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Mannheimer Morgenblatt — 1842

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No. 183
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1842



No. 183.

Freitag den 5. August.


4

NA«

Landtagsverhandlungcn.
Begründung ^
der
Motion Ves Abg. Sander,
wornach die Großherzogliche Regierung ersucht werden soll:
1) die Wiederherstellung eines gesetzlichen ZüstandeS der Presse im Großher-
zogthum in thunlichcr Bälde zu bewirken;
2) von ihrer «eite dazu beizutragen, daß in Befolgung der Art. l8. v. der
deutschen Bundesaktc der Presse in den deutschen Bundesstaaten ein fester
und freier Rechtszustand gegeben werde.
Vorgetragcn in der 31. offen«. Sitzung der 2. Kammer am 2. August 1S42.

Meine Herren!
Indem ich mich erhebe, um der Sache der Preßfreiheit das Wort zu reden, so
geschieht es zwar mit dem erhebenden Gefühl, einer guten und edeln Sache mein
geringes Wort zu verleihen. Es geschieht aber auch die dem beengenden Gefühl
der tiefsten Trauer, unsere Klage uin das verlorene Gut der Preßfreiheit fort und
fort unerhört zu sehen, unser Verlangen um wenigstens einigen bessern Rcchtszu-
stand der Presse nach wie vor unbefriedigt zu erblicken. Ja es geschieht mit dem
Gefühl der tiefsten Betrüblich, auch jetzt nur eine geringe Hoffnung auf eine Er-
leichterung des auf uns lastenden Preßzwangs zu besitze». Ich besorge nur zu
sehr, mit meinen Verlangen um Verbesserung des Zustands unserer Presse abermals
den Stein des Sispphus zu wälzen, aber es hat doch wenigstens den gewissen Er-
folg, daß man uns nicht zufrieden mit unserer Lage findet, dag man nicht ruhig
und sorgenlos sich niederläßt auf dem Sitze der Ccnsur, und daß man nicht mit
Zustimmung von uns die provisorische Negulirung der deutschen Presse zu einem
ständigen Preßzwang erhebt. Zudem wirken neuere Zustände des gemeinsamen
deutschen Batcrlanocs, das stärker und kräftiger erwachte Bewußtsein deutscher
Nationalität/die mehr und mehr wach .de Verbindung der deutschen Staaten in
ihren Lcmeinsanjen, politischen, und industrielle« Bedürfnissen zu der Verstärkung
unserer Bitte um Erleichterung der Presse mit, und wenn ich im Jahr 1830 sagen
konnte, ich wolle überhaupt kein Prcßgesetz, weil uh cs nicht so möge, wie ich cs
bekomme, und cs nicht so bekomme, wie ich es möge, so kann ich jetzt im Jahr
1842 vielleicht eine Abschlagszahlung erhalten, die mir wenigstens meine jetzige
gänzliche Forderung vermindert. Dabei habe ich aber nicht nöthig, am wenigsten
in diesem Saale, allgemeine Betrachtungen über den hohen Werth der Preßfreiheit,
der freien Gedankenmittheilung, anzustcllcn. Wenn man zur Bekräftigung des
überhaupt in neuerer Zeit mehrcrwachten Nationalbewußtseins der verschiedenen
europäischen Vötterstäminc mit Grund sagt: die Sprache ist ganz das Volk, so
kan» man auch mit demselben Grund hinzulcßen: und die Preßfreiheit ist ganz das
Recht «nd dix Freiheit des Bürgers im Staate. Sie ist der Sammelpunkt aller
seiner Rcchtsziluaiidc, und der allein wahre und richtige Maßstab ihrer Aucrken»
nung und Verbürgung im Staat, in welchem wir leider so weit gegen andere
Völker zurückstchen. Alle Rechte und Interessen des Bürgers, private wie politi-
sche, gkistigeZVie materielle, finden nur in der Preßfreiheit ihren ausreichenden
Schutz und Schirm und selbst eine Kirche, welche die Censur erfunden hat, mußte
in neuester Zeit die Erfahrung machen, daß die eigene Tochter in den Händen des
staats ihr selbst entgcgcntrat und sie daran erinnerte, daß ohne Preßfreiheit es
keine Gewissensfreiheit gibt und daß die wahre Befreiung der Kirche vom Staat
nur durch eine freie Presse «„geleitet, gefördert und erreicht werden kann.
Betrachten wir unter diesen Voraussetzungen den Zustand unserer Presse, so ist
er kein erfreulicher. Das Prcßgesetz vom "Jahre >831 ist uns im Jahre 1822 lei-
der entzogen worden, und seitdem stehn wir unter der Ccnsur. Noch an jedem
Landtage erhoben wir dagegen Klagen, Bitten unv Beschwcrden, eine fruchtloser wie
/e andere, alle gleich ungehört unv unbefriedigt. Die Negierung hat uns schon
"" 3ahre 1833 die Zusicherung ertheilt, den Zustand der Presse cg/ch ein Gesetz
-'a v" lassen. ES ist bis jetzt nicht geschehen. Die Kammer von 1837 verstand
pch dazu, p^'r Negierung die Ermächtigung zu geben, durch ein Provisorum den
hoch» mangelhaft, Zustand der Presse zu regeln und zu verbessern. Es ist nichts
geschehen. La« ygr unter dem Drucke der gänzlich ungeregelten
Ccnsur. Man Hut Landtag von 1839 nachgewietcn, daß die Censur, wenn man
sie doch einmal haben sollte, selbst nach den bestehenden Bundes- und LandeSgesetzen
eine Norm ihrer Anwendung darin besitzt, daß sie nur streichen kann, was bestehen-
den Gesetzen wtderlpricht. Man hat es als möglich dargethan und selbst von Sei-
ten der Regierung angedeutet, daß eine Ccnsurordnung im Wege der Gesetzgebung
erlassen werden kann, w welcher bestimmt werde, was zu streichen sei, und unter
wclchcnFormen und »nt welchenNechtsmitteln gegen einen Strich die Censur zu üben
Es ist so viel wie nichts geschehen, indem die Verordnung vom 3. Januar
lediglich nur über den Rekurs gegen eine» Strich der Censur ergeht, und wir
in-s vor unter dem gesetzlich nicht geregelten, rein willkührlichen Druck
,V?wangs, der gegenüber der steigende» Ausbildung der öffentlichen Mei-
^rem wachsenden Gewicht, als Verhinderung dieser Ausbildung und als
- Gewichts, täglich schwerer für das Volk, und in der Vorcnthal-
tung euies Gesttzks damit täglich bedenklicher für die Regierung wird, weil er notb-
wendig zum Schluß führt, dag man entweder diesen Zustand der Willkühr d-, n Ge-
setz vorzleyr, oder daß man selbst einsieht, er lasse sich gesetzlich nicht bestimmen and

