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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 1 – No. 30 (1. Januar – 31. Januar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0037

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;; 10. Januar

165.











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Landtagsverhandlungen.

** Rarlsruhe, 8. Jan. 131. Sitzung. Präſident Bekk auf der Regie-
rungsbank. v. Stengel, Vogelmann, später Rettig. (Schuß).

Hierauf wird zur allgemeinen Diskussion über den Commwiſsſionsbericht znm
neueu Forsiſtrafgeseßesentwurf geſchritten.

Der Entwurf bezweckt folgende Verbesserungen: ‘

1) tie Anſtände zu beseitigen, welche der gesicherten Anwendung der in dem
Forſtgeſeßbe ausgesprochenen Strafen für Gewohnheitsfrevler entgegenſtehen ;
2) die qualifizirten Frevel genau zu bezeichnen, unter sich und den einfachen
Freveln gegenüber ſckärfer zu trennen, und wit Rücksicht auf die Willensrich-
tung der Frevler auch strenger zu bcſtrafen; 3) den Rückfall nicht als Straf-
ſchärrungsgrund zu erklären, sondern selbſtſtändig zu behandeln und mit einer
cigenen Strafe zu bedrohen; 4) die Familienhäupter, welche in der Regel die
intellcctnellen Urheber der Forſtvergehen, ſind nicht ftraflos zu laſſen, sondern
für die Frevel ihrer Angehörigen in geeigneter Weise haftbar zu erklären; 5)
dicjicenigen Strafen, welche ftellvertretend fur eine andere Strafe feftzuseten ſind,
nach einem richtigeren Verhältnisse als bisher zu bemeſſen; 6) dem Waldeigen-
ihümer in jedem Fall znm Erſaß as Werth und Schaden zu verhelfen, sei es
vurch Geld oder durch Arbeitsleiſung; 7) den Wa eigenthümer mit seinen
Ansprüchen auf Werth und Schadenerſaß nicht vor den Civilrichter zu ver-
weisen.

Die erſte Kammer hat dem Cntwurfe mit wenigen Abänderungen ihre Zu-
flimmung gegeben, und die Kommiſfion der zweiten Kammer ift abermals der
Ansicht, daß derselbe die beftehrnden Mängel auf entsprechende Weise brseiti-
en werde.

! Uebrigens erkennen die Commiſſionen beider Kammern, daß die Verbesse-
rungen des Strafgeſches alleiu nicht genügen, um die Frevel namhaft zu ver-
mindcrn; daß vielmehr zu diesem Zwecke ein angemeſsſener Vollzug der neuen
Beſtimmungen gefichert und die Ursache, aus welcher so viele Forſtfrevel began-
gen werten, nämlich tie Holznoth, möglichſt gehoben werden müſſe.

_ Ju beiden Beziehungen werden der Regierung folgende Punkte zur Erwä-:
gung empfodles:
Äighen Strafe für die Forſtfrcvcl, nämlich der Geld ftr afe, indem geklagt wird,
Daß die UmwanAAung in Arbeit bisher zu leicht erſolgt, und überdies die ſtell-
vertretende Strafe nicht gehörig vollzogen worden ſei, mamentlich sollte es mit
der Ausſtellung von Armurhszcuzniſſen, worauf bisher ohne Pfändungsverſuch
die lnwandlung der Strafe verfigt wurde, genauer als bisher angenommen
iverren; 2) zwc>mäßige Organisation der Waldhut, besonders hinfichtlich
der Gemeindewaltungen, wofür in dem Berichte der ersten Kammer vorgeschla-
gen werde; a) Uebernatme der Out in ſsämmilichen Waldungen, mit Ausnahme
der Privatwalvungen, auf Staatskoſten gegen Erhebung von Zuſchüſſenz b)
Crtheilung von bcsondercn Remunerationen für angezcigte Nachtfrevel; c) Ver-
kleinerungen der großen Forſtbezirke oder Ernennung von Beiförftern, damit die
gehörige Ueberwachung bis Hutpersonals, welche den Bezirksſörſtern obliegt,
ſtatifinden kann. 3) Zur Steuerung der Holznoth werden emvfohlen; a) An-
legung von Ortsholzmagezinen als Gemeindeanftalten; b) gehörige Benußbung
rer Surrogate, namentlichen Torflager; c) Emführung von Wemeinde-Bat-
und Waſlthhäuſcrn; d) größere Beschränkung des Verkaufs von Gabbhol;.

