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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 1 – No. 30 (1. Januar – 31. Januar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0109

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franco.



Dienstag

M 8. Januar

1845









_ Landtagsverbandlungen. :
* Karlsruhe, 25. Jan. 138. Sißung der zweiten Kanmer..Ä
Präſitent: Bekk. : Auf ver Reiégierungsbauk: Staatsrath Regenauer,
Minifterialrath Kühlenth al.

Vor dem Schluſſe der Sißung erschienen ( wie bereits erwähnt) die Hrn.

Minifler v. Böckh und v. Dusc{ und Letzterer äußert:

Wir wollen die heutige Gelegenheit ergreifen um der Kammer Einiges
über die Fragen zu sagen, die der Hr. Abgeorv. Welker in Beziehung auf die

fogenannten Coxufercenzbcſch:üsſe von 1834 an die Regierung geftellt hat. Wir

haben von viesen Fragen durch den Hrn. Präsidenten der Kammer und die öf-
fentlichen Blätter Kenntniß erhalten.

zu wiederhoien.

Da der Hr. Abgeord. Welck.r eine Erklärung von der Regierung in Form . :

einer sogenannten Interpellation verlangte, so baben wir vor Allem die ſchon
öfters gegebene Erklärung zu wiederÿolen, daß wir ein solches Recht der Inter-
pellation in keinér Weise anerkenuen. Die Verfaſſung weiß nichts davon. Die.
Minisir haben das Recht, wenn fie es geeignet finden, zu reden. Eine Pflicht
dazu iſt ihnen nixgends aufertezt. Wir haben ferzer ber dem vorliegenden Ge-
genftand das. freie Recht der Krone zu Verhandlungen und Verirägen mit dem
Auslande, u::d noch mchr mit ihren Bunbesgenoſſen zu wahren, worüder keine
Rechenschaft zu geben iſt, soweit nicht tbatſäcliche Verletzungen der verfassungs-
. mäßigen Rechte daraus. abgeleitet werden wollen. Ganz adgeschen davon aber
find wir auch nicht berechtigt, uns uber die Aechtheit oder Unätttheit des im
Drucke crſchienenen Aktenftückes in irgerd einer Weise zu äußern, weil der Ge-
genſtand ver gemeinsſchaftiichen Verbanrlurg mit den deutſchcn Bundesgenossen
angehört, über welche uns ein einseitices Aussprechen nicht zufteht.
aber auch ganz und gar nicht darauf ankommen. ;

Schon im Jahre 1837 hat Jynen zum Ueberfluſſe ein Miniſter, der wegen
ssiner Verfaſungstreue noch im Lanve lebt, obſchon er in demſclben Jahre un-

sere Erde und unsere Diskussion verlaſſen hat ~ es hat Junen ein anderer

Hinuifter, ven Sie so glücklich ſind, noch zu befiten, mein Hr. Nachbar, die Ver-

ſicherunz gegeben, daß durch die Wiener Conferenz von 1834 unſere Berfsaſſung . .

nicht beeinträchtigt werden, daß die Regierung keine Verpflichtungen übernom-
men tat, die mil unserer Berfaſſung im Widersſpruche wären.

Zehn Jahre sêud seitdem verfloſcen und die Verfaſſung beſteht unverlett wie
vordem, und alle verfaſungsmäßigen Gesche ſind gewissenhaft votlzogen worden.
Ruyig iönnea wir jeden Kläger erwarten, der den Beweis gegen uns fuhre
von einer Verfaſſutgsverlegung oder Kränkunz verfaſſungsmäßiger Rechte, und
daß wir uns zur Rechtfertigung unserer öffentlichen Handlungen auf eiwas An-

deres, als auf die Berfaſſung und auf die öffentlichen Bundesgescße, berufen

hätten. t ;

Rar in diesem Jalle hätten die Fragen oder Beſchverden des Hrn. Abg.

Welck.r Sinn und Bedeutung. t Ö ;
Kann es übrigens noch Jemand zar Beruhigung dienen, nun so maéhen

wir auch kein Hehl daraus, daß wir auch forthin die BVerfaſſung des Landes

und die verkünrtigten Gesetze des deutschen Bundes, auf desen unser offcatlicher
Reéchtszuſtand beruht, treu und oyne Arg halten und zur Richlschaur unseres
Handelns nedmen werden. Zwar nicht immer so, wie es vielleicht 11anche Mit-
glicder der Oppoſsttion wollen und auslegen mötten, aber immer so, wie es
vine mit den Gränzen der badischen Berfaſſung rind gegenseitizfer Achtung der
Rechte zufriedene, zur Verftändigung geneigte Ständeverſammlung zu wünſchen
haiz immer so. wie wir vor unserm Fürſten und Vaterland, vör uuserm Ge-
wiſſen und unparteilichen Richtern uerauitworten köunen.
I: meine Herren, baßÿ wir ein Gleiches von Jhnen erwarten nnd verlangen
erven. c.. . ; ;
Staatsminister v. Böckh: : Wenn ieh mir erlaube, den Aeußerungen mei-
nes verehrten Herrn Koilegen Einiges binzuzufägen, so gcschicht dieß keineswegs
darum, weil ich diese nicht für erschöpfend halte, sondera ich haoe hierzu per-

