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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 238 - No. 267 (1. September - 30. September)
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Mannheimer Abendzeitung.

T. September

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1845.



Deutſchlande Ö
* Mannheim, 10. September. Die -Weſer-Z. enthält fol-
gende Erörterung aus : y

„Leipzig, im September. Jede widerſtrebende Bewegung, sie

ſei so flark oder so ſchwach, als sie wolle, hat in Deutschland regel-
mäßig den Erfolg, daß in Bezug auf sie die Grenzen der Pr esse noch
mehr zusammengeſchoben werden. Wir waren versucht, uns einmal
für bevorzugt anzusehen, als das Rescript des Minifters 9. Falken-
ftein eine „Ehrensache" für die Redaktionen daraus machte, entſtellen-
den Berichten über Leipzig's blutige Auguſtnacht ihre Spalten zu ver-
schließen. Die angesehenen Blätter Leipzigs hatten aber schon bewie-
sen, daß ſie auf ein viel unbedingteres Vertrauen, als dieses Mini-
fterialſchreiben es zu ihrer Wahyrheitsliebe und zur Einsicht in ihre
Aufgabe aussprach, vollkommen Anspruch machen konnten. Mitten
im Sturm der erften heftigen Aufregung hatten sie, zwar kräftig und
entſchloſſen, aber mit Würde und Mäßigung gesprochen. Niemand
wird ihnen dieſes Zeugniß vecſagen können. Dennoch iſt an die
Stelle dieses bedingten Vertrauens zu den Leitern der periodiſchen
Preſſe ſchnell das entſchiedenſte, durch Nichts begründete Mißtrauen
getreten. Man hat, wie bekannt, die Redaktoren vorgefordert, ſie
zur Schweigſa mkeit in der Leipziger Angelegenheit sehr ernſt und
ſehr dringend vermahnt, und auf den geringsten Ungehorsam gegen
dieſe Vermahnung die sofortige Conceſſions entziehung geſsetz.

Wie denn auch, so viel wir mit Gewißheit vernehmen, in ChemnitzV

bercits ein Blatt dieserbalb beseitigt worden iſt. Ein so willkür-
liches Gebieten über Leben und Tod der periodischen
Presse iſt chen so unmöglich, wie jede auch nur einigermaßen
wirkſame Exi tenz der letteren, wenn sie solche Willkür als möglich
gelten laſſen will. Es beſtätigt dieser Fall auf's Neue, daß mit der
gezwungenen Unterwerfung unter die Cenfſur, innerhalb
deren Grenzen, so sollte man meinen, doch die Preſſe fre ie
Hand haben müßte, längst nicht genug gethan iſt, Im Gegentheil,
die Presse soll auch noch die Verantwortung für etwaige Jrrthümer,
Versehen, oder auch (was sie am Ende noch am Bereitwilligften über-
nehmen würde, billigerweiſe aber eben so wenig zu übernehmen haben
müßte) für „allzu große Milde- der Censur tragen. Dies folgt un-
widerleglich aus Dem, was gegen die Redactoren in Leipzig verfügt
iſt: rechtlich konnten die vorgesetzten Behörden gegen die Redactoren
nur dann einschreiten, wenn eine offenbare Uebertretung der Censur-
gesctze bereits vorlag ; oder vielmehr, da im Grunde bei der Cenſur
von Recht und Gesetz kaum die Rede jein kann, die Behörden muß-
ten sich darauf beschränken, die Cenſoren anzuweisen , wie es mit der
Besprechung des 12. August und seiner Folgen gehalten sein solle;
keineswegs konnten die Redaktoren ſelbſt für Das, was sie unter
der Aufsicht und Controle der Censür schreiben würden,
in eine so gefährliche Verantwortung genommen werden,
daß sie mit mißliebizen Artikeln die Exiſt enz ihrer Blätter verscherzt
haben sollen, eine doepelt ſchwere Verantwortlichkeit, weil nicht bloß
jede rechtliche und gesetzliche Nor m fehlt, sondern in die-
ſem Falle wahrscheinlich auch die mildeſt ausgeſprochene Wahrheit oder
Thatsache mißliebig gewesen fein würde. Die Folge iſt, daß unsere Blätter
überdie Leipziger Trauertage sc. weigen, beſchränktauf den Abdruckamllicher
Erlaſſe. Aber sie haben die Unmöglichkeit eingesehen, aucb über eine Maßre-
gel zu schweigen, welche, wie diese, den Beruf der Preſſe: gerade in
Zeiten der ſtoth helfend, ermuthigend und vermittelnd zu wirken,
vernichtet, eine Maßregel, deren Duldung die Presse in die unerträg-
, liche Lage bringen würde, daß ſie nicht wüßte, ob ihr Leben von

heute bis morgen währen würde. Die Verleger unsrer öffent-
lichen Bl ätter sind zusſammengetreten, um gemeinsſchaft-
. Lich auf den Grund dieſes Vorfalls hin die Angelegenheiten der

Preſſe bei dem nächſtbevorſtehenden Landta g e zur Sprache zu brin-
gen; namentlich gehen sie darauf aus, es in Betreff der Conceſſions-
ertheilungen und Verweigerungen für Zeitungen und periodiſche Blät-
- ter zu beftimmten Beſtimmungen zu bringen; sie sammeln zu dem
_ Ende aus ganz Deutschland Material, und wir müßten uns sehr

irren, wenn das Resultat nicht dies sein würde: daß überall –~ etwa
Preußen ausgenommen — die Conceſſionsertheilungen, Verweizerun-
gen und Entziehungen von der Willkür der Mächtigen *) abhängen.

