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Mannheimer Abendzeitung — 1845

DOI Kapitel:
No. 299 - No. 328 (1. November - 30. November)
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. Mannheimer Abendzeitung

3 November



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18453.





Montag





Deutſchland.

* Mannheim, 2. November. Man berichtet uns, daß dem
bevorstehenden badischen Landtag ein Gesetzentwurf zur Errichtung
einer rLand wehr" vorgelegt werde. Bekanntlich hatte die Regie-
rung eine solche Vorlage schon für den vorigen Landtag zugesagt z
allein weder das Nähere über die Grundlagen der von ihr zu bean-
tragenden Landwehrverfaſſung angegeben, noch gar den Entwurf selbft
eingebracht. Auch jetzt hört man nichts irgend Verläſſiges von dem
Projekte der Regierung, und dennoch wäre es ſicher seh zweckmäßig,
wenn dieſe so bochwichtige Angelegenheit in ihren Hauptbeftandtheilen
noch vor dem Landtage auch in weitern Kreiſen erörtert und beleach-
tet und die Sländemitglieder j:tzt schon in den Stand geseyßt würden,
ſte wohlvorbereitet in der Kammer zur Berathung entgegenzunebmen,
damit dann nicht zum Schaden der Sache selbft solch große Schwierig-
keiten, wie bei den Gesetzentwürfen über die Gerichteverfaſſung, Straf-
prozeßordnung rc. eintreten. ~

* Mannheim , 2. Nov. Ueber Dr. Seydenftickers „Begnadi-
gung-- zur Verbannung berichtet die Köln. Ztg. :

„Hannover, 28. Okt. Dr. S eydenſticker iſt frei, doch
muß er das Land seiner Heimath verlassen; unter der Bedingung
nach Amerika auszuwandern, hat man ihm die Thüren seines Ge-
fängniſses geöffnet. Scydenfticker it ein Fünfziger, verheirathet und
Vater von fünf Kindern. Seine Frau, ein Muster der rührendften
Treue, hat vierzehn Jahre lang für diese Kinder gesorgt, geſtrebt
und gelitten. Unter denen, die sich ihrer angenommen haben, ſteht
Itzftein in vorderſter Reihe..

Die Hannov. Morgenzeitung vom 24. berichtet: vj, Durch
dic Gnade des Köaigs iſt dem letzten der Göttinger politiſchen Ge-

fangenen, Dr. Seydenſtiker, die Freiheit wiedergegeben, die ihm,

dem Spruche des Richters gemäß, für sein ganzes irdisches Leben

entzogen bleiben sollte. Er hat in die Bedingung gewilligt, nach

Amerika überzuſiedeln..

Nus Celle, 28. Okt., schreibt die Weser - Zeitungt j- Vor ei-
rigen Tagen hatte der Herr Baron Eugen von Hammerftein hicselbft
eine Bitiſchriftt zur Begnadigurg Sryden ſtick er's verfaßt und in
Ci:kulation geſct. Sie war schon mit den Namen der angesehensten
Bürger vierſ:1bſ versehen, als die Kunde kam, daß Seydenfticker da-
hin begnadigt sei, nach Amerika zu gehen, und daß ihin 240 Rthlr.
von der Regierung bewilligt worden. Die obige Adresse wurde deß-
halb überflüſig, wern gleich der Wille, der ihn ausgesprochen, dank-
bar anerkannt wird. Wie man vernimmt, sollen mehrere hiesige
Kaufleute fich vereinigt haben, Unterſtütz ungen für Sey-
denſticker zu sammeln, der, von allen Mitteln entblößt, in
en:m neuen Wilttheil: aufzutreten beftimmt iſt. '

