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anz Baden
frei einzuſenden.
No. 8
famen Angelegenheiten der deutſchen Nation beſtellt werden. 2) Daſſelbe ſoll
aug dret Mannern beſtehen, welche das Vertrauen der Nationalverfammlung
genteßen , nady vorläufiger Vereinbarung mit einem gon der Naͤtionalyerſenn
lung eigens hierzu gewaͤhlten Ausfchuffe von 30 Mitgliedern, von den S)i.e.g};{
rungen ernannt und von der Nationalverſammlung gebilligt werden. 4
uud Preußen beſtellt je einen derſelben; der Dritte wird von den ührigen 2*
desſtaaten aus 3 von Baiern vorzuſchlagenden Kandidaten durch ——
heit der 4. bis 17. Stimme der engern Verſammlung 2 *
Destags erwällt. 3) Das Bundesdirektorium hat: a) Die von Dder tonſti-
tuivenden Nativnal- Verfanumlung gefaßten und von ihm genebmigten
Beſchlüſſe durch ſeine Verkuͤndigung in Nechtskraft zu ſetzen und zu
b) Sie-zur Vollziehung der Reichoͤgeſetze nöthigen Vexordnungen 3 erlaſſen;
und den Oberfeldherrn fämmtlicher Bundestruppen zu evnennen; d) die mj“’““
rechtliche Bertretung Deutſchlands auszuüben, Geſandte und Konſuln zu nen-
nen. O Ueber Krieg und Frieden und üher Verträge mit auswärtigen Mäch-
ten beſchließt das Bundesditektorium im Einverftändniffe mit der Nationalver-
fammlung. 5) Das Bundesdirektorium übt ſeine Hewalt durch von ihm er-
nanute, der Nationalvexſammlung verantwortliche Miniſter aus. Alle Anords
nungen derſelben bedürfen zu ihrex Gültiglit der Gegenzeichnung wenigſtens
eines verantwortlichen Miniſters. 6) Das Bundesdirektorium ernennt zu dieſem
Ende: a} einen Minifter für die auswärtigen Angelegenheiten, b) einen Mini-
ſter des Krieges czugleich für die Marine), c)' einen Miniſter des Innern, d)
einen Finanzminifter, ej einen Miniſter für Ackerbau, Gewerbe, Handel und
für öffentliche Arbeiten. 7) Die Miniſter haben das Nıcht, den Berathungen
der Nationaͤlverſammlung beizuwohnen und von derſelben jederzeit gehört zn
werden; ſie haben jedoch das Stimmrecht in der Nationalverſammlung nur dann,
wenn ſie als Mitglieder derſelben gewählt ſind. Dagegen iſt die Stellung eines
Mitgliedes des Bundesdirektoriums mit jener eines Abgeordneten zur National-
verſammlung unvereinbar. 8) Sobald das Verfaſſungswerk für Deutſchland
vollendet und in Ausführung gebracht iſt, hört die Thäligkeit des Directoriums
und ſeiner Miniſter auf.
Villingen, 5. Juni. Heute fand dahier die Wahl eines Abgeordueten
zur deutſchen Nationalverſammlung für die Aemter Hornberg, Tryberg, Villin-
geit;, Donaurfchingen und Neuſtadt, Statt, 146 Waͤhlmännkt waͤren auweſende
Von dieſen erhielten Friedrich Heder 73 und Karl Mez 73 Stimimen.
Das Loos entſchied für Letzteren, welcher, wie wir hoͤffen die Wahl annehmen
wird. * (Oberrh. Ztg.)
F, Köln, 6. Juni. Die Stimmung der hieſigen Bürgerſchaft gegen
unſere Staatsgewalt iſt im höchſten Grade aufgeregt. Die Milikärbehörde läßt
Geſchutze, Munition, Propiant, zc. nach den Forts herausſchaffen, meiſtens,
wie es heißt, tief in der Nacht, mit allen möglichen Vorſichtömaͤßregeln, und
— weit mebr, als zur Ausrüſtung des Forts erforderlich fein ſoll. Ueberall
geht das Gerücht, daß in den nächſten Tagen 10,000 getreue Pommern, die
in Polen ſo wacker gemetzelt und die Da gẽſagt haben, ſie würden bald nach
Berlin ziehen, es umpflügen und Korn darauf ſäen, in Köln einrücken unb
dann der Bürgerwehr ſofort die Waffen abverlangt werden würden. Die Bür-
gexwehr, welche jetzt etwa 5000 Mann zählt, wird einen anſehnlichen Zuwachs
erhalten. Sie hat aus dem Arbeiterftande verhältuißmaͤßig noch fehr Wenige
in ihren Reihen. Alles verlangt aber jetzt nach Waffen; die Arbeiter werden
ſich in Maſſe einzeichnen laſſen, und foͤllten der Bürgerwehr keine Flinten mehr
zu Gebote ſtehen fo werden ſie ſich bewaffnen ſo gut es geht. An Munition
ſind der Bürgerwehr bis jetzt 200,000 Patronen überwieſen worden, die aber
unter militäriſcher Bewachung ſtehen und unter Verſchluß der Militärbehörde
und des Kommandanten der Bürgerwehr gehalten werden. Dieſe Munition iſt
für die Bürger ſo gut wie gar nicht vorhanden, zumal da der Kommandant
gleichzeitig Regierungspräſident iſt, und feme Geſinnung dadurch hinlänglich
an den Tag gelegt hat, daß er ſich vor Kurzem dahin ausgeſprochen, weni
den Bürgern die Waffen zurückperlangt wuͤrden, ſo erfordere es die Auf-
hthaͤliung des Friedens und das Wohl der Stadt, ſich dieſem Verlangen zu
Die Bürgerwehr wird die Abſetzung diefes Kommandanten und die
Aushändigung der Munition verlangen und duͤrchſetzen; Viele haben ſich ſchon
aus eigenen Mitteln mit der nöthigen Munition verſehen. Wir können feſt
zum Aeußerſten kommen läßt, oder
daß fie, wenn ſie es doch wagen ſollte, eine totale Riederlage erleidet,
In der vorgeſtern abgehaltenen Generalverſammlung des Arbeitervereins
Prach ſich der Präſident, Ur. Gottſchalk, entſchieden für die ſoziale demokrati:
ſche Republik aus, und alle Anweſenden erklärten duͤrch ihr einſtimmiges, end-
loſes Hurrarufen ihre volle Zuſtimmung.
