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Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.29903#1013

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Hcidelbcrgcr Wochcnblättcr.

250. Freitag, den 20. Dezember 1839.

Ereignisse.

Leipzig, 12. Dcz. In unserer zwciten Kam-
mer der Stände gab eine vom Mitglied erster
Kammcr Zicglcr-Kliphausen cingereichte Eingabe
zu etwas lebhaften Verhandlungen Anlaß. Es
wird darin aus Verwcndung dabin angetragen,
daß die sächsische Verfassung nach H. der wiener
Schlußakte unter Garantie des Bundes gestellt
werde. Hr. Ziegler-Kliphausen hatte schon einen
gleichen Anrrag auch in der ersten Kammer gemacht.
Der Staatsminister v. Lindenau zog unter Beru-
fung aus eine Bestimmung der Dersossung über-
haupt in Zweisel, daß ein Mitglied erster Kammer
dergleichen Anträge an die zweile bringen könne.
Andcre wollten es als eine Ehrcnsache Sachsens
vetrachtet wissen, diese Eingabe, dic auch unwcise
sep, abzulehnen. Nun zweiselt allerdings Niemand
bei uns, daß die Versaffung von Niemand höher
und gewissenhaftcr, als von unserm verehrten Kö-
nige gehaltcn; die Duclle und Bedeutung jcnes
und ähnlicker Anträge liegt augenfällig wo aanz
anders. Diese Bedeutung nicht verkennend, be-
jchloß die Kammer am Ende cinstilnmig, die Ein-
gabe als zulaßig anzuerkennen, und sic an die
srüher schon wegen Anlrags in Betreff der hannö-
verschen Frage bei dcm Bundestage ernannte,
außerordentliche Deputation zu verweisen.

Posen, den 25. Nov. Der Hr. Oberpräsident
hat wegen der herrschenden Kirchcntrauer solgcn-
deö Nundschreiben an alle Dckane der Provinz
erlasscn:„Eö ist mir nicht unbekaunt geblnbcn,
daß cin großer Thcil der katholischen Gcist-
lichen aus Veranlaffung der Abführung dcs Herrn
Erzbischofs v. Dunin nach Kolberg, welche auf
Besehl Sr. M. des Könias erfolgt ist, eine Art
von Kirchcntrauer eingesührt hat. Die Musik und
das L'rgclspiel bei dcm Gottesdienste, so wie das
Glockengeläute, ist an vielen Orten ohne obrig-
keitliche Erlaubniß eingestcllt, den Gemeinden ist
von cinigen Pfarrern jede erlaubte Lustbarkcit bei
Hochzeüen und Kindtausen unter Andro!)ung der
Versagung des kirchlichen Segens verbolen worden,
und.einzelne Geistliche habcn sich sogar unterfangen,
in ihren Kanzelreden die Absührung des Herrn
Erzbischofs als eine ungereckte Maßregel, und als
emen Angriff auf die katholische Religion dem
Volke darzustellen. Die Fälle dieser letzten Art
werden besonders untcrsuchr, und die Geistlichcn
welchcn solche nach h. i5i und H. 227 Tit. 20
Thl. 2 des A. L. N. strafbarc Vcrgehen zur Last

fallen, zur Kriminal-Untersuchung gezogen werden.
Eben so wcrden diejcnigcn katholischen Pfarrer,
in dcren Gemeinden durch ihre Umtriebe irgend
welche Exzesse hervorgerufcn wcrdcn sollten, dafür
nach der vollen Strenge der Gesetze verantwortlich
gemacht werden. Ucberdieß habcn die Gemeinden
selbst lebhaft ihren Unwillen über die cigenmäch-
tigcn Störungen althcrkömmlichcr Kirchcn-Gebräu.
che zu erkennen gegebcn, und dabei häustg entschie-
den den Vorsatz ausgesprochen, "denjcnigen Geist-
lichen, welche ihre Amtspslichten gegen die Gemein-
Len nicht vvllständig und in gewohnter Ordnung
erfüllen, ihrerseils daß Meßgetrcide zu verwcigern.
Die Herren Psarrer werden es sich selbst sagcn
können, daß die weltlichc Obrigkeit, so bereüwil-
lig dieselbe auch den Gcistlichcn, welche ihre Schul-
digkeit thun, ihren krästigen Bcistand leistet, mik
Fug und Recht Anstand nehmen dürfke, denjenigen
Gcisllichen, welche den sslnwillen loyal gesinntcr
Gemeindcn durch ihr cigenes Vcrschulden hervor-
gerusen, ihren Sckutz angedcihen zu lassen. Was
jnsbesondere die Einstcllung deö Glockcngeläutes
betrifft, sa versteht es sich vcn selbst, daß die Geist-
lichen, welche dieselbeveranlaßt haben, die Gebühr-
niffe, welche dadurch den Kirchcnkaffen entzogen
sind und wclche von den Kirchcn-Kollegicn zu be-
rechnen seyn werden, ersetzen müssen. Zch habe
mich veranlaßt geschen, dicß dcn Hcrrcn Dckanen
ausdrücklich zu cröffnen, um künftigcn ctwaigen
Besckwerdcn vorzubcugcn, und wcise dieselben zu-
gleich an, dic Herren Pfarrer ihrcö Sprengels von
dcm Inhalte dieses meines Erlosses ungesäumt in
Kcnntniß zu sttzen. Poscn dcn 5. Nov. l63y.
Der Oberpräsidcnt der Provinz Posen. Flottwell.

Paris, IZ. Dez. Dcr „Monüeur parisien"
crklärt das Gerücht von der Absicht der Negierung,
dcm Marschall Valoe cincn Nachsolger zu geben,
für gänzlich salsch: der Marschall Valc'e, den so
viele geleistete l'vchausgezeichnete Dicnstc empsehlcn,
habe keinen Arigenblick das Vertrauen des Königs
und seiner Negierung verloren, und bcsitze es noch
ganz und ungeschwäckt. — Hr. O'Gorman,
Arrachö bei der brit. Legarion in Madrid, hat so
eben eine nach der sranzösischen Uebcrsehuug von
ihm verfaßte cnglische Uebersetzung von Dr. Prof.
Zöpfl's in Heidelbcrg Schrift über die spanische
Successtonssragc erschcinen lassen; in dem Vor-
wort würdigt Hr. O'Gorman mit großem Lobe
die Richtung und den Gehalt sowohl Les Werkes
sclbst, als der ihm beigegebencn Anmerkungcn des
sranzösischen Ucbersctzers (cines nahmhaftcn Diplo^
 
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