Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Mannheimer Abendzeitung — 1845

DOI chapter:
No. 299 - No. 328 (1. November - 30. November)
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44007#1291

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext


Mb onnement mitoen. .
teliähr. Vorausbezahlung
iu Mannheim 1 fl. 15 kr.,
vurch die Poft bezogen im
ganzen Großherzogthum
Yaden 2 fl. 8 kr., im “
Ausland erhöht fich das
Ubonnement um den Poft-
aufſchlag.

Samstag



8. November

Jule t vrua e :
n : si: svn
ſ..1011 ryttion Auskunft zuerthsiles
V ) e. hat, ole Zeile oder vst
# Raum 4 têr. –~ HYriztis
und “e erhittsi mer
] ' franeu.







Deutſchland.

* Mannheim, 6. Nov. Die franzöſijchen Blätter äußern
ziemlich fark ihre Eifersucht gegen die Führung der oftindiſchen Pofſt
über Deutschland ; fie leugnen die Möglichkeit größerer Beschleuni-
gung, wenn erft ihre Eiſenbahnen fertig wären; und überdieß habe
Hr. Waghorn einen Vorsprung von mindeftens mehr als 24 Stun-
pen von Aegypten aus gehabt und nur etwa 30 Pfd., alſo zeyn Mal
weniger als der gewöhnliche Courrier, mit ſich geführt. Indeß mel-
den ſie am 2. noch nicht cie Ankunft der Poſt über Marseille und es können
so am Ende 4 bis 5 Tage Vorsprung für Hrn. Waghorn heraus-
kommen. Die ,„Debats. hoffen dabei, daß die Regierung der Sache
alle Aufmerksamkeit schenken werde. Hoffentlich werden Das auch die
deutschen Regierungen thun, und jedenfalls wächſi mit der Förderung
unſerer Eiſenbahnen die Wahrsſcheinlichke t, daß für die Folge der
fragliche Verkehrsweg sich bedeutend entwickle.

Die Londoner „Times" glauben dies Unternehmen des Herrn
Waghorn vollkommen gelungen, und liefern auch bereits den Beweis,
daß, wenn Hr. Waghorn viel Geld und Arbeit wagte, er beim Ge-
lingen des Werkes auch auf Anerkennung rechnen konnte: sie kündi-
gen an, daß eine National-Subscription für Hrn. Waghorn eröff-
net iſt, und daß Regierung und Publikum sich ohne Zweifel nam-
haſt dabei betheiligen werden. ;

*[* Heidelberg, 5. November. Was wir an dem Berichte
Ihres hieſigen Korreſpordenten über die philosophischen Vorlesungen
des Dr. Rö th in . No. 299 der Abendztg. angriffen, und was wir
als der Phantasie Ihres Korrespondenten entſprungen und den Wor-
ten des Dr. Röth unterlegt fanden, iſt die socialiſtisch e F är-
bung, die jener Vorlesung von Ihrem Korrespondenten gegeben

wurde. Es liegt dies klar vor, wo derſelbe De. Röth. reden läßt

von dem guten Theil.des Ererbten in den ſtaatlichen und geſsellſchaft-
lichen Zuſktänden und von dem wohl zu achtenden Rechte, ſich seine
Verhältniſse selbſt zu bilden, wofern man nur könne, und wenn er
Nr. Röth's Zuhörer (und also auch deſſen Anhänger) im Gegen-
ſatze zu Denen, „die um die vierte Bitte lohnweben-.,, als Solche bezeich-
net, die darum zu arbeiten gedenken, die ewige Seligkeit einer freien
Bergeſellschaftung (!) zu erwerben. Im erſtern Falle werden
Röth ſelbſt socialistiſche Ideen in den Mund gelegt, im letztern seine
Zuhörer als Anhänger dieser Ideen bezeichnet. Auch wir zählen
uns ſchon geraume Zeit zu Röth's Zuhörern, hoffen auch, wie Ihr
Korreſp., im Beſitze reines gesunden Hirns. zu sein, daß aber Dr.
Röth diese oder ähnliche Aeußerungen je vom Katheder gethari habe,
müſſen wir entschieden verneinen. Was seine Zuhörer betrifft, so
rvird die Zabl Derer, die den großen socialen Fragen unsrer Zeit
Antheil schenken, nur eine sehr geringe sein. Wir ſselbſt wünschten
herzlich, Röth und alle seine Zuhörer seien von ſolchem Geiste beseelt,
wic Jyr Korreſpondent ihn zu sehen glaubte; in der Bewunderung
und Berehrung des Mannes aber hat er mehr gehört ais gesagt
wurde, und hat er geyört, was er zu hören wünschte. – Warum
wir den Bericht Ihres Korreſpondenten ſchwülſtig fanden , wird je-
der ruhige Leser desselben selbſt erſchen : wir können uns der Styl-