Mathy : Der vorliegende Gescßentwurf bezweckt die Verminderung ver Forſt-
frescl turch Erpöhung der Strafen. – Dech will man die Strafe nar für die-
jenigen welche gewerbsmätig oder gewohnheitshalber freveln, erhöhen. ~ Allein
ich glaube nicht, daß man die Zwecke durch dieſes Gebot erreichen wird, will
mich hier jedoch nicht mit den einzelnen Beftimmungen einlaſſcn sondern nur be-
merken, daß man übcrhaupt vafür Sorge tragen sollte, das die armen L.ute
ihr Holz wohlfeiler ergalten, raß geeignete Anſtalton hierzu getroffen werden
u. s. w. Donn nur dadurch möchten sich die barten Strafen des Geſeßes recht-
fertigen laſſen, nur dadurch, daß man den Erwerb des nöthigen Holzbedarfes
den Acmen erleichterte ~ ſseſ.liest sich sodann den Wünschen der erften Kam-
zner an. t

_ Sander: Mir widerſtrebt dieses Gesetz, wenn ich bedenke von wem hier
die Rede iſt. Wer ift hier dcr Cigenthümer und wer iſt es, der deſſen Eigen-
thum angreift. Ich ſinde, das das Waldeigenthum in den Häuten der Reichen
und Wotylhabenten iſt, and daß die Armen, die Bedrängten es ſind welcbe es at-
greifen — daher widerftrebt es mir, ein Gesetz zu geden, das den Reichen zu
itiverhältnißmägig den Armen gegenüber bcſtzüßt.

Würde ich finden, daß man den Armen ebenso kräftig gegen die Eingriffe
ves Reichen, gegen desen Hirſche und Wild, das ſeine Kartoffeln verz.hrt, seine
Erndte ur1wüſtet, ſchüßt, ſo würde ich dem Gescte beiftimmen, allein ich finde
gegentheils, daß dem Armen, wenn ihm vas Wild, das im Walke des Reichen
lebt, seinen Acker beraubt hat, in dieſen Wald hineingeht, um Holz daraus zu
holen auf eiye ſtrenge Strafe flößt, daher sollte man in fetßiger Zeit wenigftens
anerkenncn, daß der Staat Wichtigeres zu thun hat für den Armen, Reprecsüv-
Mmaßrezeln gezcn ihn zu crgreifen. Ich als Anwalt, der in diefer Anzelegen-
heit so oft Rath zu ertheilen hat, kann davon sprechen, wie man die Armert
burch Geseße zum Holzviebftahl bringt. Ich kann daher auf keine Weise meine
Zuſtimmung dazu geben, daß solches Geſeß zu Stande kommt. ohne daß auf der
andern Seite auch für die Armen gesorgt wird (Saunders Rede wird von einem
; t th,Erueel auf der Seite ver Staatsdiener und der Regierungsê-

1) Sorge für mözlichſt volliſtändige Beitreibung der ordent-

Weizel befürchtet beinahe bet der Rebe der Ubgeord. Mathy nnd Sander;

haß entweder das ältere u d er das neuere Strafgesetz uuverhältnismäßig ftre:g
sei. Allein die Strafen des neuez Gesetzes ſeien keineswegs verschärft, gegen-
theils in sehr vielen Fällen herakgeſeßt worden. Nach der Meinung des Hrn.
Abgeord. Sanrer müßte wan glauben, vaß das neue Strafgeseß. nur dazu da
fei. um das Cigenthum der Reichen zu schügen, allein der größte Theil des
Walveigenthums fei in den Händen der Gemeinden. Jm Allgemeinen müfsſe



Übrigens das Walveigenthum besonders beſchiht werden, weil er schutzlos int
reien da liege. Unbegreifließ, ruft der Redner aus, ja unbegreiflich wie der
Herr Abgeord. Sander beyaupten kann, der Arme werde darch die Beſtimmun-
geti des neuen Forfiſtrafgesetes besonders gedrückt; milde find fie behandelt,
milde, aber ganz ſtraflos kann man ſte doch nicht laſſen. Milde ift eine schöne
L meine Herrn, allein sie ſoll nicht zu einem Freibrief für die Frevler
werden.

He ker: Als ich sernahm, daß man die Progresflon der Forftfrevel durch
ein neues Jorfiſtrafgesſetß verhindern will, da wurde es mir klar, wie weit da-
durch vom Zitle geschoſſen worden iſt. Der Pauperismus , der zunehmende, iſt
es, der die Zahl der Forsſtfrevel vermehrt, darum sollte man nicht durch Ge-
seße, durcy welche der, der sich nicht an Hunger und Kälte gewöhnen kann, zum
Gewohnheitsfrevler geſtempelt wird, sonvern durch zweckmäßige dem Pauperisg-
mus entgegentretende Anftalten jene Forſtfrevel zu verhindern ſuchen. ;

Das frühere Gesch war milder und cs wundert mich besonders, warunt
man eine Cinrichtung des früßern Gesctes, nach welcher, um die fogenanute
Pr qtuss den Armen Holz verdbreicht wird, nicht auch in das neue wieder
aufgenommen hat.

s Daß man den Erwerbsfteoler flrengcr keſtraft, dagegen habe ich nichts,
aber daß auch die Armen, die aus Roth Holz ſtehlen unter jener neuen Strenge
leiden men, daß man sogar das ihnen bisher bei der Sirafarbeit verab-
reichte Brod entziehn, dagegen babe ich viel einzuwenden.

