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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 268 - No. 298 (1.October - 31. October)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#1243

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F# 294.



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ganzen Großherzogthum
Baden 2 fl. 8 kr., im
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184.5.



Die Deutſch «Katholiken in Sachſen und die
ſächſilche e r î e Kammer,

Dresden, 20. Okt. (Leipz. Tagebl.) Die Angelegenheiten der
Deutsch- Katholiken geftalten sich nach den Beschlüſsen der ersten Kam-
mer folgendermaßen: 1) Das Kultusminifterium soll ermächtigt wer-
den, daß es je nach dem Bedürfniſſe die Urcberlaſſung evangeliſcher
Kirchen an die Neukatholiken zu deren gotteedienftlichen Zwecken, je-
doch nur mit Bewilligung der betreffenden Kirchengemeinde und der
Kirchen-Inſpektion, ferner unter Vermeidung jeder Form eines öffent-
lichen Gottesdienftes und nur auf Widerruf, so wie überpaupt ohne
all:s Präjudiz auf die künftige dcfinitive Regulirung der neu-katholi-
ſchen Frage, genehmige (Regierungsvorſchlag und Deputationsgutach-
ten gegen 1, reſp. 3 Stimmen angenommen); 2) di-:ſe Erlaubriß zu
Abhaltung des Gottesdienſtes in proteftantischen Kirchen soll, wenn
das Miniſterium fie zu geben für gut findet, nur in Bezug auf Städte
und ziroar guf solche ertheilt werden, wo die Zahl der Bekenner der
neuen Konfeſſlon schon eine größere ift (Deputationegutachten, gegen
7 St.mmen angenommen); 3) die neukatholiſchen Geiſtlichen sollen
Taufen vollziehen ( Regierungsvorſchlaz gegen 1 Stimme angenom-
men), das heilige Abendmahl spenden und an den Begräbriſsen ihrer
Glaubensgenoſſen als Geifiliche Theil nehmen dürfen (Zuſätze der De-
putation, einſtimmig genehmigt). (Der fernere, von der Deputation
vorgeschlagene Zusatz, daß sie auh Trauungen ſollten vollziehen
dürfen, wurde mit 19 gegen 16 Stimmen abgelehnt; dagegen der An-
trag des Vicepräſidenten v. Friesen, in der ständiſchen Schrift die
Voraussetzung auszusprechen, daß din neukatholischen Geiftlichen nach

Vollziehrnz der Trauung durch rinen evangeliſchen Geiſtlichen die

Cin ſegnung ebenfalls nachgelaſſen werde, einftimmig angenommen).
4) Jedoch müssen die Taufen und (an Orten, ro keine beſonderen
Todtenämter oder sogenannten Leichenſchreibereien exiftiren) auch die
Beerdigungen demjenigen rvangeliſchen Pfarrer des Kirchspiels, dem
die Aufsicht über die Kirchenbücker obliegt, von dem neukathol. Geiftli-
hen angezeigt werden und es isſt diese Anzeige von dem neukatholiſchen
Geiſtlichen selbs und außerdem noch bei den Taufen von den Tauf-
zeugen zu unterſchreiben, ſorann aber der Akt selbſt von dem protest.
Geiſilichen oder sonstigen Kirchenbuctführer in seine Kirchenbücher
tinzutragen (Drputationsvorſchlag gegen eine Stimme angenommen);
s) ferner iſt binſichilich der Taufe dem proleſtantischen Ortsgeiftlichen
das Formular, nach wclchem getauft wcrden soll, zu übergeben, da-
mit er ſich üderzruzen körne, ob die Taufe wirklich dem allzemeinen
Chriſtendogma gemäß vollzogen werde (Deputationsvorſchlag, gegen
êetnrr Stimme angenommen); 6) die Geſtaltung d r Ausspendung ds
heilizen ?!bendmahls endlich und di-: Assiſtenz bei Beerdigurgen soll
an keine weitern Regeln gebunden werdenz jedoch wird, vas lctztere
anlangt, an den Orten, wo Begleitung der Leiche eincs Proteftanten
durch die Schule üblich iſt, der neufkatholiſche Geiſtliche richt verlan-
gen können, daß diese Feierlichkeit auch bci Beerdizung eines Neuka-
!holiken fiatifinde (Deputationsvorſchlag, einftimmig angenommen]; 7)
die Deutschkatholiken sollen für jetzt im ungeſt örten Genuſfse ih-
rer dürgerlichen und politisch en Rechte belasſen werden (Regie-
rungs- und Deputationsvorſchlag, einſimmig angenommen). Der Un-
trag des Sekretärs v. Biedermann, die Deutsch: Katholiken vis zu ihrer
förmlichen Anerkennung von der Beitragspflicht zu den Parotchial-
Laſten der fkatholiſchen Kirche nicht loszuſprechen, iſt nicht, wie in
Ne. 241 der „Leipziger Zeitung., berichtet wird, angenommen , sontcrn
[rach Nr. 7, S. 490 der „„Mittheilungen--) abgelehnt worden, und es iſt
daher die Frage über die Beitragspflicht noch unentſchi:den geblicben]);
8) die zur Verhütung des leichiſinnigen Konfesſionswechſels gecigneten
Maßregeln ſind dem Ermessen der Regierurg anheimzugiben, dagegen
Aber auch während des Interimifticums alle gegen Proſclytenmacheret
Ju Gebote flehenden Maßregiln zu ergreifen und Dirtenigen, welche
1!zen andern durch Verſprechurg, Drohung oder Herabwürdigung ir-
end einer Konfeſſion zum Austritt aus der einen und zum Ukbertritt
jn eine andere Confeſſion zu bewegen suchen, mit der §. 9 des Mand.
[vom 20. Februar 1827 feſtgeseten Geldbuße (von 50 Tyhlr., im



Wiederholungsfalle noch mehr) oder mit einer andern Strafe zu bedrohen
Usiertsesrorjtts der Deputation, gegen 10 Stimmen angenorw-



Deutſchland.

