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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 31 – No. 57 (1. Februar - 28. Februar)
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Freitag

14. Februar

1845













Deutfſchlsrd.

+Mannheim, 6. Febr. Unter ver Aufchrift: „Der Sundzoll--
bringt die „Allgem. Preuß. Ztg, ein bemerkenswerthes ausführliches
Manifeſt gegen Dänemark, welches mt der Nachricht beginnt,
daß die Verhandlung der Sundverbältnisſse „für jett‘’ abgebrochen,
raß die Bemühungen der preußiſchen Regierung auf dieß-
mal ohne Er folg geblieben ſind und daß es nicht gelungen zu
ſein scheint, sich mit der dänischen Regierung auch nur über einen
wesentlichen Punkt zu verſtändigen. Das Maunif > besorgt nicht,
daß das „Publicum- zu Gunsten Dänemarks präoccupirt sei oder
einer Correſpondenz aus Kopenhagen im „ Journal des Debats--
beipflichte, welche die ganze Verbandlung ,, im Namen aller europät-
schen Kabinete für unzeitig erklärt“, dennoch ſollen ( was in allen
Staatsangelegenheiten das Voll zu bezehren ein gutes Reche und ein
großes Intereſſe hat) aus guter Quelle geschöpfte Data mitgetheilt
werden, die das öffentliche Urtheil zu leiten beitragen können.
Preußen will danach vorzugsweise den Druck, den die in jeder Hin-
ſicht exrceptionelle (Sund-) Zollerhebung an den Thoren der Oſtſee
gquf den preußi-chen Handel ausübt, durch Abkaufung des Zolls be-
ſeitigt wiſſen, oder doch eine Erleichterung herbei führen. Dänemark
aber hat in der Sundzollfrage ..sſtets einer kurzsichtigen, nur das nächſte
handgreifliche finanzielle Interesse berückſichtigenden Politik gehuldigt-,
hat ſein Erhebungssyſtem, mochte es voch so willkürlich und tra?ta-
tenwidrig sein, hartnäckig vertheidigt und nur in Krisen, so vicle da-
von aufgeopfert als unumgänglich nöthig erschien, das Beſtehen des
Ganzen für eine Zeit lang wieder sicher zu ſtellen. Einen Augenbiick
schien es die Frage von höherem Gesichtspunkte aufzufassen, doch
ſcheini's nur ein „vorübergehender Lichtblick“ gewesen zu sein.

Im Jahre 1839 nämlich auf nachdrückliches Andringen mehrerer
Regierungen insbesondere Preußens und Schwedens trat Dänemark
mit Vorſchlägen zu einer Ablöſung hervor, nach welchen die Oſtſee-
flaaten die Entschätizung Dänemaiks nach Verhältniß res Beitrags
ihres Handels zur Sundzolleinnahme übernehmen sollten. Preußen
wendete dem Plan seine ganze Theilnabme zuz allein er scheiterte an
der weniger aünſtigen Beurtheilung d.sſ.lben von Seiten ciner tritten
hauptſächlich betheiligten Macht und an dem Umstand, daß England,
das nur tie Rückführung der Suntzollerhebung in die traktatenmäßigen
Grenzen wollte, Schwedens Reclamationen beitrat, ſich an tie Spitze
der Vcrhandlnngen stellte, sie nach London zog und das Ablösungs-
projekt eben so sehr in den Hintergrund schob, als es die Tariffrage
in den Vordergrund drängte. Preußen nahm an jenen Verhandlun-
gcn keinen Theil; es „vertraute vielleict zu feſt auf die ihm von
Dänemark auf's Beſtimmtreſte eröffnete Aussicht“, nach Beseitigung der
Tearifſlreitigktiten das Ablösungeprojekt zum Ziele zu führen ; Däne-
mark gelangte zur besrietigenten Auegleid urg ſciner Difürerz
purch tie auf ze hn Jabr geschloſſene Convention von London und
Helſiahör vom 13, 23. Aug. 1841, und = zog ſich wieder in
die alte nun neu befestigte Stellung zurück, entſchloſſen wie es ſcheint
die Vortheile, die man festzuhalten gewußt hatte, für tie Dauer je-
ner Convention auszunutzen. In Preußen erbielt man erſt die volle
Kenntniß von jener Convention und dem darauf begründeten Bruche
vom 3. Jan. 1842, als Ibänterungen nicht mehr möglich waren,
und muß ſie jeut rim Einverſtändniß mit der öffentlichen Meirung
in Preußen,, für eine halbe, durchweg unbefrietigende Maßregel er-
Ilären. Seine Erwartung iſt vellſtändig getäuscht worden.. (Schl. f.)

