Heidclbcrgcr Wochcnblättcr.
Sko. 136. Samstag, den 12. Iuli 1839.
--sr-
Et ei g ü isse.
Karlsruhe, 6. Zuii. 36. Lffenlliche Sitzuttq
der 2. Kammer. (Schluß.)
Nach dieser Begründung ift eine solchc Noth-
wendigkcir sedoch noch nichr vorhanden, sie wird
blos als möglich gedacht, welcher Fall bei ciner in-
zwischen bei dieser Stclle eingctretenen Personalver-
änderung wohl mcht eintreten wird. Die Kom-
mission schlagt vor, den alten Budgetsatz 5Ü00 fl.
für diese Besoldungen beizubehalten. Dic weitern
Positionen: Gehalte mit 550 fl., Bureaukosten
mii 850f!., für Orden 1200 fl., sind den früheren
genehmigten Budgelsätzen gleich, und der Antrag
dcr Kommission gehr daher dahin : „für das großh.
geheime Kabinet für jcdes Budgctjahr 8000 fl. zu
dewilligen.,, Tit. VI. Großherzogliches Staats-
ministerium. Die Besoldungen dieser Rubrik be-
ftehen effektiv aus: einem Staatsrath mit Ü000 fl.;
einem geh. Hofrath (Sekretär) mir 2Ü00 fl.; cinem
Registrator mit 1200 fl., und cincm Kanzlisten
mit 800 fl.; zusammen 6Ü00 fl. Es werdcn mit
derselbenModifirung,wie beim vorhergehenden Titel,
„wenn die Umständc wahrend der Budgersperiode
eine Bcsoldungserhöhung begründen sollren", für
jedeö Budgerjahx weitere aOOO fl. begehrt, deren
Bewilligung die Kommission jedoch beanstanders.
Die Gehalre mir iioo fl., die Bureaukosten mit
500 fl. sind die bercitö in der früheren Perivde
dewilligten Sätze. Die Kommission stellr don An-
trag: „für das großh. Staatsministerium für jedes
Budgetjahr 10,000 fl. zu bewilligen." Tit. VII.
Verschiedene und aufferordentlichc Ausgaben. Unter
dieser Rubrik werden die in den früheren Budqet-
perioden bewilligten 7500 fl. wieder angesetzt. Svl-
cheö ist jedoch kein eigentlicher Voranschlag, som
dern vielmehr eine runde Summe, dcren Boraus-
bestimmung der Natur nach unthunlich jst. Auch
war das Bedürfniß in der letzten Budgelsperiode
nur die Hälfte dcs Ansatzcs. Die Kommission
trägt auf deren Vewilligung mit 7500 fl. für js-
dcs Budgeljahr an. Bei Tit. VI. führte der Fi-
nanzminister die Billigkeit eincr Besoldungserhöhung
des Registrators und Kanzhjtcn des Staalsmini-
fterinms im umfaffenden Vvrtrage aus; auf diese
Ausführung gründete der A.nv Schaaff einen der
Negierungsvorlagc ronformen Antrag; diesen un-
tcrstützten Baumgärtver, Regenaucr, Melckcr,
Knapp, Merk und Vetk; dagegen sprachen v. Ztz-
stein und Sander; der Kommissionsantrag wurde
indeffen, so wie die übrigen Antrage des Budgets
angenommcn. 8. Ministerium des großh. Hauses
nnd der ausw. Angelegenheitcn. Tit. I. Ministe-
rinm. h. 1. Besvldungcn« Gcfordert wird die
früher bewilligtc Summe von 26,200 fl., wclche
noch 500 fl. zur Verfügung läßt. Zn Berücksichti-
gung dcs Kammerbeschluffes von i8Z7 trägt bte
Kommission auf Bcwilligung dieser 26,200 fl. für
jedes Vudgetjabr an. H. 2. Gchalte. Die Anfor-
derung von 2200 fl. ist der Bewilligung dcr ver-
floffenen Budgetperiode gteich; die Kommission trägt
auf Bewilligung an. Bcide Satze wurdcn ohne
Diskussion angenommen. Bei H. 3, Burcaukostcn,
vcrbreitete sich der Kommissionsbericht über cine
vergleichcnde Zufammenstellung sämmtlicher Bu-
reauaversen, was zu gelegentlichen Erörterungen
Vcranlaffung gab. Die hierher gehörige Pofition
