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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 87 - No. 116 (1. April - 30. April)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0467

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Abonnement mit vier
telſähr. Vorausbezahluuan y, .
in Mannheim 1fl. 15 kr. ff
durch die Poft bezogen im ||



ganzen Großherzogthum „z 4) §z

Baden 2 fl. s kr., im '*

Auséland erhöht ſch das

Abonnement um den Poſt-
aufschlag.

Donnerſtag 24.

Hannheimer Abendzeitung

JInseratediegesyaltene
Zeile in Petitſchrifi oder
deren Raum 3 kr. Inſe-

rate, worüber die Redak-

tion Auskunft zu ertheilen

> hat, die Zeile oder deren

Raum 4 kr. – Briefs

und Geld erbittet man
ranco.

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Drutschlgrev.

Karlsruhe, 18. April. Es ging die Rede, daß auch hier
der neukatholischen Secte eine kleine Gemeinde zuwachsen solle; das
betreffende Gerücht hat bis jetzt keine nähere Beſtätigung gefunden.
~ Bei der letzten Submission für Schienenlieferung zu unserer Eisen-
bahn hat ſich die engliſche Bewerbung, wie man erfährt, nicht sehr
beeifert, indem sie sich weit mindcr zahlreich als sonst, und mit be-
deutend höhern Ansprüchen einstellte. Zum Glück war eine deutſche
Mitbewerbung vorhanden, so daß man nicht in der Abhängigkeit
von dem Fremdlande blieb, welches in neuerer Zeit so nahe daran
war, die Lieferung der Schienen zu den deutschen Eisenbahnen als
ein englisches Monopol in Beschlag zu nehmen. Es heißt sogar,
daß die Preise zweier deutschen Firmen um ein Anſsehnliches billiger
geſtellt seien, als die der Engländer. (In dem vorliegenden Falle
handelt es sich um 164,000 Ctr. Schienen, und ein Unterschied von
einem oder zwei Gulden in dem Preise des Centners läuft also ſchon
in die Hunderttauſende.) fA.A.Z.)

= Heidelberg, 20. April. Das Gerücht, daß Bürgermei-
ſter Ritzhaupt seine Stelle niedergelegt, hat sich beſätigt. Der Ge-
meinderath hat die Entlaſſung desselben auch sogleich einstimmig an-
genommen. Die Bürger sehen nun einer neuen Waÿl entgegen, die
wie zu erwarten, kaum ohne heftigen Kampf vorübergehen, aber auch
das Zeugniß ablegen wirt, daß es unserer Bürgerschaft an Geſsin-
nungstüchtigkeit nicht gebriche. Der Grund, warum Hr. R. seine
Stelle niedergelegt, wurde bereits schon in dieser Zeitung erwähnt.

Das Resultat der Wahl. der. Höchſtbeſteuerten, zur Ergänzung J

des großen Bürgerausſchuſſes bat abermals, wie bei den vorherge-
gangenen Klaſſen,, den Bewtis geliefert, daß die Bürger bei der
Wagtl ihrer Vertreter erkannt baben, daß nur durch die Wagyl von
Männern des vernunftgemäßen Fortschritts das Wobl einer Gemeinde
erſtreht werden kann.

