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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 31 – No. 57 (1. Februar - 28. Februar)
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Ah endzeitung

Abonnement mit vien.
teljähr. Vorausbezahlung
in Mannheim 1 fl. 15 kr.,
vurch die Poſt bezogen im
ganzen Großherzogthum
Baden 2 fl. 8 kr., im
Ausland erhöht ſich das
Ybounement um den Poſt-
aufſchlag.

Sonntag



Mannheimer

16. Februar

A

Inserat edie gefpaliene
Zeile in Petttfchtift over
deren Raum 3 kr. Juſe-
[rate, worüber die Redak-
tion Auskunft zu ertpeilen
) V hat, die Zeile oder deres
Raum 4 kr. + YVriefe
und ht erbiettet man
ranco.

1845.





Deut ſchlarrd.

+ Mannheim, 12. Febr. (Preußen über den Sundzoll,
Schluß). Großbritannien, Schweren 1c. haben mit dim JIuntereſſe

Dänemarks transgirt, einzelne Mißbräuche beseitigt, andere nicht
minder zur Abſchaffung geeignete fortbeſtehen laſſen. Man erlangte

z. B. nicht ein Mal die Reduktion aller zur Kategorie der nicht spe-

eiſicirten Artikel gebörigen Waarenzölle auf den traktatenmäßigen Say
von 1 pCt. vom Wertbec, mehrerer der wichtigſten In port-Artikel der
Art wie Rohzucker, Roheisen c. blieben mit höbern Zollſätzen be-
Iegt, man bat sogar das drückende Sportelwcsen, obgl ich es er tſchieden
traktatenwidrig, als legal anerkanrt u. s. w. Di-s unböéfriedigende
Resultat der Convention veranlaßte die preußiſche Regierung, die
Berhantlungen mit Dänemark wieder aufzunehmen und zunächſt
nur auf Vervollſtändigung der Sundzollreform nicht auf Zoll- Ab-

löſung hinzuarbeiten, und dabei die Ansprüche mehrerer pommer-
ſchen Städte auf Sundzollfreiheit zur Ausgleichung zu bringen. In

Copenhagen zeigte man ſich entschieden abgeneigtz man versuchte
* „mit der altbekannten Sophiſtik. die Verpflichtung wegzuleugnen,
fprach von Opfern bei dem neuen Tarif, und zog ſich in einc rein
ablehnende Stellung zurück; doch ſchienen die gewichtigen Rechts-
gründe der preußiſchen Reclamationen der däniſchen Regierung die
Illuſion zu rauben, daß der gegenwärtige Zuſtand der Sundzoll-
erhebuug ein ruhiger, nicht mit Erfolg anzutaſtender Beſit sei, und
Preußen machte nun einen Vorſchlag, auf vorläufige Abtretung
der Sundzollerbebung von allen nach und von preußiſchen Häfen
durch den Sund paſſirenden Schiffen gegen Entschädigung durch ein
jährliches Averſum.

Dänemark ging auf die Diskusſion des Vorschlags ein, aber ver-
mmullich ur, um mit anſcheinenr gutem Wilen Preußen zu versöhnen;
tenn es fiellte alle Schwier gkeiten i1 den Vordergrund, bot Nichts
zu ih er Beſeitigung und ſtellte cucntuelle Forderungen, an denen jede

Brreiniguug scheitern m.ßtez so daß Preußen seinen Commiſſar zurück-
rief. Es erblickt, nach dem Manifeſte der Allg. Pr. Ztg., in Dänr-
marks Angabe, daß es cine Capitaliſirung des Sandzolles wunſche
und nur in der parti-llen Abtretung unüberſteigliche Hinderniſſe er-
blicke, keine Aufrichtigkent; wer den Zweck wolle, müſſe auch die
Mittel wollen; es wäre mindeſtens Selbſttäuſchung, zu hoffen, daß
der Unſaferv: Plan durch die Gunst zufälliger Umſtände zur Wirk-
lichkeit werde.

