No. 188
Donnerstag den i 1. August,
1842.
LqnVtaqsverhandlungen.
(Fortfl u. Schluß.)
EarlSrube, 8. August. 34. öffentliche Schling der zweiten Kammer.
Hiermit war dieser Gegenstand erledigt und die Tagesordnung führt auf die
Diskussion deS Budgets vom Ministerium des Innern.
Bei der Stelle deS Berichts »Amtvcrwese» bemerkt die Kommission, der Abg.
Neichenbach habe unlängst cs als Unbilligkeit erklärt, daß alle in die Kammer ge-
wählten Staatsbürger, so wie auch die Kirchenstaatsdiencr, für ihre in der Heimath
zurückaleibenken Dienst- und andere Geschäfte selbst und auf eigene Kosten zu de-
sorgen verpflichtet sind, während für alle übrige Beamten die Staatskasse den Dienst
versehen läßt. Es ist dieser Gegenstand der Beachtung Werth und man will der
Regierung anheimgcbcn, denselben in genauere Erwägung zu ziehe». Neichenbach
äußert hierbei im Wesentlichen: Wenngleich ein Artikel der Freiburger Zeitung, der
aus derFeder eincsBeamteu geflossen schciut, mich deßhalb anfcindet, so must ich auf meinen
früheren Antrag zurückkommen; die Gründe sind klar. Ich selbst bin ein besoldeter
Diener, wenn auch kein Staats-, doch ein Diener der Gemeinde (Bürgermeister);
mir ist nie eingefallen, daß die Gemeinde, während ich in der Kammer sitze, einen
Dlenstverwescr neben mir bezahlen soll: nein, an mir war es, mich damit abznfin-
tcii und ich habe es sewcils gcthan. Will nun behauptet werden, der Staatsdie-
ner sei wegen verschränkter Wahl des Verwesers im Nachtheile gegen den Bürger,
so crwievere ich, die Regierung hilft ihm sorgen und dem Bürger gehen größere
Nachtheile zu, als wenn jener den Verweser bezahlt. Es trifft auch das Versäumte
nicht den Staatsdiener, sondern Dritte, während er die Besoldung fortbezieht, was
ich nie und nimmer für Recht halten kann. Ob und wie die Negierung aus mei-
nem Antrag für ihr vermeintliches Urliubsverwcigcrnngsrecht Nutzen ziehen könnte,
vermag ich nicht zu beurtheilcn; selbst der Finanzminister erklärte, daß dieser An-
trag mit der llrlaubsfrage nicht Zusammenhänge. So viel weiß ich, daß ich dabei
meiner früher» Ansicht treu bleibe und deswegen die Regierung für verpflichtet
Halte, sobald ein Staatsdiencr gewählt ist und angenommen hat, ihn ungehindert
in die Kammer zu lassen, aber dafür zu sorgen, daß sein Dienst, während er hier
sitzt, aus seine Kosten gut verwaltet werde. Zm Zntercffc der Ersparniß und der
Gerechtigkeit beantrage ich: die Kammer möge den Wunsch zu Protokoll auSsrrechcn,
daß Staatsdiencr, welche die Wahl angenommen haben, von der Regierung angc-
halten werden, während des Landtags ihren Dienst, auf ihre Kosten, durch einen
Dicnstverweser versehen zu lassen.
