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Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0161

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Heidklbcrgcr Wochenblätter.

>0. 39. Montag, den 25. Februar 1839.

Ereigntsse. -

Badsn Bekanntmachung großh. Negierung
deS Mirtclrheinkreises, d. d. Rastatt, L. Februar,
an fämmtltche großb. Obcr- und BezirkS» Aemler,
die von Seiner königlichen Hoheit dem Großherzog
geßittete Fetddienßauszeichnung betreffend. Durch
die beiliegende höchße Ordee Gerner küniglichcn
Hoheit des Großherzogs ist eine FelddienstauSzeich.
nung gestiftet, ouf welche nach §. .3 der ebenfaüs
beigefügten Vorschriften alle diejenigen Anspruch
haben, Welche bisher in dem großh. ArmeecorpS,
in der Linie oder dec Landwehr, gut gedient und
einem Fcldzug tadeüos betgewohnt oder ein frühereö
Vergehen duech fpätere vorzügliche Dienstleißung
wieder gut gemachr haden. Um die durch die Srif-
tuug ausgespeschene böchste Jntention erfüllen und
hternach prüfen zu köin en, wem diese Felddienß-
auSzeichnung nachs seinen Anfprüchen und nach sei-
ner Würdigkerr gebuhit, haben sümmtliche großh.
Ober- und Bezi.ks-Aemter ntcht nur die höchße
GttftvngSordre mit den Vorschrtften über die Feld-
dienstauszeichnung in den Lokakbiättern zu verkün-
-en, sondern sülche auch auf gceignete Weise tn
den Gemeinden dckannt zu machen, und dlejenigen,
welche Ansprüche an dte FelddienßauSzeichnung
machen, aufzufordern, diesen Anspruch anzumelden.
Bei dirser Anmeldung iß FolgendeS zu beobachten:
») Diejenigen welche als Soldaten oder Unterof-
siziere einem Feldzug beiwohnren und in den bür-
gerlichen Skand zurückgetreten sind, haben thre An-
sprüche bei dem Bürgermeister anzumeldcn, und
dabei dje Fragen zu deantworten, welche in dem
anliegenden, ebenfalls bekannt zu machenden, Sr-
kundigungöbogen aufgestellt sind. Jst der, welcher
Anspruch macht, tm Besitz von Urkunden über sei-
nen Mllitärdienst — wie KapitularionSfcheine,
Militärabschiede vder Entlaffungöscheine u. s. f. —
ss hat er svlche bei seiner Anmeldung an den Bür-
germetster abzugeben. Die Bürgermeister sind an°
zuweiscn, die Anmeldungen anzunehmen, die für
sie gestellten Fragen über die Aufführung deö Pe-
tenten unrer Zuzug von wenigstenS drei Gemeinde-
räthen gewiffenhafr zu beantworten, und dann die
Anmeldungcn mrr den Belegen an das Amt abzu°
geben, das sie, unter gleicher Beantwortung der
über die Würdigkeit deS Petenten gestellten Frage,
insoweit sie Indivjduen betreffen, ^ welche in der
Ltnie gedtenl haben, an das berreffende Regiment
abgibl, und wenn sie Jndivtduen der ehemaligen

Landwehr betreffen, unmittelbar an daS großh.
Kriegsministerium einreicht d) Diejenigen ehema-
ligen Unteroffiziere und Soldaten der Linie oder
Landwehr, welche in irgend einen Zweig deS üdrt-
gen StaatSdiensteS übcrgetreten find, müssen ihre
Anmeldungen durch ihre vorgesetzre Dienstbehörde
an daS Regiment, oder beziehungsweise an daS
KriegSministerium einreichen, in welchem Falle die
vorgesetzte Dienstdehörds die für die Bürgermeister
und Aemtee vorgeschriebenen Zeugnisss auSstellen
wird. o) Ebemalige Offiziere und KriegSbeamte,
so wie diejenigen, welche jetzt deren Rang habeu,
können ihre Anmeldungen unmitrelbar an das großh.
Krteggministerium einrcichen. Sie haben dann in
ihren Anmelduugen daS §. 8 »—o der Vorschrtften
den Kommissionen zur Untersuchung Aufgetragene
zu beantworlen. (Forts. folgt )

Kenzinaen, 16. Febr. Bei der heute vor-
genommeneu Wahl einrs Abgeordneten für den 16.
Acmterwahlbezirk (Kenzrngen uno Endingen) ist der
btsherige Deputirte dieseS BezirkS, Hofrath v.
Notteck, mit Stimmeneinhelligkeit wieder gewühlt
worden.

Pforzherm, 20. Febr. Für den Wahlbezirk
Pforzheim wurde der Bürgermeistes Deimling da-
felbst mit 28 von 48 Stimmen zum Abgeordneten
der zweiten Kammer der Skärideversammlung ge-
wählt.

Hannover, 16. Febr. Die am 29. 8u»i v.
I. vertagie allgem. Gtändeversammlung ist in Folge
deS unter dem 7. v. M erlaffenen königl. Befehls
gestern wieder zusammLngetrcten. ES wurden in
der zweiten Kammer nachstehende k. Schreibcn ver-
lesen: 1) Ein (sehr ausführliches) Schreiben vom
16. d. M-, die VerfassungSangelegenheit des Kö-
nigreichS betreffend; 2) ern Postscript von demsel-
ben Tage, die Trennung der Kön. und der Landkas-
sen und die Wiederherstcllung deS SchatzkollegiumS
bctreffend; 3) ein Postseript von demselben Tage,
die Kosten eineS bei dem königl. OberappellationS-
gerichte zu errichtenden Kriminalsenars betreffend;
6) ein königl. Sckreiben von demselben Tage, die
Veräusserungen von Dotalgruttdstücken betreffend;
6) ein königl. Schreiben von demselben Tage, dte
Beförderung der Pferdezucht betreffend; 7) ein k.
Gchreiben von demselben Tage, die Bewilligung
einer Pension sür dre Wittwe deS weiland Landra-
theS von der Decken betreffend; 8) ein k. Schrei-
ben vom 12. d. M-, die ungesäumte Erledigung
der Gesetzentwürfe über den Wild° Fisch- und Feld-
 
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