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Mannheimer Abendzeitung — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44565#0213

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efe und Gelder: frei einzuſenden. 7







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„LandtagSbericht“ kann



Deutſchland.

x Mannheiur im Febr. Wenn man den Entwidelungsgang des Deutſch-
latholizismus im Großherzogthum Baden beachtet und ſolchen mit den Beſtim-
mungen des Staalsminiſterialerlaſſes vom 6. April 1846 und deſſen für da
oder dort gegebenen Erlaͤuterungen der Staatsregierungen vergleicht, ſo muß ſich
jeder Bernünftige überzeugen, doß es bei dem Gegebenen, ſelbſt abgeſehen von
den Beſtimmungen der deulſchen Bundesakte, nicht verbleiben kann. Die Staate-


Verordunung, ſondern für ein Reſtript erklärt, und dies iſt es auch in der That.
Aber, fragt man, wie genügt ein Reſkript zur Regulirung der Rechtsverhält-
niſſe der Deutſchkatholiken im Großherzogthum Baden, ein Reſtript, das ur-
fprünglich blos für den Verein von Mannheim und Heidelberg gegeben iſt und


deutſche Bundesakte, wie dies jeder Deutſche, erhult Badens Verfaſſung, wie
dies jeder Badener verlangen kann, Getung, dann bedarf es im Großherzog-
thum Baden zur Regulirung dieſer Rechtsverhältniſſe weder eines Geſetzes
nod) einer Verbrdnung, noch viel weniger tines Reſkripts. Noch aber haxxen
Baͤbens Deutſchkatholiken dieſer Verwilklichung ihrer Anſprüche, noch müſſen
ſie ſich mit einem in der Anwendung nicht baltbaren, überallhin anſtoßenden
Reſtript behelfen. Eine deutſchkatholiſche Gemeinde zu Mannheim oder Heidel-
berg ift fein Tuxn- oder anderer politiſcher Verein, der ſeine Grenzen auf die
Mauern feiner Exiſtenzſtaͤtte beſchränken kann, nein, die Grenzen eines ſolchen


dieſe Mauern hinausreichen, ja es kann ein ſolcher Vexein gar Feine Grenzen
anerkennen. Dies iſt für den einleuchtend, Der da weiß, daß 3. B. die Ge-
meinde Mannheim Mitglieder in Freiburg, in Borberg, in Karlsruhe nament-




ckerau hat. Soll nun in einem dieſer Orte eine nothrocudige Funktton darch

gen, da kommt die andere Geiſtlichkeit, wenn nicht von zwei Seiten zugleich,
doch von einer Seite mit einer Einſprache und Beſchwerde, welche, wenn uud
nicht ın der chriſtlichen Liebe und Tuldung, doch in dem Umſtande zu entſchul-
digen iſt, daß eben die ausgeübte Befugmiß nur auf ein Relkript ſich ſtütt,
deſſen Kenntniß man bei Dfitteren nicht vorausſehen kann. Nicht minder ſteht
dies den neu zu errichtenden Gemeinden entgegen, nicht minder hindernd ſtehen
die 4 B. für einen Verein gegebenen Erläuterungen des Namensgebrauchs


für die ſolche Erläuterungen nicht gegeben ſind und doch ſollen verfaſſungsmä-
ßig die Rechte der Badner gleich ſein! Daß hierin eine Aenderung
zur unabweislichen Nothwendigkeit geworden, unterliegt wohl keinem Zweifel
mehr und ſieht man daher dieſer Anforderung im Laufe dieſes Landtages von
der Staatsregierung mit Zuverſicht entgegen.