wurde, wievondcrNegicrung gefordert, in Folgen-
dem angenommcn: Dem großh. Ministerium der
auswärtigen Angclgenheiken für jedes der bciden
Budgetjahre 3050 fl. Bureaukostcn, also im Gan-
zen 5i,ü50 sl. zu bewilligen. Tit. II. Gesandt-
schaften und Tit. III. Bundeskosten. Ucber die
Posilivnen gibr der Kommissionsbericht folgcnde
Zusammenstettungcn und Vemerkungen: Die Bud«
getposilion von 60,000 fl. ist glcich der Genehmi-
gung der Kommer für 1837. Dcr dermalige Ef-
fektiveratbesteht in derSummevon 57,200fl. Unge-
achret der Effektivetat nunmchr nm 2800 fl. unter dem
Budgelfatze steht, so würde die Kommission, dem
Grundsatze der möglichsten Stetigkeit der Budgetsätze
huldigend, und da dic Ncgierung den Willen, hicr
jedc mögliche Erfparniß cintretcn zu laffen, durch
die That bewähhn liar, sogleich auf Genehmigung
des früheren Budgetsatzes angctragen haben, wenn
hierdnrch nichr bei der Ucberschreitung des Budget-
satzes sür den Bundesgesandtcn im Allgemeinen
eine Erhöhung des Auswandes sür die Gcsandt-
schasren einträte. Sie saßte daher ursprünglich den
Beschluß, „den Tit. H. sür Gesandtschaften mit
60,000 sl. zu genehmigen, mit der Verbindlichkeit
jedoch, daß aus ihren Uebcrschüffcn die Ucberschrci-
tung bei der normalmäßigen Besoldung des Bun-
destagsgesandren gedeckr werde." Als jcdoch der
Negicrungskommiffär in der mit dcr Komrnission
stattgehabren Kvnserenz crklärte, daß dcr ganze
Uebcrschuß von 2800 fl. zur Besoldung eines wei-
teren Legarionssekrctärs und zu einigen Besoldungs-
aufbefferungen nöthig sey, ging die Majorität der
Kommission von diesem Beschluffe wicder ab, weß-
halb nun der Kommissionsantrag dahin geht: „Die
verlangten 6o,ooo fl. zu bcwilligen." Tir. HI-
Sko. 136. Samstag, den 12. Iuli 1839.
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Et ei g ü isse.
Karlsruhe, 6. Zuii. 36. Lffenlliche Sitzuttq
der 2. Kammer. (Schluß.)
Nach dieser Begründung ift eine solchc Noth-
wendigkcir sedoch noch nichr vorhanden, sie wird
blos als möglich gedacht, welcher Fall bei ciner in-
zwischen bei dieser Stclle eingctretenen Personalver-
änderung wohl mcht eintreten wird. Die Kom-
mission schlagt vor, den alten Budgetsatz 5Ü00 fl.
für diese Besoldungen beizubehalten. Dic weitern
Positionen: Gehalte mit 550 fl., Bureaukosten
mii 850f!., für Orden 1200 fl., sind den früheren
genehmigten Budgelsätzen gleich, und der Antrag
dcr Kommission gehr daher dahin : „für das großh.
geheime Kabinet für jcdes Budgctjahr 8000 fl. zu
dewilligen.,, Tit. VI. Großherzogliches Staats-
ministerium. Die Besoldungen dieser Rubrik be-
ftehen effektiv aus: einem Staatsrath mit Ü000 fl.;
einem geh. Hofrath (Sekretär) mir 2Ü00 fl.; cinem
Registrator mit 1200 fl., und cincm Kanzlisten
mit 800 fl.; zusammen 6Ü00 fl. Es werdcn mit
derselbenModifirung,wie beim vorhergehenden Titel,
„wenn die Umständc wahrend der Budgersperiode
eine Bcsoldungserhöhung begründen sollren", für
jedeö Budgerjahx weitere aOOO fl. begehrt, deren
Bewilligung die Kommission jedoch beanstanders.
Die Gehalre mir iioo fl., die Bureaukosten mit
500 fl. sind die bercitö in der früheren Perivde
dewilligten Sätze. Die Kommission stellr don An-
trag: „für das großh. Staatsministerium für jedes
Budgetjahr 10,000 fl. zu bewilligen." Tit. VII.