proben enthalten.
' Konſtanz. Da verschiedene Blätter die Absicht des Predigers
Ronge, dem vormaligen Bisthumsverweſer Frhru. v. Wiſſenberg einen
Beſuch zu machen und die Unterlassung di-ſcs Vorhabens auf die. man-
nigfachſte Weise ausbeuteten, ſo ſehen wir uns nachträglich zur Er-
LUäuterung veranlaßt, daß in dem Wesſenbergischen Antwortschreiben
suf Ronge's Brief, weder eine Ablehnung jenes Beſuchs, noch eine
Bedingung, denselben unter Anwohnung von Zeugen anzunehmen, ent-
halten war. Ronge's Entſchluß, den Besſuch nicht zu machen, war ge-

faßt, ſobald er den Wiſſerbergiſchen Brief geleſjen hatte, weil d caus
hervorging , daß der Prälat nicht einmal mehr auf dem Standyankte
gegen Rom ſteht, welchen er und seine Freunde vor dem Sturze
Rapoleons eingenommen hatten, also ein fruchtbares Ergebniß aus ber

| Unterhaltung Über den Deutſch - Katholiciomus nicht denkbar war.

.l K Sächsische Fürſteuthümer. Auch unſere Poſtveamten,
welche bekanntlich Diener des Fürſten von Thurn und Taxis sind,
ſind vom Poſtmeifter herab bis auf die Poſtillon: und Briefträger
„herunter andere „uſleuter. geworden nach vem Sprichwort: Kleider
machen tet.! Sie haben nämlich jo ben blau c Uniformen bekom-

men mit rein gelben Krägen und dergleichen Vorſtößen, nicht min-
der weißmetallenen Knöpfen statt der früheren gelben Uniform mit
orangengelben Vorftößen und weißmetallenen Knöpfen. So ſondern
ſich die Stände auch in äußerlicher Hinſicht vorschriftsmäßig von ei-
nander ab, wie man dieß auch auf den preußiſchen Univerſitäten
u. a. bemerkt, während wir Bürger und Bauern die Alten bleiben,
d. h. unsere Kleider beliebig wechſeln dürfen und damit mehr als je
den Wechselfällen des Lebens preisgegeben sind! ~ Die neuen Uni-
formen ff1c. der Pofibeamten gefallen übrigens ihnen selbt am Beften.

I Aus Kurdheſsſen, 3. November. Professor Jordan zu Mar-
burg, welcher seit Monaten gegen Kaution aus dem Gefängnisse ent-
laſſen wurde, sich aber nicht aus dem Stadtbezirke entfernen darf,
sieht noch immer, von Woche zu Woche, mit Sehnsucht einem Ur-
theile entgegen,

Zwei volle Jahre ſind verfloſſen, seit das erfte Inftanz - Gericht

ein Erkenntniß gegen ihn ausgesprochen, von welchem er den Rekurs

an das Oberappellations-Gericht ergriffen und ausgeführt hat.

Seit dieser Zeit liegen die geſchlosſenen Akten dera besagten Ge-
richtshofe zur Faſſung und Verkündigung seines Urtheils vor; einc
Zeit, die ſich mit dem Begriffe einer möglichft schnellen Gerechtigkeite-
Pflege, jener herrlichen, den Staat ehrenden Wohlthat für das Voll,
nicht vereinbaren läßt.