ſchloſſene Phalanx hinter ſeinen Vorkämpfern bilden. Nur Einheit kann uns
zum Siege führen. , —
Deutſchland wird in dieſen Tagen nach Kiel blicken; denn e8 ift nicht 6108
unfere, es iſt eine deutſche Sache, über welche hier entſchieden werden wird.
Wle aber auͤch die Entſcheidung ausfalle, möge ſie auf Bornahme oder Ab-
lehnung der Wahlen lauten, mögen die Abgefandten der Herzogthümer In die
däntide Haupiſtadt gehen oder nicht: Deuͤtſchland darf verſichert ſein— daß
wir ſo oder ſo dem deutſchen Namen keine Schande mach n werden Was be-
Mannern/
welche ihren politiſchen Tact und ibre vaterländiſche Geſinnung bereits bei mehr.
alg einer Gelegenheit erpro bt haben. * 2 —
Kiel, 17. Febr. Mittags. Heute Bormittag UM 11 Uhr fand hier eine
Berfammlung von Bürgern der Stadt Kiel und vielen aug verſchiedenen Theis
len Schleswig Holſteins anweſenden Nännern ſtatt, welche eine Adreſſe an
die eben hier verfammelten Abgeordneten befchloſſen haben, Die
Entſcheidung über Wählen und Nichtwählen iſt den Abgeordneten ſelbſt anheim-
geſtellt. „Was Sie befhließen«, endet die Adreſſe, „vdas Volk — —
feht neben Ihnen, ſo lange Sie keines feiner Rechte aufopfern und mit Ih-
nen werden ſein des deulſchen Bundes Schutz und die Kraft des deutſchen
Volks“. / ‚ : (We.: 3
+ Seidelberg, 20. Februar. Vor einiger Zeit Wwurde Ihnen über
eine ſcandalbſe Geſchichte derichtet, welche im hieſigem Muſeum vorgekom-
men, und wobei vier Studenten gus der allergeringfügtgften. Vtrantaſſung
über einen ihrer Commilitonen herfielen, ihn vor die Thüre warfen, ihn noch
zerrten, ſtießeu, und endlich gar blutig ſchlugen. Der weitere Vrrlauf dieſer
einpörenden. Geſchichte wirft ein zu eizenthümliches Licht auf die hieſigen jocialen
und academiſchen Verhaͤltuiſſe, als dah ich Ihnen denſelben nich! mittheilen
ſollte. Der Scandal ereignete ſich wie geſagt! im hieſigen „Muleum ,/ veinem
in den Staͤtuten heißt
—, „in welchein jedes Mitglied verpflichtet iſt, die dem Mufcum im Alge»
ſeinem Betra-
gen zu ‚erweifen, unD ſich bei Straͤfe des Verluſtes der Zheilnahine, in keiner
Hiuſicht eine Störung der beſtehenden Ordnung erlauben darf.“ Eine ſchreien-


daß der
Ausſchuß der genannten Geſellſchaft, welchem die Aufſicht über die Handhabung





war trotz anderweitiger Zuſammenkünfte und des ſtaͤrkſten Regens eine größere


den die vom Vorſtande deſſelben für jetzt entworfenen Aufrufe an unſere nor-
diſchen Brüder, an das deutſche Volk und an deſſen Bertreter verleſen, und
naͤch längerer lebhafter Erörterung von faſt fämmtlichen Auweſenden genehmigt


Zeit dem Orucke übergeben.
Die neueſten Berichte aus Schleswig-Holſtein lauten:
Kiel, 14. Febr. Die Stunde der Entſcheidung rückt heran. Die am 17.


Programm zu ſtellen haren für den verhängnifvollen Kampf, in dem e$ ſich
für ung um Sein oder Nichtſein handeln wird. Die bei dieſer Gelegenheit
zefaͤßten Beſchluſſe werden nicht nur dem erſten Stadium der Bewegung die
Richiung geben, ſie, werden von unberechenbaren Folgen, ſie werden der An-
Syoyom Ende ſein.

geihan werden ſoll, zukunftſchwanger iſt, wie keiner, den die Herzoglhümer in
den letzien Jahrhunderten gethan haben. Daher die eruſte gedrücte , Stim-
mung, welcht nach der erſten Aufregung Platz gegriffen hat. Die Geiſter ſind


gefährlichen Poſition heraus und dem Ziele zuführt, welches Alle unausgefeßt
im Yuge haben. Dies Ziel iſt nach wie vor die Selbſtſtändigkeit


Geſammtflaats, möge er nun in der Form dietatoriſcher Macht-
befehle oder liberaler Verfaſſungspropoſitionen an unG ge:
bracht werden. Deßhalb iſt denn auch über die Unannehmbarkeit des uns
ſo huͤldvoll dargebotenen Glückes von Anfang an nur eine Stimme geweſen.


gerung der Wahlen, oder dixect durch den energiſchen Proteſt der Gewählten,
Beide Methoden haben ihre eigen-

der bevorſtehenden Vetſammlung ſich als maßgebend geltend machen wird, iſt
gegenwärtig noch nicht möglich zu beſtimmen. Eins aber glauben wir mit
Zuverſicht ausſprechen zu dürfen, daß wie auch die Entſcheidung ausfalle,


