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Mannheimer Abendzeitung — 1848

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No. 187 - No. 208 (6. August - 31. August)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44565#0785

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— E




man ſich endlich über nachſtehende Punkte, die von der Mehrheit der Anweſen-
en zum Beſchluſſe erhoben wurden. — *
5 2 24 Vertretung der einzelnen Amtsbezirke in gegenwärti-
ger Berfammlung haͤlt fich Tiefelbe nicht für berechtigt, über das vorlie-
gende Geſetz endhültig Beſchlüſſe zu faſſen, und ſpricht ſich dahex weder

für Beibehaltung des alten Zuſtandes, noch für unbedingte Einführung

des neuen Geſetzes aus, - 2 ; ; :

2) Es foll in moͤglichſter Bälde, jedenfalls innerhalb drei Wochen, eine zweite
Bierbrauerverſammlung dahier ſtattfinden, wozu aus jevem AmEvezix!

ein Abgeordneter, und zwar aus der Zahl der Bierbrauer jedes Bezirks


zu verſehen und auf einen noch näher zu beſtimmenden Tag hierher ab-
zuordnen ſei.

3) Es foll eine Commiſſton aus neun Mitgliedern gebildet werden, die den
Auftrag erhält, rie ganze Angelegenbeit?zu leiten, mit dem Präftventen
des Finanzminiſteriunis, Herrn Staatsrath Hoffmann, eine mündliche Un-
terredung zu pflegen, und an venſelben die Bırte zu ſtellen, daß er zu
jener Verfaminlung einen Negierungscommiſſär eruenne, damit. wenn
irgend möglich, eine Vereinbarung der Bierbrauer des Landes mit der gr,
Regierung hinſichtlich der Einfüßrung dieſes neuen Geſetzes noch erzielt
werden kann.

Am Schluſſe diefer Verſammlung, wurden aus der Zahl der

Bierbrauer neun Mitglieder zu einer Commiſſion ernannt.

Es war bei diefer Berathung nicht zu verkennen, daß die anweſenden
Brauer aus dem Sec- und Oberrheinkreis ſich mehr auf diejeuige Seite nelge
ten, welche das neue Bauſchfummengeſetz unter allen Bedingungen ins Leben
gerufen wiſſen wollen, während dieſelben aus dem Mittel⸗ und Unterrheinkreis
ſich dahin ausſprachen, daß wenn die Regierung den Brauern nichts Beſſeres
alg dieſes Geſetz bieten könne, ſie lieber vor der Hand bei der alten Einrich-
tung, trotz ſeinen Vexationen, Verſiegelung der Schürlöcher und Aufſtchtscoü-


langt, und weit mehr Garantie in der gleichheitlichen Vertheitung der Bier-
ſteuer nach dem jeweiligen Geſchäftsgang jebes Einzelnen darbietet.


unverſucht laſſen wolle, mit der großh. Regierung in Unterhaͤndlung zu tre-
ten, um auf den Grund des neuen Geſetzes eine Vereinbarung zu Stande zu
bringen.

Die ernannte Commiſſion hat es daher für ihre Pflicht gehalten, an ihre

Collegen im ganzen Lande die vringende Aufforderung ergehen zu kaffen?

1) Ungefäumt . h. in den naͤchſten 4 Tagen) Zuͤnftverfammlungen nach
Amtsbezirken abzuhalten.

2) Bei dieſer Gelegenheit die Mittheilungen der Commiſfion zur Kenntniß
der Zunftmitglieder zu bringen.

3) Für jeden Aiutsbezirk einéen Abgeordneten aug der Zahl der ausüben-

den Bierbrauer nach Stimmenmehrheit zu wählen.

4) Den Gewählten mit einer von der Zunftverfammlung ausgeſtellten und
vom Bürgermeiſteramt beglaubigten Vollmacht zu verfeheu.

5) Berathung zu pflegen über das im Regierungsblatt Nr. 42 und 4377
enthaltene Geſetzdie Amwandlung der Wein- und Bierſteuer in Sauſch-
ſummen betr.“ und dem gewählten Abgeorbneten mündliche oder ſchrift-
liche Inſtruktion zu ertheilen, in welcher Weiſe derſelbe in der daͤhier ab-
Lhaltenden Verſammlung ſeine Stimme abzugeben habe.


ordneten hierher zu ſenden, ſo hält es die Commiſſion der Billigkeit anz
gemeſſen, daß der gewähltwerdende Abgeordnete eine ganze oder theilweiſe
Entſchäbigung der Reiſe- und Zehrungskoſten aus der Zunftkaſſe ſeines
Bezirks oder auf andere Weiſe erhätlt.
7) Von Seiten des Zunftvorſtandes eines jeden Bezirks find alle vollzoge-
nen Wahlen mit genauer Angabe des Namens und Woͤhnorts des Ge-


gleich anzuzeigen.

