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Mannheimer Abendzeitung — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44565#0218

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Ö Qeérbi‘teffi' Vorträßen uͤber Fragen des






bei jenen zuſaͤlninen famen, um ſich in geöröneleh * 44 *
8 * der Zeit 144 und zu verfiändigen, E$ war alfo Drang
nach! dung und Wiſſen, den ſie zu befriedigen fuchten; aber fiehe da, die

Behörde, il .
* — wohl jener große Menfchenfreund, dem ich das eben gehrauchte
Bild entlehnt, beginnen, fähe er ſolche That des Staates, der ſich aus ſchließend
feinen Namen beilegt? Würde er Thränen duldenden Kummers vergießen, oder
würde er den Zorn des Himmels auf ihn herabrufen?:

* F Breslau, 17. Fehr. Ich lege Ihnen hier ein einziges Blatt des
Anzelgers — der „Regierung zu Oppeln bei, damit Sie ſich eine
Joͤellung machen koͤnnen. wie viel allein unbekannte Verhungerte von
den Gerıchten in Oberſchleſien aufgeboten werden. 2
Wir eutnehmen daraus wörtlich folgende „Befanntmadhungen“:

— "Am 5. dfgs. DMigs. ‚wurde in der zum Dorfe Bogufchüß gehörigen Auguftes-Zinfdütte
ein Mann, undefannten Namens und Herkunft, leblos aufgefunden. Die Leiche war
mit einem blautuchenen Pztoct von weißem Schaafpelze, und mit blaaken Knöpfen be-









; Semde — Beiukleivern und langen fahlledernen Stiefeln befleider. Das Atte
inag zwiſchen 25 bis 28 Jabren geweſen ſein. Die Leiche hatte eine Länge von 5 Zuß
— 5.30ll, die Haare waren Kichtbraun und lang, die Stirne bededt, die Nafe Mein, die
Baͤhne vollfländig und die Bruſt hochgewölbt, Der Körper war von ſtarkem Bau, Bart
‘ im Geſtchie noch nicht vorhanden, nur wenig Poͤckennarben waren auf demſelben erfenn-
“ bar. Der mit Hütten-Staub bedeckte Körper, ſo wie deſſen, Kleiver zeigten, vaß der
Verſtorbene allem Anſchtine nach ein Hütten⸗Arbeiter geweſen iſt. Alle diejenigen, welche
über die Herkunft dieſes Mannes Auskunft geben können, erſuchen wir, ſich dieſerhalb
/ bet ung zu meldeu. Myslowitz/ den 11, Januar 1848. Das Gerichts⸗Amt der Herr-
ſchaft Myslowitz. ; .
- Am-43. Januar dſs. J. iſt in dem vlcht an der polnifch=ruffüichen Grenze, zwiſchen
Zaͤſtrzigowiß und Koſtellis liegenden Birkenwalde des Mullers Papratny, ein männ,
Iicher Leichaam gefunden worden, DEr wabrſcheinlich ſchon mehrere Tage vorzer dort
— veru gluckt iſt. Derfelde hatte ein Alter zwifchen 40 und 55 Zahren, war mit einem
“ alten dlautuchenen Mantel, blautuchener Weſte, geflickten grauen Leinwandhoſen einer
ſchwarzen Baͤrankenmütze bekleidet, und trug etn Paat Schuhe wit hölzernen Sohlen.
Sein -Kopfhaar war ſchwarz, desgleichen Schnurpart und allem Anſcheine vach war der-
* ‚felbe entweder ein Schmidt, Hüttenmana oder ein Kohlenbrenner. Wer über dieſe Leiche
“ Yustunft zu geben vermag, wird diermit aufgeforvert, dies zu thun, event, ſich binnen
178 Tagen in unferm Geſchäfts⸗Local zu Protokoll vernehmen zu laͤfſen! Landsberg Dden
. Zanuur 1848. Gerichts⸗Arat Zaftratgowiß,
— Um 19, Juli , S ifb am Rande des Klein-Dombrowkaer Forſts ein männkicher Leich»