Vomni Nhein. (Schl.) Die Menageeinrichtungen der Bayn-Arbei-
ter müßten natürlich ganz einfach, nach militäriſcher Weise, eingerichtet
sein. Wo es an geeigneten feſten Gebäuden fehlt, da kann man eine große
Barrake von Pfählen und Brettern aufschlagen, einen Feldhecrd und,
wo möglich, einen Feldbackofenz mit dem nöthigen Küchengeschirre iſt
die zanze Einrichtung fertig. Feblt es an Schlafstäiten, so schlage
man writere, gegen Wind und Wetter geſchütte Barraken auf, wo
jeder Mann für ein Geringes, das nur die Koſten decken soll, eine
Ruhestätte findet. Auch dabei müßte eine gleichſam militärische Ein-
richtung Statt finden. Dte mit der Menage verbundene Stchenk-
wirthschaft verabreicht den von einzelnen Arbeitern verlangten Trank
(wo möglich, nur gutes Bier, in Weingegenden auch Wein) zu dem
Selbſikoſtenpreiſe mit einem ganz geringen Darauffchlage. Dabei
wäre jedoch ein Maximum feſtzusſchen, über das hinaus der Mann
im Tage von dieser Menage- Schenkwirthſchaft nicht ausgeliefert be-
käme. - Zur Controle löste er Marken, gegen deren Abgabe allein
der Trank verabreicht würde und welche zuletzt mit dem Erlöse und
dem noch reſtirenden Vorrathe der Wirthſchaft ſtimmen müßten. J
die Arbeit in einer Abtheilung oder Wegſtrecke beendigt, so hricht man
die Barraken, Heerde, Backöfen rc. ab und ſchafft sie an die neue
Stelle, wo sie mit gcringen Kosten wieder aufgeschlagen werden. Zum
Kochen, Brodbacken und zu ähnlichen Beschäftigungen finden üch
Frauen verheiratheter Arbeiter oder vom Millitärverbande ausgeſchie-
vene Soldaten, die bei der Regimentsmenage beschäftigt gewesen. ~
Mit dieser Einrichtung zur Verpflegung der Arbeiter müßte nothwen-
vig noch eine andere verbunden sein. Die Rechnungs-: und Caſſen-
. beamten jeder Abtheilung wären zugleich Agent en der Sparcaſ-

sen; sie hätten die Einlagen der Arbeiter aller Art von Woche zu

Woche je. an den Zahltagen in deren Sparcaſſen- Büchelchen einzu-
tragen und mit den Verzeichniſſen auch wöchentlich die betreffenden
Summen der Haupt-Sparcaſſen-Verwaltung einzuſenden. Den Tag-
lohn kann man durchschnittlich auf zehn Silbergroschen (36 Kreuzer)
annehmen; bei vielen Arbrcitern ſteigt er auf das Doypelte. Die
Menageverwaltung kann die Verpflegung, beſtehend in Frühſtück, Mit-
tageſſen und Abendbrod, sehr wohl um 12 kr. (?) täglich übernch-.

men. Gebrarcht der Mann für Getränk, Kleider ec. noch täglich
12 kr., so erübrigt er wöchentlich bei sechs Arbeitstagen ſchon 1 Gul-
den 12 kr. oder 20 Sgr., von welchen jedoch für den Sonniag 24 kr.
abgehen; aber jedenfalls könnte er 48 kr; oder 15 Sgr. in ſsein
Büctlein eintragen laſſen. Er bekäme auf dieſe Weise jährlich an
die 40 Gulden oder etwa 24 Thlr.; die Verzinsung müßte 8, höch-
ſtens 14 Tage nach der Einlage beginnen. Nach vier bis fünf Jah-

ren Arbeit bei der Eiſenbban hätte der gewöhnliche Taglöhner dann

eine Summe von 200 – 250 Gulden oder etwa 100 ~ 12W Thlr.;
die übrigen Arbeiter aber können es leicht auf das Doppelte bringen.
Aus den Ueberſchüſſen der Menagegelder könnte für die Arbeiter,
welche beim Baue verunglücken, eine Summe ausgesetzt werden, die
ihnen als Lebenerente einige Unterſtüzung gewährte. Der Besitz ei-
ner Summe wrie die obige iſt für den so genannten „armen, kleinen
Mann" vom alleryöchſten Belange und die ihm eröffnete Möglichkeit,
ſie zu erwerben, schon eine wahre Wohlthat. Zwang sotl und darf
freilich nicht Statt finden, wohl aber muß uit allen moraiiſchen
Mitteln darauf hingewüikt werden, daß diese Zeit außerordentlicher
Arbeiten nicht nur eine Eporhe außergewöhnlichen Berdienſtes für den
Augenblick, sondern bleibender Verbesserung in der Lage einer bedeu-
tenden Anzahl von Leuten werde. Den Cifer zur Sparsamkeit möge
man durch Aussetzung von Prämien für diejenigen reizen, welche die
längste Zeit bei der Arbeit beschäftigt waren oder die verhältnißmäßig
größten oder regelmäßigſten Sparcassen-Cinlagen gemacht haben.