Dänemark hätte alſo Preußen, der am Lebbasfteſten intereſsirten
Macht, die Hand bieten müssen zu tbatſächlichem Anfange einer redli:
en Löſung der Frage. Fählte es ſich aber nicht ſelbſiſtändig genug
zu einem Separat-Abkommen, so durfte man doch erwarten, daß es
zur Bethätizung seines guten Willens. die günstigen Diepoſsitionen, die es
in neuerer Zeit bei einer norti chen Macht zn finden gewiß war, benutzen
würde, um dem Ablösungeproj.cte Eingang zu verſchafsen. Allein es hat
zuveiläſſg bei der Convention vor Hel'ingör kcinen solchen Schritt ge-
than. Darum, ſagt die „Aklgem. Preuß. Ztg. «, wird das däniſche
Gouvernement sich nicht wundecn können, wenn der Elaube an die
Aufrichtigkeit seiner Geſinnungen bei uns sehr erschüttert iſt und die
Thätigkeit unserer Regierung von Neuem auf das zunächſtliegende
Intereſſe unseres Handcls nnd dessen Befreiung von den noch immer
ibm zugemutheten trafktatenwidrigen Belaſtungrn richten muß. Gegen
die Kopenbagner Correſp. im Journal des Debats ſagt das Mani-
feſt zum Sckluſſ:: .- Wir haben die Ueberzeugung, daß es ſtets an
ter Zeit sein wird, Dänemark die Rothwendigkeit zu vergegenwärtigen,

Hand anzule en an die Umgestaltung seines jeßigen fehlerhaften Syſtems;
und wir glauben, daß unser Gouvernement aus den j'tzigen frucht-
losen Verhandlungen auf's Neue den Schluß gezozen haben muß, daß

| L änemark in dieser Sache nicht den Forderungen einer aufgcklärteren,
: voraneſichtigern Poli'ik ſondern nur der zwingenden Kraft äußerer
Unmſtände und thatsächlicher Schwierigkeiten nachzugeben geneigt sei.,
.. f? Berlin, 8. Febr. Zu der Petition um Preßfreihrit, welche
| kirkulirt und den erfreulichſten Fortgang hat, iſt nun auch noch
«ine Petition um die Emancipation der Juden gekommen, die ur-
j hrs war von den Juden ausgegangen ift, aber auch bei
den ( hriſten den lebhafteſten Anklang findet. Unter der Zabl der
| k''véten. P:ritionen ſteht bis jetzt die ven Jakoby aus Königs-
"erg, um eiue Verfafsung oben an, doch verdient auch die nicht

minder bei Otto Wigand in Leipzig erſchienene energiſche Peti-
tion vom Fabrikbeſiszer Schl ö ffel an den sſchleſiſchen Landtag um
Sicherſtellung der durch das Gesetz, vom März vorigen Jahres ge-
fährdet erſcheinenden richterlichen Unabhängigkeit, worüber auch S i-
mon kurzlich so vortrefflich geschrieben hat, eine rühmliche Erwäh-
nung. Ebenso muüſſen wir auch einer so eben hier erſchienenen
„Denkschrift für die Erſtrebung der Einheit im deut-
ſchen Poſtwesen, durch die Trennung des Briefpoſtweſens vom
Fahrpoſtwesen, und die innigere Verbindung des letztern mit den
Eiſenbahnunternehmungen-- gedenken. Der Verfasser, der mit dem
deutschen Poſtweſsen sehr genau bckanut zu sein ſcheint, erinnert da-
rin an die 1819 gegebenen Versprechungen des Bundestages , über
die Erleichterung des Briefverkehrs innerhalb der deutschen Bundes-
ſtaaten gemeinsame Beſchlüſſe faſſen zu wollen, und ſt.llt die Noth-
wendigkeit dar, dieß jetzt zu thun, wo der Verkehr durch die Eiſen-
bahnen ein so wesentlich anderer geworden iſt. Das Poſtrecht, ſagt _
er, iſt cin Regal, das der jetzigen Zeit durchaus nicht mehr cnt-
ſpricht, und daher von den Regierungen selbſt aufgegeben werden
muß. Es ist eine ausgemachte und allgemein anerkaunte Wahyrheit,
daß die Verbeſſerung und Erweiterung von wohl geordneten Spe-
ditions- und Transportanſtalten und Einrichtungen der Hebel des
Handels und aller Induſtrie, sowie auch des Wohlstandes der Völ-
ker und der Vermehrung des Nationalreichthums, dabei zugleich die
ſicherſten Quellen für die Staats-Finanzen sind. Es iſt daher ganz
wirerſinnig und haltlos, daß der Staat ſich dadurch eine Revenüe
aus der Poſteinnahme sichert, daß er den Verkehr belaſtet, er muß
dieſen freigeben, um durch dcssen Vermehrung reich zu wcrden.» Der

