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Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0629

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Heidclbcrgcr Wochcnblättcr.

Xu. 155. Freitag, den9. August 1839.


Creignisse.

Karlöruhe, 29. Iuli. Diskussion dcs Korn--
missionöderichts deö Abgeordnetcn Asckbo.ch üder
die Motion des Adgeordnercn v. Rotteck auf Wie-
derl>erstcUung einigen Nechlszustandeö in Sachen
der Prcffe; als Nachlrag zu unserem Berichte übcr
die ü5ste öffemliche Sitzung der zweiren Kammcr.
(Fortsetzung ) Staalsminister u. Blittersdorff:
Der d)rotionsl)cgründer har sich diesesmal in-
nerhalb praklischer Schraicken gel'allen. Er ift
der entschiedenfte Freund der Pres>srei!)cit, cr
verfolgt sters daffelbc Ziel, und ich kann itzm
dies nicht verargen. Dermalcn will cr zum min-
desten die Schrankcn der Bundesgesetzgebung an-
erkennen. Wcnn die Diskussion diese Granze
nichr überschreiter, so kann ich meiner Seirs nichtS
dagcgcn einwcndcn. DieBundesgesetzgebungschreibt
ader nun cinmal vor, daß die Presffreiheit nur
beskehen soll für Druckschrifren üder 20 Bogen,
insbesondcre aber die periodischen Schrifrcn der
Censur unterworfen seyn sollen. Konsequenrer-
weise können daher auch Sie nichts andercs cr-
örtern, als wic unter Anerkennung der bcste-
henden Bundesgesetze und innerl^alb dcr durch
diesc vorgezeichnetcn Schranken die grösit mög-
liche Freil'eit in Mittyei'-ung der Eedanken dlirch
den Druck bergestellr werden könne. Glauben
Sie, das; diejer Ibr Smeck durch ein Preßgesetz
erreicht werden könne, so mögen Sie diesc Fragc
iunnerbin erörtern. Die Negierung ist indeffen einer
entgegengcsetzren Ansicht. Wir glauben, daß cin
Preßgesetz, wie Sie eß wünschcn und verlangen, mit
den bundesgefchlichen Bestimmungen nichr vereinbar
ift, und daß man, will manCollisioncn mir dcmBnnde
vermeiden, jcderzeir auf die Censur wird zurück-
kommen müffen. In dicscm Sinne und in diescr
Beziehung hac der Präsidenr dcs Minisieriums des
Inuern angeführt, daß erwas weireres nichr, als
eine Censurordnung crforderlrch seyn werde. Ich
bin derselben Meinung und glaube, daß Sie gut
daran rhun werdcn, von dcm Lersuche, ein neucs
Preßgesetz für alle Druckfchriflen berzuftellen, abzu-
ftehen. Was mich berriffr, so müßrc ich mich, da
ich cine Dercinigung bierüber, unter strenger Bcob-
achlung der Bundesgesetze, nicht für niöglich batte,
davon lossagen, und zuin voraus crklärcn, das; Lie
Negierung die Censur nie wird aufheben könncn.
Uebrigens glaube ich, daß auch durch eine Censur-
ordnung allen vernünsrigcn und billigcn Wünschen

wird cntsprocben werdcn könncn. Eine Censurord-
nung l^at nicht mindcr, als andere Derordnungen,
den Zweck,das allgcmeine Befte zu sördcrn, und
wcr möcyte daran zweiseln , das; sich eine gute, den
gegebencn Berl älmiffen anpaffende Eensnrordnung
entwerfcn laffe ? Icb bin überzcugt, daß Sie dadnrch
viel sicberer zum Kielc gelangen, als durch ein man-
gelbaftes Pr.ßgcsetz, das Sie in Konfükt n-it der
Bundesgcsctzgebung bringt. Es ist mir Necht gcsagt
worden, daß die ungebundene Prcsffreiheir für die
mindcrniächtigen in cincn gemcinsamen Bund ver-
einigten dcutschen Staatcn nichr paffe. Dies neuer-
dings auszufübreu, wäre überflüffig. Belgien
kann niütt als Beweis des Gcgenrheils angesührt
werdene Dieses Land getzört nicht zum deutschcn
Bund; seine Derbäliniffe sind eigencr Arr, die krine
Analogie mir Dcütschlaud darbieren. Wir sind nun
abcr cinmal gezwungcn, uns an die Bundesgcsetz-
gebung zu halrcn. v. Notteck: Ich dankc zuvör-
derst dcr bohen Kammer sür die geneigte Aufnahme,
welche sie letziliin dcr Bcgründung meiner Motion
geschcnkt hat, namlich durch einstimmigcn Bcschluß
der Dcrweisung vn die Abtheilungen zum Zweck
der Beratl'ung in cincr bcsondcrn Kommiffion.
Es war dieses zu vermulheu von einer Kammer,
welchc von jel^er ihrc Liebe und Achtung fur die
Presffreiheü , als cin unschätzbarcs und verfassungs-
mäßigcs Necht, aus die schönfte Weiseansgcsprochen
har. Auch banke ich der verehrlichcn Kommission
und bcsondcrs ihrcm vortrifflichen Berichrerstarter,
iür dic reisliche Crwägung nnd dann die gründliche
Darstellung des l ochwichtigen, nunmehr der Kam-
mer in voller Klarheit vvrliegenden Gegcnstandes.
Auch der hohen Regierungskommission dankc ich für
den versöhnenden Ton der Erklärung, die wir wirkiich
von ihrem Tische aus vcrnommcn I)aben, der Erklä-
rung des Herrn Präsidcnlen des Ministeriums des
Innern näm'.ich, welchc dic Zusichcrung enthält, daß
cine milderc Censurorduvng erscheinen wcrde. Aber
sollen wir dadurch in der That bcschwichtigt, sollen
unsere Klagcn dadurch beseiligt seyn? Ich kann
hier nur mit Nein! antworten. Ich harre mich
der Hosfnung hingegcben, cine gcnügendcre, eine
den Forderungen unserer Zeit mehr cntsprechende
Zusage in Beziel'ung auf die Presse zu crlangen.
Daher kann diese allgemeine Ausicherung oder Er-
klärungSeittns dcrNegicrung, die möglichsteMilde
in der Censur cintretcn zu lasscn, d. h. von ihrer
bisherigcn Strenge in einheimischenDingen abgehen,
dagegen in Kczug auf fremde Regierungen, welchen
 
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