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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 146 - No. 175 (1. Juni - 30. Juni)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0727

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Samſtag



28. Juni

. JIncsœeratediegeſpaltens
Zeile in Petitschrift oder

. deren Raum 3 kr. Znſs-
M N rate, worüber die Redal-
| . tion Auskunft zu ertheilen
J® hai, die Zeile oder deren

Raum 4 kr. + Hriefs
und Het erbittet man

ranco.

1845.



Deutſchland.

* Mannheim , 26. Juni. Eine Adreſſe aus der sächsischen
Stadt Plauen, von mehr als hundert Bürgern unterzeichnet, an die
Abg. v. Itzſtein und He >er, spricht kurz und kräftig die Gefühle
aus, welche die bekannte Maßregel der preußischen Polizei erweckt
hat, ſo wie die allgemeine Theilnahme, die als erfreuliches Zeichen
des im Volke erwachten Einheitstriebes anzuſehen iſt. §

-:- Aus dem Oberrheiukreis. Es iſt gewiß eine höchſt
lobenswerthe und nützliche Vorſchrift großh. Oberraths der Israeliten,
daß die Rabb.-Cand. nach abgelegtem Examen, zwei Jahre lang
in irgend einem Rabbinate des Großherzogthums , im Predigen und
den rabbinischen Funktionen sich zu üben haben. Es wird dadurch
denselben Gelegenheit gegeben, ſich als gute Redner auszubilden, und
die Gcmeinden, die eines Predigers entbehren, hören bei ihrem Got-
tesdienſte doch noch etwas Anderes als die hebräiſchen Gebete , die
den meiſten Juden unverſtändlich sind. Durch deutsche Vorträge beim
GBottesdienſte wird die jüdische Generation für das Wahre und Gute
nach und nach empfänglich gemacht; dieselbe muß und wird das Be-
dürfniß nach Reformen immer mehr fühlen, und . auf die ein-
fachſte Weise lichten sich die Reihen Derjenigen, die das Judenthum
in ſeiner Stabilität erhalten wiſſen wollen..

Zu diesen Betrachtungen wurde Schreiber dieſes durch zwei mei-
ſterhafte Predigten des Hrn. Rabb. Cand. Süßkind Weil von Eich-
ſtetten, die derselbe am 15. Febr. und 22. April d. J. in der dorti-
gen Synagoge gehalten, veranlaßt. Die erſte iſt betitelt : „das Hei-
ligthum" ; die letzte: „die rechte Freiheit... Das waren salbungs-
volle kräſtige Worte, die mächtig auf die empfänglichen Gemüther
ſämmtlicher Zuhörer wirkten. – Es wird daher auch tief bedauert,
daß Hr. Rabb. Cand. S. Weil seine Muse so schont und ſich selten
hören läßt, um so mehr, da er gewiß kein undankbares Publikum
vor sich hat. ~

Böse Zungen wollen zwar behaupten, oben bemerkte zwei Pre-

digten seien der „Siloah' des D. Philippſon, Rabbiner zu Magde-
burg und Redakteur der Allgemeinen Zeitung des Indenthums , Seite
59 und 185 wörtlich entnommen. Stcthreiber dieses kann dieses
nicht alauben, sondern vermuthet, daß Hr. Weil diese Predigten als
Beiträge zur „Siloah,, dem Herausgeber überſchickt, und Letzterer, aus
ttf: f: ut Urr.ctiwug. t. Nercn res Grcſehes dr
Hr. Weil hat durch diese Predigten sein Auditorium erbaut, und wer
der Verfasser iſt ~ das geht den Zuhörer nichts an. Wenn nur
der Zweck erreicht wird. ~
. Aus dem Oberrheinkreis, im Juni. Wie man aus ganz
sicherer Quelle vernimmt, wird auf Veranlassung eines der Unter-
zeichner der 77er Proteſtation, des Rabbiner Fürſt zu Heidelberg,
am S. Juli d. J. eine Versammlung sämmtlicher badischer Rabbiner
in Mannheim stattfinden. Es scheint, daß der am 15. Juni d. J.
in Frankfurt am Main ſtatthabenden Rabbinerverſammlung durch die
badiſche ein Gegengewicht gegeben, und die wenigen badischen Rabbiner,
die der Frankfurter Versammlung ihren Beitritt gemeldet, gehindert
werden sollen, derselben anzuwohnen; denn sonft hätte man die badiſche
nach der Frankfurter anberaumt, und nicht eine Zeit gewählt, welche
. die badischen Mitglieder der Frankfurter Versammlung, zu Vorarbeiten
zu verwenden haben. Welcher Richtung diese Mannheimer Versammlung
ſich hingeben wird, läßt sich vermuthen.
| Berlin, 22. Juni. (D. A. Z.) Die Antwort des ausge-
wiesenen badischen Abgeordneten D. Hecker, welche in allen deutschen
und auch in den meisten preußischen Zeitungen erschienen iſt, wurde
hier von der Censſur geſtrichen. Der Besitzer der Spener'ſchen Zei-
tung erhob dagegen Beschwerde bei dem Obercenſurgericht; am 16.
Juni ging sie ein und am 20. Juni erkannte der Gerichtshof bereits,
daß der Ausführung des N. Hecker die Druckerlaubniß, jedoch mit
Weglaſſung des Wortes „jagen“ (an der Stelle wo es heißt: „aus
dem Lande jagen können--J), ferner der Stelle: „Wer aber in aller
Velt könnte denken, daß ein Ueberfall des Morgens bei Tagesan-
Puch, der letzten sieben Worte von „daß- an, und endlich des
Zortes „Beſchönigung- zum Schluſſe, unter Aufhebung der entge-
tte Censurverfügung zu ertheilen sei. Die „Gründe“ dafür
lauten : „Die Art und Weiſe, wie der Verfaſſer des vorliegenden

