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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 58 - No. 86 (1. März - 31. März)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0329

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Abonnement mit vier-
teliähr. Borausbezahlung Gitt,
in Mannheim 1 fl. 15 kr, L

durch vie Poft bezogen im sf Hb H
ganzen Großherzogthm g Y u Juuu uus
g den: 2 fl. 8 fr., im 't

Ausland erhöht ſich das

Abonnement um den Poſt-

aufschlag.

Donnerſtag

Doritſchliaris.
;

* Mannheiu , 19. März. So eben vernehmen wir, daß die
hadiſche Eisenbahn - Anleihe von 14 Millionen geſtern in Karlsruhe
zu 110%, abgeschloſſen worden iſt. Diese Höhe des Gebots einer der
concurrirenden Bantiergcsellſchaften gibt einen Maßſtab zur Würtigung
des Gewichts, das dieselben auf das Börſenspicl mt Lotterie- An-
lehen legen z der vorlette Anlehens-Abſchluß auf 3 '/, ?’, Obligatio-
nen erreichte bekanntlich mit Mühe nur 92),..

Waldkirch, 12. März (Frb. Z.) Woßgl ſelten hat eine
Regierungsmaßregel eine größere Rührigkcit in vielen Städten des
Landes hervorgebracht, als tie Errichtung der Kollegialgerichte in
Strafsachen.
ſie beſiten, hoffen die Andern bedeutende Vortheile zu erringen.
Erklärung des Juſtizminiſteriums gegenüber den Kammern, daß die
vorgelegte Cintheilung der Bezirke noch geändert werden könne, er-
hält bei Vielen die Hoffnung wach, ihr Ziel noch zu erreichen, und
Iäßt sie zu dem Ende Alles in Bewegung ſegen.

Während die Einen fürchten dadurch zu verlieren, yes
Die

München, 8. März. Ueber die Verfaſſungsgerüchte, welche
ſich von Breslau und Berlin aus über den ganzen preußiſchen
Staat verbreitet haben, war man nicht im Grringſten ungläubig,
wie in andern süddeutschen Staaten, und iſt es noch heute nicht,
da man in unserm Staate das Hauptbedenken, welches immer gegen
eine preußische Reichsverfaſſung erhoben wird, durch die That ge-
löst sieht. Dieses Bedenken iſt die Zusammensetzung des preußiſchen
Staates aus hetcrogenen Elementen. – Arn ſich iſt dasselbe von
zweifelhaſtem Werthe und würde, wenn es eine objective Wahrheit
enthielte, sich gezen jede Staatsverfaſſung in einem aus verschieden-
artigen Elementen gebildeten Staate. ebenſo gut, als gegen eine con-
ſtitutionelle Staatsverfaſſung,anführen lassen. Die verſchiedenen Ge-
hiete und Völkcrſchaſten sollen ja nicht auf einander gelegt werden,
sondern neben einander beſtehen, wie bisher; wie bisher sollen in
der Staatsverbindung allgemeine und besondere Zwecke erreicht wer-
den, nur theilweiſe in anderer Form. Auch in Frantreich finden
große Verschiedenheiten statt von den Pyrenäen bis an den Rhein;
in Großbritannien sind sie zwiſchen Wallis, England, Schottland ec.
ſchneidender, als zwischen den meisten Provinzen des preußiſchen
Staates: und daß in Deutschland ſich solche Abweichungen recht
füglich in einer Reichsverfassung einigen lassen, zeigt unser Baiern
ganz unwiderſsprechlich. Die Unterschiede in Klima, Sitten, Lebens-
gewohnheiten, Erwerbsverhältniſſen, Gesetßgebung tnd Religion fin-
den sich in diesem Königreiche eben sowohl, wie in Preußen. Wir
haben Gebiete, welche auf Ackerbau und Viehzucht, andere, welche
auf den Weinbau und Erzeugung von Handelsgewächſsen , wieder
anderé, die auf Induſtrie und Handel vorzugsweise und ausschließ-
lich angewiesen ſind, — gerade wie die Preußen. Wenn in Preu-
ßen die Mehrzahl der proteſtantisſchen, aber eine starke Minorität
der katholischen Kirche angehört, so iſt bei uns die Majorität katho-
liſch, aber mehr als ein Fünftel der Bevölkerung der proteſtantiſchen
Confession zugethan. In einem großen Theile des Königreichs
gilt die in der deutschen Reichsgesſchichte wurzelnde Gesetzgebung, in
der Rheinprovinz ~ franzöſiſches Recht. Solche Stammesverſchie-
denheiten, wie zwischen Polen und Deutschen, haben wir glücklicher
Weise nicht; aber theils machen die Bewohner des Großherzogthums
YPoſen nur etwa ein Zwanzigſtel der preußiſchen Bevölkerung aus,
theils würde die wünſchenswerthe Verschmelzung ohne Reichsver-
faſſung mindeſtens eben so schwierig, als mit einer solchen ſein,
und dieſelbe darf uns kein Hinderniß abgeben, die besonderen und
eigenthümlichen Verhältnisse jcner Provinz zu beachten. Wer be-
Hhaupten wollte, daß unsere Regierung durch die conſtitutionelle
Staatsform ſchwächer geworden wäre, der kann sich durch den Au-
genschein von seinem JIrrihume überführen. Die Mitwirkung der
Reichsſtände hat die Regierung oft beflügelt, hat einen höhern Grad
von Publicität in die Verwaltung gebracht, ihre Organe vorſichtiger
gemacht, aber gelähmt hat ſie niemals, noch ſind die Verſòchieden-
heiten der Intereſfen in den einzelnen Gebieten unseres Staates zu
Himmniſſen einer fortſchreitenden Staatsfädminiſtration geworden.
. f (Köln. Z.)



