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Mannheimer Abendzeitung — 1845

DOI Kapitel:
No. 87 - No. 116 (1. April - 30. April)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0409

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_ Donnerstag

M. April

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j î Dei tschland.

* Mannheim, 7. April. Das Staats- und Regierungsblatt
Nr. 9 enthält außer der ,subjektiven Organisation des Staatsrathes-
noch Folgendes: 1. Ordensverleihungen an die heidelberger Profes-
ſoren Geh.-Rath Schloſser, geh. Hofrath Puchelt, geh. Hofr. Bähr
und an das Staatsminiſteruums-Mitglied, Staatsrath Wolff. 2)
Dem Prof. Rau in Heidelberg iſt der Charakter eines geh. Rathes
2. Klaſſe und dem Prof. Zöpfl daselbſt der des Hofraths verliehen,
Rechtspraktikant Spohn von Dundenheim und Regiſtr.-Com. Schwab
von Wertheim zu Setkretären beim evangel. Oberkirchenrath beſtellt,

der vom Dienst suspendirte Expeditor Schumacher beim evangel.

Ob.-Kirchenrath einſtweilen penſionirt, der Pfarrverweser Plitt in
Karlsruhe zum Pfarrer ernannt und dem Pfarrer Göldlin in Graben
die Pfarrei Schwegingen übertragen. 3) Der Hüfinger Verein zur
Beſſerung der Strafgefangenen hat bei ſciner Auflöſung die vorhan-
denen 532 fl. der Rettungsanſtalt für verwahrloſte Kinder zu Maria
Hof geſchenkt, und dieſe Schenkung hat die Staatsgenehmigung er-
halten. 4) Bezirksbaumeiſter Berkmüller in Karlsruhe wird als
Bachverſtändiger zur Abschätzung der Zehntbaulaſten aufgeſtellt rc.

~ H Darmſtadt, 6. April. Dice Berathungen über das neue
*. sgabebudget ſind in unserer zweiten Kammer beendigt und die Ab-
ſiÿ nmungen darüber erfolgt. AÄnſsehnliche Summen reſultiren. Die
Breathung des Cinnahmcbudgets steht noch bevor. Indessen weiß
man ja bereits, was man auszugeben hat, und wird die Einnah-
men danach bemessen.
ſtatt finden! Freilich wird dabei auch nicht an die kleinſte Vermin-
derung derselben gedacht. Besonders bei einigen Stempelansätzen,
welche wahrhafte Härten enthalten, wäre dies dringend rtöthig ge-
weſen. Ohnedies .erträgt der Stempel - gewissermaßen eine Salz-
ſteuer der Gerechtigkeit ~ weit anſehnlichere Summen, als die Behör-
den, deren Arbeiten er bezahlen solt, den Staat koſten. Seit jenen
beendigten Ausgabebudgetarbeiten hat eigentlich nur Ein Gegenſtand
das öffentliche Intereſſe etwas angeregt. Es ist dies die Auslegung,
wekche unser Ministerium auf erfolgte Reclamationen von Standes-
herren, oder richtiger und präciſcr: von den zwei Vormündern und
Geschäftsführern des Herrn Grafen von Schlitz, genannt von Görg,
Geheimerath von Grolman und Admiviſtrativjuſtizhof-Direktor Gold-
mann, Beide in Darmſadt, zugleich jettt noch (v. O.) oder doch
früher (G.) Landtagsabgeordnete, dem Artikel 86 der Gemeinde-
ordnung gegeben hat, nachdem ungefähr 16 Jahre lang im In-
teresſe des Volks, und noch jett in Rheinhessen, demselben eine
ganz andere Auslegung von dem Ministerium gegeben wurde und
wird. Die Sache war ſchon auf früheren Landtagen vor, und die
große Mehrheit der zweiten Kammer hielt da für richtig (wie sonſt
das Ministerium auch), daß die Kirchſpielskoſten zu den Ausgaben
zweiter Klasse gerechnet werden müßten, und daß daher jeder hieran
nach dem Verhältniß seines Steuerkapitals participiren müsse, welcher,
obgleich nicht persöulich in einer Gemeinde wohnend, doch darin ein
von einem Pachter oder Verwalter bewohntes Haus habe. Dies
traf besonders die Standesherren oder sonstige Gutsbesitzer nachtheilig,
welche, namentlich durch die Rentenablöſung oder zweckmäßiger ge-
9rdnete Oeconomie, zu ansehnlichen Summen gelangten und diese. in
immer steigendem Umfange zur Anschaffung von liegenden Gütern,
Hofen, Häuſern u. dgl., auf die sie Pachter oder Verwalter setzten,
verwandten. Also entstanden die bemerkten Reklamationen. uud ihr
günſtiger Erfolg beim Miniſterium. Cin eigenes Verhältniß! Wäh-
rend gerade jene Klaſſe von Staatsbürgern viel um ihre kirchlichen
Gesinnungen zu wissen pflegt und gerne damit an Tag kommt, ver-
weigern Angehörige derselben ihren Beitrag zu den Kirchſpielkoſten
— zu den Koſten für Kirchen, welche vielleicht ihre Ahnhcrren ge-
stiftet! — und wälzen ihn auf's Volk, auf den Geringen, guf den