Was Jordan verlangt, was jeder Bürger, und wäre er der
größte Verbrecher, zu fordern tas Recht hat, ein Urtheil, vas ij?
der Richter zu geben ſchuldig.

Kaſſel, 2. Nov. (D. A. Z.) Am 30. Oktober ijt endlich,
vernimmt man im Publikum, zur Schlußſitung in den gerichtlichen
Verhandlungen des hiesigen Oberappellationshofs in dem so viel be-
fprochenen fiecaliſchen Kriminalproceſſe gegen den Prof. Jor d a n und
déſſen Mitangeklagte geschritizn worden und dieſe Sache, so weit ſie
von einem Ausspiuche des höchſten Landesgerichts abhängt, nunmehr
als brendigt anzuſehen. Es sind über zwei ganze Jahre verſloſſen,
seitdem der Criminalſenat des kurheſsischen Oberapp-llationsgerichts wit
diesem Gegenftande beſchäftigt gewesen iſt; aber ſchon Ende vorigen
Jahres soll es gelungen sein, die ſicben Votanten in Brtreff des zu
fällenden Endurtels in der Angelegenheit Jordan's zu einigen, so daß
in der letzten Zeit nur noch erne Discrepanz der Meinungen über die
Faſſung der Erwägungs- un Entſcheidungsgründe , manchmal blos
m einzelnen Worten und Auvedrücken, zu beseitigen gewesen iſt. Jor-
dan iſt bekanntlich in. dem in erster Instanz gegen ihn gefällten Uctel
in Betreff der Anschuldigung eines versuchten Hochverraths durch Theil-
nahme an riner hochverrätheriſchen Verſchwörung blos ah instantia
abſolvirt und wezen angeblicher Beihülfe zum versuchten Hochverrathe
durch Nichtverhinderung vocbverrätheriſcher Unternehmungen au.f den
Grund einer noch in Kurdeſſen in Kraft bejtehenden landeshertlichen
Veroranung wegen Beftrafunz des Hochverraihs vom 14. Februar
1795 zu einer Zjährigen Fesungsîcafe neben Dienften!ſchung und
Proeeßkoften verurtheilt worden. Was den erften Punkt anlangt, ſo
verlaut.t. daß er in der letzten Instanz völlig freigeſprochen worden
ift, und in Beziehung auf den andern Punkt hört man, daß eine Ur-
telsform in Anwendung gebracht worden , welche in der neuern Zeit
schon öfter in vorkommenden Fällen von heſſiſchen Gerichten in der
Juftizpraxis angenommen worden, auf eine „Eatlaſſung von der Unter-
suchung. lautet und der eine für den Angeklagten günftig.re Bedeu-
tung beigelegt wird als einer bloßen Entbindung von der JInßanz.

~ Das Amts- und Nathrichtsblart für das Fürſtenthum Lo-
benſtein-Ebersdorf vom 18. Oktober veröffenilicht folgenden „Höch-
ſten Erlaß, mehrere durch Verletzung des Amtegeheimniſſes in öffent-
liche Blätter übergegangene,. zur Veröffentlichung vicht beftimmt gc-
wesene Entſchließungen betreffend.» Jede Regierung, mag dire Verfaſ-
sung sein, wie zie will, bat Gründe, gewiſse Erlaſſe nicht zur Oeffentlich-
lichkeit zu bringen , besondecs ſoiche, die an sich gerecht und für den
Augentlick nüglich, doch bei den Ungeweihten unnöthigerweiſe ein un-
günfliges Vorurtheil gegen [onft ehrenwerthe Klaſſen der bürgerlichen
Geſellſchatt und brave Männer erregen. Solche Erlaſſe waren meine
Entichliehungen, die Beſtrasurg des Laſters des Trunks und dic Mat-
regeln gegen Diebesbanden betreffend. Der Erlaß gegen das Laſte-:
des Trunks war durch Excr!ſſe Untergceordneter hervorgerufen, die um
ſo. auffallender waren, als :s ſchon längst gelungen, daſſ.lbe hier ſajt


 
Annotationen