Böhme sieht den Antrag für gerechtfertigt an: cS handle sich nur nm Staats-
diener, die einem Bezirke Vorgehen und der Betrag für den Verweser sei da gerin-
ger, als Neichenbach früher angegeben; er mache 2 fl. statt 3 fl. und die Ersparniß
ungefähr 350 fl. Obgleich cs aber geringfügig, stimme er doch bei. Denn es sei
ein anderer Fall, wenn die Regierung den Beamten vom Dienst rufe, »nd wenu
er in die Kammer gerufen werde, und finde es angcmeffcr, daß der Staatsdiener
bet seinem Urlaubsgesuch Vorschläge, wie er den Dienst besetzen wolle. Man möge
aber sagen, was man wolle, eine nahe Beziehung zur Urlaubsfrage sei mit dem
Antrag verbunden, worauf jedoch der Redner nicht weiter eingeht. Fanth hat für
sich keinen andern Wunsch und glaubt, baß die Regierung die Sache in Ewägung
ziehen werde. Weil aber von Ersparnissen die Rede sei, so möchte er einen An-
trag stellen und erwägen, ob nicht sämmtliche Diäten der Abgeordneten aufzuhebcn
seien. Es würde erstens viel erspart werden, zweitens die Landtage würden kürzer
bauern, und drittens würden wohl die Weinhandlungspatente, über die geklagt wor-
den, dann verschwinden. Züllig würde RcichcnbachS Antrag bcistimmen; die Sa-
che sei zu delikat, cS könnte scheinen, als ob es aus Feindseligkeit gegen die Beam-
ten geschehe, und man die gegenwärtige Majorität zur Reaktion benützen wolle.
Um auch den Scheu, zu meiden, genüge die Bemerkung der Commission. Frhr. v.
Riidt: Da ein besonderer Antrag vorliege, sollte man erst fragen, ob er in die
Abtheilungcn zu verweisen sei, zumal die Sache so wichtig und so delikat sei. Mür-
bes glaubt, baß man allerdings der Delikatesse überall Rechnung tragen solle;
allein hfer sei sie nicht ernstlichen Frage. Ein andres Bedenken sei, wie Böhme
andeute, paß mau einen Zusammenhang mit der Urlaubsfrage finde. Was Fauth
von der Diäten-Aufhebung sage, sei eben nicht ne», der Redner hält aber denselben
nicht für ch ununterrichtct im konstitutionellen Staatsrechte, daß er nicht die über-
wicgcndeLchattenseite der Sache kennen sollte, und wenn von Delikatesse die Rede
sei, so hätte man von Fauth, als Staatsdiencr, etwas Anderes, als was er gesagt,
erwarten dürfen. Der Redner erläutert, daß bei der Abberufung bcr Beamten der
Aöstenaufwaud der Dienstverwcsung oft unerheblich sei, indem die andern Beamten
die Stelle ausMen, und nur der Nachrückende bezahlt werden müsse. Fauth:
Zn Frankreich spart'inan auch die Diäten für den Landtag. Sander: ES kommt
aber uni so thcuerer.
Hecker: Der Abg. Fauth bat gegen die Begebung der Amtsvcrweser aus den
Diäten der auf dem Landtag anwesenden Beamten, welche neben diesen Diäten,
frei von den Arbeiten ihres Berufes, noch eine Besoldung beziehen, bemerkt:
»Man beabsichtig? ,„jt dem gestellten Anträge nichts als eine Verminderung
der Anzahl der Beamten in diesem Hause.«
Damit haben Sie, Hr. Abg. Fauth, sich und Ihre hier anwesenden College»
vom Beamtcnstand eine Gesinnung zugemuthct, die ich keinem dieser Herrn zuzu-
trauen unternehmen möchte, noch zutraue. Also, wenn der Beamte neben seiner
Besoldung noch eine Diät von L fl. bezieht, dann ist anzunchmcn, daß er dem
Rufe zur Volksrepräscntaiion folgte, daß er aber davon zurückweichen werde, wenn
er an de» z fl, Diät 3 fl. zur Zahlung des Amtsverwcsers abgeben muß! Nein,
meine Herren, ich habe eine bessere Meinung vom Beamtcnstande; ich traue ihm
denn doch z„, daß er die Annahme einer Wahl nicht von 3 fl. mehr oder minder
abhängig machen wird. WaS nun die in Anregung gebrachte Aufhebung aller
Diäten, und die Hinweisung auf England und Frankreich betrifft, so glaubt der
Abg. Fauth, daß damit der Legitimation durch die Weinhandlungspatente gcste».