"nam gefunden worden. Derfelbe war circa 5 Zuß 6 Zoll groß, von ztemlig Rarkem
“ Anochenbau, hatte ein laͤugliches Geſicht, ſpitzige Nafe und war der ganze Loͤrper ab-
“ gemagert. Bekleidet war der Leichnam mit einer dunklen Zeugjacke mit Barchent gefüt-

fert, einem grauleinenen Hemde und dergleichen Beinkleider, ſo wie einem |{Hwarzen
_ Filzdut. Außerdem fand ſich bei ihm ein Saͤckchen, worin ſich eine kleine Quantttät

‚Kartoffeln befand, und ein Paar Hoͤlz Pantoffeln. Wer über die perſönlichen Lerhält-
niſſe des Verſtorbenen nähere AÄusiunfi zu geden vermag, wird hiervurch aufgefordert,
‚ oieg dem unierzeichueien Gericht anzuzeigen! Beuthen, den 20. Januar 1818. Gerichts-

Amt Klein⸗Dombrowka.

Am 15 D, DE, geaen Abendiſt an dem Fußſteige von Schomberg nach Bobreck, eine

unbekannte Weibsperfon noch lebend gefunden worden, welche in die Wohnung des Ein-





liegers Kadomsty zu Sihomberg gebracht, dort nach 2 Stunden geſtorben iſt. Die-
4elbe war tleiner Statur, circa 30 Jahr alt, haite ſchwarzbraunes, krauſes Haar, wer
ches oben auf dem Kopfe eiwas vervrannt war, das Geſicht war rund, und ganz roth,
ote Nafe fehr Mein und aufgeftülpt, und hatte dieſelbe volftändige weiße Zähne. Be-
kleidet war der Leichaam nur mit lauter Lumpen von Leinwand und Hlanel, um den
Kopf haite derſelbe eintge alte leinene Tücher, und um die duße leinene Lappen gebun-
den, und hat e eine alte wollene Decke umgebullt, an welchtr ſich mehrere Brandflecken
worfanden. Wer über die perſöulichen Berbälimiſfe vex Verſtorbenen Auskunft zu geben
Hermag, wirv aufgefordert dies dem unterzeigneten Gericht anzuzeigen. Beuthen, den
20. Januar 1818. Serthts-Amt — Orzegwo und Bobrek.
m 23. November, 1847 wurde be
Fowiß, der Leichnam eines unbekannten Pedhändlers gefunden. Derſelbe war bekleidet
zuit einem grauleinenen Hemde, einem Paar dergleichen Beinkleidern, einer ſchwarztu-
chenen Müße mit Schtrm, einer blautuchenen zerriffenen Jacke, und einer geſtreiften
“ Sommerzeug-Wefte. Denatus iſt ungefähr 35—40 Jahte aſt, 5 zuß 2 Zoll groß, hat
— ounfelbraune Haare, araut Augen, vitze Rafe und einen ſtarken ſchwarzbraunen Bartı
— Wer über die perfönlichen Verhältuiſſe dieſes Pechhändlers, ſeine Herkunft und die Art
feines Todes Auskunft zu geben vexmag, wird laufgefordert, dies bei dem unterzeichneten
Gericht anzuzeigen. Koſten etwachſen m dadurch nicht. Pleß den 21, Januar 1848,
Der lnterfuchungs Richter des Freiſtandesherrlichen Gerichts. Dagner.
Bteslau, 16. Febr. Nach der „Schleſiſchen Zeitung? ſollen im ganzen
zehn Hausſüchungen nach verbotenen Buchern und Manuſcripten bei hieſigen
Burgern, Geſellen und Fabrikarbeitern ſtattgefunden haben. ;
Kiel. 17. Febr. Der erſte Wurf iſt gethan, Die Wahlen ſind be-