Artikels den in einer Verfügung königlichen Polizeipräſidiums zu
Berlin vom 6. Juni d. J. gemachten Vorwurf der Unwarheit zu-
rückzuweisen sucht und zugleich das gegen ihn beobachtete Verfahren

der Behörde bespricht, überschreitet im Allgemeinen nicht die in dieser

Beziehung in dem Artikel IV. ad. 3 der Censurinſtruction vom 31.
Januar 1843 gezogenen Grenzen. Nur die im Tenor des Erkennt-
tt ee t tler tr the Werte mshtt Fiewea
Drudckerlaubniß ausg eſchloſſen bleiben.“

Berlin, 21. Juni. (Frkf. J.) Die Landtagsabschiede können
kaum länger als einige Wochen noch auf sich warten laſſen: wie wer-
den sie ausfallen? wie werden sie begrüßt werden? Von letterem
wird offenbar die Presse ein Spiegel sein. Indeß haben sich über
die Art der Abfassung der Landtagsabſchiede bekanntlich im Miniſter-
rathe 2 Parteien gebildet. Die eine dieser Parteien will, daß den auf
den Landtagen kundgegebenen Wünschen des Volkes nachgegeben werde,
und zu dieser Partei zählt man die Herren v. Bodelſchwingh, v.
Bülow,, Flottwell und v. Boyen. Die andere Partei iſt hiermit
nicht einverſtanden, und bezeichnet die auf den Landtagen geoffenbarte
Richtung als eine Folge der Einflüſterung der Presse. In der
letztern iſt die Zeitungspreſſe unſtreitig die mächtigste, und in der
Zeitungspreſse wieder bilden die Berliner Correſpondenzen vermöge
des norddeutschen kritiſchen Clementes keineswegs den geringsten
Theil. Das Problem der Ausweisung steht auf das engste mit der
Art der Abfassung der Landtagsabſchiede in Verbindung, beide aber
hängen von einem einzigen wichtigen Ereigniß ab. Der Artikel der

H. N. Z. hat den Nagel auf den Kopf getroffen, und ~ kben deß-
halb glauben wir jetzt nicht mehr an die Ausweiſung. ~ Der Aus-
tritt des Hrn. v. Ar nim aus dem Minifterium des Innern iſt so

gut wie gewiß, und man weiß in allen Kreiſen, daß derselbe bereits
eine Privatwohnung in der Leipziger Straße um den Preis von 3000
Thlrn. gemiethet hat. Als den Nachfolger des Hrn. v. Arnim be-
zeichnen die Einen den Oberpräſidenten der Provinz Preußen, Herrn
Bötticher, Andere den Oberpräsidenten von Brandenburg Hrn. u. Meding.
Das Stillſchweigen unserer politischen Blätter ~ natürlich
die „Allgemeine Preußische Zeitunge ausgenommen — über die Aus-
weiſung iſt sehr unfreiwillig. – Nachdem die „A. Preußiſche Zei-
ung,, von Württemberg aus über ihre Verdächtigungen zurechtgewiesen
worden iſt, setzt ſie dagegen in Betreff Sachsens daſſelbe Syſtem fort.
Vor Kurzem enthielt ſie einen Bries, welcher dies Land in den dü-
ſterſten Farben schilderte, als wenn es am Vorabende einer Anarchie
Na-
türlich war die rleidige Verfaſſung! an Allem Schuld, und die gol-
dene Regel ging dahin; Mic niger est, hune tu Borusse careto.
Wir begreifen nicht, daß ein Mann von Sitte und Bildung, wie
uns doch Hr. Zinkeisen geschildert wird, sich dergeſtalt bloßgeben und
die gewöhnlichſten Regeln der Convenienz verlegen kann. (Köln. Z.)
~ In einem größern Aufsatz über den Zuſtand der berliner
Hausvoigteigefängniſſe in den | Beiträgen zur praktischen Polizei"
lesen wir über Sch löffel Folgendes: „Was die Behandlung des
Papierfabrikanten Schlöffel betrifft, so iſt es ihm geftattet, theils aus
zu; f zz4 sfzlU sur 118 1.eet L rauer.
, .-
nem blechgeſchirmten Gefängniß und fteht mit seinen Angehörigen
faſt täglich im Briefwechſen. D. A. Z
Leipzig, 22. Juni. Nach einer Anzeige des hiesigen Advoca-
ten Paul Römisch d. jüng. in der heutigen Nummer der \„Sächſiſchen
Vaterlandsblätter " sind desſen Bemühungen, eine Anwalts. Versamm-
lung für dieses Jahr hierher zu berufen, in Leipzig, Mannheim und
Stuttgart ohne Erfolg geblieben; es wird daher in diesem Jahre
keine Anwalts-Verſammlung Statt finden. Er ſchlägt dagegen zu
einer formloſen Zusammenkunft in Leipzig die Tage des 7., 8. und
9. August vor, und bittet um vorherige Anmeldung bis zum 23.
Juli. Es soll dies cine vorbereitende Versammlung für's nächste

ſtände und von der wildesten Preßfrechheit untergraben würde.

Jahr werden.

Aus der Provinz Sachsen, 15. Juni. (B. A. K. Z.)
An dem Tage, mit welchem der vierwöchentliche Urlaub des Predi-
gers Wislicenus in Halle ablief, am 5. Juni, iſt demselben amtlich
durch den Superintendentur-Vicar Böhme Seitens des Conſiſtoriums


 
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