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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 238 - No. 267 (1. September - 30. September)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#1075

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FA D5 5.



Abonnement mitvier- .
iellähr. Vorausbezahlung

.. Mannheimer Abendzeitung.

aden 2 fl. 8 kr., im
Ausland erhöht fich das
Abonnement um den Poft-

aiuſfſschlag.

Donnerstag

18. September

Inserate die geſpaliers
Zeile in Petitſchrift cdrsr
deren Raum 3 kr. Znfe-
rate, worüber die Redak-
tion Auskunft zu ertheilen
bat, die Zeile oder dersn
Raum 4 kr. ~ Nriefs
und ve erbitiet man
raneo.

1845.





J E 56

Mit dem 1. Oktober beginnt ein neues Abonnement der Maunßheimer Abendzeitung. Wir laven hierzu freundlichſt ein, mit der

PC bie, des richtigen Bezugs wegen die Beſtelungen möglichst bald zu machen. ;
I Die Mannheimer Abendzeitung.
erscheint täglich, so daß fie mit den „Rheinischen Blättern‘! und dem „Badischen Volksſchulblatte‘“ wöchentlich in ſieben Zeitungs-Nummern

und fünf Beiblättern ausgegeben wird. Der Abonnementspreis ift für dieses Vierteljahr in Mannheim 1 fl. 15 kr., in ganz Baden 2 fl, 8 kr.; aus-
wärts tritt ein Poſtaufſchlag hinzu. Man abonnirt bei der nächstgelegenen Poft. Inserate, wozu ſich die Zeitung, ihrer großen Verbreitung wegen, be-

sonders eignet, berechnen ſich zu 3 Kreuzern per Petitzeile.

Der Verleger.



Deutſchland.
* Mannheim, 17. Sept. In unserer badischen Kammer ha-
hen sich wiederholt tie gewichtigſten Stimmen der Volksvertreter

dafür erhoben, daß der Offizier, wie jeder andere Beamte, daß jeder

Soldat, der ja ein Sohn des Volkes iſt, gleich jedem andern Bür-
ger, auf Berfaſſung und Gesetz des Landes beeidigt werde. Die blu-
tigen Vorfälle in Leipzig haben nicht nur die Zweckmäßigkeit sondern
die höchſte Nothwendigkeit dieser Einrichtung dargethan, ja sie liefern,
wenn anders die Angabe richtig iſt, daß Oberft Buttlar ſich der Aus-
ſsührung eines geſetzwidrigen Befehls zum Schießen entzogen hat , den
Beweis, daß durcb jene geſetzliche Verpflichtung, da er dann poſitiv auftre-
ten mochte, jede übereilte und böswillige Anwendung der Waffengewalt
und damit das größte Unheil verhütet worden wäre. Unser nächfter
Landtag wird die Sache sicher zu ernſten Berhandlungen bringen.
Vorher noch wird dieß tie eben versammelte sächsische Ständeversamm-
lung than und man hat Vertrauen, raß ihr der Schritt gelingen
müſſe. So schreibt der Nürnberger Correſpondent:

„Die gute Folze wird jedenfalls das Ereigniß vom 12 August
haben, auf dem Landtag ein Gesetz in Vorschlag und Berathung
kommen zu lassen, das den Gebrauch der Feuerwaffen an
gewiſſe nothwendige. aller Welt bekannte Formen bindet,
die zuvor unter conſstitutioneller Verantwortung des
Kriegsminiſters müſſen eingehalten worden sein; wie Solches
in den meiſten Ländern schon längst hergebracht iſt. Auch wird ein
Antrag erwartet, es solle das Militär gleich allen Staats-
dienern den Schwur auf die Verfassung des Landes
leiſten.. Dies und so viel anderer Stoff liegt dem dermaligen
Pandtage vor, vor allem Andern der wahrhaft bedauerliche, völlig
rechtloſe Zustand der sächsischen Preſſe. So berichten die Vaterlands-
blätter wieder von Unterdrückung eines Blattes und zwar unter den
auffallendſten Umftänden und in dem Augenblicke wo die Repräſenta-
tion des Landes sich in Drest en versammeln sollte. Aus dem Meiß-
ner Hochlande schreiben Ke :

„Zu den vielen, allerdings wirkſamen Maßregeln gegen die Preſſe iſt
eine neue mit der in diesen Tagen erfolgten Einziehung der Concession
des , Echo's vom Hoslande '’ gekommen, Dasselbe bestand erſt seit
dem Unfange dieses Jayres, war im Algemeinen und Ganzen sehr
unſchuldiger Natur und faft lauter Abtruck aus andern Zeitungen,
und nur durch Mittyeilung des bekannten angeblichen Sendſchreibens
des Papſies an den Biſchof M. und des von einem lutyeriſchen Mäd-

en bei ibrem Utebertritt zur katholischen Kirche angeblich abgelegten

laubensbekenntnisses, ebenfalls aus andern censirten Dru ck ſchrif-
ten, nach vorgängiger neuer Censur , der Regierung mißfällig worden.
Erſt vor einigen Wochen wurde der Herausgeber zum erſt en Male
verwarnt — und schon jetzt führt man die damalige Bedrohung mit
. Conceſſionsentziehung aus, ungeachtet seit derselben nur erft wieder
zwei Nummern erschienen und diese noch unschultiger als alle frühe-

