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Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0371

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Heidelberger Wochenblättcr.

>'o. 91. Freitag, den 10. Mai 1839.

E r e i g n t s s e.

KarlSrube, 6. Mai. io. öffentliche Sitzung
der zweiten Kammer, unter dem Dorsttze des Prü-
sidenten Mittermaier. Luf dcr Reaierungsbank be°
fanden sick die Staatsminister v. Böcky und Frhr.
v. BlitterSdorff, die Ministerialpräsidenten Jolly
und NebeniuS, Ministerialrath Lauckhardt und spä-
rer geh. Referendär Regcnaucr. — Der Präsident
bringt zur Kenntniß, daß die i. Kammer den Ge-
setzentwurf, die Bestrafung der WasserzoLvergeben
belr., einstimmig angenommen habe. Dersclbe wird
in die Abtheilungen verwissen. DeSgl. werden msh--
eere neu konstituirte Kommtssionen bekannt gemacht,
unter ondern jene für öie Motion dcs Abg. Mohr
wegen deS Zoüvertrags mit den Niederlanden, be«
stehend auS den Abg. Rindeschwendec, v. Ltzstein,
Dekk, Schaaff und Mittcrmaier. Zuesst bittet der
Abg. v. Rotteck um daS Wort; er ruft der Kammer
die jüngstrn Verhandlungen über die hannover'sche
Sache inS Gedächtniß, bemerkt dabei, die Verhand-
lvng habe durchgehendS einen würdigen und lobenS»
werthen Karakrer gehabr, es sey niegends von den
einzelnen Nednern ber Anstand auch nur entfernt
verletzt wordcn; auch habe weder ber Prästdcnt,
noch die Minister Gelegenheit gehabt, irgend Tadel
auSzusprechen; man hätte deßhalb auck hoffen und
glauben konnen, daß die Verhandlung dem Publi-
kum ganz überzeben würde, denn die Sache sey
der Oeffentlickkeit vor dem badischen Volke und vor
ganz Deurschland wcrth. Wenn nun z. B. in der
KarlSruher Zeirung diese Verhandlung in einem
verstümmelten Auszuge weiter grgeben worden sey,
so wolle er darübrr kein Urtheil fällen, es sey dieS
Sache der Redaktion; cS genüge, wenn man im
Lande nur ein Blart oder cinige Blärter habe, die
bereit seyeu, die Verhandlungen vvüständig auszu-
-nehmen, und dieS fey bei der Frcidurger Zeitung
der Fall. Nun habe sich aber der Zensor der Freib.
8kg. vermessen, ohne daß wäbrend der Verhand-
lung ein Tadel von Denen auSgesprochen worden
wäre, die das Recht, zu tadcln, gehabt hätten,
seine (v. Rotteck's) R-d«, wie schon öfterS, unter
Lie Scheere -er Zensur zu nehmen und von dcm er°
sten bts zu dem letzren Wort zn streichen; er halte
sich veepfiichket, eine Beleidigung, dic ihn ntcht
oersönlich, sondern in seiner Eigenschaft als BolkS-
vertreter treffe, mit aüer Kraft zu ahnden. Der
Zensor habe sich durch Zensirung jener Verhandlung
rin Urtheil über die Kammer angemaßt, wozu er
kein Recht habe; er habe damit die Volksrepräsen-

tation selbst belridigt, sofern, waS vorauszusetzen sey,
nickr erwa seine Hnßruktion dahin gshe, die Ver-
handlungen der Okffentlichkeit zu entziehen; denn
in dicsem Fall wäre eS eine Verletzung der Ver-
sassung, welche Orffentlichkeit dsr ständiscktN Ver-
handlungen vorschreibe, und Oeffentlicdkeft bestshe
nicht in Zuiaffimg von 200 Zuhorern auf den Tri-
bünerr, fondern in Pudlizirung der Derhandlunzen
durch die Blätter. Er, der Redner, schließt mit
der wrederholten Erklärung, daß dee Zsnsvr dodurch-
daß er jene Vervandlung aus Unkcnntniß oder ab°
sichtlich verstümmelte, die Kammcr b.leidigr habe,
nnd verklage denselben vor der öffentlichen Meinung
und bsi der hohen Regierung, auf daß die ibm etwa
erthcilte Jnstruktion, sofern dieselbe eineAusfiucht
zu Bcschönigung seineS Verfahrens darbietc, erläu-
terr, oder aber, wsnn er ohnc Jnstruktisn verfah-
ren fey, dies Verfahren alS ungesctzlich gerügt
werde. - (Forts. folgt.)

Hannover, 30. April. Der Grund, weßhalb
daS Kabinet aufgegeben hat, diejenigen Abgeord-
netenwahlen für gültig zu erklären, die unter dem
Widerspruche und Protest der Mehrzahl dcr Wahl-
männsr nur von etiier Minkerheit vorgenommrn
worden, warum man daher, um vollstä'ndigere
Wahlen zu erhalten, zu dem Mittel seine Zu-
flucht nahm, die Wahlkollegien zu reinigen, wie
man eS mit der zweiten Kammsr gethan, tndem
man die widerspenstigen Wahlmänncr alS verzich-
tcnd ansah, und durch neu zu destellende ersetzen
ließ, die gefälligen und gefügigen abcr behislt; der
Grund von diesem allen ist jetzt bckannt geworden.
Er lag lediglich im Widerspruck des Lrbland-
marschallS deö KönigreichS, deS Grafen Münster.
Diessr erklärte im VorauS, z^r Einführung und
Beeidigung solcher rm Widerspruche mit den klorsten
Gesetzen gewäblien Leute in die Gtändeversamm-
lung seinc Hand nickt bieten zu können. Daran
verhindere jhn sein Eid, den er als Ecdlqndmar-
schall auch dem Lande geschworen. Man har Llleg
angswcndet, dcn Grafeu von dieser Weigcrung ab-
zubringen, Versprechungen und Drohungen; unter
den letztern hat man ihm auck die Ansecktung
der Schenkung in AuSstcht gestellt, die er der Gcoß-
mutb GeorgS IV. verdankt, nämlick daS schöne
säkularistrte Kloster Derneburg. Der Graf soll stch
jedoch auch durch diese Drohung nicht haben irre
machen lassen, fondern cinfach erwiederr haben:
»Do.S müffe cr erwarten", und sodann größcre,
in Terneburg beabsichtigte und bereitS angeordnete
bauliche Verbesserungen sofort abbestellt haben.
 
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