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Mannheimer Morgenblatt — 1842

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No. 304
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https://doi.org/10.11588/diglit.32620#1235

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""'ls ,
— Heidelberg, 23. Dez. -oee 20jährige Sohn eines höchst
achtbaren Bürgers dahier, hat sich, ohne bekannte Ursache heute Abend
erschossen. — Dem hiesigen Journal, das sich in der jüngst verflosse-
nen Zeit durch einseitiges Benehmen der Redaktion bedeutendes Miß-
fallen hier zugezogen, steht nun eine Concurrenz b vor. Es soll sich
nämlich ein neues Blatt dahier, was vielfach unterstützt werden wird,
gründen wollen. Ob es nun gleich den vor nicht langer Zeit dahier
aufgeiauchten, aber alsbald wilder verschwundenen Blättern, gleichen
Schritt halten wi d, steht dahin. Jedenfalls ist ein zweites Blatt lärmst
gefühltes Bedürfniß dahier, da das bestehende allzuwenig — besonders
in seiner jetzige» Gestaltung d m Gesammtpubl.kum entspricht.
Göln, 20. Dez. Der hier bestehende Verein der Freiwilligen aus
dem Jahre 1813 bis 1813 feierte am 16. d. M., unter dem Vbrsitze
seines Präses, des H-n. NegierungS'Cdef Präsidenten v. Gcrlach, im
„Kaiserlichen Hofe" mit der Parole „Blücher" and seinen Schlacht-
ruf: „Vorwärts" bei einem großen Abend-Appell den hundertjähri-
gen Geburtstag ihres, in jene W lt vorangegangenen Ober Feldherrn,
in ernster und sinniger Weise.
Cassel, 20. Dez. Der jüngst erwähnte Entwurf eines Gesetzes,
„die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Eben betreffend",
ist folgenden Inhalts: „Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wil-
helm, Kurprinz und Mitregent von Hessen rc. rc. erlassen, nach An-
hörung Unseres Gesamint-Staatsministerium und mit Zustimmung der
g triUen Landstände folgendes G-setz.- §. i Die Kinder aus gemischten
Ehen zwischen Evangelischen und Katholiken folgen ohne Unterschied
der Confcssion tns Vaters. Vertragmäßige Verabredungen vor oder
nach kiiigcgangener Ehe über die religiöse Erziehung der Kinder sind
unzulässig und ungültig. Uneheliche Kinder folgen d-r Confcssion der
unehelichen Mutter. §. 2. Nach erhaltener Coufirmation oder Firme-
lung und zurückgelegttm achtzehnten lttbensjohre ist es den Kindern un-
benommen , mit Vermissen ihrer Eltern oder Vormünder und nach vor-
güngiger Anzeige des Austritts bei dem bisherigen Pfarrer, eine an-
dere Confcssion zu wählen, als welcher sie nach der gesetzlichen Regel
des Z. 1 angehörcn. Der Uebeitritt zu einer andern Confeffion vor
erhaltener Confirmation oder Firmelung und zurückgelegtem achtzehnten
Lebensfahne ist unzulässig und nichtig, außer wenn er die Folge eines
Coissessons UebertritteS des Vaters ist oder mit landesherrlicher Dis-
pensation stattgefunden hat. Derjenige Geistlich!.', welcher einen solchen
nichtigen Usbertritt, namentlich durch Spendung des Sacramentes des
Abendmahls, zuläßt, ist durch die Gerichtsbehörden mit einer Strafe
von mindestens fünfzig Thalern zu belegen. §. 3. Dieses Ge'etz ist
auf die aus gemischten Ehen zwischen Evangelischen und Katholiken
schon geborenen Kinder in so weit anzuwenden, als dieselben zur Zeit
seiner Verkündigung das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
— Alle, welche es angeht, haben sich hiernach gebührend zu achten.
Urkundlich re.
Wien, 17 Dez. Der Häusirwerlh steigt hier, wohl hauptsächlich
in Folge eines regen Verkehres, auf rasche Wesse; denn wenn schon
viele Neubauten die Vorstädte vo-größern, ist doch damit die Steiger-
ung der Gäammssuinme der Zinserträgniffe (im Jahr 1841 und 1842
jedesmal gegen 500,000fl.) nicht im gleichen Verhältmff--. Gegenwär-
tig erhebt sich der Betrag der Mitbzinse 0, Wien allein an 13,198,000 fl.
C. M. und repräsentirt somit einen Capitalswerth nahe von 144. Mill.
Gulden C. M.
Münster, 16. Dez. Großes Aufsehen ha, auch dri uns der Er-
laß des Verwalters der Erzdiöcese Breslau, Do-tor Ritter, erre.ss.
Wenn Schullehrer und Kircheubeamte, die eine gemischte, aber nicht
eingeftgnete Ehe schließen, vom Ge--usse der Sacramente ausgeschlos-
sen sein «ollen, st ist nur noch ein Schritt zum Bann, und die goldene