Darmſtadt, 11, Febr. (H.ſſ. Bl.) In der Sitzung der zwei-
len Kammer am 10. wurce über den Antrag der Abg. Aull tc. auf
Concesſionirurg einer Aktiengesellſchaft für ken Bau und Betrieb e i-
ner Eiſenbahn von Ma inz nach Lud wig shafen Bericht
erſtatte. Im Bericht iſt zuerſt erwähnt, daß der Ausschuß sich we-
gen des Antrags mit der Staatsregierung in Benehmen gesetzt und
von dieser durch den Regierungseommissär, Hrn. Miniſterialrath von
Bechtold, in Erfahrung gebracht habe: am Angenehmſten würde
es der Staatsregierung gewesen sein, wenn der auf dem vorigen Land-
tag in Aussicht genommene Plan einer Eisenbahn von Mainz nach
Darmftadt eine beſtir mtere Aufnahme gefunden hätte, indem diese
Bahn, ihrer Ansicht nach, die den Intereſſen des Landes entsprechendſte
sei. Jenes sei jeroch uicht geſcheben; es habe sich keine Geſellſcbaft
zu ihrem Bau gebildet und es könne alſo auch zunächſt keine Rede

von ihr sein. Dagegen seien in Rheinhessen zwei andere Gesellschaf-
ten mit andern projectirten Bahnen ins Leben getreten. Nämlich zu-
erſt eine in Mainz zum Bau einer Eiſenbabn von Ma nz nach Lud-
wigshafen und dann eine in Alzey zum Bau einer Cisenbahn von
Mainz über Alzey nach Kaiserélautern, mit der Einmündung in tie
Bexbacher Bahn. Hätte von dieſen beiten rivaliſirenden Unterneh-
mungen die letzterwähnte Unternehmung den Vorzug der Priorität, so
würde die Staateregierung kein Berenken getragen baben, als die
gerignet ſcheinentere, sie zu conceſſioniren. Anders mit der Unterneho
mung einer Eisenbahn von Mainz nach Ludwigshafen. Denn offen-
bar sei diese Bahn eine Concurrenzbahn für einen Theil der auf dem
lezten Landtag zwischen Regierung und Ständen vereinbarten Eisen-
bahn, und da auf jene, erſt ſpäter zur Sprache gekommen, bei tieser
Vereinbarung keine Rücksicht genommen worden, so sei es der Regie-
rung nicht loyal erſchienen, ohne die Ansicht ter Stände über den
Wunſch der Mainzer Aktiengesellſchaft zu vernehmen, mit definitiver Ent-
ſcheidung darin vorzuſchreiten. Uebrigens solle dem Rerbt der Regierung,
frei Conceſſionen zu ertyeilen, oder zu verweigern, damit nicht präjudicirt
ſein. Soviel von dem wesentlichen Inhalte der Mittheilung des Herrn
Regierungecommiſsärs. Derr Ausſchußbericht erkem t darn mit Dank,
daß die Regierung die Ansicht der Stände bier vernehmen wolle, und !
entwickelt, wie, ſelbſt wenn die projektirte Eiſenbatn von Mainz nach
Worms der Staatseiſenbahn Schaden bringe, (ta ter Ausschuß
aus entwickelten Gründen dann nicht einmal als bestimmt annimmt,
die Bahn werde nur mit der Waſſerſiraße in Coneurrenz treten),
dieses immerhin kein Grund sein möchte, die nachgesuchte Concession
zu rer fraglichen Eiſenbahn zu versagen. Rheinhessen ſteure nämlich
so ansehnlich zur Staatseisenbahn; es habe. was den Handelszug
betreffe, erklärte Nachtheile durch die Staatseilenbabn; gewiß wäre
va kleinlich und nicht billig, ihm einen durch Privatmittel verſuchten
und voraussichtlich auch erfelgreichen Ersa zu versagen. Auf die
Andeutung im Schreiben des Hrn. Regierungecommiſſäirs, daß ſich die
beiten rheinhessiſchea Unternehmungen vercinizen möchten, glaubt der
Nueschuß nicht eingehen zu können. Was eine Mainz-Darnmſtätter
Eisenbahn betr st, so wciß er, beim Nichtvorhandensein eincr brtref-
fend n Unternebmung, gar nichts darüber zu sagen. Cine Maiaz-Al-
zeyKaiserelauterer Eiſcnbahn hält ter Ausſchuß für giebig, wenn
Baiern zutrete, und tie Terrainschwierigkeiten b siegt seien, aber ihr
Vorhantei sein oder Nichtvorhandensein, so führt er aus, ſei nicht
Vorauesetung sür die Avrlegung einer Mainz-Lutwigshaferer Bahn.
Andere Bayhnrichtungen bängen in ihrem Werthe von der Frage ab,
ob eine Ciſcnbahn von Darmstadt über Aschaffenburg nach Würzburg
zu Stande komme, – eine Frage, deren Enthüllung noch ſehr im
Weit:n liege. Der Antrag des Ausschuss es geht (einſt im-
mig) auf die Concesſſionirung der Bahn. "