20. März

Inseratedie gespaltene
Zeile in Priitſchetft oder
deren Raum 3 kr. Inse-
rate, worüber die Redak-

[) . tion Auskunft zu ertheilen
2 I® hat, die Zeile oder deren
Raum 4 kr. –~+ Briefe

und Geld erbittet man

franco.

1845

München, 14. März. (Nürnb. C.) (Foriſchritt!)) Zufolge
Rescripts des königl. Miniſteriums des Innern vom 2. März hat
der König, auf so lange nicht anders verfügt wird, zu beschließen
geruht, daß 1) das Wandern der Handwerksgesellen und Handarbei-
ter, 2) das Reiſen der Handlungstiener und sonstiger Individuen
dieſer Kategorie in der Schweiz wiederholt verboten, 3) die Verlän-
gerung von Päſſen und Wanderbüchern der in der Schweiz bereits
befindlichen Hantwerksgeſellen, Handarbeiter und Handlungsdiener
zum Behuf eines längeren Aufenthalts nicht nur unterſagt, sondern
auch deren alsbaldige Zurückberufurg veranlaßt. 4) die Ausſtellung
und Visirung von Reiſe-, Legitimations-.und Wanderbüchern an In-
dividuen der bezeichneten Kategorien zum Besuche der Schweiz verbo-
ten, jedoch 5) die k. Kreisregierungen ermächtigt werden, denjenigen
Handelsreiſenden, die erweislich nur in Geſchäftsaufträgen als ſolid
bekannter Hantlungehäuser oder von Fabriken nach der Schweiz ge-
hen zrollen, die benöttigten Reiſeurkunden, jedoch beschränkt auf die
genau zu bezeichnenden Reiſebezirke und auf die Dauer des Reiſezwe-
><es, ausfertigen zu laſſen. Endtich sollen 6) die Polizeibehörden je-
den aus der Schweiz zurückkchrenden Handwerksgeſellen und Hand-
arbeiter, namentlich auch die zu einem etwaigen längern Aufenthalte
im Königreich. ſich meldenden ausländiſchen, über etwaige Theilnahme
an politischen Umtrieben ernlſilichſt konſtituiren, und gegebenen Falls-
gegen dieselben nach Maßgabe ver einſchlagenden Vorſchriften ein-
schreiten.

