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Mannheimer Abendzeitung — 1848

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No. 2 – No. 31 (2. Januar – 31. Januar)
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— — —











Inſerate die gefpaltene Zeile in Petitſchrift ode












ſenden.

— Briefe und Gelder: frei einzu













Deut ſchland.

** Maunheim, 23. Jan. (Schluß.)

Die ſiebente Petition betrifft den nolhwendigen Schutz der vereinslaͤn—
diſchen Induſtrie und des Eigenthumsrechts auf induftrielle Erfindungen und
Muſter, und ferner die Mitwirkung der Geſetzgebung zur Erleichterung der ge-
drückten Lage des gewerblichen Mittelſtandes.

Die Auträge betreffen:

ı 1) den Anſchluß der norddeutſchen Küſtenſtaaten an den Zollverein, oder
wenigſtens die Vereinigung derſelben mit den Zollvereinsftaaten zu einem
gemeinſchaftlichen Schifffahrtsverein.

2) Die Cinführung eines Differentialzollſyſtems zur Unterſtützung des überſeei-
ſchen Berkehrs und des Abſatzes vereinsländiſcher Gewerbserzrugniffe auf




auf wahrer Gegenſeitigkeit beruhender Verträge.

3) Eine Reviſton des Vereins:- Zolltarifs im Sinne eines genügenden und
progreſſiven Schutzes ber einheimiſchen Gewerbserzeugniſſe gegen die aus-
ländiſche Coneurrenz nach dem Maßſtabe des Werthes der auf die ver-
ſchiedenen Gewerbserzeugniſſe verwendeten Arbeit,

4) Die Einfuͤhrung eines Syſtems der Rückvergütung der auf Rohprodukte


Rohprodukten oder Halbfabrikaten im Inlande verfertigten Gewerbser-
zeugniſſe.

S) Die Einholung des Gutachtens freigewählter Sachverſtändiger der Han-
delskammern und Gewerbsvereine, der einzelnen Zollvereinſtaaten bei allen
Maßnahmen des Zollvereins, damit dieſelben in einer Weiſe getroffen
werden, wodurch ſie nach Außen ihren Zweck erreichen, und nicht einzelne

* Vereinsſtaaten übermäßig benachtheiligen. Dieß letztere wäre namentlich


beſorgen, wenn das Gutachten von Sachverſtändigen dabei unberuͤckſichtigt
bliebe.

II.
wirken, daß eine gemeinſame deutſche Geſetzgebung über Erfindungspatente
und Muſterſchutz möglichſt bald zu Stande komme.

aul 1) Die bisherigen Zunftverfaſſungen ſind aufgehoben.

2) Zur Beſorgung der Meiſterprüfungen werden eigene Prüfungskommiſ-
ſionen niedergeſetzt.
3) Zur Beſorgung aller gewerblichen Augelegenheiten, zur Schlichtung von


und mittelſt deſſelben durch die öffentlichen Behörden demjenigen das
Betreiben ſeiner Profeſſion zu wehren, der nicht geprüfter Meiſter iſt.
5) Die Erwerbung des Meiſterrechts iſt nur von dem Nachweis der Be-
„ fähigung abhängig. Die Wanderjahre, der Herbergszwang und was
damit zuͤſammenhaͤugt, hören auf, geſetzliche Vorſchrift zu ſein.
Ausübuͤng des Meiſterrechts hängt außer von der Pruͤfung nur von dem
Alter der Volljährigkeit und dem Antritt des Ortsbürgerrechts an dem
Orte der Niederlaſſung ab.
6) Mit dem erworbenen und abgetretenen Meiſterrechte wird zugleich die
Befugniß erworben, alle verwandten Gewerbe zu betreiben oder zu den-
ſelben überzugehen, dem Geſchäft eine fabrikmäßige Einrichtung zu geben
und mit einſchlaͤgigen Rohmaterialien und Erzeugniſſen Handel zu treiben.
Der Verkauf und die Annahme von Beſtellungen ſind nicht auf den
Ort der Niederlaſſung beſchränkt.
7) Gewerbsgenoſſenſchaften geprüfter Gewerbsmeiſter, deren Vertragsſtatut
von den Behörden genehmigt iſt, können die Rechte eines Handelshauſes
oder Fabrikgeſchäfts ausüben. Ihre in gemejaſchaftlichen Verkaufshallen
aufgeflellten Verkaufsobjekte werden von den Gerichten in vorkommenden
Faͤllen als Fauſtpfänder anerkannt.











und erwartet die Modalitäten der Anwendung auf alle einzelnen in das
Gebiet der bisher zünftigen Gewerbe kommenden Fälle von der einſichts-
vollen Auslegung und Handhahung der zu bildenden Gewerberaͤthe
und der Staatebehörden, ſo wie namentlich, auch die Bildung neuer
Gewerbogenoſſenſchaften einemmöglichſt freien Gebrauche des Aſſoziations-
rechtes überläßt.