Bannstrahlzei't des Mittelalter ist vor der Thür. Man ist gespannt,
wie diese sogar über das päpstliche Breve hinausgehende Willkür vom
Staat ausgenommen werden wird, und jener Erlaß bleibt doppelt
merkwürdig, da er von einem der eifrigsten frühern Hermesianer aus-
gegangen ist. In dem hier erscheinenden Sonntagsblatt, einem war-
men Verfechter ultramotancr Interessen, ist diese seltsame Erscheinung
mit Pomp angezeigt worden.
Berlin, 20. Dez. In hiesigen Blättern liest man die Erzählung
einer, in dem Städtchen Ncustadtl auf dem gräflich Kanrsstz'schcn Herr-
schaftsschloß Neuschloß vorgefalleiien Mordchat, denn Thatbkstand zu un-
erhört gräßlich ist, als daß wir es über uns gewinnen könnten, die-
selbe in ihren Emzelheiten hier müzurh ilen: Ein 22jähriger Bursche
Namens Richter., ermord te am 1. D>z. seine Eltern, eine neun-
jährige Schwester und endlich noch einen alten Vetter!
Eine solche F evelthat ist unerhört. Der Wüthen'ch hatte sein Mord-
instrumcnt, ein Beil, auch noch einer fünften Perlon, einer zweiten
Schw.stcr, zu^edacht, die er förmlich zu seiner Schinderhandlung ein-
lud, die aber durch Geschäfte verhindert war, zu kommen, und da-
durch dem Tode entging. Der Mörder ist verhaftet und hat seine
That bereits eingestanden. Nach Einigen soll er diese furchtbare Gräu-
elthat verübt haben, weil ihm die Eltern die Einwilligung zu einer
Heirath verweigert hatten.
Paris, 19. Dez. Die Herzogin von Orleans begibt sich mit ih-
ren beiden Kindern j den Tag nach Neuillp, um in dem Park eine Pro-
menade zu machen.
LanSon, 16. Dez. In Stamford hat dieser Tage die Behörde
einen Weibervrrkcwf verhindert, indem sie dem betreffenden Ehepaar
erklärte, daß ein solcher Handel das Weib zu einem Lostthiere ernie-
drige. Sie legte beiden im Interesse der öffentlichen Ordnung eine
Cantion von 5 Pfd. St. aus. Als sie den Gerr'chtssaal verließen,
wurden sie von der Menge verhöhnt, und hätten ohne den Schutz der
Polizei Mißhandlungen erlitten.
Madrid, 12. Dez. Die Opp si ionsjournale eifern fortwährend
heftig ge^en Espartcro und besonders gegen Van Halen. Der „He-
raldo": „Welch schändlicher Bando ist der von Van Halen veröffent-
lichte! Jedes Wort atbmet Blut, di- Todesstrafe ist an der Tagesord-
nung. Ein wichtiger Umstand ist hervorzuheben. Der General, den
160,000 M nschen fliehen sahen, und der Alles feig im Stiche gelassen
hatte, derselbe General macht jetzt den Militärs», die in der Stadt
geblieben, ein Verbrechen daraus, daß sie dies thaten; er verurtheilt
die zum Tode, die aus Schwäche oder andern Mo.'iven sich der Junta
anschlosscn. Herrscht Gerechtigkeit in diesem Lande, wenn so harte Züch-
tigungen von einem Manne vekretirt werden, welcher jetzt selbst vor
ein Kriegsgericht gestellt sein sollte?"
— Der Finanzminister, das Schreckenssystem benützend, welches
auf Catalonien lastet, hat, wie es heißt, den Befehl gegeben, elf Mil-
lionen, welche diese P.ovinz an den Schatz schuldet, sofort und unnach-
sichtig zu erheben.
Mcuyork, 25. Nov. Die Banken zu Ncworleans werden der
ihnen durch die Legislatur auferlegtcn Verpflichtung am 5. Dez. sämmt-
lich ibre Baarzahlungen wieder zu beginnen, vollständig Nachkommen
und sich wahrscheinlich auch fernerhin dabei behaupten können. Seit
dem 1. Sept. sind den Banken 2,100.000 Dollars in baarem Gelde
zugeflossen, was zur Unschädlichmachung eines etwaigen Andrangs um
Baarschatt für genügend gilt. Zwei der acht Banken zu Neworlcans
haben übrigens i'.we Baarzablu-igen schon seit längerer Zeit wieder eröffnet.
Auf den amerikanischen Binnenseen und Strömen, besonders aber
auf dem Eriefte, haben Mitte November bei starker Kälte und vielem
Schnee furchtbare Orkane großen Schaden angsrichnt; eine Menge
S yiffe si id gesch itert und Mensche.leben d.ib.z verloren gegangen.
 
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