SBerlin, den 3, Juni. Die fünf
ſchen Conftituirenden waren langweilig
und das ſaubere Verfaſſungswert, das den Abgeordneten zur „Vereinbarung
mit der Krone? vorgelegt iſt, haben Sie gebraͤcht Außerdem waͤren die erſten
Sitzungen mit Reglementsdebatten u. 1, w, Ausgefüllt, An die Stelle des Alters-
präſidenten Schön trat bei der definitiven Waͤhl Mikde aus Breslau, ein
liberaler Bourgeois des alten Landtags und ein Freund. des Miniſteriums
Camphaufen, Der Kandidat der Oppoſition, Walde ck, ein conſtitutioneller
Demokrat, drang erſt als zweiter Vieepräſident durch.
Ich behalte mir voͤr den weſentlichen Inhalt der ſechſten und ſieben-
ten Sitzung morgen nachzutragen und eile zur
erſten Sitzungen der preußi-
und unwichtig. Die Thronrede
Achten Sitzuns der preußiſchen Conftituirenden.
Der Abg. v. Berg interpellirt den Miniſter des Innern. Man habe,
meint ev, nach Antritt des Staatsminiſteriums in der Rheinproving er
ywwartet, daß Ddaffelbe alle Maßregeln zur Befeitigung der immer mehr überhand
nehmenden Unordnung uyd Unſicherheit treffen werde. Man habe ſich aber in
diefer. Erwartung getäuſcht. Die Unordnung ſei gewachſen. Man habe na-
mentlich am Rhein erwartet, daß ein früheres Geſetz erneuert, und in Auf-
ruͤhrfällen den Gemeinden die daraus entſtehenden Koſten, aber auch die Mit-
tel zur Verhinderung und Unterdrückung des Aufruhrs übertragen würden. Mi-
lität- und Polizeigewalt müßten den Gemeindebehörden zur Dispoſition ge-
ſtellt werden. Er frage, ob das Miniſterium energiſche Geſetze bis jetzt nur
deßhalb vermieden habe, um ſie erſt den Volksvertretern vorzulegen?
Der Miniſter v. Auers wald bejaht dieſe Frage. Das Miniſterium
habe übrigens Mittel genug zur Herſtellung der Ruhe angewendet. Es habe
aus ſtädtiſchtn und Staatsmitteln Arbeit geſchafft, die Polizeibehörden feyen in
dem größten Theile der Monarchie vermehrt worden Eh und Militär und
Bürgerwehr hätten häufig ſegensreich gewirki Ga z. B. in Aachen und in Bres-
lau, wo Bürgerwehr aufs Volk geſchoſſen — und vorzüglich in Poſen, wo der
General von Colomb Tauſende mit den mörderiſchen Schrepnells zur ewigen
Ruhe gebracht hat!). Ein Gemeinde- und ein Bürgerwehrgeſetz werde vorge-
legt werden.
Auf eine Interpellation des Abg. Jung über die Kartelconvention mit
Rußland erwidert v. Arnim, der Miniſter des Aeußern: dieſe Convention
habe die Auslieferung politiſcher Verbrecher ausgeſchloſſen. Sie habe ſich nur
bezogen 1) auf Beſeitigung von Grenzverletzungen; 2) Auslieferung von De-
ſerteuren; 3) Auslieferung flüchtiger Verbrecher und H von Vagaboͤnden. In
allen dieſen Dingen könne keine Schmach für Preußen liegen.
