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Mannheimer Abendzeitung — 1848

DOI Kapitel:
No. 2 – No. 31 (2. Januar – 31. Januar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44565#0113

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S halbjährlich 5 fl.,
* Inſerate die geſp



altene Zeile in Petitſchrift oder de

— 2

ren









— — — — —









durch die Poſt bezogen in ganz Baden
den Poſtauffchlaͤg.
vier Kreuzer. — Briefe und Gelver: fret einzuſenden.

— —





; Deurſchland.
*8* Karlsruhe, 26. Jan. Die Sitzung über die Angelegenheit der
drei Fabriken iſt um einen Tag verſchoben worden. Die Kommiſſions-
arbeiten, welche durch neueingelaufene wichtige Petitionen vermehrt wurden,
ſollen noch nicht zum Ende gediehen, in der Kommiſſion ſelbſt ſollen nun auch
bedeutende Zweifel und Bedenken aufgetaucht ſein. Die große Anzahl von
Fremden, welche hierher gekommen waren, um die Verhaͤndiung zu hoͤren,
muß alſe bis Morgen waͤrten. Morgen, Donnerſtag den 27., ſoll die
Sitzung ſicher gebalten werden.
Das Schidjal der Regierungevorlage im Allgemeinen kann nicht zweifel-
haft ſein. Sie wird im Weſentlichen angenommen werden. Das Miniſterium
gibt ſich jedenfalls alle erdbenktiche Muühe, um die Abgeordneten von der Noth-
wendigkeit der Staatshülfe zu Lüberzeugen.“ Daß Mathy überzeugt iſt,
beweiſt ſein Bericht. Er wili nicht nur Unterſtützung der Maſchinenfabrik und
der Spinnerei, weil dort wenig Riſike fei; ſſondern auch
Unterſtützung der Zuderei in Waghäufel, we em Meiſten Nififko iſt. Ueber
das vermuͤthliche Auftreien anderer Abgeordneten habe ich ſchon geſchrieben.
Hecker wird ohne Zweifel am Entſchiedenſten begey des iniſterium auf-
treten. In ſeiner Ueberzeugung iſt er gewiß auch noch beſtärkt worden durch
eine Aouſſe, welche ihim Heute von 63 Ärbeitern, woxunter auch viele aus
der Maſchinenfabrit ſeibſt, überreiwt wmurde. Die Adreſſe wird wahrfcheinlich
morgen verleſen werden. *

E Vom badiſchen Mitteſrheiu, 26. Januar. Uuͤter den das ma-
terielle Intereſſe vorzugsweiſe berührenben Geſehes· Entwürfen, welche auf ge-
genwärtigem Vandrag zur Vorlage kamen, ſind das Wiefenkultur- und Kata
in den Augen der Gruͤndbefitzer den größten Werth
haben, und es ſteht deßhalb zu erwarter, daß folche von Seiten der Kammern
einer reiflichen Berathung aulerliegen Es gibt auch wenig Länder, wie Ba-
den, wo die Natur ſelbſt ſchon den Fingerzeig ſo zu ſagen gegeben hat, wie
man den Ertrag des nahe zu 401,200 WMorgen haltenden Wieſen⸗Geländes
erhoͤhen kann. Welcher Keichthum an Thälern und Gewaͤſſern! und dennoch
ſo wenig nech für kuuſtgetechle Bes und Entwaſſerung gglorgt. Wie Vieles
läßt ſich jetzt, nachdem der Rheinſpiegel und mit ihm das Niveau der einmün-
denden Fluſſe durch die in jeder Heziehung großartige Ausführung der Rhen-
durchſchnitte ſich geſenkt baben, für Wiefen- Kulturen thun! Wir verkennen
zwar keineswegs die Schwierigleiten, welche der Realiſieung eines ſolchen Ge-
ſetzes ſich vor usſichtlich entgegenſtellen werden, heffen jedoch, daß die Wieſen-


ihnen fünftig deabſichtigten Weltotetenen eine kraftige Stütze haͤben,
gegen ale Mebergriffe ver Wertbeſitztr finocn werden.