ert, daß eine Verkürzung der ländständischcn Belastungen damit hcrbeigeführt wer-
den könne. Zst, meine Herren, derjenige, welcher im Volke mit dem Volke und
für das Volk »nd seine Rechte lebend und kämpfend, durch das Vertrauen desselben
zur Volksrcpräscntation berufen wird, nicht ein eben so treuer und wahrer Ver-
fechter der voiskthümlichen Interessen, als der, welcher eine Besoldung von 1500
fl. vom Staate bezieht, und eine Scholle Landes daneben besitzt, kaum groß ge-
nug, ihn selbst zu devecken. Wer wird des Volkes, sein eigenes Interesse getreuer
wahren, der Elftere oder der Letztere! Gehört blos Grundbesitz oder eine Besoldung
dazu, um ein Freier, ein Kämpfer für die heiligsten Rechte zu sein?
Das andere Motiv, der Abkürzung der Verhandlungen in diesem Saale durch
Aufhebung der Diäte», weise ich mit der Indignation zurück, die ein solch niederer
Gedanke ausschließlich verdient. Wer, meine Herren, ist unter Ihnen, in dessen
Seele, bei der Berathung der Interessen des Vaterlandes des Rechts und der Frei-
heit, je solch niederes Motiv nur einen Augenblick getagt hat? Ich sage Kerner!
und weise diesen Gedanken in jene Seele zurück, aus welcher er entquollen. Sie
haben, Hr. Abg. Fauth, einen Schatten über sich verbreitet, den kein Licht aufzu-
hellen vermag. Wen» ich die Aufhebung der Diäten, bei denen, welche, ohne eine
Besoldung zu genießen, mit großen pccuniären Opfern, dem Rufe der öffentlichen
Meinung folgen und. den, Wechte des Vaterlandes ihr Interesse uutcrordnen, für
bedenklich halte, so geschiebt es aus dem Grunde, weil ich dann fürchte daß durch
das allzugroße Opfer, die ausschließliche Zehrung vom eignen Vermögen bei der
Vernachlässigung und Beeinträchtigung des Brodgcwerbcs, Viele gezwungen wür-
den, sich der Vertretung de« GemeinvewohlS in diesem «aale zu entziehen, um der
Geldaristokratie „uv den, Beamten Heere Platz zu machen, und wo bliebe
dann das Volk und seine Vertretung?
Man hat Frankreich und England citlrt, aber offenbar nicht erkannt, daß die
englische Verfassung eine aristokratische, daß die französische auf ganz andre Basen
der Wahlrechte und der Wählbarkeit beruht, als die unsere; und ich verweise sie
auf die Republiken Amerika's, auf die eine», in welcher ein wacher aufnicrsamcr
Volkügeist, ei» Geist eifersüchtig auf die Aufrechthaltug alles und jedes demokrati-
schen Elements uns Prinzips darüber wacht, daß die wahre volksthümliche Vertre-
tung nicht beeiuirachtigt werde, und dennoch sind dorten große Reisekosten und Diä-
ten dcn Abg. bewilligt, und man findet hierin keine Verkümmerkung der Volksin-
tereffen, und seiner Vertretung, Der vom Abg. Fauth in Anregung gebrachten
Frage liegt also ein anderes Motiv unter, und man hätte erwarten dürfen, daß
ein jeder Andere diese Frage angeregt hätte, als ein Beamter, so wie es und von
wem cs geschehen, erscheint es als ein Mangel an Tact, an Delikatesse.
Abg. Fauth erwiedert, daß man seine Worte in Beziehung auf die Vermin-
derung der Beamtenzahl in der Kammer, wenn sie einen Thcil ihrer Diäten ent-
behrten, entstelle und eine falsche Deutung gebe.
Hecker: Ich kann nur bedauern, daß es dem Abg. Fauth nicht gegeben ist,
seine Gedanken klar auSzudrückcn, und uns vor Mißverständnissen z» bewahren, dir
er nur zu spät zu vertbcioigcn sich bemühe:: muß.