Armen! Ja, derselbe Bensheimer Hof, welcher jezt dem Grafen von

Schlit; gehört und von dem dieser proteſtantiſche Graf zu den Koſten

der proteſtantiſchen Kirche in Leeheim zu ſteuern, mit Erfolg sich-

weigert, gehörte Jahre lang zuvor einem ſehr eifrigen Katholiken,

dem nun verſtorbenen Großhändler Hrn. Kertelk in Mainz, und dieser

ſtéeuerte zu den Kirchſpielkoſten,

i wie noch jetzt allgemein in Rhein-
hessen geſteuert wird.

Abermalige Beschwerden zweier ſolcher, in

ihrer Gemarkung mit Gräfl. Schlit'ſchen Besitzihümern geſegneten

Soll doch keine Erhöhung der Steuern

Gemeinden (darunter Georgenhauſen, eine ſehr arme), kamen auf
detn diesmaligen Landtage vor, sowie ein ſelbſtſtändiger Antrag des
Abg. Franck von Rettighauſen, welcher die Kirchſpielſteuern auf die
Parochianen lediglich nach Verhältniß ihrer Perſonaijteuerkapitalien
umgelegt wünſchte. Abermals Widerſtand des Miniſteriums, da-
gegen Vorschlag einer Art Mitte, indem im Weg- ::. -zn Gesetzes die
Hälfte des Beitrags forthin von den bezeichneten Eigenthümers
bezahlt werden sollte. Abgesehen davon , daß dieser Vorschlag in
der ersten Kammer voraussichtlich auf unüberwindliche Schwierig-
keiten gestoßen wäre, oder doch seinen Weg durch andere, dem Volk
nachtheilige Modifikationen der Gemeindeordnung, ſich bereiten müßte,
war aber immer bedenklich, überhaupt von einem einmal für wahr er-
kannten Princip abzulaſsen, selbſt wenn daſſelbe vorerſt keine Hoff-
nung hat, seine alte Geltung wieder zu gewinnen. Freilich ging
der berichtende Ausschuß, im Referate des Abg., Hofgerichtsraths
Franck von Darmstadt, nicht von dieser Ansicht aus. Denn obgleich
er die Beſchwerden der beiden Gemeinden für begründet erklärte,
wandte er sich doch „mit Vergnüg en- zu den neuen Vörſchlägen
des Ministeriums und schlug vor, um einen förmlichen solchen Ges
sſetzesvorſchlag zu bitten. Die zweite Kammer dagegen verwarf mit
anſehnlicher Stimmenmehrheit, nach einer lebhaften Diskusſion, die
Anträge ihres Ausschuſſes und bevorwortete die Beſchwerden det
zwei Gemeinden. ~ Der Landgerichtsaſseſſor Weidig in Schotten,
jüngster Bruder des unglücklichen Pfarrers Weidig, welcher in Folge
von Aeußerungen gegen den Inquirenten Georgi, in eine Unterſuchung
gezogen worden war, hat ſeine Vertheidigungsſchrift bereits int
Frühjahre 1844 beim Großh. Hofgericht in Darmſtadt eingereicht.
Eine Cutſcheidung iſt darauf. bis jetzt nicht erfolgt.