” Die achte Petition betrifft:


bergiſche Eiſenbahn.
2 —— des Tranſit⸗Zolles von 15°/4

ier und der Donau.

* Vollendung der hieſigen Eiſenbahn⸗ und Hafen⸗Bauten.
Die Autraͤge gehen dahin;
41, Die Kammer möge bei
trieb einer Eiſenbabn von

Kreuzer per 50 K° zwi-

der Regierung die Conceſſion zum Bau und Be-

Bruchſal über Bretten an 7 ——
Srenze neuerdings bevorworten, um einerſeits dem allgemeinen DeDUrf-
54 — — von Luſeter Stadt die augen ſcheinliche Gefabr
des Verfalls abzuwenden und das Land ſelbſt vor zroßem Verluſt zu wah-
ren.

2. Bei der Regierung die ſchleunigſte Aufhebung des Tranfit Zolles auf
der Straßenftrecke zwiſchen hier und der Donau behufs der Unterſtützung
des dieffeitigen Tranſit- Handels in ſeiner Coneurrenz mit der ungleich
mebr begünſtigten Mainroute auf's nachdrücklichſte bevorworten zu wol-
len.

Endli R ;

37 Der nöthigen Vollendung unſerer hieſigen Eiſenhahn⸗ Sauten ſo wie
der Schleppbahn vom Bahnhofe nach dem Rheinhafen und den erforder-





lichen Ergaͤnzungs-Bauten in unſerem Hafengebiet, welche Gegenſtaͤnde

ſchon auf dem letzten Landtage in die Berathung heher Kammer gezogen

waren, neuerlich eine geneigte Aufmerkſamkeit behufs befoͤrderlichet Erle-

digung zuwenden zu wollen. 7

Die neunte Petition betrifft:

Hand.

Der Antrag lautet:

Die Kammer wolle bei der Staatsregierung dahin wirken, daß von dere

ſelben geeignete Vorkehrung gegen die Anhaͤufung von liegenden Gütern

in todter Hand und namentlich gegen den, zum Nachtheile der Landwirthe
und dem Kirchenärar und von den Domainenverwaltungen ſyſtematiſch
betriebenen Ankauf von Gütern, getroffen werden möchten.

Die zehnte Petition betrifft die Aufhebung oder mindeſtens nahmhafte
Ermäßigong des Rhein⸗Octroi; ſo wie die Annahme einer richtigeren Norm
bei Erhebung der ſogenannten Schiffs-Recognitions-Gebühr.

Die Anträge gehen dahin:,

Die Anhäufung liegender Güter in todter


werden kann, mindeſtens eine, den jetzigen Waſſerfrachten auf dem Rheine
entſprechende Ermäßigung auf ſeines dermaligen Betrags erfahte, in
ein richtiges Verhältuiß zu letzteren gebracht, und etwa in der Foͤrm ei-
nes mäßigen fixen Waggeldes von allen Gütern ohne Rückſicht auf ihre
Gattung und ihren Werth, gleichmäßig erhoben, ſofort aber bis zur Ver-
wirklichung ſeiner gaͤnzlichen Aufhebung oder doch einer nahmhaften Er-
mäßigung deſſelben, in Berückſichtigung des innern Verkehrs auf dem
Rheine eine ſolche Erhebungsweiſe eingeführt werde, daß eine voͤllige
Gleichſtellung ſämmtlicher Angehoͤrigen des Zollvereins in ihren induſtriel-
len Unternehmungen daraus hervorgehe.
2) Daß dei Erhebung und Berechnunz der ſogenannten Schiffs⸗Recognitions-
Gebühr ſtatt der ſeither angenommenen Tragfähigkeit des Schiffks ledig-
lich das Quantum der Ladung maßgebend ſei, und zwar nach der, im
Contexte dieſer Petition aufgeſtellten Scala, und daß demnach die Ver-
ordnung hoher Central⸗ Commiſſion vom 17. Auguſt reſp. 1, Oltober v.
J. mit Beibehaltung des, in derſelben ausgeſprochenen Grundſatzes, wor-
nach naͤmlich Schiffe ohne Ladung gänzlich frei von Recognitions-Ge-
bühr find, in Bezug auf die Schiffe mit Ladung auf die Entrichtung
* Berechnung der Recognitions⸗Gebühr in dieſem Sinne ausgedehnt
werde.
Die eilfte Petition betrifft:
beim. Der Antrag lautet:
Die zweite Lammer wolle die Ertheilung einer Conceſſion zur Errichtung
einer Bank in Mannheim bei der Hohen Staatsregierung empfehlend bevor-
worten.
Die zwölfte Petition betrifft die Straßenhauten von hier über Kaͤferthal
und Virnheim nach Weiuheim, und über Sanddorf zur hefſiſchen Grenze nach