Staͤnde ſein wird.
gilt, für einen Mann ſtehen,

ausſchließen würde, da der Exceß nicht etwa IN cinem abgelegenen Winkel, ſon-
dern inmitten einer großen Geſellfchaft vorfam, und Ddaber zweifelsohne zZU
den Ohren der Herren Ausſchußmitglieder gelan en mußte. Allein der Ausſchuß
that Nichts, vor wie nach ſah man jene vier Indivikuen im Muſeum emher-
ſchreiten, gerade als wenn ſiẽ ſich auf ihre Bütt I-Heldenthat uoch Etwas zu
gute thäteu. Da forderten über ſiebzig Studirende, die in der Verletzung der
gu zu ihrein Schuße vorhandenen Geſetze ſich verletzt fehen, und die viel-
leicht nicht abmarten mochten, bis ſie an ihrem eigenen Leihe eine ähnliche Mip-
achlung der Statuten erfahren würden, den Ausſchuß ſchriftlich auf, in Bezug
auf jenen Borfall die Geſetze zu haudhaͤben. Waren gieich in dieſem Schreiden
die fraglichen vier Perfonen nicht genannt, ſo hätte daſſelbe dody, da die Ihats
faͤchen noftorifch waren, hinreichen follen, um den Ausſchuß aus ſeiner Unthätig»
feit herauszubringen, Wenn derſeide gewollt hätte, fo Fonnte er audz ohne
die an ihit ergangene Aufforderung einfehreiten, und wenn ihm die Aufrechthal-
tung der Orvaung und mit ihr die Ehre des Muſeums, nicht gleichgült ı war,
zu ig-
noriren, und ſo gab er denn jenen Studirenden, welche um. Handbahung der
Siaſuten gebeten hatten, anheiln, die Perfonen, welche ſich genen die Statuten
vergangen haben follen, anzuflagen, und ihnen gegenüber die Veweisführung
zu übern-hmen. — Vielleicht dachte der Ausfhuß duͤrch dieſen Ausweg die Wes
gen gewiſſer Rückſichten unangenehme Geſchichte zu befeitigen ; allcın. die Anflage








ſirichen, ſo viel uns bekannt, iſt bis heute in der Sache noch Nichts geſchehen,
und dem Vernehmen nach gedenkt man die Unterſuchung bis zum Ende des
Semeſters zu verſchleppen oder gar durch andre Ausfluchtsmittel die fatale Ge-
ſchichte zu deſeitigen. Wollen indeſſen die Herren Ausſchußmitglieder nicht den
Schein auf ſich laden, olg ſymvatbiſirten ſie mit der in jenem Angriff an den
Tag getretenen Rohheit uud Gemeinbeit, und wollen ſie ſich dadurch nicht um




ohne Auſ hen der Perſon und ohne auf gewiffe Berhältniffe Rückſicht zu nehmen,
die Statuten zur Ausführung bringen. Der Gemißhandelte bat ſeiner Zeit die
Geſchichte dem Univerfitärs-Amte angezeigt, ſoll aber einige Tage nachher, ob
aug chliftlicher Liebe oder aus andern Gründen, ſeine Anklage zurückgenommen
haben. In dem letztern Umftande . ſoll es liegen, daß das Unitverfitäts » Amt,
wie man erfaͤhrt, bisher keine Unterſuchung eingeleitet hat Wir koͤnnen das
aber nicht glauben, weil es in Disciplinarfachen keines Ankläͤgers bedarf, und
es genügen muß, daß das Amt von der Verhandlung Kunde befommen haͤt.
In den academiſchen Geſetzen heißt es auch: „Realinjurien zviſchen Studenten
werden, welche mildernde Umſtände dabei auch eintreten möchten, jedesmal mit
bem consilio abeundi und naͤch Befund der Umftände mit Relegation heſtraft.“


zu zu fügen, ſie drängen ſich Jedem von ſelbſt aufz wenn aber in einer Geſell-
ſchaft, in welcdher hauptfächlich Profefforen der Univerfität an der Spig: ſtehen,
ſich Studenten prügeln dürfen, ohne daß ex officio dagegen eingeſchritten wird,
wenn ſogar mit Wiſſen der Univerſitätsbehoͤrde Jemanden blutig geſchlagen ver


 
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