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Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0321

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No. 79

1839,

Dinstag, den23. April

A r e i g rr! s s e.

Aarlsruhe. Schluß deS Vorrrags des Fe-
nünzministcrö v. Böc5h zu dcm ordeNtl!(hek! BudgeL
für 1839 und 1840.

Die veriangten Trhöhungen werden theilS durch
Lre Ansprüche auf Derieihung der Nsrmalbcsoldu---
gen/ ctatsmaßigen Gagen und Alterszulageu/ theils
dr-rch das gcößere Bedürfniß und dic gesjjegknen
Preise der LebesiSmitte!/ vieler Stoffe und Mate-
rialicn und dec Arbeirslohne / für die Kasernirung,
Hosviralvecpflegung/ Montirung, Gebaudeunter-
haltung/ und für die Manöver rc. begründet. Die
für zulässtg erkannte Reduktisn der Budgetsatze vsn
1837/^9 rommt osr: i) Bei den Divistons- und
Brigads-Ktadcn mit 1180 fl. / 2) bei den Militär-
bildungSanstalten mit 3001 fl, / 3) bei den Trans«
portkpsten mit 300 fl. / st) bei den Ausgaden für
frühereDienstemir6232 fl./ 3) beiverschiedenen'an-
dern Rubriken mit 798 fl./ zusammen 11/711 fl.
Einer weiteren Auöeinandrrsetzuug glauben wir unS
hier cnthalten und uns auf dre Begründung deS
KriegSminifteriumS bcziehen zu dürfen. Zn dem von
Eurer löniglichen Hotzeit zur Dc-rloge an die Stände
für 1839/41 gnädigft genchmigten Budgct dks Fi-
nanzministertumS finden sich folgrnds Lbwcichungen
von 1837/39, Mrnde-auSgaben: Titel IV. Baube-
hörden isto fl., Tit. VI. zur Besörderung des Berg-
baues 4300 fl. / Tit. VII. zur SchulLrtttilgung
28/917 si. 30 kr.> Tit, IX. Peustsnen 26/730 fl.;
zttsammen 60-307 fl, 30 kr. MehrauSgaben: Ttt.
I- Mimsterium 830 fl./ Tit. H- Zentraikassen 343
fl./ Ttte! III. Oberrechnungskammer >91 fl./ Lit.
VIII. zur Befvrderung der Zehntadlösung 10/630
fi.; zusammcn 12,016 fl. Der Minderaufwand ist
daher jin Ganzen derechnet zu 43,291 fl. 30 kr.
Dte MinderauSgabe Tit. VI. beruht darauf/ daß
die Wirksamkeil de§ Gesetzes vom i4. Mai 1828
mit dem RechnungSjahr 1839 aufgehört/ und daß
demnach die dadurch auSgesetzle Bergbauprämie mit
9000 fl. für's zweite Jahr/ oder m;r jährlichen
4300 fl. hinwegsällt/ wenn nicht eine neue Bewil-
ligung einttitt. Bct der Schuldentilgung/ Tit.
VII. ergibt stch der Mtnderaufwand durch die in
dem Schuldenstand eingetretenen Veränderungen.
Für 1837/39 war das Renrenbedürfniß 898/867 fl.,
für 1839/Sii ist es nur 781,302 fl. oder 117/363
fl. wentger. Für den TilgungSfond stnd dagegen
39/330 fl. ( 638/973 fl. statt 379/443 fl.) mehr
erforderltch. Dte MtnderavSgabe tß daher für betde

Jahrc 37/833 fl. oder für ein Jahr 28,917 fl. 30
?r. Dre Ersparniß bei Tit. IX., Pknstonen, er-
warten wir v§u dem nach den angenommcnen Grvnd-
fätzen berechneten Heimfall. Die unbedeutendcn
Mehravsgaden dei Tit. I., II., III. habcn ihren
Grund theils in den beantragten Verwilligungen
der Normalbesoldungen, iheils in einigei: nothwen-
dig gewvrdenen Modtfilatiouen deS GehaltsetatS
unö der Budgetssätze für den Bureauaufrvand. Die
Mehrausgaben zur Beförderung dee Zrbntablösung
begründct flch auf gesetzliche Bestimmungen. Ver-
gleichcn wrr den Voranschlag der gelammten or-
dentlichen Einnahme mit der AuSgabe für 1 839/41,
so zeigt stch ein Neberschuß von 161,33L fl., etn
Nesultat, welches man wohl alS günstig bezeichnen
kann, wenn man die auf die Stnaskasse übernom-
msuen VerbiNdlichkerteu/ durch wclche diesclbe nur
wegen der Zehnlabiösung für dre nächste Budgets-
perrode mit 768/363 fi. in Ansvruch gerrommen
wrrd/ und die durch das Bedürfniß deS öffentlichen
Dienstes verlangten berrachtlrchen AuSgabenerhöhun-
gen in Berrachr zieht. Die Mrttel zur Deckung
des nachtraglrchen und ausserordentlichen BudgetS/
und zur Ausrechterhaltung der am Tnde der Bud-
getsperiode mchr erschöpften Kredite müffen in dem
oben angegebenen Ncderschuß und in dem Theil des
BktrLebfondS, übcr welchen verfügt werden kann,
gefundcn werbcn, und ste bezeichnen zugleich die
Gränzen für die AuSgaben des nachträglichen und
ausseroi-dL. tlichen BudgetS. Ueber die Fefiftelluttg
d?S BettiebSfondS für die nächste BudgetSperiode
und über den demselben zu entnehmenden Ueberschuß
werden wir später nach sorgfältiger Untersuchung
Eurcr königlichcn Hoßeir weiteren untcriliänigstcn
Vorkrag zu erstatten die Ehre haben- Mit bem
erdentttchen Budget wird den Ständen zugletch
daö Finanzgesey vsrzulegen ftyn, wie dies auch an
dem vvrigkcr Landtag geschehen ist. Wir legcn den
Entwurf hrer unlerthänigst vor. Er rst, abgesehen
von der Summe der Kredite und dee Deckungsmit-
tel, mit dem Finanzgesetz für 1837 und 1838
wörtlich üdereinstimmend, nur die Art. 3 und 4
sind weggelassen. Der Art. 3, bcr von den auf-
rechr zu erhaltenden Krediten der vongen BudgetS-
periode handelt, weil diefe tn das ausserordcnlliche
Budget aufgenommen werdev sollen; -er Art. 4,
welcher über den Betrtebsfond diSponirt, wetl
darüber gleichzeitig mit dem aufferordentltchen Bud-
get eine befondere Vorlage gemacht wird. Unerach-
tet diefer getrennten Vorlagen können doch, wte eS
 
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