sei also seinem wahren, inner» Wesen nach nur Willkühr und abermals Willkühr.
Die neuesten Erfahrungen, die wir über den beklagcnswerthen Zustand unserer
Presse gemacht haben, sind daher auch traurig genug. Es war doch gewiß für das
ganze Land kein Ercigniß wichtiger, als die Auflösung der Kammern. Es konnte
nichts geschehe», worin der Ausspruch der öffentlichen Meinung nothwcndiger, wo-
bei ihre Frcigebung selbst für die wahren Interessen der Negierung räthlicher war,
als bei der allgemeinen Wahl der Abgeordneten, welche in Folge dieser Nullösung
cintrat. Nichts destowcniger wurde dem Volk das Recht entzogen, seine Stimme
in den Tagblättcrn zu erkennen zu geben. Jeder Artikel, der auf eine Freiheit der
Wahl hinzielte, der eine freimüthige Untersuchung unserer inneren Zustände in die-
ser Beziehung bezweckte, wurde entweder gestrichen oder so unbarmherzig verstüm-
melt, daß er unkenntlich in seiner Farbe, in seinem Zwecke wurde, und da man
sich bald daraus überzeugte, daß man außer der bloße» Namcnsanzciqe des Ge-
wählten gar nichts zulicß, so mußte man cs vorzichen, in »nscrn Blättern lieber
zu schweigen und zu versuchen, in fremden Zeitungen und in Flugschriften doch
wenigstens einige Wahrheit über unsere inner» Zustände zu verbreiten, die dadurch
den eigenen Interessen der Regierung zuwider, um so mehr die gespannte Auf-
merksamkeit des Auslands auf uns ziehen mußten. Auch letzt noch müssen wir se-
hen, wie Angriffe und Verdächtigungen gegen die Kammer, gegen ihre Beschlüsse
und gegen einzelne Mitglieder in den unter der Censur der Verwaltung stehenden
Zeitungen den leichtesten Eingang gewinnen, und wie die Vertheidigung dagegen
erschwert und selbst verweigert wird. Ueber den gedrückten Zustand unserer Presse
könnte ich eine Masse von Beispielen anführen. Ich will es aber unterlassen, weil
alles dieses zu bekannt ist, und weil wir nur zu sehr wissen, daß die Censur nicht
den Zweck und die Absicht hat, die Wahrhaftigkeit der in den öffentlichen Blättern
zu Tag gehenden öffentlichen Meinung zu hegen und z., schützen, sondern zu ver-
hindern und zu unterdrücken. (Forts, folgt.)
Petitionen der 29. öffentlichen Sitzung der 2. Kamer.
Das Sekretariat zeigt, an, daß Dr. Dietz, Vorstand der Strafanstalten zu
Bruchsal, eine Druckschrift übersendet habe, des Inhalts: »über die Vorzüge der
einsamen Einkerkerung, als Mittel zur Besserung der Verbrecher.«
1) Der Abg. Hecker übergibt eine Petition des Jacob Müller von Sulzbach
und mehrerer anderer Wirtbe aus dem Amtsbezirk Weinhcim, die Feier der Äirch-
weihe unv Abhaltung von Tanzmusik betreffend. Derselbe übergibt ferner folgende
Petitionen: ->) des Gemeinderathes und Bürgcrauschuffcs zu Ilvesheim, Nachlaß
der Beiträge zu den Dammbaukosten für 1810 — 42 mit 961 ff. 59 kr.; k) dessel-
ben Gemeinveraths und Bürgerausschuffes, das Bürgerrcchtsgesetz, insbesondere den
Vermögcnsausweis bei Bürgerannahmen betreffend. .
2) Hundt übergibt eine Petition der Gemeinden Hornberg, Wvlfach, Haslach,
Gengenbach und Oberkirch, Abänderung des 17 des Forstgesetzes.
3) Müller übergibt eine Petition der Äetzgerzunft in Haslach, die Verwand-
lung der Fleischac-ise in Aversen betreffend.