Für die Forderung der in Ftaͤge ftegenden Intereſſen waͤre es wünſchens-
8
„ A gevadhte Geſetes⸗-Eniwuͤnfe erſcheinen würden, und wir zweifeln keinen
uͤgendlick an der Bereitwuligkeit del Redaktion, dieſem Wuuſch zu entſpre-

und Schutz


Denn auch der in der erſten Kauuner vorgelegte Geſetzes-Entwurf, die
Vornahme einer ſtuͤckweiſen Verineſſung aller Liegenſchaften des Großherzog-

ben, ſeleſt der Regietung müſſe es wunſcheuswerth ſein, auf dem Wege der
Oeffentlichlen eine unparteiijche Behuchtung des projektirten Unternehmens,
weiches mehrere weillionen in Anſpruch numnit, erſcheinen zu fehck.

*) Wit find bereit, kurze treffende Arutfel Hser diefen allerdinge ſcbr wichtigen Ge-
genſtaud wie über den ſolgelden zufzunehmen; ausfübrligere Crörterungen eeſſelben muſſen
wir jdom aus Margel an Raum ven Zeuifchitften fur Lanbwirtsfchajt auheimgeben, wor-
unter wir das wochenblatt des landwirthſchaſſlichen Bereing als geeignet nanihaft madien.

Die Redattton.

Dresden, im Januar. In den letzten Sitzungen des deutſchen Poſteon-
greſſes zu Dresden vom Dezember iſt die Ftſtſtellung der Ztitungeproviſion Ge-
genſtand der Berathung geweſen. Wie berichtet wiro, hat der Longreß uu
vielſeitigen Erörterungen ſich dahin geeinigt, daß bei Entnahme der Proviſion
der buchhändieriſchen Berechnungswelfe der Borzug ! ſei,
nach beſchloſſen: 1, daß der gemeiafa e Gebuhleütaͤrif (wie bei der Vereins-
brieftaxe] nar den exteknen Zeitungsbeirieb, d. 1 olche Zeitungen zu umfaſſen
habe, weiche die verſchiebenen deutſchen Poſtbezirke von einknder heziehen; baß ohne

Rückſicht auf die Enifernung auf die Zabl der Editionen und auf den Umfaͤng der

Zeitungen lediglich der urjprüngliche Erlaßpreis maßgebend bleiben und 3, leß-

terer a) für politiſche Zeitungen 25 bis 50°% b) für nichtpolitiſche 25%, be-
bagen und dieſe Gebühr von der aufgedenden und belieferuden Verwaitung

(ohne Tranſiiporto) bezogen werden ſolle. Der Anirag auf Abſchaffuns des

truweiſe in Deutſchland eingeführten Zeitungeſtempels! Behufs vollſtändiger

Bleichſtellung der Zeitungspreiſe, ſoll die Konferenz, als nicht in dem Brreich

ihrer Aufgabe gelegen, abgeiehnt, hingegen ein Minimum und Maximum des

Lufſchlags auf politiſche Zeitungen anräthlidy gehalten haben, Wenn die Ei-

nigung ſich beftätigt und von den betreffenden Regierungen genehmigt wird,

Wag wohl kaum bezweitelt werden darf, jo iſt es zwar anzuerkennen, daß die

Tagesliteratur Jevem billiger und ſchneller zugänglich gemacht wird, weil be-

kannilich die Zeitungsprovlſon ſeither oft mehrere hundert °% vom urſprüng-

lichen Erlaßprtis
waren; auf der andern Seite iſt es aber wieder betrubead, daß der Kongreß
noch ein Minimum und Maximuͤm des Aufſchlags auf politiſche Zeitungen dem
weiteren Ermeſſen anheim geben will, wodurch offenſichtlich einer indirecten

Verguͤnſtigung oder Bedrückung zufagender oder mißliebiger Zeitſchriften freier

Spielraum gelaffen werden ſoll. Der Rigel nach wird das Theurere auch für

das Beſſere Fehalten und eine, wenn auch nur halbwegs verbotene Frucht pflegt

am meiſten Liebhaber zu finden! ; (Dtſche. Ztg.)
Aus der Provinz Preußen, 19. Jan. So eben wird uns gleichzei-
tig in den beiden politiſchen Zeuungen Konigsbergs ein Aktenſtück don der