î Aus dem Mecklenburgiſchen ſchreiben die Süichſ. Bater-
landsblätter: In Mecklenburg wird, wie woht anderwärts auch, den
Pächtern der Domänen auferlegt. einen Jagdhund durch-
zufürtern. Dieselben müſſen aver aueh auf Begehr angehende
Beamtete, Auditoren, Zwets - deren landwirth;schaftlicher Ausbildung,
bei ſich in Koſt nehmen. Neuerdings hat man nun auch diese Pöch-
ter verpflichtet, die Sträflinge, welche in der Landesſtrafanſtalt ihre
Strafe abgebüßt, bei sich aufzunehmen. – Dies iſt Ales recht
schön, urd man fſtellt damit den Leuten nur gleichgiltige oder ehren-
werthe Lufgaben, mit denen es sich aber keineswegs reimt, daß denselben
in ihren Pachtcontracten verboten wird, ihr Korn und Getreide ge-
gen Branvunglück zu veraſsecuriren. Is es nicht merkwürdig, daß
man zu Leuten, denen man in dieser Beziehung offenbar Mißtrauen
bezeigte, jezt abgeſlrafte Verbrecher hingeben will; und ift das Ge-
fühl beneidenswerth, mit dem ein Domänenpächter, der ſein Ver-
mögen nicht gegen Brandunglück ſiche:n darf, einen Brandſstifter bei
ſich aufnebmen wird ? . Der mecklenburgische Landtag koſtet dem
Landesherrn, nach einer mäßigen Berechnung, täglich 500 Thaler.
Der lantesherrliche Commiſſär muß offene Tafel, Mittags für ‘Ein-
geladene, Abends für alle Landſtände halten, und da entfaltet ſich
eine außerordentliche Wirksamkeit. Es gibt ſicherem Vernehmen nach
viele lederne Taſchen, in welche ganz ungeſcheut ganze Teller mit
Confitüren geborgen und heimgenommen werden. – Tages über be-
ſchäftigt man sich mit wichtigcn Angelegenheiten, z. B. mit Aufnahme
eines lahmen Schneiders in die Kloſtergüter; damit, daß auf dem
Räucherboden zu Kloſter Ribnitz in einem Jahre vierzig Klafter Holz
aufgebrannt, von denen ſich ſchließlich ergibt, daß ſie eigentlich nicht
auf dem Räucherboden vertrannt c. Bei einer Discuſslon über Ver-
öffentlichung der Lanttagsvorträge scheiterte die Publication an dem
Bedenken, daß, wenn die landſtändiſchen Diseussionen veröffenilicht
würden, selbige wegen der darin enthaltenen’ Injurien in die miß-
lichſten Verlegenheiten gerathen könnten. Letzteres iſt von D. Schnelle
in seiner Beſchreibung des Landtages von 1843 berichtet.

VBraunſchweig, 25. März. (Fr. J) Endlich find die Com-
miſsarien für die neuen Berhandlungen zwischen dem Zollvereine und.
dem Sttuervereine, wclche in den nächſten Tagen hier beginnen wer-
den, ernannt. Hannover hat dazu die ſchon öfter bei ähnlichen Ver-
anlaſſungen bewährten geh. Ober-Sleuer-Räthe Klenze und Albreééht,
Preußen den Regierungsrath von Kamps, bisherigen Vereins-Bevolſ-
mächtigten dahier, und Braunschweig den vor einiger Zeit an die

Stelle des leider sich immer mehr von den Geschäften zurüékziehenden


 
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