ſfönliche Grunde. Ich füyle mich durch den Uniſtand, daß ich vor sieben Jahren

in dicscr Versammlung über denselven Gegenftand gesprochen habe, hiezu auf-
gefordert. Im Jahr 1837, als von den Kosten vieſes Kongresses die Rede war,
bedauerte und beflagte der Hr. Adg. Welcker, daß jene Konferenzbeschlüſse in
Dunkeln liegen, vaß davonnichts bekanut sei, als die in Folge derselben publizirten
Bundesbeſchlüsse. Von der Miniſterbank wurde dieses zugegeben. Dem Wunſche
eines andern Abgeordneten, nämlich des verſtorbenen v. Roitcck, dcr Kamrner
die R ſultate der Wiener Konferenzbcſchlüsſe mitzutheilen, konnten wir durchaus
nicht entsprechen, wir konnten und durften den Sthleier, der diese Berhandlungen
deckt, mcht lüften, ohne uns eines Vertragsbruches schuldig zu machen.

[: ;, Z dicser Lage ünd wir heute noch; wir können darüber keine Mittheilung

achen, ohne wortbrüchig zu werden, ~ und ich zweifle, daß ein Mitglicd die-
ser Berſammlunz uns eine Wortbrüchigkeit anmuthen wird, weil ich den guten

Glauben habe, daß kein Abgeordneter in diesem Saale ſizt, der eines Wort-

brucths fähig wäre. ~ Die Versicherung, dag die Wieiter Konferenzbeschluſſe
nichts enthalten, was mit unserer Verfaſung im Mindeſten im Wirverſspruch
ftände, diese Verſſcherung , die ich der Kammer im Jahr 1837 gegeben hake,
roiederhole ich heute. ~ Wenn wir uns eine Verfaſungsverleßung erlauben und
die vamit verbundene Verantwortlichkeit mit der Behauptung ableynen wolten,
daß wir dazu durch die Wiener Konfereuzöeſchlüsſe ermächtigt seien, dann, meine
Herren, mögen Sie an der Wahrheit der Erklärung, die ich schon im Jahr 1837
gegeben habe, zweifeln. So lange aber dieser Fall nicht vorliegt, haben Sie
dazu keinen Grund und auch kein Recht. pe ; ]
Welder: Zn Beziehung auf den ersten Punkt, desen der Herr Minister
dos Auswärtigen erwähnt hat, nämlich das Recht, zu interpelliren, will ich nicht
tiefer auf die Sache eiugehen. Jedenfalls wird hier za unterscheiden sein. Das

Recht der Kammer zu interpelliren wird ſ< kein Mitglied abſtreiten lasen;

Die Kammer ſselvſt iſt hiervon ebenfalls
unterrichtet und es wird deßhalb nichl nothwendig ſein, dieſelden hier nochmals

Es wird

Wir erklären aber

um derzleichen Petitionen f

allein wohl muß ich anerkennen, daß je nach Umftänden, die Herren Miriſter

ihrer Stellung und ihrer Verantwortlichkeit nach zu erwägen haven, ov uxd

welche Antwort fie hierzuf geben wollen. Keine Antwort iſt auch eine Antwort;
und wie überhaupt ein solches Richtantworten im einzelnen Fall von Seiten der
Landesvertretung zu beurtheilen iſt, muß derselben überlaſſen bleiben. Was den
zweiten Punkt betrifft, das die Herrez Miniſter die Rechte des Für ſten und des
Landes nash Außen zu vertreten bätten, ohne darüber Rechenschaft schuldig zu
sein, ss wurde dieſer Saß selvſt wieder beschräukt und ich will auf dicse theore-
tiſche Frage nicht weiter emgehen. Klar it es aber, vaß, wenn es ſich um die
Ehre., Wurde und Rechte des Landes und ves Thrones handclt, die für uns

ebenfalls ein Heiligthum siud, das wir zu vertheidigen haben, sobalv die Stände

ſich üb.rzeugen, daß ihre Pfl:cht ſie auffordert, die Herren Minifter dießfalls zur
Rechenschaft zu ziehen, dies in ihrer Kompetenz liegen muß und darüber kein
Zweifel oöwalten kann, daß die Kammer dies ihun dürfe. H
“ Was sodann ab-r die Hauptfrage betrifft, so erlaube ich mir nur eine be-
ſtimmtere Erilärung, als sie bi? jetzt gegeben wurde, von den Herren Ministern

