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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 31 – No. 57 (1. Februar - 28. Februar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0235

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. : Denutſchſand. !
_ vx Harlsruhe. (Anleihe-Geseß. Schluß.) Art. 11. Vor Ablauf von 48
Stunden vom Schlußtermin zur Uébergabe der Summiſsionen an ſind diese
in einer Sitzung des Finanzminifteriums, zu welcher der Direktor der Amorti-
sationskasse beizuziehen iſt, in Gegenwart sämmtlicher Konkurrenten oder ihrer
Bevollmächtigten zu eröffnen, nachdem vorher der Präsident des Finanzmini-
fteriums das niederſte Gebot, um welches der Zuſchlag erfolgen kann, ver-
ſiegelt auf ven Tiſch gelegt hat. Art. 12. Nach Eröffuung der Summisfionen
hat ver Präſtdent des Finanzminiſteriums zu erklären, ob ein annehmbares
Gebot vorliegt oder nicht. Jm erſten Falle wird er demjenigen der Konkurs-

renten, welcher das höchſte Gebot hat, bei gleichen Geboten aber Demjenigen,

für welchen das Loos entscheidet, den Zuſchlag ertheilen. Jm andern Falle
wird er die von ihm versiegelt niedergelegte Angabe des nieverften annehm-
baren Gebots eröffnen, und sämmtlichen Summittenten zur Einsicht vorlegen.
' Art. 13. Innerhalb des zwischen der Niederlegung und der Eröffnung der
Summiſsfionen befindlichen Zeitraums bleiben die Sumumittenten für die ge-
machten Angebote verbindlich, den Fall ausgenommen, daß in dieser Zwischen-
zeit ein wichtiges politisches Ereigniß zur öffentlichen Kunde gekommen wäre,

welches einen nachtheiligen Einflus auf den Geldmarkt haben dürfte. Der

Sumumittent, der in Folge eines solchen Ereignisses sein Gebot zurückzuziehen
ich veranlaßt findet, hat dieses vor Eröffnung der Sumumissionen zu erklären,
und, im Falle seine Erklärung vom Finanzminiſterium als unbegründet ange-
fochten wird, ſich ker Entscheivung darüber durch ein Schiedsgericht, unter
Verzichtleiſtung auf alle Rechtsmittel gegen dessen Ausspruch, zu unterwerfen.

Art. 14. Das niederſte Gebot, um welches zugeschlagen werden darf, beſtimmt -

vas Staatsminiſterium nach vorheriger Vernehmung ves Finanzminisſteriums,
zu deſſen Berathung der Direktor der Amortisationskaſe mit konſultativer
Stimme beizuziehen if. Die Berathung des Finanzminiſteriums kann erſt
elntreten, nachdem vie Summissionen unter gemeinſchaftliches Siegel gelegt
worden find. Art. 15. Den Summittenten, welche ven Zuschlag nicht erhalten
haben, werden die eingereichten Verlooſungsplane uneröffnet zurückgegeben.
Der Verlooſungsplan des Summittenten, welcher den Zuschlag erhalten hat,
wird hiernächſt eröffnet, vom Finanzminifterium geprüft, und ~ nachdem et-
waige Ausſtellungen nach Art. 5 befeitigt sino genehmigt. Art. 16. Iſ

nach Ablauf des Schlußtermins zur Einreichung der Summissionen kein Gebot

für Uebernahme der ganzen Anlehensſumme geschehen, oder wird keines der
eingelaufenen Gebote annehmbar gefunden, so hat vas Finanzminiſterium über

ble Begebung ves Anlehens nach Maßgabe der Art. 2~6 ves gegenwärtigen

Gesetzes oder über die Begebung durch Verkauf 3'/\prozentiger Partialobliga-
tionen nach Vorschrift der Art. 2.7 des Geseßes vom 10. September 1842
über vas Eiſenbahnanlehen mit Bankierhäusern Unterhandlung zu pflegen und
das Staatsminiſterium auf dessen Vortrag zu entscheiden, ob und an welches
der Bankierhäuſer das Anlehen auf den Grund der vorliegenden Vertrags-
entwürfe begeben werden soll. Wird es für angemessen erachtet, so kanr das
Finanzminiſterium mit Ermächtigung des Staatsminiſteriums den Verlooſungs-
lan zu einem Lotterieanlehen mit Rückficht auf die Art. 2~6 dieses Geseges
Fefe en und hiernach das Anlehen mittelſt Zulaſſung von Subſscriptionen zu
begeben versuchen. Art. 17. Erscheint die Begebung des ganzen Anlehens
nach den Beſtimmungen des Art. 16 nicht angemessen, so kann auf den Grund
dieſer Beſtimmungen zu einer theilweiſsen Begebung der Anlehensſumme ge-