Ein Antrag des Abg. Weichſel: die Verſammlung möge zur Wiederbe-
lebung der Achtung für Srdnung und Geſetz erklären: ſie erkenne in den poli-
tiſchen Beſtrebungeh das Bedürfniß alte Mißſtände zu beſeitigen; ſie erkenne in
jenen Exeigniſſen keine Angriffe auf die Krone; ſie erkläre ſich für ein
Königthum; ſie werde ſich als Grundſatz feſtſtellen, die gegebenen Verheißun-
gen zu erfüllen — ſie werde ſich aber allen Angriffen gegen die Ordnung,
(welche? die königliche von Gottes Gnaden?) widerſetzen, ebenfo allen Te-,
publikaniſchen Beſtrebungen — wird den Abtheilungen überwieſen; deß-
gleichen ein Antrag des Abg. Stein wegen Aufhebung des Jagdregals, end
ein Antrag des Grafen Reichenbach, die Schutzgelder aufzuheben, und als
Erſatz für die Gutsbeſitzer denſelben die Patrimonialgerichte abzunehmen. (All-
gemeine Heiterkeit).
Hierauf beantragt der Abg. Reuter, die Verſammlung möge ſofort eine
Commiſſion von 16 Mitgliedern ernennen zur Unterſuchung, weßhalb die ver-
heißene nationale Reorganiſation Pofens zu einer Entzweiung der Bevölke-
rung und zu einem Blutbade geführt habe. Der Abg. Parriſius verlangt
daruͤber ſofortige Discuſſion. Die Verſammlung verweigert es aber und weist
den Antrag an eine Abtheilung. Nach Verlefung der von den Abtheilungen
gewählten Mitglieder zur Entwerfung der Antwortoͤadreſſe an den König, wird
die Sitzung geſchloſſen. — —
Berlin, 4. Juni. (Neunte Sitzung der preuß. Konſtituirenden).
Nach Verleſung des Protokolls berichtet Reichenſcherger über die Angelegen-
heit des eingekerkerten Abgeordneten von Trier, Valdenaire. Am 1. Mai
entſtand in Trier ein Konflikt zwiſchen Bürgern und Soldaten, der am Abende
gedämpft wuxde. Valdenaire iſt angeklagt, in der Umgegend der Stadt an je-
nem Tage Waffen unter die Laͤndleute vertheilt und Pferde requirirt zu haben.
Am 9. Mai, am Tage nach ſeiner Wahl zum Abgeordneten, wurde er ver-
haftet und befindet ſich noch in Unterſuchung. Die Kommiſſion, deren Bericht-
erſtatter Reichenſcherger iſt, war einſtimmig der Anſicht, die Aufhebung der Haft
könne noch nicht beantragt werden, weil noch kein Geſetz über die Unverletzlich-
keit der Abgeoxdneten erſchienen ſei, (als ob es erſt noch eines papierenen
Wiſches bedürfte, dieſes Grundrecht einer Volksvertretung feftzußellen!). Auf
Antrag der Kommiſſion wird die Sache in der nächſten Sitzung auf Tages-
ordnung gebracht. — 4 —
Der Abg. Haas aus Breslau ergreift nun das Wort und beantragt, Die. -
Nationalverſammlung möge ſich bei dem vom Volk von Berlin beabſichtigten
Gedächtnißzuge nach den Gräbern der Märzgefallenen in corpore oder durch
eine Deputation betheiligen. Aber der Abg. Loh ſtellt den Antrag zur Tages-
ordnung überzugehen, welchem die Mehrheit der Verſammlung ihre,
Zuſtimmung ertheilt Die preußiſche Nationalverſammlung
verläugnet die Revolution, ihre Mutter! *4
Es werden hierauf noch nachfolgende Anträge geſtellt und an Abtheilun-
gen verwieſen: Antrag des Abg. Bucher um Aufhebung des Geſetzes vom
3. Januar 1845 wegen Ablohnung der Laften der Erbzinsgüter; des Abgeord-
neten Krackrügge auf Exklärung der Lehrer der Elementar - und Voltsſchu-
len als Staatsdiener und Zuſicheruͤng eines Gehaltes für dieſelben; des Abg.
Behrend s auf Umwandlung der Schule in eine Staatsanſtalt und Unent-
geldlichkeit des Unterrichts; und endlich des Abg. Grebel: der ehemalige Cabi-
nets⸗ und Schatzminiſter v. Thile ſolle vor die Verſammlung geladen wer-
den, um derſelben Rechenſchaft über den bei ſeinem Antritt vorgefundenen
Staatoͤſchatz und über die Verwendung des letzteren zu geben. HNRS T
Am Schluffe interpellirt der Abg. Pokrzywnidci Dden: Minifter des
Aeußern über die diplomatiſchen Verhändlungen Preußens mit Frankreich we-
gen der Provinz Poſen. Hert v. Arnim verſpricht zu antworten. Nachdem
noch Schramm die Aufhebung der geheimen Kondnitenliſten beaxtragt und
der Miniſter Bornemann erkärt hat, er babe ſich die fernexe Einſendung
Berlin, 3. Zuni.. Ich kinn Ihuen die Gerüchte nicht verſchweigen,
welche von Potsdam aus ſich verbreiten, und mit aller Beſtimmtheit von der
Abſicht des Königs ſprechen, den Thron zu verlaffen und die Krone