Petitionen der 3g. öffentlichen Sitzung der 2. Kammer.
Das Sekretariat zeigt an, daß der entlassene Stcncraufsehcr Graßmann eine
Petition cingcreicht habe, Verleihung einer Pension betreffend.
Richter übergibt eine Petition der Handelsleute in Achern und Bühl, Aufhe-
bung des Hausirhandels, besonders das-Ausbictcn von Maaren an Privaten durch
RcisckommtS; derselbe übergibt ferner eine Petition der HandclSzunft, den Besuch
der Kühler Wochenmärkte durch auswärtige Handelsleute, Nothkrämer re. betreffend.
2) Sander übergibt eine Petition der Direktion der Gesellschaft für Nübcn-
zuckerfabrikation, um Nachlaß der in Folge des Gesetzes vom 8. August l74I ein-
gctrctcnen Steucrauflage,

^ „ , Tagsbrricht.
Säckmgcn, 1. August. Gestern Nachmittag haben auf dem be-
nachbarten Schweizergebiete kleine Truvpenbewcgnngcn stattgesunden.
700 Mann aargcmer KantvnStruppen bezogen nämlich ein Uebungsla-
ger zwischen Großlaufenburg und Kaistcn, wo sie zehn Tage bleiben
und sich sodann nach dem großen eidgenössischen Lager zu Tbun bege-
ben werden, ibre Uebnngen in Gemeinschaft mit den übrigen eidgenös-
sischen Truppen fortzusetzen.
Stuttgart, Ende Juli. Die Bevollmächtigten zum deulsch.en
Zollkongreß sind nun seit vier Woche» hier versammelt. Neben den
Staatsmännern, welche diese Bersammlung bilden, laben wir in die-
ser Zeit auch viele der Notabiliräien des Gewcrhstekides bier, die eben-
falls Kongreß hielten, sich über die Bedürfnis ihrer verschiedenen Jn-
dusinez.oeige beriechen, und ihre Wünsche und Anträge an die Zollbc»
vollmächtiaien brachten.
Hamburg, W. Juli. Die Ei'laubniß zum Bauen ts: nun an
verschiedenen Stellen gegeben; aber selbst die schöbe Hoffnung, den ai-

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