Schließlich wird der Antrag des Abg. Neichenbach angenommen. Bei dem
Abschnitt »Allgemeine Sicherheitspolizei» fordert die Negierung für Erhöhung der
»Gagen» der Gcndarmerieoffizicrc 800 fl. Abg. Mordes macht bei der Diskus-
sion darauf aufmerksam, daß, nach dem Beispiel anderer Staaten, die Beförderung
d>r Gendarimrieoffizicre dadurch erleichtert werden könnte, wenn ihnen zu diesem
Zwecke Rücktritt in die Linie gestattet würde. Für dcn Antrag der Regierung spre-
chen, außer dem Staatsrath v. Rüdt, die Abg. Tresurt »uv Vogelmann da-
gegen Abg. Basscrmann u. A.; die Forderung wird nicht bewilligt; deßglcichcn
eine Forderung für Diäten und Kommaneozulagcn von 3636 fl.
Bei einer Mchrforvernng für Zugskosten der Gendarmerie rügt Abg, v F tz-
stein die allzuhäufige Versetzung der Gendarmen. Die Forderung wird äbgclehni.
— Die Rcgierurg wünscht eine'Vermehrung der Gendarmerie von 40 Mann, was
einen jährlichen Mehraufwand von 14,985 fl. erfordern würde. Abg. v. Jtzstein
erklärt sich nachdrücklich gegen die Nothweneigkeit dieser Vermehrung und rügt dir
Verwendung der Gendarmerie in Wahlangelcgenheiten. Staatsrath v. Nüdt und
die Al'g. Böhme, Jung Hanns, Fauth, Vogelmann sprechen für den Antrag
der Regierung, welcher jedoch von der Kammer verworfen wird. — Nächste Si-
tzung:'Donnstag; Fortsetzung der Berathung über das Budget des Ministeriums
des Innern.
Taqsbcrickit.
Carlöruhc. Der erledigte lach. Schul u. Oeganistendienst zu Erzin-
gen, Amis Jist-tren, ist vom Hauptlehrer Dominik Schmidt zu Birken-
koes, Amts Bonndors, übertragen, und dadurch ist der katholische
Schul-, Meßner- und Organistendienst zu Bükendors, Anus Bonn-
Donnerstag den i 1. August,
1842.
LqnVtaqsverhandlungen.
(Fortfl u. Schluß.)
EarlSrube, 8. August. 34. öffentliche Schling der zweiten Kammer.
Hiermit war dieser Gegenstand erledigt und die Tagesordnung führt auf die
Diskussion deS Budgets vom Ministerium des Innern.
Bei der Stelle deS Berichts »Amtvcrwese» bemerkt die Kommission, der Abg.
Neichenbach habe unlängst cs als Unbilligkeit erklärt, daß alle in die Kammer ge-
wählten Staatsbürger, so wie auch die Kirchenstaatsdiencr, für ihre in der Heimath
zurückaleibenken Dienst- und andere Geschäfte selbst und auf eigene Kosten zu de-
sorgen verpflichtet sind, während für alle übrige Beamten die Staatskasse den Dienst
versehen läßt. Es ist dieser Gegenstand der Beachtung Werth und man will der
Regierung anheimgcbcn, denselben in genauere Erwägung zu ziehe». Neichenbach
äußert hierbei im Wesentlichen: Wenngleich ein Artikel der Freiburger Zeitung, der
aus derFeder eincsBeamteu geflossen schciut, mich deßhalb anfcindet, so must ich auf meinen
früheren Antrag zurückkommen; die Gründe sind klar. Ich selbst bin ein besoldeter
Diener, wenn auch kein Staats-, doch ein Diener der Gemeinde (Bürgermeister);
mir ist nie eingefallen, daß die Gemeinde, während ich in der Kammer sitze, einen
Dlenstverwescr neben mir bezahlen soll: nein, an mir war es, mich damit abznfin-
tcii und ich habe es sewcils gcthan. Will nun behauptet werden, der Staatsdie-
ner sei wegen verschränkter Wahl des Verwesers im Nachtheile gegen den Bürger,
so crwievere ich, die Regierung hilft ihm sorgen und dem Bürger gehen größere
Nachtheile zu, als wenn jener den Verweser bezahlt. Es trifft auch das Versäumte
nicht den Staatsdiener, sondern Dritte, während er die Besoldung fortbezieht, was
