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Mannheimer Abendzeitung — 1845

DOI Kapitel:
No. 31 – No. 57 (1. Februar - 28. Februar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0195

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18. Februar






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deren Raum 3 kr. Jnſe-

§ uu rate, worüber die Revak-
s o U U L tion Auskunft zu ertheilen
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Raum 4 kr. + Briefe
und Ges ertiettet man

1845.

Gsttäragink,



Abendzei



Deutfchland.

+* Darmſtadt, 12. Febr. Aus dem Antrag des geh. Staats-
xaths Zimmermann über die mu th m aßlich en Resultate unserer
Finanzverwaltung von 1842 ~44, der in einer der letzten Sitzun-
gen der 2. Kammer erſtattet wurde, ergibt sich, daß im Ganzen
die Einnahmen die Ausgaben überſteigen. In manchen Rubriken

bleibt zrar das Cinkommen zurück, insbesondere bei den Forſtdomän

nen in Folge der geſunkenen Hol preise, ragegen erhebt sich das Er-
gebniß namentlich der indirekten Auflagen urd der Zollgefälle be-
srächtlich über die Voranſchläge des Budgets, so daß ein im Ganzen
zicht unbeträchtlicher Mehr-Aufwand beſtritten und demnach aus der
zur Mitanweitung im Budget genehmigten Zuschußſumme aus frü-
hern Ueberſchüſſen von 264438 fl. die Summe von 633544 fl. er-
übrigt worden iſt. Am Schluſſe der Periode wird nach dem Regierungs-
vortrag ein Ueberſchuß von 1822597 fl. bestehen, zu deſſen tbeil-
weiſer Verwendung für die nächste Periode, weil sie in der lctten
nicht geschah, die Regicrung eine Ermächtigung verlangen wird.
Bezüglich der starken Summe für Rückv ergütungen an Trank-
steuer für in's „Ausland gehende Brannt weine bemerkte der Re-
gierungécommiſſär, die Kammer selbſt habe den Betrag der Rückver-
gütung böher votirt als vorgeſchlagen war; man übe die möglichſte
Auſſicht, raß die Summe nicht noch durch Untersſchleif steige; die
Ausfuhr geſchehe hauptsächlich aus Oberheſſen nach Frankfurt und
aus Rheinheſſen nach Preußen te.. Der Abg. Wolff betrachtet die
Größe der Rüäckvergütungen als sehr günſtiz und wünschenswerih für
die dieſſeitige Fabrikation; in der Staatekaſſe sei ſie keine Ausgabe,
sondern nur ein durctlaufender Poſten. Bei..der Rubrik „Bundes-
laſten" zeigte ſich eine Nichtverwendung von 53,354 fl., welche da-
durch erläutert wurde, daß der vorgesehene jährliche Beitrag zu Fe-
ſtuug sb a uten von Ulm und Rastatt erſt mit dem Jayre 1843
begonnen habe. Der Ausjchuß sprach hierbei die Meinung aus, daß
ber Aufschub tieſes Bau's gerade nicht zu den erfreulichen Erspar-
niſſn gerörcn dürſte und gegentheils sehr zu wünſchrn wäre, daß
der Bau ſener Feſtungen unausgesetzt mit der größten Energie be-
. trieben wür e.«n Der gcoßh. geh. Rath Hallwa c<s bemerkte hier-
zu, daß der Feſtungebau darum nicht aufgeschoben worden sei, und
der Bund bekanntlich außer den Matricularausschlägen noch die 20
Millionen französischer Contributionsgelder in Händen habe.

Frankfurt a. M., 1. Febr. (Elberf. Z.) r|Nicht mehr un-
_ ſicherm, soudern sicherm Vernehmen nach hatte sich hier eine Jeſui-
tengesellſchaft gebildet, an welcher hochgeſtellte Individuen bethei-
ligt waren. Das deutsche Haus (Freihof unter kaiſerl. Schutz)
wählien sie nach altem Rechte zu ihrem Asyl. Dies und Anreres
mag tie Ursache sein, warum so wenig davon verlautete. Die Je-

huitengesellſchaft wurde aufgehoben und soll vom Conliſtorium hiesiger
Stadt, sowie von der Obrigkeit ſtarke Verweise bekommen habcn.- (§]) -

_ Dresden, 12. Febr. (N. C.) Die Erbitterung zwischen den
Ravallericofsizieren und den Bergakatemikern in Freiverg hat nach
dem unglücklichen Dembinski'ſchen Duell roch zugenommen. Der
Sefkundant Dembinstki's, v. B., forderte den Sekundanten Wolfers-
dorf's, v. P., in Folge von Aeußerungen, die dieser beim Tode Dem-
hinski's gethan. Dicsmal waren krumme Säbel die Waffe, und
v. P. iſt nicht unbedeutend in die Bruſt verwundet worden. Noch
vier andere Forderungen zwischen Studenten und. Offizieren sollen
statt gefunden haben. Die militäriſche Behörde in Freiburg hat
ſchleunigſt Nachricht hieher an das Kriegsminiſterium gegeben. Der
Rriegsminiſter ließ augenblicklih die in Dresden garniſonirenden