8) Da zum Voͤraͤns der Tag der hier ſtattfindenden Verſammlung noch nicht
genau beſtimmt werden kann, fo behält ſich die Commiſſion vor, an je-
den einzelnen der Gewählten alsdann noch ein beſonderes Einladungs-
ſchreiben ergehen zu laſſen.

Wir wiederholen daher an alle Bierbrauer unſeres Landes die dringende
Aufforderung, daß ſie ſich dex Theilnahme an dieſer Berathung nicht entſchla-


durch Abſendung eines tüchtigen und ſachkundigen Eollegen als Abgeordneten
aus jedem Amtsbezirk, aufs kräftigſte mitwirken werden in Gemeinſchaft mit
der Regierung ein Geſetz zu Stande zu bringen, was die auf unſerm Gewerbe
ruhende Abgabe wenigſtens nicht als eine allzugroße Härte und Ungleichheit,
wie es das neue Baufchſummengeſetz enthält, erſcheinen läßt **)



Ganz /leiſe' Antwort auf die leiſe? Anfrage in Mr. 186
dieſer Blätter.
++4+ Mannheim.






Strafen droht, wenn ſie obigen Anforderungen nicht entſpricht, wie in dem


hrer Mitglieder auch noch Steuern und Abgaben aller Art beanſprucht, um
daraus Civilliſten, Apanagen, Penſionen, Beſoldungen u. dgl. Dinge, womit




*) Die betreffenden Regierungsblätter ſind in jeder Gemeinde-Regiſtratur, wenigſtens
leihweiſe, zu erhalten. \
**) Die Fragen Ob nicht die Einführung einer Vkalıftrurr das beſte Auskunfts-
mittel ſei, nach welchem in der jetzigen Uebergangsperiode, um zu dem vernünftigſten
und gerechteſten + feuerfpfteme (eine progreffide Cinfommen: und Bermögensftener)


des recht fehr ans Herz legenz, und da wir mit Feflimmtheit wiffen, daͤß in der
nächſten hier ſtattfindenden Bierbrauerverſammlung Antrage auf Einfuhrung einer
Malzfeuer, ſtatt der in Ausficht gefteilten Bauſchſummen, gejtellt und begründet
werden, ſo dürften die Zunftverſamilungen im Lande auch Diefe Frage reiflich er-
wägen und ibren A geordneten, die ſie hierher ſenden, auch in dieler Hinkyt die
nöthigen Inſtruktionen ertheilen,



gen: e® fann wohl mit Recht von Niemand in Abrede geſtellt werden, daß
eine ſolche Corporation auch vollkommen berechtigt iſt, von?den Staatebehbrden
— Janıımt und ſonders — die höchſtmögliche Achtung, das größte Vertrauen
zu beanſpruchen; Bag ſie berechtigt iſt, von Vegtern zu verlangen, ſie als
„Bürger und „Männer?“, und nicht als „Schulknaben“ zu be-
handeln.

„ In der Nichtbeachtung dieſer erſten und unerläßlichſten Bedingung des
„Beſthens und Emporblühens einer tüchtigen, kräftigen Bürgerwehr, wie
ſich ſolche bei dex jüngſten Auflöfung der hiefigen , freiwilig zufammenges
„tretenen kund gab, muß der Haupr-@Orund gefucht werden, warum e& mit
„Der Reorganiſirung hieſiger Bürgerwehr nicht recht zichen wil.“ Wahr.

* — — 4 —
S WWrfiaruugn

30 habe erfahren, daß im Großherzogthum Baden, namentlich in Karls-
ruhe, Ettliygen und Bruchfal ein Jndiyvomnn unter meinem Namen gereift iſt
und angegeben hat, er ſei aus den Nı ematten von Mainz entflohem. Iudem
ich allen -Menfchenfveunden, welche, in der Meinung mir einen Dieyſt zu lele
ſen, von einem Urbekannten getäuſcht worden find, meinen lebhaften Dank
für ihre gute Abſicht ausdrücke,“glaube ich doch, gegen rieſen unbefugten Ge-
brauch mtines Namens proteftiren zu müffen, da ſich das Indivivuum! welches
gegen mein Wiſſen und Willn fich mente Namens bedicut hat, waͤhrſchein-
lich ſo betragen hat, daß ich auf vie Steilvertretung nicht grade ſtolz zu fein
brauche. Uchrigens habe ich nicht aus Mainz eutflihen fönnen, weil ich gar
nicht dort gefefjen habe; ich war nur 26 Tage in Frankfurt im Kerker unDd
wurde am 2. Auguſt durch Erkenntniß des Appellationsgerichts daſelbſt von
dem mir zu Laſt gelegten politiſchen Verbrechen freigeſprochen, jedoch von
der Volizei direkt aus dem Gefängniß wieder aug der Start gewieſen.

Es liegt alſo bis jetzt in meinen Berhältniſſen kein Grund, daß ich die
Umgegend von Frankfurt verkaſſen müßte; auch verbietet meine geſchwächte Ge-
ſandyeit mir jede größere Reiſe.

Bockenheim, 5. Auguſt 1848.







