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Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0477

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HcidelScrger Wochenblätter.

>l». 117. Montag, den 17. Juni 1839.

Greignisse.

LarlSruhe, i2.Juni. 22. öffentliche Sitzung
der 2. Kammer, unter dem Vorsitze des etste Vize-
vrLsidenten Duttlinger später deS Präfldenten Mit-
rermaier. Auf der Regierungsbank: Ministerial-
präsident NebentuS und geh. Refcrendär Lichrcdt;
später StaatSminiüer Frhr. v. Blittersdorff. Die
TageSordnung führt auf die DiLkufsion des Abg.
Baumgärtner über daS Gesetz, die Fcuerversiche-
rungSanstalt für Gebäude detr. Jn der allgemei-
nerr DiSkusston nahm der BerichterKatter das Wort
und führte aus, daß bei dem vvrlregenden Gesetz
3 ineinandergretfcnde HauptgesichtSpunkte nicht auS
den Augen verlorcn werdcn dürften; diese 3 Rück-
fichten scyen abcr: r) Sicherung der Gebäudeeigen-
thümer gegen Brandschäden durch Ersatz derseldrn;
bei dieser ersten Rücksicht kämen zwei Unrerrückfich-
ten in Betracht, nämlich: daß der Einzelne seine
volle Sntfchädigung erhalte, und daß die Gcsammt-
heit der Geseüschaft nichr ungebühtlich in Anspruch
genommen würde; in beiden Beziehungen enthatte
daS Gesetz zweckmäßige Bestimmungen. Der zweite
HauptgesichtSpunkt sey der volkswirhschaftliche Zweck
der Erhaltung des Bestandes drr Gebäude; -ieser
sey durch vorliegendes Gesetz bauptsächlich dadurch
gewahrt, daß die EntschLdigung erß bei Wiederher.
stellung deS GebäudeS bezahlt und eine Derjährung
in dteser Nücksicht eingeführt sey. Dcr drilte Haupt-
geffchtSpunkt sey Besörderung und Sicherung deS
öffentlichen KreditS und VerkehrS (daß nicht dem
Glä'ubiger sein spezielleS Unterpfand zerstört werden
könne). Ausser diesen drei Hauptvortheilen ent-
balte daS Gesctz nvch mehrere geringere, welche der
Redner kurz berührt. Jn der spezicüen Diskussion
schlägt Abg. Mohr eine fernere Aendcrung LeS §. 1
vor, welche Schaaff bekämpft.

v. Rotteck, auf dte allgemeine Diskussion zurück-
kommend, bemerkte, er müffe gegen daS Gesctz
ffimmen, wenn nicht wesentliche Benderungen ge-
macht würden, in dieser Weise, wie sich die Kam«
mer auf dem früheren Landtage auSgesprochen habe;
diese Aenderung müsse in 2 Beziehungen gemacht
rverdeU: 1) eine Klasstfikation der Gebäude nach
threm Werthe und ihrer Feuergefährlichkeit; 2) daß
die Schukden der Brandkaffe auf die Staatskasse
übernommen werden soüten; auü diesen Gründen
müsse er auch gegen die zwangswetse Thetlnahme
an diesem Znstitut stimmen. Ministcrialprästdent
NebeniuS bemerkte dagegrn, daß dic Regierung von
den von der Sammer früher au-gesprochene» Grund«

sätzen auS guten Gründen abgehen mußte, und daß
diese stch bet den einzelnen Artikeln deS GrfttzeS
Näher ergeben würden. Zugleick sprach fich der Red-
ner gegcn die Formänderung des Abg. Mohr auS.
Nicht minder bekämpften den Abg. v. Nottcck die
Abg. Negenaucr, Schaaf und der Vcrichterstatter.
Ueber die Formänderung deS Lbg. Mohr sxrachen
nvch Litschgi und Bschbach. Sofort ward §. 1 des
RegierungSentwurfS mit großcr Mehrheit angenom-
men.' Bei §. 2 bemcrkte v. Nottcck, daß dicser
8. nicht mil den 3 von dcm Bcrrchterfiatter auSge-
führten Zweckcn deö Ecsetzes vereinbart werden
könne; einen AiiNag stellle dcr Abgeordnete üdn-
geuS nicht. Nach einigen Entgegnungen der Abg.
Echaaff und Rcgenauer ward auch dicscr §. 2 an-
genommen. Zu §. 3 hatte die Ki'rnmisfion etrun
Zusatz vorgeschlagcn, welcher durch die Abg. Lull-
linger und Aschbach mvdifizirt, von einzclnen Kom-
misstonsmitgliedrrn und den Eprcchern dcr Regie-
rung verthkl'digt wurde; worauf bei der Abstimmung
der Vorschlag LeS Abg. Duttlinger, welchem sich
die Kommtssion anschloß, mit grvßer Mehrheit
angenommen wurde. Jn Vetreff eineS auSge-
sprochenen Wunsches um eine allgemetne Feuer-
loschordrrung wurden von dem geh. Referendär Eich-
rodt Erläuterungen gegeben, welche erne Nieder-
legung erneS solchen WunscheS in dag Protokoll
überfiüfsig machten. Zu §. 4 deantragte Dutt-
linger eine RedakrionSänderung, indem er den 2.
Absatz deS RegierungSentwurfS überflüssig hielt.
Gchinzinger und Kuapp wünfchen, daß alle Feuer-
schädcn deS KriegS ohne AuSnahme untcr die Be-
stimmungen dcS GcsetzeS gehören möchlen; wvmit
Gerbel und Kuenzer einverstanden sind, wogegen
sich ader der Ministerialpräsident Nedenius auS-
führlich erklärtr. Der Antrag DuttlingerS mit
etner Modifikation d«S Adg. Buß wurde mrt großer
Mehrheit angenow.men. Der von dcr Kvmmrsfion
beantragte Wunsch ;u Protokoll: „eS wvlle die Ne-
gicrung ein Gesrtz üder die Bkstreitung und AuS-
gleichung dcr KricgSkoßen bearbciten, und den
Ständen vorlegen lassen", wurde von den Abg.
v. Rotteck und Bader unterstüht, von den Rednern
der Regierung als überflüsstg dargestellt, in der
Abstimmung aber mit Mchrhett angenommen. Zu
tz. 5 beantragten Duttlinger und Aschbach Modi-
fikarionen. Sander stellt die Frage an die Kom-
misston, ob denn die durch Zerspringen von Dampf-
keffeln «ntstebenden Zertrümmerungen nicht auch
unter dicS Gesetz fielen, waS cr wenigstenS glaube.
Der Abg. Christ untcrAützk die nämliche Meinung;
 
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