Seyden?icker muß nach Amerika ziehrn, wohin ein paar
L.idensgefährten iym schon vorausgegangen sind. Er ißt noch kein
Fürfziger (Watte und Bater von 5 Kindern ), reich an Talent urd
Kenntniſſen, und somit wird ihm die neue Freiyeit wohl noch die
Gun? gewähren, daß er in den Lebenstagen, die ihm noch beſchie-
den, emigen Troſt für die Leiden des Vergangenen finde, daß ihm
das Glück vergönnt sei, die Zukunft seiner Kinder vorb.reiten und
ſichern zu helfen. Seydensticker war seit dem Jahre 1831, also volle
14 Jahre, der Freiheit biraubt. Dem Vorfiteher der Strafan9salt in
C:Ue gebühri die Anerkennung, daß er seinen Gefangenen so schonend
und rückſichlsvoll behandelte, als seine Dienflpflicht es nur immer
zuließ. (D. A. Z.)

D Kenzingen, 29, Okt. Das längst erſehnte Rüyegericht
hat mit Montag den 27. Okt. scinen Anfang genommen. und sind
zuverlässigen Nachrichten zufolge, vier un) vierzig Anträze gestellt
worden, unter welchen der in der Oberrheinischen Zeitung angegrif-
fene Gemeindebeſchluß in vorderſter Reihe ftehen sfoll. Daß durch die
Abhaltung dieses Rüggerichts unserer Bürgerschaft eine große Woÿl-
that zu Theil geworden iſt, läßt sich nicht läugnen, zumal seit der
bekannten politischen Umwälzungeperiode die richtigen unserer Kla-
gen unerhört gebli:ben find, und auch seit dem Jahr 1831 ktin fol:
hes Gericht mehr hier abgehaltzn wurde. Durch drieſe Begünſtizung

ſind alſo unscre Beschwerden theilweise gehoben, urd wir wünſchen,

[!vaß solche nach Recht und Gesetz erledizt werden, wenn nicht Zwie-

tracht und Uneinigkeit in unscrer Gemeinde fortdaurrn soll. Wir be-

bei Hrff in Mannheim berausgegebeie Werk:

ts uns vor, über den Ausgang der wichtigsten Anträge Bericht
zu erſtatten.

Darmſftadt, 28. Dkt. (Fr. J.) Auf dem heutigen Wochen-
markte konnte man recht deutlich wahrnehmen, das trotz der bisheri-
gen Ausfuhr der Kartoffeln, die bekanntlich durch ein Regierungsver-
bot nun ihr Ende erreicht hat, wir an diesem Produkt keinen Gefahr
drohenden Mangel zu leiden scheinen. Der Preis Fſellte ſich im Al-
gemeinen nicht höher, als zwei Gulden pr. Mltr. heſſ. Maß.

Ulm, 28. Okt. (Fr. J.) Demnächſt wird hier ein Pr eß-
proc eß abgehalten werden, und zwar gegen den Veleger der „Fragen
der Zeit- von dem bekannten Dichter H. Kurz (Verfasser von „Schil-
lers Heimatbsjahre--), angeblich wegen Umgehung der Censur. Der
Verleger, Buchhändler Heer br and t, der erſt kürzlich wegen Ver-
breitung von Heine's Gedicht auf einen deutschen Monarchen ſechs
Wocben auf den Asperg zubrachte, hatte dem Buche daſſelbe kleine
Format gegeben, wie das sciner Zeit von Fenner von Fennberg
,, Bon der Tyrannei."
Auf die „Fragen der Zeit’ if zwar bis jetzt kein Beschlag gelegt,
wohl aber Hrn. Heerbrandt eröffnet worden, wie er wegen Censurum-
gehung werde zur Rechenschaft gezogen werden. Bis jetzt beſteht je-
doch, außer in Heſſen, kein Gesetz, welches das Format und die
Zeilenzahl der die zwanzig Bogen Freiheit genießenden Bücher vor-
ſchreibt, und so dürfte der Verleger wohl frei ausgehen.