ſchloffen aber mit dem ent{hiedenftien VBorbehalt, —
Die Verſammlung der Abgeordneten Schleswig⸗Holſteins wurde heute
nach 12 Uhr Mittags eröffnet. Etwa 60 der ſchleswig. holſtein. Ständemit-
glieder waren gegenwärtig, die Probſte, die ordentlichen Profeſſoren der Uni⸗—
verſität und die in großer Zahl anweſenden Stellvertreter waren als Hörer
zugegen. Das Präfivium fuͤhtte Bürgermeiſter Dr. Baleman.; Die Ver-
handlung wandte ſich ſogleich der Hauptfrage zu: „Wählen oder Nichtwählen.“
Die Anſichten waren getheilt und der Kampf war ziemlich heftig. Beſeler
und die angeſehenſten ſchleswigſchen Abgeordneten waren für unbedingzes Ab leh-
nen, Glaf dievenılow, Olshauſen, Apo. Clauſen und die angeſehenſten Holſtei-
ner für die Wahl, naiurlich um in Kopenhagen die Ablehnung der Conſtitu-
tion auszuſprechen. Gegen 6 Uhr erfolgte die Abſtimmung. 39 Stimmen er-
gaben ſich für die Bornahme, 21 für die Abiehnung der Wahl. Für die
Wahl ſtellte ſich alſo eine Majorität von heraus. Nach einer längeren
Unterbrechung welche durch das gemeinſchaftliche Mahl ausgefüllt wurde, ſchritt
die Verſammlung zum zweiten Att der Berathung. Das Etgebniß ihrer ern-
ſten lange ſchwankenden Debatte war der Beſchluß, die durch das Patent.
vom 28 Jan amgeordnete Wahl erfahrener Männer nur mit der
folgenden beſtimmten Ertlärang vorzunehmen, die bei dem Wahlakte
vor jedem Abgeordaeten an den königl. Wahlkommiſſär zu Protokoll gege-
ben werden ſolle, und daß jeder ſtaͤndiſche Abgeordnete verpflichtet ſei, die
Vornahme einer Wahl abzulehnen, ſobald der Wahlkommiſſär die Annahme
der Verwahrnng verweigere: Nichtals Abgeordneter, ſondern als von
Sr Maj zur Erwählung von Rathgebern beſtimmter Wahl-
mann, wähie ich, von der Ueberzeugung geleitet, daß die Ge-
wahlten; der Rechte der Herzogthümer eingedenk, wehchen ich
vurchmeine Wahl nichts vergeben kann oder will, Sr. Ma j. die
Sinführung jeder auf der Idee eines daniſchen Geſammtſtaa-
tes detuheuden Verfaſſung als dem Rechte und den Intereſſen
der Herzogtbümer widerſprechend, waderrathen, dagegen aber
die Vortahe Einer conſtitutionellen Verfaſſung für beide Her-
zogthümer Schleswig und Holſtein unterthänigſt beantragen.
werden.“ 2
Dieſe vom



Adv. Clauſen vorgeſchlagene Deelaration, gegen welche











Ztuttgart, 0. Febr. Duͤrch t· Berordnung vom 19. wird mun auch
für Würtemberg, wie vor einigen Tagen in Baͤden geſchah, der Ausfuhrzoll

Die gerichtliche Unterſuchung über den Vermögensſtand der würtem:

das Aktivvermögen derſelben auf 1,200,000, die Paſſiven auf 1,700,000 fl. ſich
belaufen, ſomit Ueberxſchuldung 500,000 fl, Uebrigens will man den Verſuch
machen, die Fabrikation auf Rechnung'der Mafſe fortzutreiben.

