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Mannheimer Abendzeitung — 1845

DOI Kapitel:
No. 238 - No. 267 (1. September - 30. September)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#1097

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Dienstag

Altes und Ueues,

Hamburg, 16. September. Niemand mag gern an Dasje-
nige fich erinnern laſſen, was er unter Einwirkung ängstlicher Be-
ſorgniß gethan hat. So erzeigt man ohne allen Zweifel auch dem
heutſchen Bundestag einen schlechten Dienst, wenn man die Erinne-
rung an die Beſchlüſſe vom 5. Juli 1832 erneuert. Die Hambacher
Vorgänge hatten die Regierungen erschreckt und zu dem Beschluß ge-
führl, das Recht der Volksverſammlungen in gewisse Grenzen einzu-
ſchränken. Jenes feindselige Gespenſt ift längſt in das Grab aller
Vapulets hinabgeſticegen. Der Schnee von dreizehn Wintern hat die
glühenden Spuren gekühlt, die es einftmals den Hallen der Schloß-
ruine aufgedrückt. Der Sonnenschein, der Blüthenſchmuck, der Nach-
tigallengeſang von dreizehn Maimonden hat die phantastische Geftalt
verſcheucht, die auf jenen Höhen unter dem Namen „Wonnenfeft der
Deutſchen“' einherſchwebte, und die, von Frankfurt aus betrachtet, in
der That ſchreckhaft genug sich ausgenommen haben soll. I'fts nun
nicht widerſinnig, wenn man die Formel wieder hervorſucht, die ei-
ur w SU
von der Philosophie sagt, das gilt nicht von der Polizei, sondern
zwischen Himmel und Erde gibt es kein Ding, davon die Polizei
ſich nicht träumen läßt) ~+ glaubt man wirklich daran, nun so müßte
man ſich hüten, den Teufel an die Wand zu malen. Und es iſt
nicht allein widerſinnig, sondern dem Wortlaut und der angekündigten
Intention jenes Bundeebeschluſſes widerflrebend, ihn jetzt wieder her-
vorzuſuchen. Der Eingang sagt von Wort zu Wort: „„In Erwä-
gung der gegenwärtigen Zeitverhältniſſe und für die Dauer derselben
beschließt die B.-V.‘“ u. s. w.

Man begreift sehr wohl, daß es unter dieſen Umſtänden der
Bundesversſammdlung selbſt gar nicht eingefallen it, je-
nen Beſchluß erneuern zu wollen. Weniger begreift man, daß der-
selbe doch im Einzelnen bald auf einen Clubb von Lichtfreunden, bald
auf eine Versammlung von Deutschkatholiken, bald auf die Bera-
thung irgend einer an die Behörden zu richtenden Adreſſe, und selbſt
auf die von Hrn. R. Blum präſidirten Versammlungen angewendet

_ Ü Yvoerden soll.

Wir haben den Beschluß wiederum aufmerksam durchgelesen,
und bezweifeln faſt, daß Diejenigen daſselbe gethan haben, die seine
Anwendbarkeit auf solche Fälle behaupten. Wir vermissen in dem
Beschluß die Erwähnung von solchen Verhältnissen, die bei den Leip-
ziger Vorgängen ganz wesentlich in Betracht kommen. In dem
Beschluß vom 5. Juli 1832 iſt gar nichts gesagt, daß erſt unter
eine harmloſe und wehrloſe Menschenmenge geschoſſen werden, und
daß bann eine Volksversammlung untersagt werden soll. Von der
Diſtinktion zwischen absoluter und relativer Nothwendigkeit des Schie-
ÿens , keine leiſeſte Spur. Kein Wort über den Fall, wenn die
Aufregung den Behörden über den Kopf wächſt, und wenn eine
tt. Bürger allein im Stande iſt, die gesetzliche Ord-
nung zu erhalten.

Es iſt gar nicht anzunehmen, daß in solchem Fall der Bundes-

tag eine Volksversammlung jemals habe verbieten wollen. Da der
Bundestag die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und gesegzlichen
Ordnung im Auge hatte, so iſt es zu glauben, daß er ein Begin-
nen, wie das des Hrn. R. Blum, vielmehr gutgeheißen und nöthi-
| genfalls autoriſirt haben würde, als das Einzige, was unter je-
rt grote Umſtänden die Ruhe und Ordnung gewährleisten
N: îe. .
H öctte der Magiftrat mit den Stattverordneten eine Bürger-
verſammlung berufen, um das Außerordentliche in einer Weise zu be-
rathen, die sich den ordnungsmäßigen Formen möglich zweckmäßig
angepaßt hätte, und wäre dann von Hrn. R. Blum eine Oppoſitione-
. versammlung angekündigt worden, es wäre etwas Anderes gewesen.
So aber wird immer das Verdienst Demjenigen bleiben, der voran-
tritt, wenn die zunächſt Berufenen sich nicht entschließen können, der
das Zweckmäßige besonnen ausführt, und das Steuer, das seinen
Händen ſich darbietet, entsſchloſſen und redlich lenkt. Weder alte noch
neue Deſchlüſſe irgend einer Behörde werden vas Urtheil des Vot!kes
Yber ein solches Ereigniß modificiren können.