Regierung, wenn auch ohne ihre Unterſchrift, publicirt, das hier — wir virs











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ſichern e& — einen überaus tiefen Eindruck gemacht hat. Wir teden hier von
den Notokollen über Wechsler's und Sauter’s Vernehmung, aus wel-
chen Motixen ſie die freie evangeliſche Gemeinde verlaſſen, und ob ſie jetzt
auch innerlich der Landeskirche angehören. Die. Regierung weiß, was ſie niit
dieſer Veröffentlichung thut: das Faktum, das uns hier geboten wird, iſt ein
ungeheures. Zwei Männer von der königsberger Oppofitionspartei, frühere
Fuͤhrer der dortigen religiöſen Bewegung, von der NMegierung mit Verluſt ih-
res Amtes bedroßt, beide Verſorger von Familien und unbemittelt, waählen ın
der ſchrecklichen Altexnative zwiſchen phyſiſchem Elend und moraliſcher Vernich-
tung die letztere. Zwei aufgekläͤrte Männer von moderner Bildung erktäͤren,
der eine: er hab fein religioſes Bedürfniß in der freien Gemeinde zu befrie-
digen gehofft, und, als er ſich darin getäuſcht, ſei er in die Landeskirche zu-
rücgetreten, weil die Berufung der Provinzialſynode ihm anderweite Gelegen-
heit, zux Bejricdigung deffelben geboten habe. Der andere will aus Liebe zum
griſtlichen Glauben die freie Gemeinde verlaſſen haden, da dieſelbe unter
Rupp's Einfluß nur der Liebe und der That ſich hingeben wolle. Beide
werfen Rupp, defſen Abführung ins Gefäagniß vieileicht nahe bevorſteht, und
der Gemeiade, dereu Widerſtand gegen die Behörde nächſtens gebrochen fein
werd, Hinneigung zu kommuͤniſtiſchen Tendenzen, Frauenemancipation u. ſ. w.
vorn. Selbſt ein achtenswerther Beamter der Königsberger Regierung mußte
geſtehen, daß keine Feder der Regierung die freie Gemeiuͤde in ſo ſtarken Zü-
gen zu zeichnen vermocht hätte, alg Wechsler es that. Kann es ein betrüben-
deres Bild geben, als dieſes? Jeder Mana, der die Selbſttreue des Charak-
ters zu thren weiß, unterdrückt die Entrüſtung, die überall wiederhallt, in ſich,
und wendet ſich mit Trauer von dieſem Bilde ab. Daß Hrn. Sauter's und
Wecholer's öffentliche Rolle in Koͤnigsberg zu Ende iſt, verfteht ſich von felbft;
aber dies Eine erwäge man um der Gerechtigkeit willen: Männer wie dieſe,
klare Geiſter, im Privatleben unbeſcholten und geachtet, machten ſolche Aus-
jagen unier dem Schwerte des Damecles, während ihre Seele ſich den Hunger
ibrer Theuerſten vorſtellte, und ſie waren ſchwach; welche Kraft des Wider-
ſtandes läßzt ſich von ſchwaͤcheren Geiſtern erwarten, wenn Die Regierung ſte
inem Jaquiſtttonsvetfaßren unterwerfen willl —

So eben hat ſich die deutſch⸗katholiſche Gemeinde in
Marienwerder,
vom 30, März geſtellt, ſo daß hier die neuere
tet hat.