Ehr. Eſſellen.



*

Inſerat.
Vorigen Sonntag war in dem Hermuth'ſchen Garten zu Rheinsheim, ei-
nem Beluſtigungsorte der Germersheimer und Philippsburger, Muſik. Viel
Volk aus den genanuten Orten hatte ſich da eingefunden. Auch Herr Amtmann
Kirchgeßner war dort, ſowie auch mehrere Mitglieder des Philippsburger Ge-
ſangvereins. Gegen Abend, wo ſchon Alles duech Muſik und Wein aufgehei-
tert war, ſangen Letztere das Lied„Was iſt des Deutſchen Baterlandl“ Nach
Beendigung dieſes weiland höchverrätheriſchen Geſanges erſcholl in der Nähe
ihres Eiſches der Ruf: „Hecker hocdh!“ ein Kuf, {n den viele der Anwefenden
Lebhalt mit einſtimmten. Alſobald erſchien der Bürgerweiſter des Ortes am
Tiſche der Sänger, um dieſen zu erkkären, der Herr Aıntananu Verbiete „Heder
hoch!! zu rufen, das eben gefungene Lied köune aber noch einmal gefungen
werden. In der Verwunderung darüber, daß Herr Kirchgeßner hier, wo er
doch nur els Gaſt weilte, ſeinen Bureaukratenſtad fchwinge, mag wohl einem
der Anweſenden der Ruf „Hecker hoch! entſchtüpft ſein. Und wieder wurde die-
jer Auf von den Uiſtehenden wiederholt. Jetzt war die Cangmuty dee Deams
ten erſchöpft; er eilte nach Hauſe, um die unverzügliche Beftrafung der Hoͤch-
verräther anzuordnen. Noch ehe er in Philippsbuͤrg ſeine Woͤhuling betreten
Latte, gerade vor dem Haſthauſe zur Sonne, dem Wirthshauſe ver „Outges
ſinnten“, war er ſo glücklich, zwei Gensdarmen zu begegnen, mit denen er uun
laut und mit lebhafter telegraphenaxtiger Armbewegung ſich unterhielt. Gleich
nach dieſer Unterredung verbreitete ſich das Gerücht, die Philippsburger Sän-
ger, welche heute in Rheinsheim waren, würden alle verbaftet, m Gaſthauſe
zur Sonne entſtand uun lebhaſte Bewegung. Zehn gutgefinnte Bürger, von
denen einer, beiläufig geſagt, ſo ſchwer beunnüchlert war, daß er am andern
Worgen gar ſich nicht erklären konnte, wie es komme, daß ein Bajonnett an
ſeinem Bette Poſten gefaßt habe, andere wieder wegen Diebſtahls ſchon in
Unterſuchung ſtanden, wurden bewaffuet, um die Polijei zu unterſtützen. Bald
ſah man auch 2 Hochverräther in's Gefängniß abführen! Jeder waͤrd von 2
wohlbewaffneten ®enstarmen und ebenſoviel Pokzeidienern geführt. In ähnlicher
Weiſe wurden an dieſem Abend oder den folgenden Morgen noch 6 zur Haft
gebracht, Sammtliche Verhaftete ſind verheirathete hieſige Bürger und genießen
des beſten Rufes.
An Montag Morgen reiste Herr Bezirkgamtmann Kirchgeßner nach Kaͤrts-
yube, Iſt er als Staatsrath zurückgekommen? Wir glauben es nicht ganz, denn
ſchon am Dienſtag Morgen wurden dieſe Verhafteten ſämmtlich freigelaffen.
Wir übergeben dieſe Chatfache ohne wiitere Erläuterung der Deffentlich-
keit, erklären aber, daß wir gerade Ihre Zeitung zum Herolde der Thaͤten un
ſeres Herrn Bezirtsamtmanns gewählt haben, um ihnſicher allen Demokra«
ten, dexen Sache er trefflich fördert, beſtens zu empfeplen.



” 0CC In der goldenen Gerſte! wird

Deidesheimer Wein über die Straße zu
3 fr umd im Haus zu 4 fr. verzapft.



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Verein zur Unterfiüßung Gewerbtreibender!
Der Verein hat ſich die Aufgabe geſtellt, hieſigen Gewerbtreibenden, deren
Geſchäftsbetrieb durch die Zeitverhältniſſe vorzugsweiſe leidet, durch Zuweiſung
von Arbeit eine eyrenvolle Unterſtützung zu gewähren, und er fordert Baher
ſolche Handwertsmeiſter oder Meiſterswittwen, welche ſich in der
Lage befinden, dieſe Unterſtüßung wünfchen zu müffen, auf, ihre deßfallſigen An-
meloungen bei den unterzeichneten Ausſchußmitgliedern in den Stunden von 7
bis 9 Uhr des Morgens zu machen.“ . —

Mannheim, 26. Juli 1848,
W. Bürck, Fabrikant.

— Etey Kaufmann.
8 . Hoff, Conditor.


 
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