* Mannheim, 26. Okt. Die „Trier'ſche Zeitung. berichtet
über die unbegreifliche Verfügung, welche aus Anlaß der -„.Rheiniſchen
Jahrbücher von Püttmann gegen den Buchhändler Leske in Darm-
ftadt erlaſſen wurde, das Folgende: „Die Zwanzigbogenfreiheit ſcheint
auf den Socialismus keine Anwendung finden zu sollen; wenigstens
macht man Miene, die Präventivfriſt für Bücher solcher Richtung
hierorts einzuführen. Hören Sie, was ſich ereignet hat. In der
vorigen Woche kommt eines Morgens gegen 9 Uhr der Polizeiſekre-
tär Elwert in Begleitung eines Polizeiſergeanten in die Behauſung
des Buchhändlers Les k e, um tas neueſte ſocialiſtiſche Werk, das
deſſen Preſſen verlaſſ:n hat, zu korfiêciren. Es fanden sich noch circa
50 Exemplare von eirer ziemlich ſtarken Auflage, die der sehr thätige
Hr. Elwert auch richtig entdeckte. So weit wäre nun Alles in der
Ordnungz die Polizei kann Bücher konfisciren, dafern die Regierung
ſie ermächtigt, oder dafern die Gerichte dem Verleger einen Preß-
prozeß anhängen wollen. Auch erhielt Hr. Leske richtig einen Vor-
ladungsbefehl ~ vor den Polizeiſekretär Elwert. Hier wurde ihm
ein Rescript des Mirviſteriums des Innern vorgelesen, des Inhalts,
er habe die eiwaigen weitern Bände deſſelben Werkes künftig vor
der Ausgabe dem Kreisrath oder dem Kreissekretär vorzulegen, bei
Strafe von 500 Gulden ober auch noch härterer Buße. Hr. Leske
proteflirte sogleich gegen dieses so augenscheinlich unbegründete Verfah-
ren, indem unſere piefige Preßobſervanz k.ine Präventiofrift kenne, wie
ſie in den Gesezgebungen Preußens und Sachsens beſteht, und der
Regierurg sonach nur der Weg der Represſion offen bleibt; es fragt
ſich aber, ob die Regterung darauf einzugeben für gut findet. Einer
kürzlich erlaſſenen Beſtimmung zufolge ift dir Zwanzigbogen- Freiheit
bei uns ohnedem sſtßon dahin ermäßigt, daß Duodezformat. ausge-
ſchloſſen iſtz; kommt die polizeilich: Begutachtung des Oktavformats
noch dazu, so snd unsere gerüßmten und beneideten Vorzüge dahin.
Anftand erregt dabei rur der vielgrprieſsene Punkt der ,„Geſetlichkeit--,
über den sich Regicrungen am Aüerrwenigſter leicht hinwegsetzen ſollten."

* Mannheim, 25. Okt. Der „Wärhter,, von Wrirfelden berich-
tet über die Anwesenheit der Reformatoren,- bei Conftanz, wie folgt:

„Samstag den 18. sprachen Ronge und Dowiat vor einer
Versammlung von 23000 Personen auf thurgauiſchem Boden, merk-
woürdigerwiise in der Nähe deſſclben Platzes, auf welchem H u ß, der
Märtyrer der Glaubensfreiheit, dem Fanatismus seiner Feinde und
dem Feuer erlaz, über tie Grurdsätze der deutſch:katholiſchen Kirche.
Zn Konſtanz wir im ganzen dadiſchen Lande war es dieſen Führ ern
der deutsſch-katvoliſchen Kirche verboten, öffentlich zz reden.,

„Ganz in ter Nähe der Stadt, beim Schütenhauſe, dem alten
Walle gegenüber, war eine Tribüne errichtet; dort erwartete um die
Mittagszeit cine ansehnliche Volksmenge die Männer , welche schon so
viel von ſich reden matten. Sie erschienen gegen 2 Uhr, begleitet
von dem ausgezeichneten l:b:ralen badischen Abgrordneten Mathy und
andern Freunden. Ronge ist ein Mann im Anfang der dreißiger
Jahre, eine auſpruchsloſe, bescheidene, noble Persönlichkeit, Dowiat
êine feurige, kernigdgerbe Natur. Ronge wande sich an den „Volks-
ftamm der ällemannen.., dessen Geschichte er zeichnete ; er setzte ſodann
das Wesen der erften Reformation, das Wesen, dir Beteutung und bie
Nothwendigkeit der zweiten, der Reformation des 19ten Jahrhunderts, in
einfachfälarer Rede auseinander. Dowiat führte das letzzie Thema
mit dem glühendſen Eifer, in kühner, gewandter Rede weiter aus."
. “"Nach dem Manifeſie Ronge's und seiner Freunde liegt.e, so ur-
theilt das angeführte Blatt, „der deutsch katholiſchen Bewezung, der
‘Reformation des 19. Jahrhunderts,, der G.danke einer geiftigen
Emanzipation der Völker zu Grunde, riner kirchlich politiſchen Fret-
heit, hergeſtelt durch die Freiheit des Glaubens und ves Grwisſens.
Die Führer der deutſch:katholiſchen Bewegung suchen ihr Ziel dadurch
zu erreichen, daß fie die Chriftenheit zum Urchriſtenthum zurückführen,
zu jenen erſten einfachen, uud in ihrer Einfachveit sſo edlen Berhölt-
niſſen der erften Chriſtengemeinden. Dex Kampf der deutsch katholi-
 
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