23. September.

1845.

Man muß nun erwarten, was der ſächſiſche Landtag dazu sagt.
Die öffentliche Stimme, nicht in Sachsen, sondern in Deutſchland,
erwartet, daß die verantwortlichen Miniſsler es rechtfertigen, daß ſie
in einem verhängnißvollen Augenblick dem König ein Wort des Miß-
trauens in den Mund legten. Gelingt es ihnen nicht, dies zu recht-
fertigen, ſo erwartet die öffentliche Stimme, daß das Miniſterium des
Mißtrauens zurücktritt. Gelingt es den Kammern nicht, ein Minifterium
des nicht gerechtfertigten Mißtrauens zum Rücktritt zu bewegen, so
wird ein neuer Beleg zur Würdigung der conftitutionellen Formen in
Deutschland gegeben ſein. (Wes. Z.]

Deutſchland.

* Mannheim, 22. September. Von Leipzig aus kommt

S mrs une Ertrüſtang tu vecſltßn * die Nachrilh nimlich >ia det
Pr. Allg. Ztg. . tus Blatt wir weder halten noch leſen, finde
ſich eine von hier ausgegangene Adresſe, welche die beklagenswer-
then Leipziger Ereigniſſe vom 12. Auguſt und was darauf folgte
im Geiſte und Licht der Servilen und Reaktionäre auffaſſe und be-
t ſelt .» se tüeierr rte tk sfrutſo Dem Bst Bes
gleichen wohl fähig und ſind hier danach gebührend p Allein den-
noch vermögen wir nicht, ſie auch solcher That zu bezüchtigen;
denn es iſt hier überall Nichts von einer andern Abdreſſe an die
Leipziger bekannt, als die, die wir selbſt in Nr. 238 mitgetheilt
haben, und so dürfen wir vorläufig im Namen der ganzen Stadt
die Unehre, die man ihr anthun will, zurückweisen, und jedenfalls
mit vollſter Zuverficht unsere Ueberzeugung dahin aussprechen, daß der
weitqus größte Theil ihrer Einwohner mit Verachtung von ſolchem
Treiben ſich abwendet. Man schreibt uns:
(No; "’ Hh. Pede ts Strtgt!tt:. co se Prrzß: zus VE
ger gerichtete Adreſſe zur Veröffentlichung, von deren Einkommen hier
nichts bekannt iſt. Sie hat hier die höchſte Entrüſtung hervorgeru-
fen. Denn wenn man einmal Mannheim, welches durch seine leh-
haften Sympathien für uns in dieser Zeit sich die Achtung Leipzigs
geſichert hat, nie zutrauen kann, daß es uns eine Schrift verehren
werde, in der die Ereigniſſe des 12. Auguſt als eine Folge der
Einflüſterungen unruhiger Köpfe, „die mit ihrem Gewissen und mit
der öffentlichen Ordnung in Hader leben- und die gerechten Be-
schwerden Sachsens als ein geſetzloſes Streben ſchildert, daß es mit
einem Worte so grob unsere Gefühle verletzen werde , so liegt dann
auch durch die Uebereinſtimmung der Anfangsworte der Sähe in
der angebl. Addresse mit denen in derjenigen, welche wir mit Dank
empfangen haben, die ſtärkſte Vermuthung vor , es sei eine Verfäl-
schung der letttern vorgenommen worden. Diese Vermuthung f|tei-
gert sich zur Gewißheit, wenn man erwägt, wie sehr die Pr. Allg.
Ztg. von jeher die Zuſtände Sachsens verunſtaltet und verdächtigt
hat, nm ihre edlen Zwecke zu erreichen. Daß ſie jetzt aber auch
Baden in ihr Verläumdungsnetz hineinzieht, darf bei ihrer Gewiſſen-
loſigkeit nicht Wunder nehmen. Jene allem Anſcheine nach verfälschte
Adresse iſt em Gewebe der niedrigsten Verdächtigung der liberalen
Partei, ein Kunftſtück der Verdrehung der Volks-Meinung, indem
sie die leztere unter rim Uebermaaße verbrauchten Verführungskün-
ſten- claſsificirtz sie iſt aber auch das scheußlichſte Machwerk, wenn
ſie sich erlaubt, ihre für die Welt abgenutzten Ideen für die Gefühle
. Staatsbürger wissentlich auszugeben, und ehrbare Männer zu
verleumden.--

„Denn daß diese Ideen abgenutzt find, geht daraus hervor, daß
ish Petthevigung e btrch. ßälſchung h Ptrlttmvung gef" sts
cizhmnct Vs f tf. Licht rr h s C “t
iſt, ich kann es versichern, die allgemeine Stimme über eine Hand-
lung § h zum Glück Vt zzfés Gehe: ts _tob viqueldet
Berichten ksuhett uh é; paß 'd er c . s! tctges e 1:6
fluſſes der sich widerſtreitenden Intereſſen für dieses Jahr wahrschein-
lich zu keiner Entscheidung über eine Zollerhöhung kom-
men werde, und glaubt hoffen zu dürfen, daß man in Deutschland,


 
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