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Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0673

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Hcidelbcrgcr Wochcnblättcr.

Xo. 166. Sanrstag, d e n S1. August 1839.

Ereignisse.

Karlsrul) e, 2Y. Iuli. Diskussioil deS Kom-
missionsberichrs dcs Abclcordneten Asckbach über
die Morion des Abgeordnercn v. Norreck aus Wie--
derderftcUung einisten Rechrszustandes in Sachen
der Preffe; als Nachrraa zu unserem Berichre übcr
die ü5. öffenrliche Sitzung der IL. Kammcr. (Forts.)

Durclinger. Deffen 'Nede werden wir nachrra-
gen, da sie uns noch nichr zukam. Welcker: Die
Kommission, von welchcr ich Mirglicd bin, wenn
gleich die Karlsruher Aeilung meinen Namen auö-
ließ, war einftimmig in il>rem Anrrage; ich l)abe
geboffr, daß auch diese bobe Kammer einstimmig
in chrem Beschluffe seyn wird, und ich glaube,
diese Hoffnung wird in Erfüllnng gehen, denn
selbft solche Nedner, d>e in dem einen oder andern
Bunkce sonft abwe,chen von dcr Ansichr, die ich
vertheidige, haben bcreits für den Kommffsions-
antrag sich erklart, und wenn, wie Sie gehört
haben, der Abg. Sander, der auch Mirglicd dcr
Kvmmission ist, im Gcfühl einer gewiffen Hülfs-
losigkeir unseres Z'.istanLes sich zu hoffnungslos
ausgedrückr har, so war doch auch er mir uns
vollig cinverstandcn; damit nun aber übcr unsern
Anrrag kein Mlßverftändniß cnrfteht, so muß ich
bemeikcn: Wir dcharren vor allem auf ciner
vvllständigen Freiheit, wi sie die Berfaffungsur-
kunde vorschreibr, aber wir geben zu, daß viel-
leichr die Regierung für den Augenblick Schwie-
rigkeir haben konnce, in dieser Weise die voll-
ständige Preßfreiheit auch über die Ncrhältniffe
Les Bundes und andercr Lundesstaarcn zu ver-
willigen, ohne in KoUision mit dem Bunde zu
kommen. Wir fordcrn daber für diesen Fall
im Augenblick von der Negierung nur, daß sie
diefe Schwierrgkeiren mögiichst zu beseitigen suche
und daß sie so bald a!ö moglich das rhue. Wir
fvrdern zweitens, daß cin Gesctz über die Her-
ftellung der Prcßfreilxir in Beziel-ung auf aUe
inneren Attgclegenhenen und auf alle nichc zum
deutschen Bunde gehörigen Slaarcn uns in der
zweiren Halfre dieses Landrags vorgelegr werde.
Wir fordern drittens, daß, weil auch ein folchcs
Gesetz nichc sogleich in's Lcben trercn kann, Loch
alsbatd die Censur gemilderr werde« In Bezie-
hung auf jeden provisorischen Forlbestand theil-
weiser Censur aber schließe ich mich der Ansicht
des Abg. Bekk an. Ich bitte auch hier nicht um
Mitderung der Ccnsur, sondern ich birre um

Handhabung dcr Gesehe, ich ditte darum, daß
das, was unserc Gcsetzgebung den Censorcn vor-
schreibt, auch von der Negicrung ancrkannt bleibe
und daß die Censoren nur auf dre allcin gesetz-
tiche Instruktion hingewiesen wcrdcn. Dcr Abg.
Bekk hat ausgefübrr, wie auf diese Weife und
zumal, wcnn die Kompetenz bestimmt werde, di«
CensurwiUkühr mögiichst bcseirigt wird. Er har
den Censor auf ünser Preßgcsetz, also daraus
!>ingewiesen, daß cr nichr solle passiren laffen,
was, wenn es gcdruckr crscheine, cin Pießverge-
hen bilden würde. AUes Uebiigc abcr soll er
frei laffen. Er soll »icht beurl!>ei!en, was gut
und nicht gut, sondcrn nur was recht und un-
recht ist Er soU sich also genau an unser Preß-
gesetz und mit ihnc zugleich an das Bundespreß-
gesctz halten, wvrnach nicht gcdruckt werden sol-
leu Angr-ffe gegen dre Würde und Sicherheir
des B'tndes und der Bundesstaaten. Waö soll
nun aber ein solcher Angriff seyn? Auch dafür
weiß die Wiffenschafr, auch dafür »veiß ein wei-
ser, tüchtigcr, geb>!d<ter Ccnsor ohne beliebige be-
sondere Regicrungsbesehle Auskunst. Er darf nur
das Kriminalgesctz, er darf nur das uuter unserer
Hand jetzk befindliche Slrafgesetz nachsehen, da
wird er ftnde», daß für derglcichen Angriffe
Srrafen gejctzt sind, daß die Störung dcr öf-
fentlichen Nulie, daß Bcleidigungcn des Bundes
unb anderer Bundesftaaten mit ciner Strqfe
brdroht, daß aUe Angriffe auf die Sicherheit
und Würde des Bundes strafbar sinb. Selbst
är die Drdonnanz übcr thcilwcise Arrrücknahme unse-
res PreßgesetzeS bcschrärrkte alle Censur ansdrück-
lich nur aus diese Gränzen. Weiser man nun
darauf rrnd nur barauf auf's Neue und ernst-
lich bie Censoren hin, wahrlich, es wird dann kein
Krieg eintreten, daß die badische Rcgierung nicht
aUes möglicherweise subjektiv Mißfällige durch
die Ccnsur umnöglich gemacht, daß sie rhrcn
Bürgern cinige rechtliche Freiheit gelaffen har.
Sie l>at bei solchem Verfahren selbst die karls-
bader Beschluffe übervollständig erfüUt. Außer
aUen üdrigen Prävenlivmaßregeln: deu Karrtio-
nen, dem Verbot der Anonyniitär, der vorheri-
gcn Strafandrohung, hat sie rücksichtlich der
übrigen Bundesstaaten selbst noch Censur ange-
ordner, obgleich sie die karlsbader Beschlüffc no-
corifch nicht absolut fordcrten. (Fortf. f.)

Ettlingen, 19. August. Unser Aldthal, mit
seinem nre versiegenden Bach, so reich an Waffer-
 
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