Kaſſel, 27. Okt. (Mainz. Z.) Jett if ein rechtkräftiges Ur-
theil in Unterſuchungssachen geger den Lieutenant von Borck ge-
ſprochen, der im Früdjahre dieses Jahres in Fulda den Obergerichtse
referendar Mehler in Folge eines Woriwechsſels auf einem Felſen-
keller mit blankem Degen anfiel und erftach. Der Ausspruch des Ge-
neralauditorats als böchflen Gerichts in Militärſtrafsachen lautet auf
Entlassung ohne Abschied und 18 Jahre Feſtungsarref, womit zugleich
der Berluſt des Tragens der Nationalkokarde verbunden iſt. Das
kriegsgerichtliche Urtbeil des Regiments in Hanau, wo d. Borck nach
geschloſſener Untersuchung zur Verurtheilung abgeführt wurde, lautet
auf Kaſſation von 13 Jahren Feftung. Diese Strafe ift demnach
vom Generalaurtitorat geschärft worten. v. Borck hat bereits seine
Strafe auf der Feftung Spangenderg angetreten.

Berlin, 27. Okt. Cin: ziemlich bedeutende Anzaÿl unserer Ge-
rwerbtreibenden ift turcd eine neue Maßreg:l Seitens der Regiments-
Kommandeure hieſizer Garniſen auf eine unerwartete Weiſe vor den
Schranken der Gerichte zu erscheinen gezwungen und dadurch in nicht
geringe Verlegenbrit gesſett worden. Seit Kurzem nämlich werden die
jungern Offiziere hieſtgen Orts in Betreff der von ihnen kontrabirten
Schulden derselben arnauern Kontrole unterworfen, die bekanntlich in
Bezug auf die Referendare schon länger Statt findet. Dabei hat ſich
crgeben, daß auch Diejenigen, welche noch minorenn ſind - und de-
ren exiftirt eine große Anzabrl , bisher einen brdeutenden Kredit ge-
r oſſen und diesen theils zur Sinnapme von baaren Darlehen, theils
zum Ankauf von Waaren auf Borg benutzten. Die Regiments-Kom-
mandeure haben sch deehalb veranlaßt gefunden, gegen dre Släutiger
dieser Offiziere wegen unerlaubten Kreditgebens zu denunciren und von -
Seiten des Gerichts hat man niht anstehen können, die fiskalische Un
tersuchung einzuleiten. Dir einschlägige gesetzliche Vorschrift in g. 1310
des Strafrechts beſtimmt nämlich: „Wer einem Minderjährigen Dar
leben oder sons unerlaubten Kredit gibt, der soll, außer der von selb|
folgenden Nichtigkeit des Vertrages, eben so viel als die geließene oder
geborgte Summe beträgt, zur Strafe entrickten.. Als unerlaubten
Kredit aber sieht man, wie es auch nach der beſtehenden Geſetzgebung
nicht anders möglich ift, unter den gegenwärtigen Umftänden Ales an,
da die geborgten Effekten wohl niemals zur äußerſten Nothdurft des
Officiers gehören. Der praktische Effekt i denn auch bereits zewe-
sen, daß zahlreiche Gewerbtreibende, namentlich Möbel-, Cigarren -,
Wein-, Leinwand- und andere Händler zu nicht unbedeutenden Geld-
ftrafen verurtheili worden. Mehre derselben haben ſich jedoch mit Be-
gnadigungsgesuchen an dn Känig gewandt, und, wie wir von ih. e:
selbt erfubren, größtenthe;ls bedeutende Straf-Erlasse erlanzt. (K. Je)

+© Berlin, 29. Okt. Walesrode iù j ut auth in zweiter
Inftanz zu einem Jahr Ffftung verurtheilt und der Graf Dohna l a'z
wie uns die Hamb. Neue Z!g. erzählt, sogleich darauf angeiragen,
daß er nicht naß Pillan, wie der Kriminalſenat wollte, sondern nach


 
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