In Folge neuerlich mehrfach vorgekommener Angriffe auf Bahnwärter bei
der Eijenvahn und Berfuche, Unglüdsfälle auf diefer herbeizuführen, (ohne
Zweifel Rachehandlungen entlaſſener Arbeiter) ſind nun die Bahnwarte mit
Faſchinenmeſſern verſehen worden. —

Nach einem Erlaſſe vom 24. v. D, hat das Miniſterium des Innern es
angemeſſen gefunden, bei dem ſteigender Einfluſſe der Auswanderungen auf das
Wohl des Vaterlandes ſich in fortwährender Kenniniß von ihrem Gange zu

— (Karlsr. 3.)
‚+1* Zürich, 19. Febr. Das EContfibutionsdekret von Q uzern wurde

bekanntlich von den eidgenöſſiſchen Repräfentanten in einer Depeſche an die
Tagſatzung auf das Entſchiedenſte mißdilligt. Sie erklärten, diefes Dekret ſei


tere auch den Begriff des Eigenthums vollſtändig, und trage den Stempel
der politiſchen Sache an ſich, indem eine Partei über die auͤdere zu Gericht
fihe. Der Große Rath von Luzern hat nun untex dem 8, d. ein Schreiben
an die Geſandtſchaft in Bern erlaſſen, die es der Tagſatzung mittheilen ſollte.
Der heutige Eidgenoſſe bringt dieſes intereſſante Aktenſtück. „Die Schuͤlden-
laſt, heißt es darın unter Anderm, drückt ſo außerordentlich auf unſeren Kan-
ton, die Tagſatzung iſt ſo unerbittlich ſtreng in Einforderung und Sicherſtellung
der dem Kanton zußefallenen Kriegskoſten, die Luzerniſche Bevölkerung iſt
durch vieljährige Kiegsrüſtungen, durch 2 überſtandene Theuerungsjahre, durch
lang andauernde Einquartietungen zuerſt der ſonderbündlexiſchen, ſpäter der
eidgenöſſiſchen Armee, ſo erſchöpft, daß auf dem ordentlichen Wege der Be-
fteuerung jene Summen unmöglich eingebracht werden können. Die Außeror-
dentlichkeit der Umſtände exfordert daher außerordentliche, aber nicht
ungerechte Mittel. — Wir wiſſen gar wohl, daß bei politiſchen Ereig-
niſſen eine allgemeine Vergeſſenheit des Geſcheheuen die größte Klugheit iſt.
Aber wenn dieſe Amneſtie nur eine Ungerechtigkeit gegen die
Unſchuldigen, zu Gunſten der Schuldigen ift, ſo iſt ſie ein Akt
bobbs der in keinem geſitteten Staate zuläſſig ſein
arf. 8 — —

Nach allgemeinen Rechtsgrundſätzen iſt derjenige, der einen Schaden an-
gerichiet hat, verpflichtet, ihn wieder gut zu machen. Und ver Große Rath
hat nicht einmal den vollen Schadenerſatz verlangt, ſondern er hat den Schul-
digen nur einen ihreu Familienverhältniſſen und ihrem Vermögen augemeſſe-
nen Beitrag auferlegt.“ Was den Vorwurf anbelangt, daß das beſagte Dea
kret ein Produkt der politiſchen Parteirache ſei, ſo erklärt der Große Rath,
daß er nach dem Luzerner Strafgeſetzbuche wegen Veruntreuung der eidgenöſſi-
ſchen Kriegskaſſe anf 10jährige Kettenſtrafe hätte erkennen dürfen. Aber das
waͤre politiſche Sache geweſen.

Die angeführten Gruͤnde genügen vollſtändig, die Luzerner Regierung zu
rechtfertigen. Das Dekret, wie wir es ſchon fruͤher ausgeführt haben, war
ein Weri der Nothwendigkeit und Gerechtig keit. Nur augenblickliche
Unüberlegtheit, oder blinde hämiſche Parteiſucht kann demſelben ſchlechte, per-
ſoͤnliche Motive unterſchieben. ;