ich nie und nimmer für Recht halten kann. Ob und wie die Negierung aus mei-
nem Antrag für ihr vermeintliches Urliubsverwcigcrnngsrecht Nutzen ziehen könnte,
vermag ich nicht zu beurtheilcn; selbst der Finanzminister erklärte, daß dieser An-
trag mit der llrlaubsfrage nicht Zusammenhänge. So viel weiß ich, daß ich dabei
meiner früher» Ansicht treu bleibe und deswegen die Regierung für verpflichtet
Halte, sobald ein Staatsdiencr gewählt ist und angenommen hat, ihn ungehindert
in die Kammer zu lassen, aber dafür zu sorgen, daß sein Dienst, während er hier
sitzt, aus seine Kosten gut verwaltet werde. Zm Zntercffc der Ersparniß und der
Gerechtigkeit beantrage ich: die Kammer möge den Wunsch zu Protokoll auSsrrechcn,
daß Staatsdiencr, welche die Wahl angenommen haben, von der Regierung angc-
halten werden, während des Landtags ihren Dienst, auf ihre Kosten, durch einen
Dicnstverweser versehen zu lassen.
Böhme sieht den Antrag für gerechtfertigt an: cS handle sich nur nm Staats-
diener, die einem Bezirke Vorgehen und der Betrag für den Verweser sei da gerin-
ger, als Neichenbach früher angegeben; er mache 2 fl. statt 3 fl. und die Ersparniß
ungefähr 350 fl. Obgleich cs aber geringfügig, stimme er doch bei. Denn es sei
ein anderer Fall, wenn die Regierung den Beamten vom Dienst rufe, »nd wenu
er in die Kammer gerufen werde, und finde es angcmeffcr, daß der Staatsdiener
bet seinem Urlaubsgesuch Vorschläge, wie er den Dienst besetzen wolle. Man möge
aber sagen, was man wolle, eine nahe Beziehung zur Urlaubsfrage sei mit dem
Antrag verbunden, worauf jedoch der Redner nicht weiter eingeht. Fanth hat für
sich keinen andern Wunsch und glaubt, baß die Regierung die Sache in Ewägung
ziehen werde. Weil aber von Ersparnissen die Rede sei, so möchte er einen An-
trag stellen und erwägen, ob nicht sämmtliche Diäten der Abgeordneten aufzuhebcn
seien. Es würde erstens viel erspart werden, zweitens die Landtage würden kürzer
bauern, und drittens würden wohl die Weinhandlungspatente, über die geklagt wor-
den, dann verschwinden. Züllig würde RcichcnbachS Antrag bcistimmen; die Sa-
che sei zu delikat, cS könnte scheinen, als ob es aus Feindseligkeit gegen die Beam-
ten geschehe, und man die gegenwärtige Majorität zur Reaktion benützen wolle.
Um auch den Scheu, zu meiden, genüge die Bemerkung der Commission. Frhr. v.
Riidt: Da ein besonderer Antrag vorliege, sollte man erst fragen, ob er in die
Abtheilungcn zu verweisen sei, zumal die Sache so wichtig und so delikat sei. Mür-
bes glaubt, baß man allerdings der Delikatesse überall Rechnung tragen solle;
allein hfer sei sie nicht ernstlichen Frage. Ein andres Bedenken sei, wie Böhme
andeute, paß mau einen Zusammenhang mit der Urlaubsfrage finde. Was Fauth
von der Diäten-Aufhebung sage, sei eben nicht ne», der Redner hält aber denselben
nicht für ch ununterrichtct im konstitutionellen Staatsrechte, daß er nicht die über-
wicgcndeLchattenseite der Sache kennen sollte, und wenn von Delikatesse die Rede
sei, so hätte man von Fauth, als Staatsdiencr, etwas Anderes, als was er gesagt,
erwarten dürfen. Der Redner erläutert, daß bei der Abberufung bcr Beamten der
Aöstenaufwaud der Dienstverwcsung oft unerheblich sei, indem die andern Beamten
die Stelle ausMen, und nur der Nachrückende bezahlt werden müsse. Fauth:
Zn Frankreich spart'inan auch die Diäten für den Landtag. Sander: ES kommt
aber uni so thcuerer.
