Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Mannheimer Morgenblatt — 1842

DOI chapter:
No. 46
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.32620#0185

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext

No. 46

Donnerstag, den 24. Februar.

1842.

T a«) ssberie?> t.
, Münchcn, 19. Febr. Der ehemalige Hofpredigcr Eberhard würde
wenn sich em vielverbreitetes Gerücht bestätigt, demnächst Banern »er-
lassen, um wieder als Geistlicher, und Zwar als DomAiae Sa
bürg, thaiig zu werden. ^ 'u" z,. ^-.nz-
Paris, 20. Februar. Die Mode ist in beständig.»
Streit mit ihrem Drucker; schon wieder hat sich der furchtsame Mann
geweigert, einem ganz un,chuldtg lautenden Artikel über den Derroa
von Chartres (Orleans) seine Presse zu leihen ^ ^ ^
- Die legitimistischen Journale protestiren heute mit großer Leb.
Hastigkeit gegen die angebliche Allianz der Carlistcn mit den Christinos
zur Berwcrkstelltgung cmer neuen Revolution in Spanien. Man hält
es indeß nichts desto weniger für erwiesen, daß nicht nur die Anhän-
ger Marie Christinens gegenwärtig in großer Bewegung sind, sondern
auch viele spanische Generale, die ehedem für Don Carlos fochten
nunmehr zur Phalanx der Er Regentin gehören. ^ '
London, 18. Febr. Sir Robert Peel wurde gestern in Hüll in
oMgio verbrannt; über 15,000 Personen waren auf dem Marktplätze
zusammengcdrängt.
Meuyork, 31. Jan. Berichte aus Philadelphia lauten sehr be-
trübend. Die Zahlungseinstellung der Girard-Bank und der Bank von
Pennsylvanien wird gemeldet. Erstere hatte den Andrang um Baar-
einlösung ihrer Noten eine Zeitlang ausgehaltcn, dann aber ibre Zah-
lungen ei,«stellen müssen. Dieß veranlaßt- große Aufregung und Volks«
Massen füllten die Straße, wo ihr Geschäftsbureau war. Der Fall
dieser Bank bewirkte, daß sogleich bei der Bank vvn Pennsylvanien
großer Zudrang um Baarschaft entstand, und dieselbe, da Nachmittags
die Übrigen Banken ihre Noten anzunehmen verweigerten, ebenfalls
schließen mußte. Bei dieser Bank waren zur Bezahlung der am 1.
Febr. fälligen Zinsen der Staatsschuld 800,000 Dollars hinterlegt, de-
ren Auszahlung schwerlich erfolgen wird.
Bavajotz, 9. Febr. 200 Reiter sind nach Coria aufgcbrochen,
um an der Gränze von Portugal zu stationiren. Die Nationalgarde
zu Lissabon scheint der Bewegung nicht günstig. Dieselbe besteht aus
16 Bataillonen.
(Aus der Carlsruher Zeitung.)
Carlsruhe, 20. Febr. Durch Höchstlandesherrliches Reskript
vom io. d. M. ist die Stäudeversammlung aufgelöst worden. Dic-
ker Akt ist zwar zunächst durch den in der Sitzung der zweiten Kam-
mer vom 18. d. M. gefaßten Beschluß hervorgerufcn worden, erscheint
überhaupt als Folge des von dieser Kammer in der Urlaubsfrage
gehaltenen Benehmens. Wir halten cs darum für angemessen, die
VOnümeiite senes Streites hier kurz ins Gedächtniß zurückzurufen.
Könialil??'-Mai v. I. hatte die zweite Kammer eine Adresse an Se.
an rwei Arbeit den Großherzog beschlossen, woriu sie stch über die
szeseitiauna d7??^b ergangene Ürlaubsverwcigerung beschwert und um
^ng enlg^nstrL^^nE^ ihrem Eintritte in dre v.audeversamm-
, 97^^ Verfass solchen Beschwerde war dir zweite Kammer
wobl für vollkommen befugt; ihre Ansicht
mußte man wo l f irr.g, ihr Verfahren konnte man nicht für ver-
fassungswldng hatten. > *
Der beschlossene Entwurf der Adresse ging in die erste Kammer,
ohne deren Zustmmung ^ "icht an den Großherzog gebracht werden
Kammer hat, nach ordnungsmäßiger Berathung durch
Beschluß v. 28. Ju»l v. W, dte erhobene Beschwerde einstimmig ver«
wor n, weil sie das Recht der Regierung, den zu Abgeordneten ge-
wählten Staatödienern den Urlaub zu verweigern, nach der Verfas-
sung als begründet ansah; gleichzeitig aber hat dieselbe, eine Lücke
,n der Gesetzgebung hinsichtlich der rechtlichen Folgen der Urlaubsver-