schritten werden. Art. 18. Wird auch auf den in ven Art. 16 und 17 bezeich-

neten Wegen ein annehmbares Gebot nicht erzielt, so ift die Eiſenbahnschulden-
tilgungskaſse ermächtigt, unter Aufsicht und Leitung des Finanzministeriums

ein Anlehen in der Beſchränkung auf den Brdarf bis Ende 1845 durch alle

tits tgtlust;'culset rfid in ver aetz Etge "tte üukinke chzcntchrnen
Weise zu kontrahiren. | U

_ CœO:) Bretten, im Februar. (Eingesandt.) Alles, was ich
über die vielfach besprochene baden-württemberg'ſche Eisenbahn gelesen
und gehört habe, trägt den Stempel der Cinseitigkeit. An den Kam-
merverhandlungen merkt man, daß die Sache nicht reif zur Discuſs
ſion iſt, die Unſichten ſind schwankend und ebenso iſt wohl auch das
Reſultat der Abſtimmung über bie Petitionen zu nennen. Was ich

mittheile soll nur ein weiteres Material abgeben für Jene, deren

Aufgabe es iſt, aus den einzelnen gesammelten Bausteinen ein segen-
bringendes Gebäude des Landes, unter dem ich nicht allein unser

kleines Baden, sondern ganz Deutschland verſtanden wissen will, za

errichten.

JZch widerspreche. vorerſt den Schaden, welchen das Oberland
aus der Bahn von Bruchsal über Bretten zu leiden vorgibt. Die
wenigen Stunden machen bei einem so großartigen, ganz Deutschland
betreffenden Unternehmen gewiß nichts aus. Die im Kinzigthal müs-
sen mehr von einer Eisenbahn leiden, welche ihnen näher vorbeizieht
als von einer solchen, welche sich in größerer Ferne hinzieht. Ich
kann es, wie der mir hochachtbare Berichterstatter in der 2. Kam-

mer, für keinen großen Gewinn des Landes hal!.), die Fabriken so
sehr zu befördern , wenn ich das Clend großer Fabrikſtäßte vor Au-

Hz: hfu habe, wie wir deren viele in England finden. Dort schen wir
ie Pracht reicher Fabrikherrn, übersehen aber die verelendeten, ver-

Yungerten Gestalten, welche ihren blutenden Schweiß auf den goldenen

len Erdetheilen versenden werden.

IBM

Altar ihrer Herrn träufeln. Man gehe außer nach England nach

Belgien, in's südliche Frankreich, die Schweiz und nach Schlesien.
Alle diese Länder weisen Beispiele auf, wozu die zu einseitige Be-

. günſtigungen der Fabriken führen, wo mit Blut nnd Jammer ganze

Seiten unserer neuen Geschichte angefüllt ſind. In Pforzheim it.
jetzt ſchon eine unverhältnißmäßig große Anzahl Armer. Die Fab-
rikarbeiter werden ärmer, je höher dir Industrie steigt, je größer
die Concurrenz wird (1?2)2. Der Wohlstand Badens iſt un wirv
nicht durch Fabriken bedingt, sondern durch den Landbau. Die Hin-

weiſung auf England ist eine unpassende da wir Badner in un-
sern Seehäfen wohl nie Schiffsladungen unterer Fabrikate nach al-
Englands geographische Lage,
Englands Verfaſſung, Englands Gesetze, der englische Nationalcharak-
ter sind es, welche Englands Blüthe und die seiner Fabriken und
dieſe wieder wechselſeitig bedingen. England iſt auf den Handel ar-