Hecker: Der Abg. Fauth bat gegen die Begebung der Amtsvcrweser aus den
Diäten der auf dem Landtag anwesenden Beamten, welche neben diesen Diäten,
frei von den Arbeiten ihres Berufes, noch eine Besoldung beziehen, bemerkt:
»Man beabsichtig? ,„jt dem gestellten Anträge nichts als eine Verminderung
der Anzahl der Beamten in diesem Hause.«
Damit haben Sie, Hr. Abg. Fauth, sich und Ihre hier anwesenden College»
vom Beamtcnstand eine Gesinnung zugemuthct, die ich keinem dieser Herrn zuzu-
trauen unternehmen möchte, noch zutraue. Also, wenn der Beamte neben seiner
Besoldung noch eine Diät von L fl. bezieht, dann ist anzunchmcn, daß er dem
Rufe zur Volksrepräscntaiion folgte, daß er aber davon zurückweichen werde, wenn
er an de» z fl, Diät 3 fl. zur Zahlung des Amtsverwcsers abgeben muß! Nein,
meine Herren, ich habe eine bessere Meinung vom Beamtcnstande; ich traue ihm
denn doch z„, daß er die Annahme einer Wahl nicht von 3 fl. mehr oder minder
abhängig machen wird. WaS nun die in Anregung gebrachte Aufhebung aller
Diäten, und die Hinweisung auf England und Frankreich betrifft, so glaubt der
Abg. Fauth, daß damit der Legitimation durch die Weinhandlungspatente gcste».
ert, daß eine Verkürzung der ländständischcn Belastungen damit hcrbeigeführt wer-
den könne. Zst, meine Herren, derjenige, welcher im Volke mit dem Volke und
für das Volk »nd seine Rechte lebend und kämpfend, durch das Vertrauen desselben
zur Volksrcpräscntation berufen wird, nicht ein eben so treuer und wahrer Ver-
fechter der voiskthümlichen Interessen, als der, welcher eine Besoldung von 1500
fl. vom Staate bezieht, und eine Scholle Landes daneben besitzt, kaum groß ge-
nug, ihn selbst zu devecken. Wer wird des Volkes, sein eigenes Interesse getreuer
wahren, der Elftere oder der Letztere! Gehört blos Grundbesitz oder eine Besoldung
dazu, um ein Freier, ein Kämpfer für die heiligsten Rechte zu sein?
Das andere Motiv, der Abkürzung der Verhandlungen in diesem Saale durch
Aufhebung der Diäte», weise ich mit der Indignation zurück, die ein solch niederer
Gedanke ausschließlich verdient. Wer, meine Herren, ist unter Ihnen, in dessen
Seele, bei der Berathung der Interessen des Vaterlandes des Rechts und der Frei-
heit, je solch niederes Motiv nur einen Augenblick getagt hat? Ich sage Kerner!
und weise diesen Gedanken in jene Seele zurück, aus welcher er entquollen. Sie
haben, Hr. Abg. Fauth, einen Schatten über sich verbreitet, den kein Licht aufzu-
hellen vermag. Wen» ich die Aufhebung der Diäten, bei denen, welche, ohne eine
Besoldung zu genießen, mit großen pccuniären Opfern, dem Rufe der öffentlichen
Meinung folgen und. den, Wechte des Vaterlandes ihr Interesse uutcrordnen, für
bedenklich halte, so geschiebt es aus dem Grunde, weil ich dann fürchte daß durch
das allzugroße Opfer, die ausschließliche Zehrung vom eignen Vermögen bei der
Vernachlässigung und Beeinträchtigung des Brodgcwerbcs, Viele gezwungen wür-
den, sich der Vertretung de« GemeinvewohlS in diesem «aale zu entziehen, um der
Geldaristokratie „uv den, Beamten Heere Platz zu machen, und wo bliebe
dann das Volk und seine Vertretung?