Verschiedene und aufferordentlichc Ausgaben. Unter
dieser Rubrik werden die in den früheren Budqet-
perioden bewilligten 7500 fl. wieder angesetzt. Svl-
cheö ist jedoch kein eigentlicher Voranschlag, som
dern vielmehr eine runde Summe, dcren Boraus-
bestimmung der Natur nach unthunlich jst. Auch
war das Bedürfniß in der letzten Budgelsperiode
nur die Hälfte dcs Ansatzcs. Die Kommission
trägt auf deren Vewilligung mit 7500 fl. für js-
dcs Budgeljahr an. Bei Tit. VI. führte der Fi-
nanzminister die Billigkeit eincr Besoldungserhöhung
des Registrators und Kanzhjtcn des Staalsmini-
fterinms im umfaffenden Vvrtrage aus; auf diese
Ausführung gründete der A.nv Schaaff einen der
Negierungsvorlagc ronformen Antrag; diesen un-
tcrstützten Baumgärtver, Regenaucr, Melckcr,
Knapp, Merk und Vetk; dagegen sprachen v. Ztz-
stein und Sander; der Kommissionsantrag wurde
indeffen, so wie die übrigen Antrage des Budgets
angenommcn. 8. Ministerium des großh. Hauses
nnd der ausw. Angelegenheitcn. Tit. I. Ministe-
rinm. h. 1. Besvldungcn« Gcfordert wird die
früher bewilligtc Summe von 26,200 fl., wclche
noch 500 fl. zur Verfügung läßt. Zn Berücksichti-
gung dcs Kammerbeschluffes von i8Z7 trägt bte
Kommission auf Bcwilligung dieser 26,200 fl. für
jedes Vudgetjabr an. H. 2. Gchalte. Die Anfor-
derung von 2200 fl. ist der Bewilligung dcr ver-
floffenen Budgetperiode gteich; die Kommission trägt
auf Bewilligung an. Bcide Satze wurdcn ohne
Diskussion angenommen. Bei H. 3, Burcaukostcn,
vcrbreitete sich der Kommissionsbericht über cine
vergleichcnde Zufammenstellung sämmtlicher Bu-
reauaversen, was zu gelegentlichen Erörterungen
Vcranlaffung gab. Die hierher gehörige Pofition
wurde, wievondcrNegicrung gefordert, in Folgen-
dem angenommcn: Dem großh. Ministerium der
auswärtigen Angclgenheiken für jedes der bciden
Budgetjahre 3050 fl. Bureaukostcn, also im Gan-
zen 5i,ü50 sl. zu bewilligen. Tit. II. Gesandt-
schaften und Tit. III. Bundeskosten. Ucber die
Posilivnen gibr der Kommissionsbericht folgcnde
Zusammenstettungcn und Vemerkungen: Die Bud«
getposilion von 60,000 fl. ist glcich der Genehmi-
gung der Kommer für 1837. Dcr dermalige Ef-
fektiveratbesteht in derSummevon 57,200fl. Unge-
achret der Effektivetat nunmchr nm 2800 fl. unter dem
Budgelfatze steht, so würde die Kommission, dem
Grundsatze der möglichsten Stetigkeit der Budgetsätze
huldigend, und da dic Ncgierung den Willen, hicr
jedc mögliche Erfparniß cintretcn zu laffen, durch
die That bewähhn liar, sogleich auf Genehmigung
des früheren Budgetsatzes angctragen haben, wenn
hierdnrch nichr bei der Ucberschreitung des Budget-
satzes sür den Bundesgesandtcn im Allgemeinen
eine Erhöhung des Auswandes sür die Gcsandt-
schasren einträte. Sie saßte daher ursprünglich den
Beschluß, „den Tit. H. sür Gesandtschaften mit
60,000 sl. zu genehmigen, mit der Verbindlichkeit
jedoch, daß aus ihren Uebcrschüffcn die Ucberschrci-
tung bei der normalmäßigen Besoldung des Bun-
destagsgesandren gedeckr werde." Als jcdoch der
Negicrungskommiffär in der mit dcr Komrnission
stattgehabren Kvnserenz crklärte, daß dcr ganze
Uebcrschuß von 2800 fl. zur Besoldung eines wei-
teren Legarionssekrctärs und zu einigen Besoldungs-
aufbefferungen nöthig sey, ging die Majorität der
Kommission von diesem Beschluffe wicder ab, weß-
halb nun der Kommissionsantrag dahin geht: „Die
verlangten 6o,ooo fl. zu bcwilligen." Tir. HI-