*0* Dresden, 13. März. Noch immer nimmt das Schickſal
der freiberger Bergakademie die lebhafteſte Theilnayhme in Anſpruch
und man ist auf den Ausgang der gegen die an dem Durell zunächſt
Betheiligten angestellten Unterſuchung eben so gespannt, als auf die
Maßregeln, welche die Staatsregierung ergreifen wird, um die durch
jene so strengen, harten Verfügungen der Relegation, Ausweisung
. s. w. bedrohte Eriſtenz ver Akademie gu ſichern. Das
Offiziercorpss des dort garnisonirenden 1. leichten Reiterregiments,
hat öffentlich in der deutſchen allgemeinen : Zeitung erklärt: es
müsse alle Provokationen, *Inſcrate u. dgl. die in öffentlichen Blät-
tern erſchienen, mit Sch weigen beantworten, so lange die Unter-
suchung ſschwebe.

Dem Gange der Unterſuchung mag es ruhig zusehen können, denn
will man aus dem Halben auf das Ende ſchließen, so befinden ſich die
Offiziere im Bortheile. Wollen wir z. B. über die Art, wie der
eine Sefkundant Demtinski's gefangen gehalten wird, ſchweigen , lo
erregt -~ wie dies schon vielfach laut bekannt worden iſt, doch ſchon
der Umſtaund, daß R. trotz der von mehren Seiten angebotenen Cau-
iton überhaupt ſeiner Freiheit beraubt iſt, um so größeres Aufsehen,
ba ſowohl v. Weolfersdsrk als seine . Sekundanten sich auf
freiem Fuße befinden, ja sogar die Nachricht: „W. befinde ſich in
Gewahrſam" von Marienberg (dem Aufenthaltsorte v. W's.) aus
~ in der „Sonne., als einer ſchändli chen Un wahr y eit wi-
dersprochen und hinzugefügt wird: v. W. ſt:he vielmehr als „dienſt-
thuenderr Offizier in Marienberg bei der 6. Schwadron, wo er
täglich Dienſte verrichte, wie ſeder andere Offizir, bis nach ausge-
machter Sache! Muß R., der doch nur Sekundant war, gefangen
gehalten werden, damit er der Strafe durch Flucht ſich nicht ent-
ziehe, warum niht auch v. W., der die Strafe doch wohl mehr
zu fürchten hat, als R., da er seinen Gegner tödete! Sollte das
vielleicht der einzige Grund der Haft R's. sein, weil er Ausländer
iſt? Und nun heißt's gar: v. W. geht nicht nur frei umher, nein,
er, der Dembineki im Duell tödtete, und seiner That geſtändig iſt,
thut Dienſt wie jerer andere Offizier! Widerlegt iſt zur Zeit von
all’ Dem noch nichts worden, obſchon man es im tiefverletten Ge-
fühle des Rechts und der Biligkeit wegen wünſcht. Wie man hört,
hat R., ein Hannoveraner, an dcſſen Loos von vielen Seiten der
wärmſte Anthcil genommen wird, bei seiner Regierung Beschwerde
geführt und um Schug gebeten. Von den 45 Rtelegirten follen ei-
nige in Folge ihrer Familienverhäitniſſe die Verrufserklärung zu-
rückzenommen haben, indeß iſt, ſo viel wir wisſſen, noch keiner nach
Freiberg zurückzekehrt. Diese jungen Männer settten sämmtlich ihre
Exiſtenz durch jene Erklärung ein. Das Gerücht, „die Garniſon
hrt: beſtimmt verlegt werden", gewinnt immer mehr an Gewicht und
Bedeutung. ; |


 
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