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Mannheimer Abendzeitung — 1848

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No. 209 - No. 234 (1. September - 30. September)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44565#0979

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ED — S


Inferate


















Eiuladung.

Die Beſtellungen für das mit dem 1ten Oktober beginnende Viexteljahr
der täglich mit Ausnahme des Montags erſcheinenden

Mannheimer Abendzeitung.

und ihres woͤchentlich drei Mal erſcheinenden Unterhaltungsblattes, der
„Nheiniſchen Blätter“
bitten wir des vollſtändigen Bezuges wegen möglichſt hald zu machen.

Es iſt ſichere Vorſorge getroffen, daß die Leſer der Abendzeitung durch die-
ſelbe fortwährend in umfaffender Weiſe von den wichtigen Tagesbegebenheiten
zuverläfſigen Bericht erhalten. Die Redaktion wird, wie bisher, unermüdlich
und unerſchütterlich auf die endliche Berwirklichung aller dem Volk und allen
Einzelnen geblhrenden Rechte, insbeſondere auf Durchſetzung ver auf dem Prin-
zip der Bolksfouveränität beruhenden freieſten Staatsform und der unerläßlichen
fozialen Reformen hinarbeilen! Entſchiedene Volksfreunde und Volksvereine wer-
den uns dabei kräftigſt unterſtützen.

Man abonnirt in Mannheim bei der Expedition Lit. I 6 Nro. 3, Au S:
wärts bei allen verehrlichen Poſtanſtalten; für Frankreich und überſeeiſche Län-
der bei Hrn. Alexaudre in Straßburg, Brandgaffe Nro. 29. Paris, Notre-
dame de Nazareth, Nro. 28; für Englaud bei Hın, Elwer und Comp. News
gate⸗ Street 72 London.

F 3Zu amtlichen und nichtamtlichen Anzeigen allex Art empfiehlt ſich die
Zeitung ihrer ausgedehnten Verbreitung wegen noch beſonders.

S Abonnenten, welche von heute an ſich abonniren, erhalten die Blätter
bis Ende Septembers gratis.

— — —





Sz. Sitzung der eonſtituirenden Nationalver ſammlung.
(Montag, den 25. September 18489

Nach Genehmigung des Protokolls vom Samſtag verlieſt Präſident die
Mittheilung, daß von Schmerling, Peuker, von Beckerath, Mohl und Duck-
witz nunmehr definitiv mit den hisherigen Miniſterien, die früheren Unter-
Staatsſecretäre, Max v. Gagern, Baffermann, Wiedenmann, Mathy, Fallati
* , Würth ebenfalls wieder mit ihren Aemtern bekleidet worden ſeien. (Ge-
lächter.) /

; Für die Hinterbliebenen der am 18. gefallenen Soldaten ſind über 500 {l
geſammelt worden.


ten Bericht über einen Geſetzentwurf, über Organiſatiou der Volkswehr.
Präſident läßt einen ausführlich motivirten Antrag von Schaffrath, Blum
Umbeſcheiden und Genoſſen verleſen, dahin gehend, die Reichsminiſter Peuker,
Mohl und v. Schmerling in Anklagezuſtand um deswillen zu verſetzen, weil ſie


ſetzung eines Kriegsgerichts und durch die Ausdehnung dieſer Ausnahme-Maß-
regeln auf Mitglieder der Nationalverſammlung, denen dieſe beabſichtigte Lei-
chenfeier der am 18. d. gefallenen Bürgerlichen unterſagt, die der Centralge-
walt geſetzlich zuſtehenden Befugniſſe überſchritten hätten.
Seeretär v. Möhring verlieſt dieſen Antrag mit ſtockender und ſtammeln-