weigerung anerkennend, eine auf genauere Normirung jenes Rechts ge-
richtete Motion iil Berathung gezogen.
Man durfte erwarten, daß die zweite .innrer, nachdem sie die
ihr verfassungsmäßig zustehendcn Mittel zu Ab-ehr eines vermeintli-
chen Unrechts erschöpft hatte, vorerst den weitern Verlauf dieser Sache
in der ersten Kammer abwarten werde; in Folge der dort erhobenen
Motion ward ihr voraussichtlich Anlaß gegeben» ihre Wünsche wegen
näherer Regulirung eines der Staatsgewalt unentbehrlichen Rechts
geltend zu machen, dessen gänzliche Beseitigung auf dem Wege der Be-
schwerdeführuiig sich nun einmal als unausführbar dargestellt hatte.
Die zweite Kammer hat anders beschlossen. Sie ordnete über die
bereits in verfassungsmäßiger Weise erledigte Beschwerde eine neue
Berichterstattung und Berathung an, und faßte in Folge hiervon am
17. Juli v. I. den Beschluß:
„Die Kammer, ihre Rechte für die Zukunft verwahrend, erklärt:
„daß sie an der im Beschlüsse vom 7. und 22. Mai ausgesprochenen
„Nechtsüberzeugling festhalte, die Ausschließung der Abg. Aschbach und
„Peter vom Besuche des Landtags, als den verfassungsmäßigen Be-
fand der Kammer verletzend, betrachte, und neue Wahlen im L. und
„16. Wahlbezirke, so lange deren Deputirtenstellen nicht verfassungs-
mäßig erledigt sind, nicht als gültig zu erkennen vermöchte. Sie be-
klagt dabei tief, daß unter dem Zerwürfnisse, welches die durch Ur-
„laubsverweigerung veranlaßte Unvollständigkeit der Volksvertretung
„hervorgerufen hat, der gedeihliche Gang der Landtagsgeschäfte selbst
„leidet; — sie findet aber ihre Beruhigung i» der (Überzeugung, daß
„es ihr« Pflicht war, die zur Abwehr des gegen sie gerichteten An-
griffs nothwendigen verfassungsmäßigen Schritte zu thun, daß sie also
„an dem Zerwürfnisse und dessen Folgen keine Schuld trage."
Durch diesen Beschluß hat die zweite Kammer die ihr durch die
Verfassung eingeräumte Stellung mißkannt und ihre gesetzlichen Befug-
nisse überschritten. Wenn sic ungeachtet der entgegengesetzten Gründe
fortwährend die (Überzeugung hegte, daß die Regierung nicht befugt
sei, ihre zu Abgeordneten gewählte Beamten an den ihnen angewie-
senen Dienstpoften zurückzuhalten, so mochte sie diese immerhin festhal-
ten; eine Anmaßung aber war es, ihre Meinung als das rechtlich
allein gültige Moment zu proklamiren und, wie geschehen, als
„die moralische Macht des Rechts und der Wahrheit" der überein-
stimmenden Ansicht der Negierung und der ersten Kammer als „der
faktischen Gewalt" entgegen zu setzen; eine Anmaßung war es, die Re-
gierung wiederholt der Verfassungverletzung zu beschuldigen, und ihr
alle Folgen des eingrtretenen Zerwürfnisses zur Last zu legen.
Die Negierung mußte hiedurch nothwendig zur Berathung der Frage
geführt werden, ob mit einer Kammer, deren Mehrheit einen solchen
Weg eingeschlagen hatte, fernerhin verhandelt, und die Landesange-
legenheiten zu einem gedeihlichen Ende geführt werden könnten. So
dringend aber auch die Auflösung geboten schien, so glaubte die Re-
gierung, im Hinblick auf den Stand der Geschäfte und die Interessen
des Landes, demungeachtet von^ diesem äußersten Mittel damals noch
Umgang nehmen zu können. Stillschweigend durfte aber das verfas-
sungswidrige, dte Wurde der Negierung, wie der ersten Kammer ver-
letzende Benehmen der zweiten Kammer nicht hingenommen werden.
Es erging das Manifest vom 5. August v. I., worin Seine kön.
Hoheit der Großherzog die Erklärung vom 17. Juli als unbegründet
und ungeeignet beklagten, zugleich aber die Hoffnung aussprachen,
die zweite Kammer werde bei ruhlzer Erwägung eine ruhigere Ansicht
gewinnen. In der That durfte sich die Regierung dem Glauben hin-
geben, daß die Gemüthcr sich während der Unterbrechung des Land-
tags beruhigen, manche unbegründete Befürchtungen schwinden, und
wenigstens der größere Theil der Kammermitglieder, der bei ander»
Anlässen seine treue Anhänglichkeit an das großherzogliche Haus und
die Verfassung wiederholt bewiesen hatte, der väterlichen Ermahnung
 
Annotationen