgehung der ständischen Zu-
stimmung sey nun einmal saktisch vorhanden- Eine
Berufung darauf, daß AehnlicheS auch in andern
Vereinsstaaten geschehen, sry unzulässtg. Dir Vrr-
faffung deS GroßherzogthumS müsse entscheiden,
drese sey aufrecht zu erhalten; er stclle demnach den
Antrag: „diesen, sür daS verfassuygSmäßige Recht
dieser Kammer wichtigen Gegenßünd in die Abthci-
lungen zu verwrisen, und durch eine Kommisstsn
berathen zu laffen, in wiefrrn durch die cinseitige
Publikation dicseS Handelsvertrags dat verfassungS-
mäßige Zustimmungsrecht dieser Kammer verletzt,
und durch welche verfaffungsmäßigen Mittel das-
sclbe gewahrt werden kann. * Der StaatSminifter
Ler auswärtigsn Bngelegenheiten äusscrte, daß er
gegen den Antrag «ichrs einzuwcnden habe, insofern
im geschäftsoldnungSmäßigen Wege geprüft und
erledigt werde. Nur darauf woüe cr aufmerksam
machen, ohne einen besonderen Werth darauf zu
legen, daß die Kammer bereits eine Kommission zu
Aufsuchung dcr provisorischen Gesetze ernannt habe,
daß cine Verwcisung deS AntragS an diese Kom-
mission als das Einfachste crscheine. Der Abg.
DutUinger unterßützt den Antrag Mohr'S und er-
klärt, eS sey vsllkommen klar, daß alle Bestim-
mungen des VertragS von der ersten biS zu der letz-
ten zur ständischen Zustrmmung gehörken; übrigenS
sey cs ihm weniger um den einzelnen Fall, alS um
daS Prinzip zu thun; für die Verweisung der Sache
an die Kommisstonen der vrovisorischen Gesetze könne
sr wegen hvher Wichtigkeit der Krage, nicht stim-
mcn, vielmehr beantrage er ebenfalls die Ernennung
einer eigenen Kommission. Der Staaröminister v-
BlitterSborff erwiederte: daß die Regierungskom-
miffäre die Prüfung der Kompetenzfrage keineswegs
scheuen; sie glauben, daS volle Recht zum Abschluß
deS Vertrags vhne Milwirkung der Stände gehabr
zu haben, und werden djeS seiner Zeit so klar wie
möglich machen. Jctzt aber könne der Minißer
sich nicht wetter darüber äuffern, und halte dafür,
Laß auch der Adg-vrdnete seine Anstcht der Sache
dätte zurückhalten sollen, biS die weitere Verhand-
lung an der TageSordnung sey; er könne es nicht
dem Geiste ständtschrr Verhandlungen angernessen
find^n, wenn man vor geprüster Sache die Meinuug
 
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