_ Offiziere in ihre Kasernen konsigniren, und ertheilte ihnen für etwaige



Hille Verhaltungsmaßregeln ; darauf ist er ſclbſt nach Freiberg gereist,

rs geeigneten Befcthle zu geben, daß kein weiteres Duell ſtatt



_ -C Würzburg. Nadhträglich werden als Motive des mehr-
«trwähnten königlichen Schreibens an den Biſchof von Wärzburg
Fri Punkte angegeben, nämlich, daß D. Stavl ſcinen Diözeſangeiſt-
lichen untersagte, an zerſtreut in katholiſchen Orten wohnenden Pro-



teſtanten, welce entweder in keine proteſtantiſche Pfarrei pfarren,
oder von einer solchen zu entfernt liegen, Taufe und Begräbniß zu
vollziehen, rcofür doch immer tie Stelgebühr vollkommen entrichtet
wurde, und was selbſt unter der Regierung der geiſilichen Franken-
herzoge oder Fürſtbiſchöfe vom weſstphäliſchen Frieden ber als unbean-
ſtandetes Herkommen galt.

us Baiern , 8. Febr. Die neueſten Wiener Briefe geden-
ken, sichtlich gedrückter Stimmung, eines abermaligen großen An-
lehens, welches die Regierung beabsichtigte. Unwahrscheinlich iſt die
Sage eben nicht, da die Ciſenbahnbauten, die Unterſtügung der
öſterreichiſchen Lloydgesellſchaft, und die Unmasse von ſtillen Ver-
wendungen in Italien, Böhmen und Ungarn im Interesse der öffent-
lichen Ordnung recht füglich ein großes. Mehr in den Ausgaben ge-
genüber den Einnahmen rechtfertigen würden. Aber über die Zeit
bleibt man immer ungewiß ,, da die öſterreichiſchen Anlehen in der
Regel crſt dann abgejchloſſen werden, woenn ihnen so viele Gerüchte
vorausgegangen ſind, daß sie selbſt Niemanden mehr ſtukig machen.
Faſt hätte ich vergeſſen, zuzufügen, daß von mehreren Seiten her
übereinſtimmend bemerkt wird, es liege der neuen Finanzoperation
kein geringerer Grund unter, als die Regierung zu befähigen, um-
faſſende Zollveränderungen selbſt auf die Gefahr umfänglicher Aus-
fälle Hin durchzuſühren. Gilt's tie äußeren Zölles — ja, da
müßten ſich ohne Weiteres auch die guten und getreuen Nachbarn
bei dem Anlehen betheiligen! Wer ſich der Bankzettelzeit unseligen
Andenkens noch erinnert, weiß bei uns, daß man ſolche Betheili-
gungen ehedem noch herbei zu führen wußte, ohne daß
etwa. deßbalb- nur besondere Negoziationen gepflogen worden
wären. Ich melde Ihnen übrigens die fragliche Neuigkeit, ohne ſie
vertreten zu können. (Weser Ztg.)

Kaſſel, 11. Febr. (Frankf. J.) Das kön. Ober-Cenfargericht
in Berlin hat unterm 28. Jantar den Debit der bei Hotop hier
erschienenen Schrift: --Denkwürdigkcriten des Herzogs Car! von
Braunſchweig, mit authentiſchen Aktenſtücken. Zwei Bänve,+ für
die preußischen Staaten untersagt, „weil die grdachte Schrift, da ſte,
nach Ton und Darsiellungsweise für einen größern Leserkreis bercchnet,
faſt alle Beſtimmungen der Censur-Inſtruktion vom 31. Jan. 1843
verletze und nicht nur feindſclige Angriffe gegen Preußen, den deutschen
Bund und das monarchiſche Pr. ncip überhaupt, sondern auch grobe
Verläumdungen und gehässige Ausciuldigungen gegen Regenten enthalte,

. mit deren Regierungen Preußen in ſiaatsrcchtlicher Beziehung ſtebe,

hiernach also der Inhalt jcncr Schrift als gefährlich ür das Gemein-

wohl zu erachten sei.

Von der Eider, 9. Febr. Bekanntlich hat die Holsteiniſche
Ständeversammlung ſich in ihrer legten Diät für die agnatiſche
Thronfolge ausgesprochen, hat dieſes als ein Recht des Lankes in
Anspruch genommen. Dahin erklärten sich auch die Schleswigſchen
Petitionen an die holſteiniſche Ständeverſammlung und wird ſich
ſpäter die Schleswigſsche Ständeverſammlung erklären. Aber die
holſteinische Ständeverſammlung hat sich keineswegs für das Haus

Schleswig-Holſstein - Sonderburg- Auguſtenburg ausgesprochen; das

wäre voreilig gewesen, da man über die Ansprüche des Schleswig-
Holſtein-Gottorpiſchen Hauses noch nicht aufgeklärt war, das Recht
des Hauſes Auguſtenburg aber als solches und ohne Zuſtimmung
des Bolkes ſtark angezweifelt werden kann. Als bekannt dürfen wir
nämlich wohl vorausſehen, daß die Stände Schleswig-Holſteins das
Oldenburgifche Grafenhaus im Jahre 1760 durch Wall zur Re-
gierung brachten, daß sie sich die Wahl im oldenburgiſchen Hauſe
beim jedesmaligen Ableben des Regenten vorbehielten und oft aus-
geübt haben. Erſt mit Friedrich UI. entstanden ernsthafté Streitig-

keiten über das Wahlrecht, und es kam dahin, daß die Stände zu
Gunſten dieses Regenten und seiner männlichen Nachkommen die
ältere königliche Linie) so wie zu Gunſten der Gottorpiſchen Linie
auf ihr Wahlrecht Verzicht leiſteten und hier nun Erbrecht mit Pri-
mogenitur eintrat, nicht aber zu Gunſten der jüngeren königlichen
Linie, der Nachkommen Johann des Jüngern, Sohn Chriſtian H.,
 
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