Man hat Frankreich und England citlrt, aber offenbar nicht erkannt, daß die
englische Verfassung eine aristokratische, daß die französische auf ganz andre Basen
der Wahlrechte und der Wählbarkeit beruht, als die unsere; und ich verweise sie
auf die Republiken Amerika's, auf die eine», in welcher ein wacher aufnicrsamcr
Volkügeist, ei» Geist eifersüchtig auf die Aufrechthaltug alles und jedes demokrati-
schen Elements uns Prinzips darüber wacht, daß die wahre volksthümliche Vertre-
tung nicht beeiuirachtigt werde, und dennoch sind dorten große Reisekosten und Diä-
ten dcn Abg. bewilligt, und man findet hierin keine Verkümmerkung der Volksin-
tereffen, und seiner Vertretung, Der vom Abg. Fauth in Anregung gebrachten
Frage liegt also ein anderes Motiv unter, und man hätte erwarten dürfen, daß
ein jeder Andere diese Frage angeregt hätte, als ein Beamter, so wie es und von
wem cs geschehen, erscheint es als ein Mangel an Tact, an Delikatesse.
Abg. Fauth erwiedert, daß man seine Worte in Beziehung auf die Vermin-
derung der Beamtenzahl in der Kammer, wenn sie einen Thcil ihrer Diäten ent-
behrten, entstelle und eine falsche Deutung gebe.
Hecker: Ich kann nur bedauern, daß es dem Abg. Fauth nicht gegeben ist,
seine Gedanken klar auSzudrückcn, und uns vor Mißverständnissen z» bewahren, dir
er nur zu spät zu vertbcioigcn sich bemühe:: muß.
Schließlich wird der Antrag des Abg. Neichenbach angenommen. Bei dem
Abschnitt »Allgemeine Sicherheitspolizei» fordert die Negierung für Erhöhung der
»Gagen» der Gcndarmerieoffizicrc 800 fl. Abg. Mordes macht bei der Diskus-
sion darauf aufmerksam, daß, nach dem Beispiel anderer Staaten, die Beförderung
d>r Gendarimrieoffizicre dadurch erleichtert werden könnte, wenn ihnen zu diesem
Zwecke Rücktritt in die Linie gestattet würde. Für dcn Antrag der Regierung spre-
chen, außer dem Staatsrath v. Rüdt, die Abg. Tresurt »uv Vogelmann da-
gegen Abg. Basscrmann u. A.; die Forderung wird nicht bewilligt; deßglcichcn
eine Forderung für Diäten und Kommaneozulagcn von 3636 fl.
Bei einer Mchrforvernng für Zugskosten der Gendarmerie rügt Abg, v F tz-
stein die allzuhäufige Versetzung der Gendarmen. Die Forderung wird äbgclehni.
— Die Rcgierurg wünscht eine'Vermehrung der Gendarmerie von 40 Mann, was
einen jährlichen Mehraufwand von 14,985 fl. erfordern würde. Abg. v. Jtzstein
erklärt sich nachdrücklich gegen die Nothweneigkeit dieser Vermehrung und rügt dir
Verwendung der Gendarmerie in Wahlangelcgenheiten. Staatsrath v. Nüdt und
die Al'g. Böhme, Jung Hanns, Fauth, Vogelmann sprechen für den Antrag
der Regierung, welcher jedoch von der Kammer verworfen wird. — Nächste Si-
tzung:'Donnstag; Fortsetzung der Berathung über das Budget des Ministeriums
des Innern.
Taqsbcrickit.
Carlöruhc. Der erledigte lach. Schul u. Oeganistendienst zu Erzin-
gen, Amis Jist-tren, ist vom Hauptlehrer Dominik Schmidt zu Birken-
koes, Amts Bonndors, übertragen, und dadurch ist der katholische
Schul-, Meßner- und Organistendienst zu Bükendors, Anus Bonn-