Meine Herren! Die Reichen stehlen kein Holz im Walde, sondern die
Armen, woher sollen ricſe ſich nun verköſtigen, wenn fie um den Diebſtahl zu
sühnen, Zwangsarbeit leiften müſſen? Das ift die Milde des neuen Gesetzes,
und ich wiederhole es noch einmal, daß dem Fortſchreiten des Pauperismus
nicht durch ſtrenge Strafe gefteuert wird.

Gottschalk: Jch bin diesmal meiner nächſten Nachbarschaft gegenüber
in einer eigeithümlichen Lage. Ich wikl auch die Armen beschützen, aber gerade
deßhalb soll man die Frevel zu verhindern suchen. Z möchte gerne die Wald-
kultur auf eine möglichſt hohe Stufe bringen, diese aber wird besonders durch
den Holzfreuler angegriffen, und die Zunahme dieser Holzfrevel kommt von
dem ſteigenden Holzpreiſe, welcher zum Holzdiebſtahl anreizt. .

Man spricht vom Pauperismus, ich erkenne an, daß er wächſt, aber wir
müſsen auf andere Weise ihm entgegen wirken, wir müſſen den Leuten Arbeit
geben (Ja! Ja! Za!), aber im JIntereſſe für die Waldkultur, wodurch unser
Nationalvermögen verntehrt wird, sind ftrenge Gesetze nöthig und für diese
îimme ich, weil ich kein anderes Mittel ſehe, dem fteigende Holzfrevel zu ſteuern.

Ku app erblickt in rem sogenannten Sewohnheitsfrevler den Grund der
fortschreitenden Waldfrevel.

Vogelmann macht darauf aufmerkſam, daß in Heſſen, wo eln ähnliches

.- Gesetz beſteht, wie das hier vorgelegte, die bifricedigenſten Reſultate dadurch zu

Tage gekommen seien. Daß der Pauperisnus nicht unvertältuißmäßig zunehthme.,

, daß viele Forſtfrcvel an Gras, Streue u. s. w. von der Witteruug des Jahres

abhängen ?c.
Damit wird die allgcmeine Discussion geschlossen.

** Karlsruhe, 8. Januar. 132. öffcniliche Sitzung. Präſident Bek k
auf der Regierungsbank. + Vogelmann.

Der Präsident Bek k macht die Kammer auf den Tod des eine so wichtige
Stellung eingenommcn habenden Chefs 1c. Eichro dt aufmerksam, einen Tod
durch welchen das Land und der Großherzog ei-
vet roset Verluft erliticn haben. - Die sämmtlichen Mitglieder erheben und
verbeugen sich. j

Der Präsident zeigt ferner die Uebergabe der Schriften eines Heidel-
berger Profcsſſors und Zusammenſtelung verschiedener politischer R den und zu-
leßt die Krankzeit des Abg. D at men an. ; ;

Jörger übergibt eine Petition und sodann schreitet die Kammer zur Fort-
ſseßung der Discussion des Forſt- und Strafgeseßes.



Deutſchland.

X Aus dem Großherzogthumn Heſſen, 7. Januar.
Unsere Darmſtädter Zeitung hat in ihrer Weiſe von meinem neulichen
Artikel in der Mannheimer Abendzeitung Notiz genommen. In it-
rer Weise, das heißt: vornehmthueriſch und schielen. Die Mann-
heimer Abendzeitung iſt ihr „ein Mannheimer Blatt-; dieses rhat
ſich aus Darmstadt u. A. schreiben kaſſen.. Und was hat es ſich
denn schreiben laſſen, das rein Darmſtädter Blatt-, in seiner sonsti-
gen Gemüthsruhe ſtörte? Der Artikel fand eine Art Widerſpruch
darin, daß das großh. Miniſterium des Innern und der Juſtiz am
29. Nov. 1843 dem Hrn. Georgi erklärte: es vermöge seinem Ge-
ſuche „zu verordnen, daß die Akten über das Betragen des Pfar-
rers D. Weidig während seiner gerichtlichen Haft, über die Erhe-
bung des Thatbeſtandes seiner Selbſtentleibung und über das Per-

- horrescenzgesuch der Angehörigen des Studenten Minnigerode wört-

lich, oder in einer Darſtellung durch den Druck zu veröffentlichen

seien", nicht zu entſprechen, und daß er am 6. Dez. 1813, also

ſieben Tage nach jenem Datum, dem Borhaben des Herrn
RNöllner, reine vollſtändige durch aktenmäßize Belege beglaubigte

. JInferate dle geſpallenene
 
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