„Die Errichtung einer Bank in Mann-

Die Anträge lauten:

Bei Großherzoglicher Staatsregierung den Antrag zu ſtellen:

1) daß die Straße von hier über Kaferthal und Virnheim nach Weinheim
in den allgemeinen Straßenverband aufgenommen und für deren ſofortige
Herſtellung auf badiſchem wie auf heſſiſchem Gebiete die nöthigen Maaß-
regeln ergriffen werden,

2) daß in Gemeinſchaft mit Heſſen-Darmſtadt die Straßen uͤber Laͤferthal
und Sanddorf einerſeits in der Richtung nach Lorſch und andererſeits in
der Richtung nach Lampertheim ebenfalls baldigſt in Angriff genommen und
hergeſtellt werden möchten, - 24
Die dreizehnte Petition betrifft: die Ermäßigung des Tarifs für den

Perſonen- und Frachtverkehr auf der Rheinbrücke, reſp. gaͤnzliche Befreiung von
Brückengeld für den Beſuch des hieſigen Fruchtmarktes. Han

Der Antrag lautet: *

Wir ſtellen daher an hohe zweite Kammer die ergebene Bitte:

Die Kammer möge bei unſerer Regierung dahin wirken, daß das Rhein-
brückengeld für den Perſonen- und Fraͤcht⸗Verkeyr ermäßigt, für die Frucht-
fuyren aber, welche den hieſigen Fruchtmarkt beſuchen, ganz aufgehoben
werde. ; ; \

Darmſtadt, 21. Jan. Einer kürzlich von der Leske'ſchen Buchhand-
lung dahier ausgegebenen Ankündigung zufolge erſcheinen die von Dr. L. Roack
in Oppeuheim herausgegebenen „Jahrbücher für ſpeculative Philoſophie“ von
jetzt an unter dem veränderten Titel: „Jahrbücher für Wiffenſchaft
und Leben.“ Die Zeitſchrift ſoll nun der Seite des Lebens in Kritik und
Ideal näherrücken und die philoſophiſchen Prinzipien entſchiedener und umfaſ-
fender, als es bisher geſchehen war, den praktiſchen Problemen der Ge-
genwart ſelbſt zuwenden. Damit ſoll den „Jahrbüchern“ auch der Weg in
diejenigen Kreiſe gebildeter Leſer angebahnt werden, welche, ohne felbſt
Philoſophen von Fach und Maͤnner einer beſtimmten Berufswiſſenſchaft zu ſein,
doch die ideelle und praftiſche Einheit von Wiſſenſchaſt und Leben, die abſo-
lute Herrſchaft der Idee über das Weltganze und alle beſonderen Sphaͤren
des Geiſteslebens anerkennen und dem geiſtigen Leben der Gegenwart ihre
Aufmerkſamkeit zuwenden. Die Darmſtädter Jahrbücher treten damit in ihren
dritten Jahrgang und geben die erfreuliche Ausſicht, durch Inhalt und
Form die früher von Arnold Ruge herausgegebenen Halliſchen und Deutſchen
Jahrbuͤcher, in ihrem glücklichſten und blühenden Stadium, zu erſetzen und
deren Untergang verſchmerzen zu machen. Eine lebhafte Theilnahme von Sei-
ten des Publikums hat das Unternehmen ſich in der kurzen Zeit ſeines Be-
ſtehens bereits gluͤcklich errungen. Möge ihm auch dieſes Jahr ein gluͤckli-
ches ſein!

Eßlingen, 19. Jan. (Ulm. Schnellp) Eine neue Auswanderungsluſt
ſcheint in die Leute gefahren zu ſein, und wir dürften noch manchen waderen


 
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