Hggershein:. (N. Sp. 3) Dem Vernehmen nach iſt der
1. März als der Tag f. sigesett, an welchem tie für das hier er-
richtete Kloſter besimmten Mineritcn tasſelbe beziehen werten.

+© Verlin, 7. Febr. Der im vorigen Jahre erwähnte fiskq-
liſche Prozeß des Polizeipräsidenten von Puttkammer gegen den P,
Meyen iſt jetzt in zweiter Inſtanz von dem Oberappellationsgericht
dahin entschieten worden, daß das frühere auf 4/, monai!liche Ge-
fängnißſtrafe lautende Urtheil in nur achtwöchentlicte Gefängnißſtrafe
verwandclt wersen soll. Die Gründe dieſes Urtheils enthalten, wie
man hört, mehrere sehr intereſſante Punkte. Das Gericht verwüft
den von dem D. Meyen und deſſen Vertheidiger aufgestellten Grund-
ſaty, raß die Poli ei ihrem Wesen nach willkürlich sei, und es daher
auch für keine B.l.itigurg erachtet werden könne, wenn ihr Verfah-
ren willkürlich genannt werte, erkennt aber dagegen das Recht an
über etwaize Willkür der Polizei Beschwerde zu führen. Cin Schrei-
ben an ten Polizeipräsitenten, in welchem der 1). Meyen tas Ver-
fahren des Lettteren als rechtswitrig und willkürlich bezeichnet, spricht
das Gericht frei, verurtheilt aber die öffentliche Erklärung deſſelben,
in der diese Auedrücke wiederhelt werden. Die Polizei öffentlich der
Willkür zeiven, sagt das Grricht, sci cine Belcidigung. Hierin iſt
ke.ne Consequenz. – .

Bertin, 9. F.br. Heute iſt der neunte Prosinzial- Landtag
der Maif Brandenburg und des Markgrafthums Nieder Lausitz eröfſs
net worden. Sämmtlichen Lanttagen gemeinſchaſtlich ſind die nach-


 
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