„gewiesen, wir auf den Bau unseres Bodens. Unsere Fabriken ſind -

in keinem ſchlechten Zuſtand und sollen gewiß gehoben werden; kommt
aber die Hebung der Fabriken resp. einzelner Fabrikſtävte oder
Fabrikherrn gegen die Hebung der Landwirthſchaft in die Wagſchale,
so entscheide ich für letztere. zs Jutz
î Wenn es ein Vortheil iſt, wie man besonders heraushebt, daß
man die Güter und Personen so lange als möglich im Lande erhal-
ten solle und ich nicht erwähnen will, daß diese Rückfichten nur für
die nächſte Zukunft oder vielleicht gar nur für den gegenwärtigen
Zuſtand passen, so bedenke man dagegen, daß in Bretten 4 Haupt-
ſtraßen aus bevölkerten Gegenden zusammenſtoßen, nämlich von Heil-
bronn und Stuttgart, Bruchsal und Durlach resp. Karlsruhe. In
Pforzheim iſt kein solcher Straßenverband;z daß aber solche Straßen,
auf denen leicht Personen und Güter aus entfernteren Gegenden auf
die Eiſenbahn gebracht werden können, von der größten Wichtigkeit
für das Leben der Bahnen ſind, wird wohl Niemand bezweifeln,
ja ich behaupte sogar, daß diese in einen Knot.n zuſammenfsliegeaden
Straßen der Bahn einen größeren Nut. n verschaffen, als die wenige
Stunden im Lande länger herumgegangene und d'ßyalo im Augen-
blick rentabler scheinende Bahn z. B. über Pforzheim. sts t
Pforzheim erleidet übrigens keinen Schaden durch die B1zn über
Bretten. Man wird für den Transport der getriebenen Goldarbeit:n

. wenig Kohlen brauchen und reflectirt wohl eben so wenig im Ernſte

darauf z. B. holländer Stämme von 70 Fuß und darüber auf dee

Clsenbahn zu transportiren. Diese beiden Artikel, die wenig Raum

einnehmenden und schlecht ins Gewicht fallenden Goldwaaren und die
enormen, zu schwer ins Gewicht fallenden und einen großen Raum
ansprechenden urd auf Eisenbahnen nicht zu transportirenden „Hollän-
derv , für welche kein Bahnhof groß genug. gebaut werden könnte,
gehen der Brettener Gegend ab. '

. Dagegen liefern wir Salz und Getreide in ungeheuren Quantitäten
in ten Verkezr, Gegenſtände, welche schwer ins Gewicht fallen, leicht
zu verladen und leicht zu transportiren sind. – Durch Concurrenz

können die Fabriken in Pforzheim, was ja die Handelegeschichte täge

lich lehrt, falliren, was unsern Bauern und unserm guten Boden nie

. begegnen wird, wenn es auch einmal ein Mißfjahr geben sollte. ~

In Jahren des Mißwachses wird die Bahn, welche die Fruchtkam-
mer Badens berührt, dem Lande mehr nutzen, als einzelne Schachteln
voll Goldarbeiten oder ganze Wagen voll Holz. Und im Kriege,
welche ſtrategiſchen Vortheile soll Pforzheim vor Bretten haben?
Das ist mir völlig zu rund! Ich erkenne keine Autorität der Na-

. men von wegen des: errare bumanum est; sie geben nur den

Schein einer Autorität, in deſſen Strahlen sich Viele gütlich thun.
Cin Magazin in Pforzheim könnte wieder eher mit Holz, als mit
Lebensmitteln für Menſchen und Pferde gefüllt werden. Die Stras-
senverzweigungen in Bretten sind mit Berücksichtigung der fruchtbaren
Umgegend, welche reichliche Lebensmittel aller Art licfert, viel günſti-
ger zu Proviantlieferungen, als in Pforzyeim. Zum kleinen KriezeV
eignet sich die eine Gezend so gut, wie die andere. ~~ ;

Noch einen Punkt will ich flüchtig berühren, weil gerade de

diesjährige Winter einige Lehren in dieser Beziehung gegeben hat.
Welchen Nuyen wird eine Ciſenbahn bringen, wenn sie, wie wir
aus einigen Gegenden vernehmen, so mit Schnee überschüttet wird,
daß sie nicht befahren werden kann? ein Umstand, dex sich 20 Mal


 
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