Defto beſſer; je mehr Mangel an geseglichen Vorſchriften ſich aus

der Materialien- Sammlung unsrer Buchhändler ergeben wird, deſto
mehr Hoffnung auf Äbhülfe wird es geben. Nur ein Preßgeset
kann helfen. Wir wissen, daß Reformen dieser Art nicht leicht errune
gen werden. Aber wir vertrauen zu den Vertretern des ſäch-
ſiſch en Volks, daß sie diese Sache, wenn fie vor ihr Forum kommt,
nach ihrem Werth und ihrer hohen Wichtigkeit erwägen und fördern
es Baden haben wir aus dem verfaſſungsmäßig noch gültigen Preß-
geſeß von 1831 doch in allseitig anerkannter Weife so viel gesetzlichen Bo-
den gerettet, daß wir als dreißigjährige „Badener“ jeweils durch Geld-Cau-
tionsleiſtung öffentliche Blätter gründen und erhalten können. i

. Leipzig, 3. Sept. (A. A. Z.) Die Ermittlung des That-
beſtands der Nacht vom 12. Auguſt scheint auch bei der Unterſu-
c<ungscommission zu Ende gediehen. Denn dem Vernehmen nach
hat dieselbe geſtern bereits ihre Sitzungen geſchloſſen, und ihre
Mitglieder sind heute nach Dresdeu zurückgereiſt. Die Literatur
und ihre Vertreter haben augenblicklich die Einwirkung der gegen-
wärtigen strengen Regierungsmaßregeln empfinden müſſen. Mehrere
nichtſächſiſche Schriftsteller, in deren Päſſen man einen Anhalt dazu
entdecken konnte, sind plöglich ausgewiesen worden – angeblich auf
Requisition eines Nachbarſtaates — und Vr. Dronke's Reiſeeffecten,
welche derselbe in einem biestigen Gaſthaus deponirt hatte, sind von
der Polizei mit Beſchlag belegt worden! Dagegen beruhen jene Nach-
richten auf Irrthum, welche von einer vorgehabten Verhaftung R.
Blums sprechen, wie denn überhaupt die Berichterſtattungen aus an-
dern Städten die Zahl der hier gefänglich Eingezogenen übertreiben.
~ Geftern jind die hieher geworfenen Cavallcrieabtheilungen in der
Umgegend vertheilt worden, und die auf den benachbarten Dörfern

' bisher cantonirenden Tscatrons in ihre gewohnte Garniſon Borna
„zurückgekehrt. Dagegen ist noch die Verſtärkung der leichten Infan-

terie, so wie die halbe Batterie reitender Artillerie hier verblieben.

Zwickau, 4. Sept. (Sächſ. Baterl.) Unſere ſtädtiſchen
Behörden haben Bürger ver ſammlungen für unbedenklich ge-
halten und der Zwickauer Stadtrath in Erwiederung der eingegan-
genen Specialverordnung unter wahrheitsgetreuer Darlegung der Sache
erklärt, daß er zu einem Verbot des hiesigen Bürgerver-
eins sich nicht bewogen finden könne.

Dresden, 6. Sept. (D. A. Z.) Ueber die Abgabe der
ſtädtiſchen Gerichtsbarkeit und Sicherheitsbehörde an tie
Regierung iſt nun schon ieit Jahren bei unsern Stadtverordneten de-
battirt, und es war bekanntlich mit Stimmenmehrheit beſchloſſen wor-
den, daß dieselbe stattfinden solle, ſo daß es fich zunächft nur um das
Uebereinkommen über die Bedingungen handelte, unter welchen diese
Abtretung realiſirt werden dürfte. In einer neulich abgehaltenen
außerordentlichen Sitzung der Stadtverordneten ift indeſſen diese An-
gelegenheit wieder in ein neues Stadium ein - oder vielmehr in ein
altes zurückgetreten, d. h. jener frühere Beſchluß auf Abtretung iſt
nach langer Debatte mit 44 gegen 14 Stimmen aufgehoben worden.
Man hat beſchloſſen, die Angelegenbeit zu vertagen, vorläufig die
Gerichtsbarkeit beizubehalten und in Gemeinschaft mit dem Stadtrathe
einen Plan zur allerdings sehr nothwendigen Reorganiſation des Stadt-
gerichts zu berathen und dann auch wohl zur Ausführung zu bringen.
Nun, wir werden ja ſehen !

Stuttgart, 8. Sept. In Folge des Beſchluſſes des Stiftungs-
raths, v. 5. d. M., den Deutſchkatholiken die hieſtge Leonhardskirche
zu ihrem Gottesdienft bei der Verſammlung am 18. Sept. und den
folgenden Tagen einzuräumen, wurde dem Stadtrathe heute eine Ver- .
fügung des k Miniſterium des Innern eröffaet, daß die Erledigung
dieſes Gegenstandes dem k, Consiftorium zugewiesen worden, und da-
her in so lange der Beſchluß des Stiftungsraths als wirkungslos
anzuſeyen sei. Uebergriffe des jus eirea sacra!

Bremen, 6. Sept. Dem am 1. d. M. eröffneten Handels-
gerichte ſind in der erſten einſtündigen Sitzung am 4. bereits neun
Streitſachen zur Entscheidung vorgelegt worden, von welchen die
Mehrzahl unverzüglipe Erledigung fand. Das Handelsgericht wird
an zwei Tagen der Woche regelmäßig Sitzung halten und in allen
Fällen, wo möglich, jofort entscheiden; für bedeutendere Streitſachen
findet eine Appellation an das Obergericht statt. Das Thema der
Eröffnungsreden war theils die Geſchichte der Entstehung des neuge-
gründeten Inſtituts und der darauf bezüglichen Entwickelung urſres

und Geld erbittet man


 
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