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Der Sturm: Monatsschrift für Kultur und die Künste — 1.1910-1911

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Nr. 55 (März 1911)
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https://doi.org/10.11588/diglit.31770#0441

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Einzelbezug 10 Pfennig

WOCHENSCHRIFT FOR KULTUR UND DIE KONSTE

Redaktion und Verlag: Berlin-Halensee, Katharinenstrasse 5
Fernsprecher Amt Wilmersdorf 3524 / Anzeigen-Annahme
Hannover Artilleriestr 15 und Berlin W 35 Potsdamerstr. 111

Herausgeber und Schriftleiter:

HERWARTH WALDEN

Vierteljahresbezug 1,25 Mark / Halbjahresbezug 2,50 Mark /
Jahresbezug 5,00 Mark / bei freier Zustellung / Insertions-
preis für die fünfgespaltene Nonpareillezeile 60 Pfennig

JAHRQANQ 1911 BERLIN/SONNABEND DEN 18. MÄRZ 1911/HANNOVER NUMMER 55

Jupe-culotte

Zeichnung von Max Fröhlich

Inhalt: Meln Kinder / Antworter. vor. ALFRED KEP.R /
DR. JUR. WERTHAUER / PROFESSOR DR. STRASS-
MANN / FRIEDRICH KURT BENNDORF: Alfred
Mombert / PAUL SCHEERBART: Der Kaiser von
Ulopia / ELSE LASKER-SCHÜLER: Ein Brief meiner
Base Schalöme / DR. S. FRIEDLAENDER: Kants Ver-
mächtnis / ALFRED LICHTENSTEIN: Die Dämmerung /
MYNONA: Was bin Ich? / J. A.: Neues vom Tage /
Beachtenswerte Bücher / MAX FRÖHLICH: Jupe-
culotte / Zeichnung.

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Es werden hier weitere Antworten auf unsere Rund-
frage über die Zweckmässigkeit der Paragraphen 6 und 8
des vorgeschlagenen Gesetzes zur Bekämpfung der
Kurpfuscherei veröffentlicht. (Siehe Nummer 53 und 54
dieser Wochenschrift.) Die Paragraphen lauten:

§ 6 Der Bundesrat kann den Verkehr mit Gegen-
ständen, die bei Menschen die Empfängnis verhüten
oder die Schwangerschaft beseitigen sollen, beschränken
oder untersagen.

Soweit der Bundesrat den Verkehr mit einzelnen
Gegenständen untersagt hat, ist deren Einfuhr ver-
boten.

§ 8 .... Mit der gleichen Strafe (Gefängn s

bis zu sechs Monaten und Geldstrafe bis zu 1500 Mark)
wird, wenn nicht nach anderen gesetziichen Bestim-
mungen eine schwerere Strafe verwirkt ist, bestraft(
wer öffentlich anzeigt oder anpreist, Gegenstände oder

Verfahren, die den Menschen.zur Verhütung

der Empfängnis oder zur Beseitigung der Schwanger-
schaft dienen würden.

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