Verfasser schlägt daher vor, das gesammte Poſtweſen Actiengeſell-

ſchaften zu übergeben, und dadurch eine solche Vermehrung des

YVerkehrs, als das Bedürfniß j.der Provinz es erfordern wird, ſo-
wie eine Herabſezung des Briefportos auf 1 Sgr. und 2 Sgr. je

nach den dazu verabreichten Adresſ.n herbeizuführen. Derr Plan zur

Ö Cinrichtung und Verwaltung dieser Geſellſchaft iſt ausführlich in

der Schrift bearbeitet und man erkennt daran augenblicklich den ge-
wandten Geschäftemann. ~ JIn ven juüngſt vergangenen Tagen
hat ein früherer Statiſt der königl. Schauſpicle bei der Polizei das
Brkenntniß abgelegt, daß er das Opernhaus in Brand gesteckt
habe. Die Angabe desselben sind indeſſen bis jett so fabelhaft,
daß man Anstand nehmen muß, denselben Glauben zu schenken.

* Verlin, 10. Februar. Die neueſte Nummer der Gesetsamm-
lung enthält eine r allgemeine Gewerbeordnung «- nebſt dem dazu ge-
hörigen Entschädigungsgeſeze. Die ., Allg. Preuß. Ztg.. beginnt
heute, auf sechs Spalten, mit der Mittheilung dieser Gewerbeord-
nung, welche in neun Titel mit 190 Paragraphen zerfällt. Die
erſten, den „ wohlthätigen Charakter des Gesetzes bezeichnenden Pa-
ragraphen lauten: g. 1. Das in einzelnen Landestheilen mit Ge-
werbeberechtigungen noch verbundene Recht, Anderen den Betrieb
eines Gewerbes zu untersagen oder ſie darin zu beschränken (aus-
ſchließliche Gewerbeberechtigung ) wird hierdurch aufgehoben, ohne
Unterschied ob die Berechtigung an einem Grundſtücke haftet oder
nicht. §. 2. Ferner werden aufgehoben alle Berechtigungen, Con-
ceſſionen zu gewerblichen Anlagen oder zum Betriebe von Gewerben
zu ertheilen. §. 3. Vorbehaltlich der durch das Gesetz, vom 30.
Mai 1820 eingeführten Gewerbesteuer, werden ferner aufgehoben

„alle Abgaben, welche für den Betrieb eines Gewerbes entrichtet
werden, so wie die Berechtigungen , dergleichen Abgaben aufzulegen.

§. A. Von den noch beſtehenden Zwangs- und Bannrechten werden
hierdurch aufgehoben: 1) alle Zwangs- und Bannrechte, welche
dem Fiskus , einer Kämmerei oder Gemeinde innerhalb ihres Kome
munalbezirks ,, oder einer Korporation von Gewerbetreibenven zu-
ſtehen, oder von Einem dieser Berechtigten erſt nach dem 31. De-
zember 1836 auf einen Andern übergegangen ſind; 2) alle Zwangs-

und Bannrechte, deren Aufhebung nach dem Inhalte der Verleih-

ungsurkunde ohne Entschädigung zuläſſig „iſtz und 3) sofern die
t:: U q âU§ N. ZG Rig gg §
Hurt rt t; einer Brauerei oder Braugerechtigkeit, oder

einer Schankſtätte verbundene Recht, die Konsumenten zu zwingen,

daß sie bei dem Berechtigten ihren Bedarf mahlen oder schroten


 
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