darüber zu erbitten: Ob fie diese Besſchlüſſe, deren Exiftenz sie ja uninittelbar

zugegeben haben, in Beziehung auf ihre Schritte bei Verwaltung der Landes-

angelegenheiten für verbindcud halten. Was diese Beschlüfſe enthalten, kann ich

mir self fagen, und die Minister und die Kammer können fich hierauf antwor-

ten, aber ob unsere Auſichten dieselben ſiad. wird ſich sebr fragen, und ich wie-

derhole veßhalb meine Bitte, um eine ?utwort auf die von mir geſtellte Frage.

~ ~– (Stillſchweigen auf der Miniſterbant). –~ ;
: ( Schluÿ folgt.)



. Deutfchland. ;
Freiburg. Nach den neueſten zuverlässigen Nachrichten iſt die
Errichtung des Ordens der barmherzigen Schweſtern
im Großherzogth um Baden von höchſter Stelle aus beschlossen
und wird zur baldigen Vollführung gebracht werden! Da aber das
Gedeihen dieses Ordeus vorerſt besonders auch von reichlichen Bei-
trägen der Privaten abhängt, so werden wahrscheinlich Sammlungen
hiefür veranſtaltet werden. j
DVowm Nyejÿzr, 25. Jan. (Köln. Z.) Jedem Vorschlage, den
beklagenswerthen kirchlichen Wirren dadurch entgegen zu treten, daß
beiden Parteien Schweigen geboten würde, sind wir durchaus entge-
gen. Jegliche Verschärfung der Cenſur würde das Uebel. nur verre
größern und das ohnehin schon auf beiden Seiten schon vorhandene

Mißtrauen nur noch ſteizern. Keine Partei kann die Cenſur wolken;

ſte muß vielmehr die Freiheit für ſich in Anspruch nehmen, ihre Au-
ſichten, Forderungen, Wünsche und Beschwerden vor atlem Volke

ungehindert zu besprechen. Die Srite, welchc auf Zwangsmwaßregeln

g'gen die freie Aeußerung des Gedankens antrüge, würde schon da-
durch erklären, daß ihre Sache die ſchwächere und auf dem Wege
der ungehinderten Erörterung nicht durchzuführen sei. Cin solches
Armuthszeugniß sollten sich aber w:der Katzoliken noch Protestanten
ausstellen wollen. '

' 3E Köln, 23. Januar. Der bevygrſtchende Zusammentritt
des Landtages beschäftigt nach allen Seiten hin die Bewohner der

Rheinprovinz, um ihre Wünſche in Petitionen an ihre Vertreter

gelangen zu laſſen. So ist denn auch in Köln ein Comite größten.
theils aus der hohen Besitz- und Geld-Irisſtokratie zusammengetreten,

für die Bewohner Kölns zu entwerfen. Unter
diesen iſt eine, welche die Bildung einer Repräsentation des Volkes"
in Ausführung der Cabinetsordre vom 22. Mai 1815 fordert,
wahrlich kein großes Wagstück! Denn was will man heut zu Tage,
wo der König selbſt conſtitutionelle Ansichten hat, weniger fordern,
als eine Conftitution, ohne bei der Forderung selbſt auf die Grund-
lagen derselben einzugehen, was nach dem Urtheile aller Bewohner
Kölns, welche die Ängclegenheit reiflich überlegen, die Hauplsache
gewesen wäre. Die zweite Petition hat die „Preßfreiheit- zum Ge-
genſtande, aber auch hier will man mit der einen Hand nehmen, was
man mit der andern geben will, fordert Aufhebung der Censur und
aller sosſtigen präventiven Maßregeln und gleich hinterher ein Preß-

' ſtrafgeſez, als wenn sie bange wären, es würden die Vergehen der

Preſſe nur nach den gewöhnlichen Gesetzen beſtraft ſein wollen und
nicht ein Preßgesetz; zur Sicherſtellung der Rechte des Bourgeois
gleich bei Aufhebung der Censur ertheilt werden. Also Preßfreiheit unter
dem Schutze eines erceptionellee Gesetzes, doch mit andern Worten
eine Art von Sept-mbergesetz, wie es die Bourzeois in der franzö-
sischen Deputirtenkammer geschaffen, das iſt es, was jene Herren Pe-
tenten wollen. Aber das öffentliche Bewußtsein der Bürger Kölns
hat sich bald dagegen aufgelehnt und eine zweite Petition, welche
bezweckt, die Cenſur und die provisoriſche Beschlagznayme der Druck-


 
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