‚ * Werliu, 21. Jan. Das
dam enthaͤlt eine Verordnung

Königsberg, wie
unter das Religionspatent
Miniſterialverfügung gefruch-
* — ran 3
heutige Amtsblatt der k. Regierung in Pots-
; über die rechtlichen Berbältniffe der
Diljidentenfekte, aus weidher Folgendes ein Auszug: 1 Die Schten ser-
kathol. Bifſidenten, der Bapliſten und der ſogenanuten freien Evangeliſchen
ſind bis jetzt noch nicht als Gemeinſchaften im rechtlichen Sinne aufzufaſſen,
pielmehr iſt ihre rechtliche Stellung zunächſt ned von dem Ergebniffe einer
bereits eingeleiteten umfaͤſſenden Prufung ihter Lehre und ihrer Einrichtungen
abhängig. Hiernach ergiebt ſich von ſeloſt, daß ſie vorerſt nicht als Religsong-
Geſellſchaften, ſondern als eine Anzahl von einztarn Indipiduen zu betraͤch-
ten ſind, welche ſich zur Bildung einer neuen Religions⸗Geſellſchaft vereinigt
haben, und ihrer visherigen Kirche lo lange angehören, bis ſie ſich auf die im
$. 17. der Verordnung vom 30, Marz 1847 bezeichnete Weiſe davon losfa-
Indiviguen, ihren Austritt aug
der Kirche, welcher ſie bisher angehört haben, auf die im FS. 17. der Verord-
nung vom 30. Maͤrz 1847 deregie Art zu erklaͤren, beſteht im Algemeinen
nicht, ſondern tritt erſt alsdann ein, wenn dieſelben ſich unter Berufung auf
ihre Losſagung von der Kirche denjenigen Verdindlichkeiken entziehen wollen,
welche ihnen, der Kirche gegenüder, obliegen, zu der ſie zur Zeit noch im
rechtlichen Sinne gehören. Es folgt daraͤus, daß ein unmitteldarer Zwang
zu einer förmlichen Losſagung vonm ihrer bisherigen Kirche im Sinne des 5.
17, I, a, bei den gedachten Perfonen nicht ſtattfindet. Dieſelben ſind aber zur
Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gegen ihre bisherige Kirche auf gefetzliche
Weiſe ſo lange anzuhalten, als ſie nicht ihren Austritt aug derſelden in der
im S. 17. L a. vorgeſchriebenen Form erklären. 11L Wenn in Folge des ad IL

gebachten Bexfahreus oder von ſteien Stücken ein Dilfivent ſeinen Äustritt


guch den aus S. 16. ib folgenden Schutz iu Auſpruch nehmen. Erſt von da ab
findet alſo beiſpielsweiſe der $. 131 des Anhaugs zum Allgemeinen Landrecht
auf ihn keine Anwendung mehr, und erſt von da ab iſt nicht meyr die Taufe
ſondern nur die vorſchriftemaͤßige Anmeldung der Geburt reſp. der dem Kinde
beigtlegte Vorname nach S. 3 und 13 der Verordnung vom 30. März d. J.
zu eontroliren reſp. durch das in 5. 12 ih. vorgeſchriebene Strafverfahren zu -
erzwingen. (Der Reſt der Verordnung enthält die ſpeziellen Vorſchriften über
die Ausführung dieſer Beſtimmungen) * *
Eibing, 21. Jan. Die Stadtverordneten genehmigten in heutiger öffent-
licher Sitzung mit 50 gegen 3 Stimmen das motivirte, Gutachten über den
Strafgeſetzentwurf, welches eine am 30. v M. aus idrer Mitte erwihlte
Commiſſion abgegeben hatte. Daſſelbe iſt an Herrn Auersgwald Plauthen
in Berlin gerichtet und erſucht dieſen, dahin zu wirken, daß der Entwurf in


dung mit einer auf Schwurgerichte begruͤndeten Prozeßorduung dem nächſten
Vereinigten Landtag vorgelegt werde.
8 —— 544 ſich zuerſt über die Competenz der Ausſchüſſe
aus, namentlich über die der Mitglieder aus der Provinʒ Preußen, und be-
hauptet, da nicht nur einzelne, von den Provinzialſtänden beantragte Aendexun-
gen in dieſen neuen Strafgeſetzentwurf aufgenommen ſeien, ſondern eine Reihe
ganz neuer Beſtimmungen ſſich durch eine Anzahl Abſchnitte Anzurchzeben; ſo
fei der Entwurf als ein weſeatlich neuer zu betrachten, und die Ausſchuſſe
ſeien daber nur eine vorberathende Cemmiſſien und konnten ale ſolche nur ein
vorbereitendes Gutachten abgeben; ein Gutachten mit voller rechtlicher Wir-
kung könne nur der Vereinigte Landtag feſtſtellen. Als Maͤngel des neuen


 
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