* Berlin, 19. April.
stehende Kabineisordre:
_ uAus Veranlaſſung des heute von mir genehmigten Verbots der S ä ch-
ſiſchen Vaterlandsblätter ſind, wie Zhr Bericht vom 13. d. M. er-
giót, die Zweifel über die Auslegung derjenigen Bestimmungen zur Sprache
gekommen, welche die Verordnung vom 23. Februar 1843 rückſichtlich der
Conipetenz zum Erlaß von Debits-Verboten gegen politische Zeitschriften ent-
hält, die außerhalb der preußischen, aber innerhalb der Staaten des deutſchen
Bundes erscheinen. Ich eröffne Jhuen zur Befeitigung diefer Zweifel, daß
es beim Erlaß der Competenz-Beftimmungen im 9. 8 und §. 11 Nr. 3 der
Verordnung vom 23. Februar 1843 mein Wille gewesen iſt, die Debits-
Verbote gegen alle außerhalb meiner, aber innerhalb der Staaten der deut-
schen Bundes erscheinende Zeitsſchrifien (einschließlich der Monatsschrifſten ),
utögen fie den Charakter der Unterhaltungsblätter tragen, oder als politische
Zeitungen fich ankündigen, sofern sie Gegenstände der Politik aufnehmen oder
auch nur gelegentlich in das Gediet der Politik übergreifen, nicht dem Ober-
Censurgerichte, sondern unter meiner Genehmigung dem Minister des Jyn-
nern zu übertragen. In diesem Sinne sind daher, wie bisher, fo auch küuf-
tig, die obgedachten Beſtimmungen zur Anwendung zu bringen. Sie haben
diese Deklaration durch die Geseßſammlung öffentlich bekannt zu machen.
Berlin, den 14. März 1845. Friedrich Wilhelm. + An die Staatsmi-
niſter Grafen v. Ar ni m und Uhden.“"

Die Gesetzsammlung enthält heute nach-

Q

Beriin. , 15. April. (Br. Z.) Am 27. October v. J. wur-
den die Statuten des Vereins für das Woyl der arbeitenden Klaſſen
dem Miniserium des Innern zur Bestätigung eingereicht. Zu Ende
März d. J., also nach 5 Monaten, war noch kein Beſcheid erfolgt.
(‘Inzwischen hatte sich der hieſige Localverein gebildet.) Da wandte
sich der Vorfiand nochmals an das Miniſterium und erpielt am 9.
d. M. eine Miniſterialverfügung, welche eine wesentliche „Re form"
des Statuts verlangt. So solien u. A. die Staats - und Commu-
nalb ehörden die ganze Angelegenheit leiten und zuvörderſt mit ei-
nigen wenigen der in vorzüglicher Achtung stehenden Mitbürger
das Grunögeſet, berathen und dann tie übrigen zu weiterer Bera-
thung einladen, sowic die rhätigen Mitglieder nur aus den gebildeten
Klaſſen genommen werden. Die in dem Statut des Centralvereins
(§. 2) in Aussicht geſtellten Provinzial - und Bezirksvereine werden
verworfen und lediglich Localvereine, diese aber auch nur dann zuge-
laſſen, wenn sie sich unbedingt dem Centraivereine arſchließen , ſich
über ihre künftige Thätigkeit bestimmt aussprechen und nicht eher zur
Anwendung eines zweiten Verſuchs dabei übergehen, bis sich der erſen.
als unausführbar gezeigt. Die Vorſtandsmitzlieder des Centralver-
eins sollen auf "änger als 3 Jahre gewählt und vom Staate geneh-
migt, auch die Anzahl der Ausschußmitglieder (36) der des Borſtan-
des. (9) gleich gemacht werden. Die Anwesenheit der Mitglieder
bei ven Berathungen ($§. 22) des Vorstandes und Ausschusses darf
nicht stattfinden und in der Generalverſammlung nur ein Rechenſchafts-
hericht mitgetheilt, kin ſonftiger Vortrag gehalten werden. Jede Als


 
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