. ren waren, auch in dem zu diesem eingeſsendeten Manuſcripte vom

Censſor verhältnißmäßig sehr wenig , weit weniger als früher, geſtri-
äi#hen worden war... !
| _ §§ Aus dem Badiſchen, im Septembir. Mehr. als ein
Vierteljahrhundert iſt verfloſſen, seit der edle Karl, zum Erben einer
Fürftenkrone gemacht, seinem Herzen nach noch im Volke lebend, un-
erm Geburtslande Baden die G.währleiſtung gesetzlicher Herrſchaft,
U Verfassung gab; und zwar – r in der Art und Weise,
Wie sie seiner innern, freien und festen Ueberzeugung entspreche.n
Seitdem sind mancherlei Zeiten gewesen, und Ba: ens Bürger
haben treu an ihrer Verfaſſlung gehangen. Zeit en Kind verrauſcht...
_ Nenn heute wiegt man die Geschichte nimmer nach Jahrhunderten, die
l . dahre werden gezählt. Das Volksleben gährt in seinen innerften Grün-

den; die Zeit der Geiſteskämpfe ift gekommen und scharfe
Schlachten werden geschlagen. Was heute neu, iſt morgen alt.
Kühnforſchende Denker, Männer der graden Wahrheit, Dichter, glut-
begeiſtert für der Menſchheit Entfallung, muthige Redner zu Volkes

CEbren und Volkes Rechten ~ sie Alle, die großen Lebendigen, rufen

mit mahnender Stimme, mit friſchen Harfentönen, mit lautforderndem
Manneswort, was Noth thutz –~ es iſt ein gewaltig -&Vor-
wärtssrebene.. Da dbleitt auch Nichts undurchforſcht; iegli-
<er uberkommene Bau aus vergangenen Altern, jewede neue Kraft
und Fähigkeit muß an den Prüfstein. Herz und Nieren wird unter-
ſucht. — – Jm ſolchen Zeiten ichließt eure Kleinode nicht in die

Truhe! > sie könnten aus dem Werth kommen und zu alterthümli-

<en Seltenheiten werden, Todtes, nimmer zum Leben gestaltbar.
Ein Kleinod aber ift unsere Verfaſſung ; ein Demant, deſſen noch rauhe
Ccken, wir zu hellem Glanze schleifen, ein Gewächs, das wir pfle-
gen, groß ziehen müſſen. Chre dem Gärtner, der mit ſchaffender
Hand den Saamen der Freiheit in das Land legte! :

So iſt es mit unserer Verfaſſang. Manches in ihr iſt wie die
Hülle, in welche eine cdlere Blüte wächst, viele Beſtimmungen sind
in ihr enthalten, die zu entwickeln der Stifter unseres Freibriefes den
kommenden Geſchlechtern ruhig überließ..

Unsere Berfaſſung stellt bei Einrichtung der Volksvertretung den
Grundsatz der Zweitheiligkeit auf, den der zwei Kammern. – Wir laſ-
sen diesen Hauptgrundsatz noch unbesſprochen und wenden uns zur Zu-
sammensetzung der Volkskammer. Nach den Grundzügen der Urkunde
haben das Recht der Wählbarkeit, sind befugt, auf den Landtag ab-
geordnet zu werden, Allr , welche

einem der drei chriſtlichen Brekenntniſse angehören,

das dreißiaſte Ledensjabr zurückgelegt haben und

in dem Grund-, Häuſer, und Gewerbeſt.uerbuch wenigstens mit

einm Vermögen von 10.000 fl. eingetragen sind, oder ein

jährliches lebenelängliches Ein k om men von wenigstens 1500

fl. von einem Stamm oder Lehnsgutbesſitze, oder eine solche ftän-

dige Bes o ldu ng u. s. w. beziehen.

Ausgeschloſſen sind also alle andere chriſtlichen Kirchen und die
dem Chriſtenthum fremden Gottesverehrungen, hauptsächlich die Juden.
~ Es wurde ſchon häufig in dieſen Blättern des Looſes dieſer unglück-
lichen gedackt, die da alle Pflichten haben, aber nicht die wichtigsten
ſtaailichen Rechte, die annoch leiden müssen unter solcher Schmach
und der entwürdigenden Behandlung, welche, aus finſtern Jahrhun-
. griſtiger und körperlicher Knechtung ſtammend, noch auf ihnen
aſtet. —

Weiter sind der Wählbarkeit der Abgeordnetenſt:lle unfähig alle
Die, welche nicht die obengenannte Wahlsſchatzung besitzen. ~

Der Zwec eines Landtags iſt Geltend machung des allge-
meinen Willens, Volksvertretung, d. h. nicht des Willens der
und jener Gilde, nicht des Willens Bevorrechteter, sei's durch Ge-
burts-, sei's durch Gildadel – nein! Des .Volkes Stimme-. ſoll
gehört werden. Dies ift der Grundsatz des Rechtsstaates, wie auch der
verfaſſungsmäßigen Monarchie.

Das Volk sieht mit Stolz auf seine freiſinnigen Abgeordnetenz
es freut sich der unermüdlichen Streiter für Erleichterung seiner Steuer-
laſten, für freie Preſſe, ohne die keine wahre Beſſerung unserer Zu-
ftände möglich, ohne die keine Kundmachung und Heilung aller Leiden,
welche unsere Zeit durchzucken. Mit klopfendem Herzen schaut es auf
die Kämpfe für öffentliches, mündliches Gischwornengericht, für wahre
Sicherung von Leib und Leben, Ehre und Freiheit ~ es hört von
landdurchhallenden Reden, von freiem Mänrnerspruche in etler Bür-
gerkammer . . . aber nur mit getrübtem Auge kann es diese glänzen-


 
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