hat den Anſchein, als könne er die Handſchrift nicht gut lefen, Schaffrath er-
bietet ſich zum Vorleſen, mehrere Stimmen verlangen dies wiederholt, aber der
Präfident läßt es nicht zu; welche Abſicht mag er wohl dabet haben??
v. Möhring holpert den Antrag vollends aͤb. Die Majorität verſagt jedoch
dem Antragſteller das Wort zur Begründung der Dringlichkeit, der Antrag
wird an den Ausſchuß für Geſetzgebung verwieſen. Eben ſſo wenig erhält Nau-
werk das Wort zur Begründung dex Dringlichkeit ſeines Antrags : die Mitglie-
der der Nationalverſammlung zu Berlin aufzufordern, ihre Beſchlüſſe vom 9.
Auguſt aufrecht zu erhalten und ſie dex Untexſtützung der Nationalperſammlung
zu verſichern. Eiſenmann hat mit ſeinem Antrag : dem völkerrechtlichen Aus?
ſchuß aufzulegen, auf ſeinen Antrag Lom 30. Auguſt die öſterreichiſchen Ver-
haͤlthiſſe betreffend, binnen 5 Tagen Bericht zu erſtatten, kein beſſeres Glück.
Weſendoͤnck beantragt nach Beendigung der Criminalunterſuchung wegen der


einzufenden, um den Prozeß weiter nach dem Rheinpreußiſchen Verfahren einzu-
leiten daſſelbe Schickſal! (Zuruf: die Prozeſſe werden auf der Heuptwache
geführt!) Auf eine Interpellation von Künßberg erklärt v. Soiron als Vor-
ſitzender des Verfaſſungsausſchuſſes, daß binnen 8 Tagen das Capitel über den
Umfang der Centralgewalt vorgelegt werden ſoll, Wigard widerſpricht dem,
unter Wochen könne dieſe Vorlagé nicht gemacht werden. (SGelächter.)
Schmerling antwortet auf die Interpellation Venedey's, in wie weit ſich
der Belagerungszuſtand auf Mitglieder der Nationalverſammlung erſtrecke: da
kein Beſchluß gefaßt ſei, der den Mitgliedern einen exceptionellen Gerichtoͤſtand


und ſind an die Beſtimmungen des Belaͤgerungszuͤſtandes gebunden.
Vogt: das iſt eine Schmach!!! (Tumult.) S a G
Praͤſident ruft Bogt zur Ordnung; von der Linken: wir alle erklären e$
für Schmach! *
%. Schmerling: ich habe noch etwas beizufügen: das Miniſterium iſt der
Anſicht, daß der parlamentariſche Brauch, nach welchem ein Mitglied des Hau-
ſes nur mit deſſen Zuſtimmung verhaftet werden könne, auch hier Anwendung
finden müſſe, Lärm) erflärt auf weitere Interpellation über die
Dauer des Belagerungszuſtands, daß das Miniſterium ihn ſo lange aufrecht




erhalten werde, als es ihm angemeſſen ſcheinen werde. (Pfui! pfui! Lärm.)

Belagerungszuſtand aufzuheben; bittet ums Wort zur Begründung der Dring-
lichkeit und verlangt über letztere namentliche Abftimmung, 2
Präſident will namentlich abſtimmen laſſen, ob Venedey das Wort erhal-

ten foll, die Dringlichkeit ſeines Antrages zu begründen.

— WDE ! —— —
Wefendonck weist aus dem Geſetz über das Verfahren bei Interpellationen
nach, daß die Frage, welche Präſident ſtellen will, hier gar nicht geftellt, ſon-
Rießer unterſtützt ihn. * E
Präftdent läßt über die Dringlichkeit abftimmen. 277 Stimmen gegen
131 entfcheiden ſich gegen die Dringlichkeit. — Man geht zur Zagesordnung
über. —
M. Wohl ſchlägt vor, über S. 18 erſt nach
zuſtimmen. *
Waͤitz will über einen Theil der vorliegenden Fragen abgeftimmt haben,

die Abſtinimung über die übrigen verſchieben. Nach längerer Debatte wird dem
Antrag von Waitz gemäß nur über bie, die Freiheit des Unterrichts, die Be-
fähigung dazu und die Aufſicht des Staats betreffenden Fragen abgeſtimmt;
das 1 Minoritätgerachten des Ausſchuͤſſes für Schulweſen wird bei Stimmenz
zählung mit.4 Stimmen Majorität angenommen, das Amendement Mayers:
jedoch iſt Mitgliedern geiſtlicher Orden und ähnlicher exeluſiver geiſtlicher Kör-
perſchaften das Unterrichts- und Erziehungsweſen gänzlich unterfagt, abgelehnt.
Angenommen wird der zweite Satz des Minoritätserachtens ; wenn e ſeine
moralifche und wiſſenſchaftliche reſpketioe techniſche Befähigung der betreffenden
Staatsbehörde nachgewieſen hat. —44—