Eine große Verlegenheit würde namentlich den ärmeren Kantonen dadurch
erwachſen, wenn die jetzt im Dienſte der italieniſchen Fürſten ſtehenden Schwei-
zer entlaffen werden ſollten. Wie es nun verlautet, ſollen ſich die Verxeinig-
ien Staalen von Nordamerika erboten haben, dieſe Truppen in ihre Dieuſte
zu nehmen. Sollte ſich dieſe Nachricht beſtätigen, ſo geben wir allerdings
zu, daß auf dieſe Weiſe einer augenblicklichen Verlegenheit abgeholfen werden
mag, wir geben zu, daß der neuͤe Dienſt nicht ſo entwürdigend iſt, als in
Italien, wo die Republikaner Schweizer alg Prätorianer der Tyrannei die
Freiheii zu bekämpfen hatten, aber wir dächten doch, es wäre ehrenvoller und
nützlicher für die Schweiz, wenn ſie die verlornen Söhne wieder in ihren
Schooß zurückführte, und diejenigen „welche den bürgerlichen Beſchäftigungen
entwohnt find⸗, zu tüchtigen Mirgliedern der Geſellſchft heranzubilden ſuchte.
Iſt aber unter den jetzigen Verhalıniffen ein ſolcher Abfiuß der Bevoͤlterung
nöthig, ſo beweiſt das eben nichts anderes, als daß etwas faul iſt im Lande
Daͤnemark, daß die ſozialen Zuſtaͤnde den Auforderungen der Gegenwart nicht
genügen, daß eine Umgeburt zur Nothwendigkeit geworden iſt. Und Pallia-
livmittel konnen da nichts helfen. Ein fauler Baum wird nicht geſund, wenn
wir ein paar Zweige abſchneiden. Es gilt die Axt an die Wurzel zu legen,
an die ganze Geſellſchaft von Heute.

Man hört die Schweizer oft mit triumphirendem Blicke auf das Aus-


letariat, nur ſchickt ſie es in die Fremde, wenigſtens zum großen Theile. Aber


witd nicht ewig dauern, und der Augenblick wird kommen, wo man zu ſozia
len Reformen gezwungen wird, wenn ſie nicht freiwillig gemadt WErDEN.
Die Bundesreviſionskommiſſion hat ihre erſte Sitzung gehaͤlten, und den



ibre Berhandlungen nichtöffentlich ſein zu laffen. Wır beklagen diefen,
Entſchluß aus tiefſter Seele, und müſſen geſtehen, daß er uns lline gutk
Bürgſchaft für die künftigen Erfolge iſt. Wenn man nichtidefürchtete, bei den
Diskuffionen mit den Intereffen, mit den Sympatien der Nation in Conflikt IU
würde man gewiß nicht gegen die Oeffentlichkeit der Sitzungen gewe-
en ſein.

In meiner Correſpondenz vom 12. Febr. hitte ich folgenden Druckfehler
zu berichtigen: „Es iſt dieß — ein Beweis dafür, daß die beiden Parteier,
— — — in einer weiten Kluft ſich von einander trennen,“ Es muß
heißen: in ſtets weiterer Kluft ꝛc.

* Italien
Directe Mittheilungen aus Palermo bis 6. Febr. beſtätigen daß man IM
beiden Städten das Verjprechen einer Conftitution, für die Gejammtmonarchle
zurückgewieſen hat, mit der Erflärung, daß Sicilien eine Conſtitution nicht erft
von des Königs Gnade zu erhoffen habe, ſondern ſie bereits beſitze und bei
ihr beharre. Das ſogenannte Generalcomitat“ hatte ſich in den erſten Tageh
Februars in eine förmlich gegitederte Regierung gebildet, an deren Spitze Cav.
Kuggiero Seitimo ſteht, während die Miniſterportefeuilles folgendermaßen DEr“
theilt ſind: Krieg uid Marine, Fürſt Pontellaria; Finanzen, Marcheſe de
Toͤrre Arfaz Juͤſtiz, Cultus und öffentliche Sicherheit, Advocat Calvi; Civil-







 
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