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Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0457

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Heidelöerger Wochenblättcr.

X». 112. Montag, den 10.Juni 1839.

«reigntsse.

Karlsrube, Mai. (Fortsrhung drr Ver«
handlungen liber deo vericht deS Abg. Mittermaier,
den!Abschlvß deS niederländischen VerlragS betr.,
in der 19. öffentlichen Gitzung der 2. Kammer vom
3. Junt.) Finanzmintüer v. Böckö: Er könne stch
über den^ AuSdruck „neue Erklärung* bei dem Stnne
beruhigen, welchen ihm nunmebr der Berichterstat-
ter beigrlegt habe. WaS aber den zweiten Punkt
anbelange, über welchen er stch auSgesprochen habe,
so müffe er dem Gefühl eineS Jeden überlaffen, ob
cS nothwendig, sb eS delikat gewesen fey, da von
riner Beschwerde zu spreche», wo offenbar kein
Grund mehr dazu vsrgelegen habe; zu rrklärcn,
man würde eine Befchwerde erhoben haben, wenn
nicht eine Erläuterung ertheile worden wäre, welche
wirklich ertbeilt wsrden sey und die jeden auch nur
scheinbaren Grund hterzu aufgehobcn habe. Mit»
termaier: Den Vorwurf dsr Jndelikateffe, welcher
ihm nicht alletn, sondern der Kommisston grmacht
werde, könne er nicht hinnehmen, ohne darauf hin«
zuweisen, daß drr Zweck deS KommisstonSberichts
dee sey, Wahrheit zu grben, vicht, Artigkeiten zu
sagen; die Kommisston würde stch lächerlich grmacht
haben, wenn ste über eine bekannte und natürliche
Sache geschwiegen hätte; der vcschluß sey ^rüher
einstimmig auf die Beschwerde gegangen; die Kam-
mer habe unterrichtet werden müsscn, warum die-
ser Beschluß nun zesstre. Hättr die Kommisston
hierübee nichtS gesagt , so wäre es ohne Zwetfel in
der öffentlichen Gitzung zu vtelleichl noch unange-
nehmeren Erörterungen gekommen. Er fordere,
daß die Delikateffe anerkannt wcrdc, mir welcher
die «ommisston geschwiegen habe. Finanjminister
V. Böckh: Er überlasse dieS der Beurtheilung der
Lammer. GtaatSmintster v. Blittersdorff: Wenn
auch die urfprüngliche Vorlage der Negierung nicht
vollständtg befrtedigt habe, so würüe doch nach sei-
nrm Gefühle die Deltkaresse ersordrrt habeu, darüber
hinwegzugehen, nachdem eine durchauS drfriedigende
Erläuterung nachgefolgk sey; fo vflege eS bei der-
artigen Dorfällen allenthalben gehalten zu werden;
um so mehr müsse dieS dte Regterung fordern, welche
den schwirrtgev Beruf habe, die Jnteressen deS
-andeS zu wahren und auf daS AuZland Rückstchten
zu nehmen; ste dürfe deßhalb einen sslchen Vorwurf
vte ruhig hinnehmen. Der Abg. Mittermaiee enr-
gegnete, daß ein iedeS Verhältniß etgenlhümliche
Begriffe mit stch bringe; daS Verhällntß riner Aam-
merkommtfston fordere vor Aürm Wahrheit und
Offenheit; ste habe alles Vertrauea verloren, wenn

ße über wesentltche Punkte schweige. Lbg. v. Jtzsteilt
erhebt stch als KommisstonSmitglied ebenfalls gegen
dcn Vorwurf der Zndelikatesse. Der StaatSmini-
ster der auSwärtigen Angelegenheiten entgegnete
ibm. Ministerialprästdent RebeniuS räth zur Ab-
brechung der erfolglosen Diskusston. v. Ztzsteio:
ALeS, waS er gesagt habe, fey wahr; er könne
stch aicht blos auf die Mitglieder der Kommifston,
fondern die vielen Kammermitglieder, welche jenen
Kommisstonöverhandlungen beigrwohnt baben, be-
rufen. Finanzminifter v. Böckh: Er habe in der
Kommisston geäuffert und wiederhole hier, daß wenn
daS wahre Jntereffe deS LandeS dringend erheische,
über etne Form hmwezzugehen, er stch daS Pouvoir
nehmcn, stch der Verantwortung bierfür gerne un-
terziehen würde. v. Rotteck: Er begreife, daß
über grwtsse Begriffe dcr Gtandpunkt der Kammer
und der der Mintster ein anderer sey; dem Bericht-
erstatter müffe cr bemerken, daß man nicht zu em-
pfindlich seyn dürfe; die Berichterstatter würden
selten von Geiten der Regierung mit HöflichkeitSbe-
zeugungen überhäuft, ibml sey in dieser Eigenschaft
schon ganz AndereS gesagt worden, WaS er aber ver-
schmerzt habe. Der Redner geht auf Bekämpfung
dcS KommissionsantragS übcr, deffeu erster Thcil
er also gefaßt wissen wiü: »Daß die zu Prüfung deS
JnhaltS des mit den Rtcdcrlanden abgeschloffeneu
VertragS ernannte Kommisston vorerst darüber be-
richte: ob und wie fern tener Dertrag -<m Intereffe
BadenS entspreche, und vb er daher gecignet sey,
die Btlligung der Kammer erhalten zu haben, wenn
er ihr zur Zustimmung vsrgelegt worden wäre.^
Der Redner begründet diesen Avtrag durch die Be-
merkung, daß rin Bericht über Genehmigung deS
VertragS unthunlich sey, da nirmaod an etne Der-
werfung desselben denken könn«, obae die Regieruug
zu komprsmittiren; eS stnkc deshalb daS ganzekZu-
stimmungSrecht der Kammer zu einer Somödie herab
(die Vergleichung sey auch nicht ganz dclikat, alletn
wabr); die Regierung habe dcn Vertrag nicht zur
Zustimmung vorgelegt, st« habe blos die Erwartung
auSgesprochen, daß dte Kammer die Gründe billigen
wcrde, auS welchen dlc Zustimmung nicht eingehokt
wordcn; eS bestehe daher daS Recht der Kammer
nicht in der Genehmigung deS DertragS, da daS
Gegenthcil undenkbar sry, sondcrn bloS -arin, daß
die Kammer genrhmigen müffe, waS doch ein son-
derbareS Recht sey; cS könne stch hier vielmehr ein-
zig und allrin noch um die Frage d«r Genehmigung
odcr Richtgenehmigung deS VeifahrenS dcr Regic-
rung handeln. Sein Vorschlag gehe also im We-
sentlichen dahin, eine Art Indemnirät-bill zu gebcn.
 
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