Man geht zu S. 19 über, welcher ſo lautet: 2
Für den Unterricht in Volksſchulen und niedexen Gewerboſchulen
wird kein Schulgeld bezahlt. Unbemittelten ſoll auf allen öffentlichen



Berathung von S, 19 22

Bildungsanſtalten freier Unterricht gewährt werden. S
Dazu kominen folgende von, S. 18 auf S: 19 herübergezogene Mindritätser-
achten: —

1) Der Unterricht auf allen öffentlichen Schulen ſoll frei ſein.
2) Der Unterricht in allen öffenklichen Lehrauſtalten iſt für
genden unentgeltlich. _ *
3) Der Unterricht in den öffentlichen Volksſchulen ſoll für die Unvermö-
enden unentgeltlich ſein.
4)
richts beireffend, in eine magna charta' nicht gehöre! Eventuell bean-
tragen ſie, ihn auf folgende Beſtimmung zu beſchränken: Es ſollen
aber öffentliche Volksſchuͤlen beſtehen mit der Einrichtung, daß den Un-
bemittelten der Unterricht unentgeldlich ertheilt werde“s; —
der Antrag des Ausſchuſſes für Schulweſen: — 2
Das geſammte Unterrichts und Erziehuxgsweſen ſteht unter Ober-
aufſicht des Staates, bildet einen abgeſonderten Zweig ſeiner Berwaltung,
und iſt dar Beaufſichtigung der Geiſtlichkeit als ſolcher enthoben-
Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener.
und zwei Minoritätserachten: E—
1) Der deutſchen Jugend wird das Recht auf Bildung und Unterricht durch
genügende öffentliche Anſtalten geſichert. Der Staat leitet dieſelben durch
*4 Behörden und übt die Aufſicht über das geſammte Unterrichts-
weſen.
Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener. Fin den
Unterricht in Volksſchulen wird kein Schulgeld bezahlt. Armenſchulen
finden nicht Statt. 2
Unbemittelten ſoll auf allen öffentlichen Bildungsanſtalten freier Un-
terricht gewährt werden.
2) Alle öffentlichen Schulen
Religionsgeſellſchaft.“
ſo wie eine ziemliche Anzahl Anträge Einzelner, Man beſchließt über dieſen
Antrag zu diskutixen.
Kndodt erhält das Wort. Er fpricht erſt über eine frühere Rede Vogts,
dann von der Trennung der Kirche von der Schule, bis er wiederholt vom
Präſidenten gufgefordert, zur Saͤche überzugehen, auf den Paragraph felbft
kominen will; indeſſen von allem andern, nur nicht von der Unentgeltlichkett

ſind Staats anſralien und unabhängig von jeder


bleibende Zuhörerſchaͤft nicht auf den Redner zu hören fcheint, Fruhig geſchehen
läßt; obſchon er durch den wiederkehrenden Ruf zur Sache deutlich genug an
ſeine Pflicht erinnert wird. *
Rümelin ſpricht für das erſte Minoritäts-Erachten des
Schulweſen und gegen Trennung der Kirche von der Schule,
Die Diskuſſion wird geſchloͤſſen und Waitz hält einen langen Schlußvor-


* Von den eingegangenen Anträgen werden folgenbe unterſtützt? von Wern-
——
Die Volksſchule und deren unmittelbare Beaufſichtigung iſt Angele«
genheit der Gemeinde. Die Oberaufſicht ſteht dem Staate zu.
Die Gemeinde wäblt den vom Staate alg befähigt erklärten Lehrer
und beſoldet ihn in angemeſſener Weiſe. Unvermögenden Gemeinden kom-
men hierbei Staatsmittel zu Hülfe. —
von Nheinwald:
Zuſatz: Niemand darf die ſeiner Obhut anvertraute Jugend ohne de
Graͤd voͤn Unterricht laſſen, der für die untern Volksſchulen vorgeſchrie-



Vben iſt.

$ — Den Rehicrungen der Einzlſiaaten wird zur beſondern Pflicht


*






 
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