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Lehfeldt, Paul
Die Bau- und Kunstdenkmäler der Rheinprovinz (Band 1): Die Bau- und Kunstdenkmäler des Regierungsbezirks Coblenz — Düsseldorf, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.26048#0126

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Freusberg — Friedewald.

da aus zwischen zwei Mauern sich nach Südwesten, auf
die Burg zu zuwenden, und nahe dem Südhastion, kurz
gebrochen auf der Ostseite der Ringmauer, zunächst in
den äusseren Hof (die Ostpartie) einzutreten und dann
sich in der oben geschilderten Weise fortzusetzen.
Eine äussere Mauer umzieht in weiten Bogen die
Burgbefestigung noch einmal. Sie tritft den Burgweg nur
wenige Schritte südlich von dem ersten Thorbau, kreuzt
ihn rechtwinklich und setzt sich dann als doppelter Mauer-
zug nach dem Ort Freusburg zu fort, in die Ortsbefesti-
gung übergehend, von der noch nahe der Kreuzung, doch
schon in der Tiefe ein Rundthurm mit Rundbogenfries
erhalten ist.

Fhied-OWäld, 22^2 km östlich von Altenkirchen.
Burgruine, einst von bedeutendem Umfang, war
Besitz der in Freusburg residirenden Grafen von Sayn.
Von 1324 (in welchem Jahre Kaiser Ludwig die Erlaubniss
gab, den Ort um die Burg als Stadt mit Mauern, Wall
und Graben zu versehen), rührt wahrscheinlich die Anlage
der das Hauptschloss umgebenden Bauten her, welche
gegen Ende des Jahrhunderts vollendet wurden. Das
Hauptschloss im innern Bezirk wurde in den Jahren 1580
Heinrich IV. von Sayn ausgeführt. Im Verlauf der Erb-
folgestreitigkeiten mit Trier (s. Freasbnrg), wurden 1609 vom
Grafen Wilhelm von Sayn-Wittgenstein Verstärkungsbauten
vorgenommen; 1637 von Grätin Louise Juliane (Wittwe
von Wilhelms Sohn Ernst) bewohnt, musste das Schloss
„reparirt und gebessert" werden. Bei der Besitzregelung
zwischen ihren Töchten fiel Friedewald der jüngeren zu,
als Theil der neuen Grafschaft Sayn-Altenkirchen (s. Alten-
kirchen). 1741 war das Hauptschloss „in unvollkommenem
Zustand und unbewohnt". Die Flügelbauten, noch in
gutem Zustande, müssen damals sogar theilweise hergestellt
worden sein. Friedewald wurde 1815 Sitz eines Kreis-
gerichts, das in den Flügelbauten untergebracht war; das
Hauptschloss, welches kein Dach hatte, wurde, mit einem
Nothdach versehen, Registratur und Gefängniss. 1865
wurde das Gericht aufgehoben, das Gebäude dem Finanz-
ministerium bezw. der Forstverwaltung übergeben; 1876
das Dach über dem Hauptschloss abgebrochen und dann
 
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